2 Fragen zum Thema Urlaubsreisen

  • Hallo ihr Lieben,


    ich plane mit meinem Sohn (18 Monate) und einer ebenfalls alleinerziehenden Mami + Kind für Sommer einen einwöchigen Auslandsurlaub (Italien).


    Meine Fragen sind:


    1. Muss der Kindsvater dem Auslandsurlaub zustimmen? Soweit ich weiß, muss er das ja bei Deutschlandreisen nicht.
    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde noch nicht ausgesprochen, falls das überhaupt damit zusammen hängen sollte.


    2. Kann er ebenfalls einen Urlaub mit dem Kleinen für sich beanspruchen? Er sieht ihn zweimal wöchentlich, davon hat er ihn einmal über Nacht, aber ich finde, dass mein Sohn mit fast 2 Jahren noch zu klein ist, ein paar Tage am Stück von mir getrennt zu sein, er möchte schon nach 1,5 Tagen immer wieder zu mir zurück, was der KV ehrenwerterweise auch offen zugibt.


    Vielen Dank für eure Antworten. :thanks:

  • Ich hab jetzt nicht gelesen, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht habt... ich weiß, damals (da hatten wir noch das getrennte Sorgerecht) da benötigte er meine Unterschrift um für unseren Sohn einen Reisepass zu beantragen. Wie das bei gemeinsamen Sorgerecht ausieht, weiß ich allerdings nicht.


    Zu deiner 2. Frage: Rechtlich gesehen hat er keinen Anspruch, dass Kind im jetztigen Alter überhaupt auch nur über Nacht zu haben (was ich aber von dir sehr gut finde, dass du es machst). Und länger wegfahren ist aus Kindeswohl Sicht auch nicht drinn, denn wenn er es nicht gewöhnt ist, länger von dir fort zu sein, könnte der KV jetzt auch nicht verlangen, dass du ihm den Kleinen z.B. eine Woche mitgibst.


    Wir hatten das Thema damals, da war mein Sohn gerade 2 geworden, hatte mich immer als Hauptbezugsperson, war noch nie von mir getrennt und der KV wollte ihn eine Woche mit in den SKIURLAUB nehmen :rolleyes2: ... mit neuer, bis dahin zweiwöchiger neuer "Lebensgefährtin"... Eine Nachfrage beim Jugendamt und meiner damaligen Chefin (Anwältin für Familienrecht) ergab, dass er dazu gar keine Möglichkeiten und Rechte hätte, denn das Kindeswohl wäre hierin gefährdet da... a) gerade erst die Trennung der Eltern war und b) es für das Kind eine total neue (und auch sicher beängstigende) Situation sei und es gerade JETZT eine geregelte Struktur bräuchte.


    Ich hoffe, deine Fragen beantwortet zu haben.


    Gewitterhexe

  • Meine Anwältin hat mir gesagt er hat das gleiche Recht wie ich. Aber bei Kindern unter KiGa steht es nicht zu Debatte das Kind länger als (von der Betreunden Person befürwortet) zu trennen.


    Ich finde es kommt darauf an wie gut er mit dem kleinen umgeht und wie du dich dabei fühlst.
    Ich habe es auch jetzt das erste mal erlebt dass sie fast eine woche weg war. nach vier tagen wollte SIE nur noch nachhause und hat ihm die Hölle heißt gemacht!
    Da hat er sich ganz schnell mal überlegt ob Sommerurlaub weitweg sein MUSS!


    Lt meiner RA muss keiner Zustimmen was man in der Zeit mit Kind anstellt. Also auch bei We Tripps etc nicht. Er muss Dir theoreitsch nichtmal sagen WO er sich aufhält, sollte es zu einem Urlaub kommen. Ist krass, ist aber so, habe selber mehrfach nachgefragt, weil ich es nicht glauben konnte.


    Wie gesagt: "verhandlungsbasis" gibt es bei Kindern die noch nicht in den KiGa gehen ob eine längere Zeit bei Papa sinnvoll und vor allem Gut fürs Kind ist. Danach KANN erst einklagen...


