So hallo erstmal
Lohnsteuerklasse 1 mit 1 und ein halbes kind ( Noch) werde auf 2 wechsel weil tochter wohnt bei mir
1 Kind bei mir ist 16 bei mir
2 kinder bei Kindsmutter sind je 8 jahre alt bei ihr
Netto 1700.-euro
kredit. 234,-
:thanks:
So hallo erstmal
Lohnsteuerklasse 1 mit 1 und ein halbes kind ( Noch) werde auf 2 wechsel weil tochter wohnt bei mir
1 Kind bei mir ist 16 bei mir
2 kinder bei Kindsmutter sind je 8 jahre alt bei ihr
Netto 1700.-euro
kredit. 234,-
:thanks:
Netto minus Selbstbehalt (ich mein, das wären 950 Euro bei berufstätigkeit) minus evlt. Vorsorge- und Berufsaufwendungen -
ist das ein gemeinsamer Kredit mit Deiner Ex, den Du alleine bedienst?
Ansonsten der Rest durch drei Kinder gleichmässig verteilt-
ist eine sehr grobe Rechnung, aber wird so Pi mal Daumen hinhauen
Wende Dich besser für eine genaue Rechnung an das JA, oder einen Anwalt, oder eine Beratungsstelle
ist das ein gemeinsamer Kredit mit Deiner Ex, den Du alleine bedienst?
Ja ist er :hae:
Aber was muss ich für die 2 Kids zahlen ?
Also ich (und ich bin totaler Laie-) würde so rechnen-
1700 (so es denn das von mir beschriebene bereinigte Netto ist)
minus 950
minus 234
wären 515
dies durch drei Kinder
somit wären 344 Euro zu zahlen-
da Mangelfall-
allerdings würden der Grossen, die bei Dir lebt auch Unterhalt von der KM zustehen-
aber, leg das nicht auf die Goldwaage- ich würde so rechnen- Richter/JA/Arge vielleicht ganz anders!
Hallo Peter,
Du liegst mit Deinem Netto in der Stufe bis 1500 Euro, vorrausgesetzt, der Kredit wird anerkannt.
Hast Du berufsbedingte Aufwendungen (5%) und evtl. bestehende Altersvorsorge (max 4%) berücksichtigt?
Unter der Vorraussetzung, dass Dein Netto (Jahresnetto/12, also Weihnachtsgeld etc. berücksichtigt) um diese Beträge bereinigt ist, folgende Rechnung:
1700 - 234 = 1466
2 Kinder 2. Altesrstufe: je 364 abzüglich halbes Kindergeld = 544 Euro Zahlbetrag für beide Kinder (Überweisung immer Einzelüberweisung 272 mit Kindsbezogenem Verwendungszweck!).
Dei Selbstbehalt von 900 Euro (OLG-abhängig) ist damit nicht gefährdet. Es bleiben Dir 922 Euro.
Für das Kind, dass bei Dir lebt, muss Mutter zahlen...hat Sie Einkommen?
Bin weder Fachmann noch Frau von Fach...keine Rechtsberatung!
Lotta
Für das Kind, dass bei Dir lebt, muss Mutter zahlen...hat Sie Einkommen
Nee noch nicht was nun :hilfe
habe nochnicht mal das Kindergeld von der tochter
Wende dich an das zuständige Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein. dort wird der unterhalt genauer berechnet als hier. Wir sind auch nur Laien
Hallo Peter100,
Zitathabe nochnicht mal das Kindergeld von der tochter
Ist Deine Tochter bei Dir gemeldet?
Wenn ja, ab zur Familienkasse und das KG beantragen,
wenn nein, umgehend ummelden!
Lieben Gruß
Lotta
Alles anzeigenHallo Peter100,
Ist Deine Tochter bei Dir gemeldet?
Wenn ja, ab zur Familienkasse und das KG beantragen,
wenn nein, umgehend ummelden!
Lieben Gruß
Lotta
Ja ist sie
Montag gehe ich dort hin :thanks:
Ich bin kein Experte aber wenn dass Kind welches bei Dir lebt 16 ist, hat sie höhere Unterhaltsansprüche als die beiden Kinder (im einzelnen gesehen) die bei der Mutter leben. Ich würde fast sagen Du kommst bei "fast nix zahlen" raus.
Aber am besten ist da echt ne Beistandschaft beim Jugendamt.
Einfach zu den Sprechzeiten hingehen und um Hilfe bitten, die sind sehr nett.
Und beantrage bloß das Kindergeld für Dich!
Wieso bekommst Du das denn nicht sowieso schon? :hae:
Hallo nochmal,
für die Große ist der Mindestunterhalt 334 Euro (halbes Kindergeld schon abgezogen)!
