scheidung und ein nichtabbezahltes haus

  • Hallo


    Ich möchte mich trennen und habe vor mit meinen 3 Kindern in eine Wohnung zu ziehen. Derzeit leben wir alle in unserem Eigenheim ( nicht abbezahlt). Da wir beide wenig verdienen,er ist sog. Geringverdiener und wir momentan Wohngeld beziehen, ist meine Frage ob ich ohne das Haus zwangsversteigern zu lassen, Ansprüche vom Soziamt habe. Ich möchte das mein Mann im Haus bleibt ( vorausgesetzt er kann es bezahlen, würde ihn aber zur Not dabei unterstützen) sodaß wir in Ruhe einen Käufer finden. Aber bezahlt mir das Amt dann noch z.B. Wohgeld wenn ich nun mit den Kindern in eine neue Wohnung ziehe oder muß das Haus erst verkauft,bzw Zwangsversteigert werden? :frag Das wäre dann der Finanzzielle Supergau. Ich selber stehe vor einem Studium sodaß ich nur bedingt nebenbei arbeiten kann, die Kinder sind 8,12 und 14. Mit Unterhalt von meinem Mann ist wohl nicht zu rechnen da er zu wenig verdient. Was bleibt mir also? Da ich meine Stelle verloren habe, mußte ich ALG1 beantragen, plus meinem momentanen Minijob und KG würde es klappen, glaub ich :rolleyes: .


    Grüße Alle :sonne

  • Du wirst das Haus nicht halten können.


    Der Staat wird dir die Hütte nicht aus Staatsgeldern finanzieren.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Danke habe ich mir ja so fast schon gedacht deshalb ist ja mein e Wahnsinnsidee, daß ich mir mit den Kindern eine Wohnung nehme. Hätte da auch schon was in Aussicht für schlappe 570 Warmmiete. AAAAber bekomme ich DANN noch, wenn das Haus auf unser beider Namen läuft, Geld vom Soziamt? Oder muß unbedingt erst die Hütte weg?

  • Könnte schwierig werden. Ich würde lieber drin wohnen bleiben, bis es verkauft ist. Selbst wenn die ZV mal läuft bist du vermutlich IM Haus immernoch billiger dran als in einer Mietwohnung die du vielleicht nicht bezahlen kannst. Lass dir mal einen Termin bei der Schuldnerberatung geben, die wissen da recht gut Bescheid.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Ich weiß das klingt verrückt aber er tut mir total leid weil ich weiß wie sehr er seine Kinder liebt, daher suche ich Tag und Nacht nach Lösungen. Nur eins weiß ich, meine Mitleid hat Grenzen und die heißt gemeinsam hierzubleiben. Also muß er im Haus bleiben und ich geh und ich überschreib mit Einstimmung der Bank meinen Eltern das Haus, vielleicht bin ich ja DANN Arm genug.

  • Nööö - stimmt so nicht. Ein Eigenheim das selbst genutzt wird ( bis zu 130 qm ) muss nicht verwertet werden und der Staat übernimmt im Zuge des ALG 2 die Zinsen für dieses Haus...


    bei uns zb wäre es so , daßim Falle von längerer Arbeitslosikeit jeder Parnter eine selbstgenutzte Wohnung hat die unter der Grenze liegt und damit müsste die nicht verwertet werden.... Allerdings wie gesagt werden eben nur Zinsen gezahlt und Tilgung nicht....Ein Haus ( oder eine Wohnung ) ist auch immer ein Teil der Altersvorsorge und die ist nicht in allen Fällen verwertungspflcihtig..


    Aber es ist halt schwierig mit Harzt 4 die ganzen Zusatzkosten incl der Tilgung aufzubringen die für EIgentum anfallen. Generell unmöglich ist das aber nicht... zb mit Nebenjob etc..

  • Zwei Dinge brauchst Du. Einen guten Anwalt und einen guten Schuldnerberater.