    Ich würd ihm an Deiner Stelle nicht auf die Nase binden dass ers theoretisch dürft und wenn dann würde ich an sein Verständnis für den Kleinen appelieren und erstmal zwei, drei, vier Tage machen. Da wird er schon merken dass es nicht so einfach ist wie er sich das vorstellt ;)
    Meiner war froh dass er sie an tag fünf wieder bringen durfte, obwohl ja sieben vereinbart waren ;)


    Lieben Gruß, Tina

    Mami - Single - glücklich!!! :strahlen


    Man lebt das Leben vorwärts,
    verstehen kann man es aber nur rückwärts!

  • Rechtlich gesehen hat er keinen Anspruch, dass Kind im jetztigen Alter überhaupt auch nur über Nacht zu haben


    Das kann so nicht wirklcih stimmen. Da streikt mein Bauchgefühl ganz extrem. In welchem Gesetz steht das? Warum sollte ein Vater keinen Anspruch darauf haben, dass sein eigenes Kind bei ihm übernachtet? Warum hat im Gegenzug die Mutter einen Anspruch darauf? Ist nicht auch der Vater Bezugsperson für ein Kind?


    Du verlgeichst deine Situation von damals mit der jetzigen der TS. Nur stand bei dir nach Absprache mit JA und RA Kindswohlgefährdung auf dem Programm.. das heißt aber nicht, dass das für jedes Kind gilt.


    Da haut was ganz und gar nicht hin...

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()

  • 1. Muss der Kindsvater dem Auslandsurlaub zustimmen? Soweit ich weiß, muss er das ja bei Deutschlandreisen nicht.
    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde noch nicht ausgesprochen, falls das überhaupt damit zusammen hängen sollte.


    2. Kann er ebenfalls einen Urlaub mit dem Kleinen für sich beanspruchen? Er sieht ihn zweimal wöchentlich, davon hat er ihn einmal über Nacht, aber ich finde, dass mein Sohn mit fast 2 Jahren noch zu klein ist, ein paar Tage am Stück von mir getrennt zu sein, er möchte schon nach 1,5 Tagen immer wieder zu mir zurück, was der KV ehrenwerterweise auch offen zugibt.

    zu 1. ) Nein, du kannst ohne Zustimmung ins Ausland reisen. Diese Reisen betreffen meines Wissens nach das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    zu 2. ) Möchte er denn mit dem Kind in Urlaub fahren? Ich würde ihm das erstmal so erklären, vielleicht ist er ja nach den bisherigen Übernachtungserfahrungen einsichtig.

  • Hallo Schlupinichen,


    wenn ich dich richtig verstanden habe, habt ihr da gemeinsame Sorgerecht und zweimal wöchentlich geht dein Kind zum Vater... mehr wissen wir über deine Situation nicht, aber das was du hast hört sich erst mal sehr vernüpftig an!!! Ich weiß leider nicht, wie dein Verhältnis zu KV ist, aber wenn ihr reden könnt, würde ich diesen Weg vorziehen, bevor ich die Rechtslage vollständig ausschöpfe...


    -Rechtlich könnt ihr beide das Kind mit in den Urlaub nehmen.


    Also, wenn es um eine Woche Italien geht, ist der Vater insofern betroffen, als dass seine beide Umgangstermine ausfallen würden... allein deshalb solltest du mit ihm über den Urlaub sprechen. Du musst ihn ja nicht fragen oder bitten, das Kind mitnehmen zu dürfen. ABER informieren und zumindest seine Meinung einholen solltest du schon. Dann kannst du dafür auch erwarten, dass er dich zukünftig über evtl. Urlaube in Kenntnis setzt...


    Viel Glück und viel Spaß in Italien!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .


  • Das Kind sieht den Vater sehr regelmässig, ist auch über Nacht dort. Was spricht dann gegen einen Urlaub mit dem Vater?
    Wie lange will man festlegen, dass das Kind zu klein ist, um ein paar Tage von der Mutter getrennt zu sein? Je kleiner die Kinder sind, umso leichter fällt ihnen das gewöhnlich, denn sie sind es einfach gewöhnt, dass noch eine weitere Bezugsperson da ist.
    Das kommt nun auf eure Regelungen (und vielleicht auch weitere Umstände, die hier jetzt nicht bekannt sind) an, aber ich finde, dass ein 2jähriges Kind absolut nicht zu klein dafür ist, einige Tage mit dem Vater zu verbringen.


    Eine Zustimmung zu deinem Urlaub wirst du sicher nicht brauchen, eine Absprache ist natürlich wünschenswert, würdest du ja auch von ihm wollen?


