welche Auswirkungen hat ein verhindertes GSR auf den Umgang ?


  • Zudem wird ein "Standardwerk" nicht anhand des Ausgabedatums, sondern vielmehr wegen seines wegweisenden Inhaltes als solches in der Fachliteratur bezeichnet.


    Du wirst mir allmählich suspekt - "wegweisender Inhalt" - unglaublich, das so zu bezeichnen.
    Dazu sprichst du der KM die Erziehungsfähigkeit ab obwohl sich das Kind selbst laut deiner Aussage hervorragend entwickelt.


    Nach diesen Aussagen wundert mich gar nichts mehr. Es würde mich eher wundern, wenn du da noch ein gutes Verhältnis zur KM hättest.

  • Du empfiehlst in diesem Zusammenhang ein Buch von Katharina Rutschky und Prof. Reinhart Wolff ? :wow
    Das sind ziemlich umstrittene Autoren.


    ... und sie haben bzw. hatten keine psychologische Ausbildung, i.S. eines Psychologiestudiums oder eines Facharztes.


    ist dir vielleicht im Zusammenhang klarer, wen Maschenka meinte, abersicher?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Mehrfache Untersuchungen eines Kindes wird es m.E. kaum geben, auch wenn ein Gutachten in seinem Ergebnis angezweifelt werden würde.

    Ja, klar, wenn die Vorwürfe weiter vorgebracht werden.
    Aber auch zum jetzigen Zeitpunkt, quasi vorbeugend ?


    - Mehr als allgemeine Ratschläge kann man in solch einem Forum nicht geben. Die Entscheidung ein Gutachten zu fordern hängt natürlich von den Umständen ab und in welcher Form welche Vorwürfe vorgebracht werden.


    - Eine richterliche Entscheidung in einem Umgangsverfahren in Kenntnis solcher Vorwürfe einen üblichen Umgang festzusetzen hätte eine nicht unerhebliche (entlastende) Außenwirkung. Hat ein Richter aber auch nur geringe Zweifel oder möchte er ein Urteil auch für die nächste Instanz absichern, dann wird er in der Regel von sich aus ein Gutachten in Auftrag geben. Solltest du deinerseits den Eindruck gewinnen, dass eine Unsicherheit des Richters die Umgangsentscheidung beeinflussen könnte, dann ist ein Gutachten zu empfehlen und trotz möglicher aktueller Belastungen langfristig im Sinne des Kindes.


    - Will sich jemand gegen erhebliche und wiederholte falsche Vorwürfe juristisch wehren, dann gibt es die Möglichkeit einer Strafanzeige oder einer Zivilklage auf Unterlassung. Die Staatsanwaltschaft wird dabei in der Regel nichts unternehmen (kein öffentliches Interesse). Sollten aber wiederholte falsche Vorwürfe mehrfach zu gleichartigen Strafanzeigen des beschuldigten führen, dann wird die Staatsanwaltschaft irgendwann auch einmal gegen denjenigen/diejenige aktiv, der/die solche Vorwürfe erhebt. Eine Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt wird das Familiengericht nicht interessieren, könnte aber für die Zukunft relevant sein. Das kann man sich überlegen und mit seinem familienrechtlichen Rechtsanwalt in Ruhe besprechen.

  • Das von sogenannte Standardwerk ist von Autoren geschrieben,
    die keine psychotraumatoligische Zusatzausbildung hatten bzw. haben.
    die sich teilweise als "in der Nähe von pädophilen Haltungen" befindlich bezeichnen lassen, sowie in einem Schaubild die Nähe zur Pädophilenzeitschrift Paidika stellen lassen müssen .(nachlesen)


    Danke, ich weiss, was ich davon zu halten habe und finde es äußerst bemerkenswert, dass du diese bekannten Kritikpunkte außer acht läßt.

  • Du empfiehlst in diesem Zusammenhang ein Buch von Katharina Rutschky und Prof. Reinhart Wolff ? :wow
    Das sind ziemlich umstrittene Autoren.


    Stimmt. Besonders umstritten sind diese beiden Autoren bei denjenigen, die nicht wahrhaben wollen, daß fast alle Mißbrauchsvorwürfe erstunken und erlogen sind. Rutschky hat bei der Debatte "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" wertvolle Dienste geleistet.

  • Stimmt. Besonders umstritten sind diese beiden Autoren bei denjenigen, die nicht wahrhaben wollen, daß fast alle Mißbrauchsvorwürfe erstunken und erlogen sind. Rutschky hat bei der Debatte "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" wertvolle Dienste geleistet.


    Dazu schweige ich lieber. Aber nicht, weil ich von der Überzeugungskraft deiner Worte überwältigt bin.

  • daß fast alle Mißbrauchsvorwürfe erstunken und erlogen sind.


    Dem stimme ich in der Form nicht zu.


    Im Zusammenhang mit Trennungen stellt sich die Mehrzahl der von einem Elternteil vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe bei einer Begutachtung als nicht haltbar heraus. Losgelöst von einer Trennungsproblematik halte ich den Satz aber nicht für richtig.


    Für den Einzelfall helfen solche Statistiken auch nicht weiter.


  • Dem stimme ich in der Form nicht zu.


    Im Zusammenhang mit Trennungen stellt sich die Mehrzahl der von einem Elternteil vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe bei einer Begutachtung als nicht haltbar heraus. Losgelöst von einer Trennungsproblematik halte ich den Satz aber nicht für richtig.


    Für den Einzelfall helfen solche Statistiken auch nicht weiter.


    Hilfe - ICH habe diese Behauptung nicht gemacht. :schiel
    Ändere das bitte :bet .


  • Dem stimme ich in der Form nicht zu.


    Im Zusammenhang mit Trennungen stellt sich die Mehrzahl der von einem Elternteil vorgebrachten Missbrauchsvorwürfe bei einer Begutachtung als nicht haltbar heraus.


    Losgelöst von einer Trennungsproblematik halte ich den Satz aber nicht für richtig.


    Im Zusammenhang mit Trennungen sollen es 90%-95% sein, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wieviel sind es denn abseits von Trennungen?

  • Im Zusammenhang mit Trennungen sollen es 90%-95% sein, die nicht der Wahrheit entsprechen. Wieviel sind es denn abseits von Trennungen?



    Segelpapa,
    ich möche mich bei dir für deine Differenzierung bedanken.



    Ansonsten fällt mir dazu Christian Morgenstern (Werk Galgenlieder) ein: "Weil, so schließt er messerschaf, nicht sein kann, was nicht sein darf."