Aber das:
Zitat... hat sie höhere Unterhaltsansprüche als die beiden Kinder (im einzelnen gesehen) die bei der Mutter leben. Ich würde fast sagen Du kommst bei "fast nix zahlen" raus....
funktioniert nicht, da sich die Unterhaltsansprüche der einzelnen Kinder nicht gegenseitig aufrechnen lassen.
Da die Mutter nicht leistungsfähig ist, geht die Große leider leer aus. Es gibt sicher Zuschüsse, aber da kenne ich mich nicht aus. UHV geht leider nur bis zum Alter von 12 Jahren.
Grüße
Lotta
Stimmt Unterhaltsvorschuss gibts nur bis 12 Jahre - hab ich vergessen sorry.
Aber danach gibt´s nix. Von niemandem. Nicht das ich wüsste ...
Allerdings ist sie mir zwei 8jährigen Kindern durchaus in der Lage zu arbeiten.
Warum macht sie das nicht? :hae:
Dei Selbstbehalt von 900 Euro (OLG-abhängig) ist damit nicht gefährdet. Es bleiben Dir 922 Euro.
Besser:
Aufhören zu arbeiten und Hartz IV kassieren = mehr netto und morgens ausschlafen.
Besser:
Aufhören zu arbeiten und Hartz IV kassieren = mehr netto und morgens ausschlafen.
:wow:wow:wow
Naja wenn man es hart und etwas sarkastisch betracht hat radex ja Recht...
Aber ich für meinen Teil würde es nicht so machen.
:winken:
Stimmt Unterhaltsvorschuss gibts nur bis 12 Jahre - hab ich vergessen sorry.
Aber danach gibt´s nix. Von niemandem. Nicht das ich wüsste ...
Allerdings ist sie mir zwei 8jährigen Kindern durchaus in der Lage zu arbeiten.
Warum macht sie das nicht? :hae:
Da wo sie jetzt wohnt bei ihren eltern haben ein eigenes haus
liegt auf dem dorf gibt es keine Arbeit :hae:
habe eine wohnung in aussicht 3 ein halb Kostet 470 -. Warm
Hallo Peter100,
Zitathabe eine wohnung in aussicht 3 ein halb Kostet 470 -. Warm
na dann mal DAUMENDRÜCK!!!
Wenn Du auf die Lohnsteuerklasse 2 wechselst, bekommst Du nochmal ein paar Euro 50 mehr...such mal im Netz unter Steuerrechner, da kannst Du Dir das ausrechnen lassen.
Soviel ich gehört/gelesen habe gibt es Kinderzuschüsse, Wohngeldzuschüsse und ergänzendes Hartz 4. Einfach mal Gurgeln...
Den Blödsinn:
ZitatBesser:
Aufhören zu arbeiten und Hartz IV kassieren = mehr netto und morgens ausschlafen.
machst Du bitte nicht!
1. Du kannst nicht ausschlafen, Du hast eine Tochter, die es sicher schöner findet, wenn Ihr gemeinsam frühstückt
2. Du hast nicht mehr netto, ergänzende Zuschüsse kannst Du auch so beantragen
3. Bist Du nicht gerade Vorbild für Deine Kinder
4. verdienst Du ja eigentlich ganz gut und Deine Unterhaltspflichten hören ja auch mal wieder auf
5. Wird es schwierig werden wieder beruflich auf die Füße zu kommen
6. Gibt es ein "Leben nach den Kindern"..da will ja wohl keiner auf dem Niveau weiterleben...
in diesem Sinne
Lotta
Allso das heist dann ich muss für die beiden kinder bei noch frau unterhalt zahlen
und die tochter die bei mir ist bekomme ich nichts weil noch frau ja keine Arbeit hat
Das ist aber ungerecht.
Die Große braucht ja viel mehr als die Kleinen. mal schaun ob ich mir dann noch die Wohnung leisten kann .
Oder soll ich Klagen wegen Unterhalt. Liebe ex hat es ja auch gemacht :hilfe
Weil von den 900 selbstbehalt gehen dann 470-. Miete plus strom usw. ab da bleibt uns beiden aber nicht mehr viel über oder :hae:
Schaue mir Morgen die wohnung an und dann muss ich mich schnell entscheiden ob ich sie nehme
Weil von den 900 selbstbehalt gehen dann 470-. Miete plus strom usw. ab da bleibt uns beiden aber nicht mehr viel über oder :hae:
plus kindergeld, evtl. noch wohngeld, und informier dich eh erstmal, was du jetzt wirklich zahlen mußt.
plus kindergeld, evtl. noch wohngeld, und informier dich eh erstmal, was du jetzt wirklich zahlen mußt.
Das wollte mein RA mir zuschicken mal schaun wa :hae: nn es kommt