    VG
    ulla67

  • Ich sag ja auch nur, dass es in meinem Fall so war und nicht in jedem so sein muss! Theoretisch aber ist es so, dass wie ja auch schon jemand anders hier schrieb, es immer wieder so geregelt wird von den Richtern, dass bei Kindern unter KiGA-Alter KEINE Übernachtung beim Kindvater durchgesetzt werden kann, wenn vorher alleine die Mutter die Hauptbezugsperson war und ist. Und das ist nunmal meistens in der Erziehungszeit unter dem Alter von 3 Jahren meist der Fall. Ich habe während meiner Arbeit in einer Familienkanzlei sehr oft Fälle gesehen habe, wo die Kinder in diesem Alter eben noch nicht beim Vater übernachtet haben.


    Ich aber habe meinen Junior trotzdem mit 2 Jahren an den Wochenenden für eine Nacht zu seinem Vater und dessen neuer Freundin gegeben, weil ich es genauso wichtig halte einen regelmäßigen und guten Kontakt zwischen beiden zu pflegen... aber eben nicht für eine ganze Woche, wenn das Kind so klein ist und bisher nur die Mama gewöhnt war.

  • 1. Theoretisch aber ist es so, dass wie ja auch schon jemand anders hier schrieb, es immer wieder so geregelt wird von den Richtern, dass bei Kindern unter KiGA-Alter KEINE Übernachtung beim Kindvater durchgesetzt werden kann, wenn vorher alleine die Mutter die Hauptbezugsperson war und ist.


    2. Ich aber habe meinen Junior trotzdem mit 2 Jahren an den Wochenenden für eine Nacht zu seinem Vater und dessen neuer Freundin gegeben, weil ich es genauso wichtig halte einen regelmäßigen und guten Kontakt zwischen beiden zu pflegen... aber eben nicht für eine ganze Woche, wenn das Kind so klein ist und bisher nur die Mama gewöhnt war.

    1. Grober Unfug !
    Selbstverständlich kann auch ein Kind unter 3 Jahren beim Vater übernachten.
    Das ist sogar sehr wichtig, um schon in frühem Alter eine Beziehung zum anderen Elternteil aufbauen zu können.
    Mein Kind übernachtete mit 1,8 Jahren das erste Mal bei mir, danach regelmäßig 2x am WE.


    2. Das ist klug von Dir.
    Wenn mit "und bisher nur die Mama gewöhnt war" argumentiert wird, muss eben damit begonnen werden, den Umgang zum Vater auszubauen, damit das Kind eben nicht nur an die Mama gewöhnt wird. (da muss Mutti mal lernen, loszulassen)
    Je eher damit begonnen wird, desto eher kann das Kind mit dem Vater eine liebevolle, beständige und gefestigte Beziehung aufbauen.
    Dann sollte auch nichts mehr einem mehrtägigem Urlaub mit dem Vater entgegenstehen, der selbstverständlich auch einen Anspruch darauf hat.

  • was der KV ehrenwerterweise auch offen zugibt.

    Hört sich doch nach einem brauchbaren Vater an.


    Erzähle ihm doch frühzeitig von Deinen Urlaubsplänen, dann stellt sich wahrscheinlich das Problem der Zustimmung gar nicht.


    Und wenn er selber Urlaubspläne mit Euerem Kind hat, dann wird er sie sicherlich bei der Gelegenheit äußern.
    Hat er keine: direkt das nächste Problem gelöst.

  • Es ist kein Unfug sondern es ist einfach so, dass keine Mutter verpflichtet ist, das Kind in diesem Alter über Nacht zum KV herauszugeben, wenn sich sein Lebensmittelpunkt bei der Mutter befindet. Wenn Sie es trotzdem macht ist es doch umso schöner, so habe ich es ja damals auch bei meinem Zwerg gemacht. Aber ich bin eben auch dafür, dass so etwas langsam gesteigert wird, damit sich das Kind daran gewöhnen kann und eben nicht von jetzt eine Nacht auf sofort 7 Nächte! Von daher habe ich auch dem KV damals den Urlaub untersagt, weil es eben auf diese "rabiate" Art nicht gut fürs Kind gewesen wäre. Ich habe den Kleinen sogar an seinem 2. Geburtstag, ganz frisch nach der Trennung für eine Nacht mit dem KV zur Oma fahren lassen (mit dem leichten flauen Bauchgefühl, dass da die neue Freundin sicher dabei ist). Nicht dass jetzt wieder jemand behauptet (so ist es mir in anderen Beiträgen schon passiert), ich wäre dafür, den Umgang zu boykottieren.


