habe im harzv rechner erfahren den vorschuß gäbe es nun aktuell bis zum 14 lebensjahr aber egal ob das stimmt oder nicht, wer gehen und seine freiheit gewinnen will pfeift auf 2 zusatzjahre, die ändern meinen entschluß nicht.
eine ehegattenbürgschaft gabs bei uns nicht, leider haben meine eltern gebürgt. deswegen überleg ich ja nun jeden schritt 3 mal, ich möchte meinen eltern nichts mehr zumuten. mein mann will ja auch nicht gehen, möchte die kinder aufwachsen sehen, usw. davon laß ich mich nun nicht mehr beeindrucken, er hatte dafür genug zeit... das haus gehört je zur hälfte ihm und mir.aber wenn er nicht geht sondern ich und er bezahlt nicht mehr... na ja wissen wir wohl alle was dann kommt. soviel zum thema ich lieb die kinder so. :mussweg