scheidung und ein nichtabbezahltes haus

  • habe im harzv rechner erfahren den vorschuß gäbe es nun aktuell bis zum 14 lebensjahr aber egal ob das stimmt oder nicht, wer gehen und seine freiheit gewinnen will pfeift auf 2 zusatzjahre, die ändern meinen entschluß nicht.


    eine ehegattenbürgschaft gabs bei uns nicht, leider haben meine eltern gebürgt. :( deswegen überleg ich ja nun jeden schritt 3 mal, ich möchte meinen eltern nichts mehr zumuten. mein mann will ja auch nicht gehen, möchte die kinder aufwachsen sehen, usw. davon laß ich mich nun nicht mehr beeindrucken, er hatte dafür genug zeit... das haus gehört je zur hälfte ihm und mir.aber wenn er nicht geht sondern ich und er bezahlt nicht mehr... na ja wissen wir wohl alle was dann kommt. soviel zum thema ich lieb die kinder so. :mussweg

  • Also wir brauchten keinen Bürgen..... normalerweise wird das nur bei unsicherer Finanzierung verlangt...


    Sorry - ich wollte ja nciths mehr sagen.... Aber ich komme nicht über diese dubiose Ehegattenbrügschaft hinweg....


    Ich kann mir nicht vorstellen , daß man mit etwas bürgen kann ( das Haus als Wert ) , das man druch eben diese Bürgschaft absichert ( ist ja auch das Haus ).... ....


    Gibts hier vielleicht jmd der das mal aufklären kann?


    Wir haben ein Anuitätedarlehen.... da haftet man auch mit seinem gesamten Vermögen und hab und Gut .- Hat trotzdem nicht mit ner Bürgschaft zu tun...


    So und jetzt bin ich ganz still..... Bis mich jmd aufklärt...

  • also unsere finanzierung war total ungesichert, daher mußten,war eine bedingung der bank, meine eltern bürgen. wie gesagt unser einkommen hättenso nicht gereicht. es ist für uns ein ganz normaler darleh. ver. annuitätsdarlehen eben.

  • Hallo butterfly,


    wenn man über 15 Stunden arbeitet, somit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, gilt man als integriert in den Arbeitsmarkt.
    Ich denke schon, dass du einen ALG 2-Anspruch hättest, zumal du ja auch die drei Kinder betreust.


    LG traumauge

    "Der kürzeste Weg zwischen zwei Menschen ist ein Lächeln"

  • Da ich ab Februar erst mal ALG1 bekomme und den Restbedarf von der Arge aufgestockt wird, im Falle meines Auszuges, würde es erst mal reichen.Ich brauch nun ganz schnell einen Käufer für das Haus. :mussweg

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