    Es ging hier ja auch um die allgemeine Frage, ob man als Mutter verpflichtet ist, einen solchen Urlaub zuzustimmen. Nein - ist man nicht , bei einem Kind in diese Alter.


    Wenn die TS es trotzdem mit langsamer Gewöhnung des Kindes an mehrere Nächte bei dem KV macht... das ist doch für alle 3 schön... für den Vater mit dem Kind im Urlaub und für die Mutter, die sich dann erhohlen kann.

  • Es ging hier ja auch um die allgemeine Frage, ob man als Mutter verpflichtet ist, einen solchen Urlaub zuzustimmen. Nein - ist man nicht , bei einem Kind in diese Alter.

    Solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, hat der KV das gleiche Recht wie die Mutter, mit dem Kind in Urlaub zu fahren. Kindeswohlgefährdung ist hier ja wohl nicht gegeben.
    Wenn der KV ein wenig einsichtig ist, wird er auch nicht auf seinem Recht pochen und mit dem Urlaub noch warten.
    Andererseits kann so eine längere gemeinsame Zeit ja auch die Bindung zwischen Kind und KV festigen, so dass es die Mutter nicht mehr so schnell vermisst. :Hm

  • Es ging hier ja auch um die allgemeine Frage, ob man als Mutter verpflichtet ist, einen solchen Urlaub zuzustimmen. Nein - ist man nicht , bei einem Kind in diese Alter.

    Wie mein Vorposter schon sagte, hat der KV das gleiche Recht wie die Mutter, mit dem Kind in Urlaub zu fahren, auch in diesem Alter.
    Wenn Umgang stattfindet, ist der umgangsberechtigte Elternteil übrigens nicht verpflichtet, den anderem Elternteil über den Aufenthaltsort oder auch weitere Kontaktpersonen zu informieren.


    UND, auch ganz wichtig:
    Andererseits kann so eine längere gemeinsame Zeit ja auch die Bindung zwischen Kind und KV festigen, so dass es die Mutter nicht mehr so schnell vermisst ...

  • Hallo Schlupinchen,


    selbstverständlich musst Du den KV nicht informieren, das solltest Du aber tun, das gehört zum vernünftigen Umgang miteinander!


    Du brauchst allerdings für das Kind entweder einen Kinderausweis oder einen Eintrag in Deinen Pass, und da muss der mitsorgeberechtigte Elternteil seine Zustimmung geben.


    Und selbstverständlich hat das Kind auch ein Recht darauf, dass es mit seinem Papa Urlaub machen kann.


    Zu Gewitterhexe: Selbstverständlich ist eine Mutter verpflichtet dem Kind nicht seine Rechte vorzuenthalten! Somit ist eine Mutter verpflichtet den Umgang zum Vater zu gewährleisten!


    meine Meinung


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Jeder hat hier seine Meinung und das ist auch ok so und ich habe meine Meinung (dass der Umgang auf jeden Fall gefördert werden sollte) auch geäußert aber es ist nunmal Fakt, dass keine Mutter verpflichtet ist, dass Kind an den KV in einem so jungen Alter über Nacht herauszugeben. Wenn sie es doch macht, ich wiederhole mich zum 3. mal... super :daumen . Der Vater aber würde, wenn er es versuchen würde vor Gericht durchzusetzen leider den Kürzeren ziehen, wenn er bisher nicht die HAUPTbezugsperson gewesen ist. Ich sag das nicht, weil das meine Meinung ist, sondern weil ich es aus Arbeitserfahrung her weiß. Wenn die Kinder dann schulpflichtig werden gehen aber auch die Gerichte davon aus, dass es den Kindern nun zumutbar ist, einen längen Aufenthalt beim Vater durchzuführen.


    Ich betone nochmal: Es ist nicht meine persönliche Meinung sondern Fakt und ich denke und das ist jetzt meine persönliche Meinung: Wenn man von Anfang an gegenseitig den Umgang miteinander fördert, dann klappt das auch schon in sehr jungen Jahren des Kindes, dass eine längere Abwesenheit der Mutter zu keinen Problemen führt.


    Die Entscheidungen der Gerichte sind doch in vielem wiedersprüchlich.
    Genauso wie beim Umgangsrecht bzgl. Kleinkinder: In fast allen Fällen wird per Urteil entschieden, dass der Vater das Kind alle zwei Wochen sehen darf und ab und an auch (je nach Fall und Sachlage) einmal unter der Woche. Das dies aber kontraproduktiv sein könnte für die Bindung zwischen Vater und Kind, wenn das Kind noch sehr jung ist (Säuglingsalter/Kleinkindalter) wird hierbei nicht beachtet. Denn jeder weiß ja, je jünger ein Kind ist, dass der Kontakt lieber häufiger als notwendig sein sollte zu dem Elternteil, mit dem es nicht mehr zusammenlebt, damit die Bindung sich eben festigen kann.


    Also bitte ruhig mit den jungen Pferden. :) Es ist nicht meine persönliche Meinung, dass der Vater sein Recht schlecht durchsetzen kann, das Kind über Nacht bzw. für den Urlaub in einem so jungen Alter zu haben, sondern dass es eben gerichtliche Entscheidungen hierzu gibt. Klar.... jedes Gericht entscheidet anders aber vor allem beim Frankfurter Gericht wird so geurteilt.


    Sollte die TS also diese Ferienwoche wirklich nicht wollen und nachweisen können, dass es dem Kindeswohl schaden würde (z.B. weil es momentan in einer ziemlichen Klammerphase steckt) hätte der Vater wohl sehr wenig Möglichkeit sein Recht durchzusetzen.


    Gruß Gewitterhexe

  • Einem Urlaub im Ausland kann er dann widersprechen, wenn der Urlaub eine Gefährdung des Kindswohls darstellt (Zelten am Nordpol, Treckingtour durch ein Kirsengebiet, etc.) oder wenn der Urlaub nachweislich dazu dienen soll das Kind dauerhaft ins Ausland zu bringen (Entführung).


    Sonst kann er einem Urlaub auch ins Ausland nicht widersprechen. Genau so wenig kannst du aber einem Urlaub des Kindes mit seinem Vater widersprechen, wenn er das möchte. Ihr habt gemeinsames SR und gemeinsames ABR und seid bezüglich aller Entscheidungen gleichberechtigt auf Augenhöhe.


    Ihr scheint ja bisher eine gute Regelung gefunden zu haben. Bleibt dabei euch auszutauschen, euch wechselseitig zu informieren und einvernehmliche Regelungen zu finden.

  • Ich danke euch allen für eure Antworten, ihr habt mir wirklich weitergeholfen.
    Zum Thema Umgang, natürlich bin ich nicht verpflichtet, mein Kind über Nacht an seinen Papa herauszugeben.
    Am Anfang habe ich mir dabei auch sehr schwer getan, aber wenn ich sehe, wie die Augen von Sohni leuchten, wenn Papa ihn abholen kommt, dann fällt es leichter und ich bin auch der Meinung wie Gewitterhexe, dass man den Umgang zwischen Kind und Vater frühstmöglich fördern sollte. Solange nichts Gravierendes vorfällt, steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Und er geht nun mal gerne zu Papa, warum auch nicht? Und für mich hat es doch auch Vorteile, ich kann mich mal nen Nachmittag entspannen oder am Abend auch mal wieder kurz ausgehen, eben all die Dinge tun, die als Alleinerziehende zu kurz kommen.
    Trotz allem würde ich ihn mit seinen knapp 2 Jahren noch keine Woche alleine lassen wollen, aber jetzt bin ich schon beruhigt :-) Dass man den KV informiert, sollte auch selbstverständlich sein, wenn es nicht mehr ist...
    Danke euch allen. :thanks:

  • Hallo Schlupinchen,


    kleine Anmerkung noch:



    Zitat

    Trotz allem würde ich ihn mit seinen knapp 2 Jahren noch keine Woche alleine lassen wollen,


    Du würdest Dein Kind doch nicht allein lassen, wenn Dein Kind sich für eine Woche mit Papa im Urlaub vergnügt! Es hätte doch dann den Papa, ist also nicht allein!


    Wochenend-Grüße


    Lotta


    P.S. Als Meiner 2 Jahre alt war, habe ich mir eine Woche Kanaren mit zwei Freundinnen ohne Kind gegönnt. Sohnematz hat die Zeit bei und mit Papa genossen und ich habe mir ne Pause gegönnt, grad schee wars!

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!