    Manches Leben hätte vielleicht anders sein können, wenn derjenige selber anders gewesen wäre.
    © Kurt Haberstich, (*1948), Schweizer Buchautor und Aphoristiker


    Das Leben ist wie eine Wundertüte: Je tiefer man darin herumgrabbelt, um so mehr kommt zum Vorschein.
    © Br. Paulus Terwitte, (*1959), Kapuziner

  • Frag mal bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de nach.


    Nach meinem Kenntnisstand, kannst du für das Haus zu den gleichen Voraussetzungen wie für eine Mietwohnung Lastenausgleich beantragen. Sollte dies möglich sein, und du tatsächlich das Haus halten können, auch evtl. unter ALG II?, dann wäre es eine Überlegung wert, dass dein Mann sich eine Wohnung sucht.

  • Lastenzuschuß gibts wie Wohngeld auch nur für nicht ALG 2 Empfänger.... beides sind Sozialleistungen die einander ausschließen.


    Man muss aber auch sehen, daß wenn Euch beiden das Haus zu je 50 % gehört es dann komplizierter wird ,da jeder der partner einen Anspruch auf Auszahlung hat bzw eine Teilungsversteigerung verlangen kann....


    Könnt ihr das Haus nicht beide weiternutzen ? oder so mit geringem Aufwand umgestalten, daß ihr zwei unabhängige Wohnungen drin habt ?


    So ähnlich haben wir das ..... waren nur von Anfang an zwei Wohnungen im Haus,,,, Und nur so klappts mit dem Abzahlen und behalten......

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Wie du es auch drehst - du/ihr werdet das Haus auf Dauer nicht halten können. 3 Kinder/2 Erwachsene, 1 Haus & 1 Wohnung und 2 Jobs ohne viel Einkommen.


    Ich würde noch wohnen bleiben, aber mit den Banken die Ablösesummen besprechen und dann nach einem Käufer auf dem freien Markt suchen.
    Wieviel % sind denn ungefähr abbezahlt ? Wendet euch gemeinsam an eine Schuldnerberatung.

  • Eure Antworten bringen mir, so aussichtlos auch alles erscheint, viel Klarheit.
    Laetitias Beiträge sind sehr aufschlußreich. Ein Umbau kommt leider nicht in Frage, da es ein offenes Haus mit großem Kamin ist.
    Lastenzuschuß von 330€ bekommen wir aktuell schon. Nur wenn mein Mann im Haus bleibt wird er den ja für sich alleine nicht mehr bekommen. Es bleibt also weiterhin schwierig und nun geh ich erst mal zu dieser Schuldnerberatung.
    Ich wußte nicht das der Staat bei ALG2 die Zinsen abbezahlt, das würde mir ja richtig weiterhelfen, allerdings ist die Wohnfläche 145m² groß. Da muß ich mich direkt mal informieren. Es wäre dabei ja auch die Frage für wen und ob sie es zahlen, wenn ich ausziehe oder nur wenn ich mit den Kindern im Haus bleibe.

  • Naja - letztlich ist Miete auch eine Art Zins die an an den Vermieter für die Nutzung der Wohnung zahlt.... Heißt nicht umsonst auch Mietzins...


    145 Qm sind definitiv zu viel für ein selbstgenutztes Eigenheim. da könnte es probleme geben ... Die Arge wird das nicht übernehmen... es sei denn ihr zahlt weitaus weniger an Zinsen als eine Wohnung die die Arge zahlt kosten würde..

  • Also die Frage, ob sie es auch zahlen, wenn du mti den Kindern ausziehst kann ich dir direkt beantworten: Nein.


    Bleibst du darin wohnen, dann ist es ja quasi "statt" der Miete. Aber beides wird die ARGE nicht tragen. Ist ja auch unlogisch.


    Ein übertragen des Hauses auf deine Eltern wird da übrigens auch nichts bringen. So einfach lässt sich Eigentum vor der ARGE nicht "schützen" .

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • 145 qm sind auch für eine frau mit zwei Kindern nicht mehr angemessen... in der Regel...


    Übertragen auf Eltern hätte dann vor 10 Jahren stattfinden müssen - erst danach gilt es nicht mehr als ein Sich-Arm-Schenken und muss nicht rückgängig gemacht werden...


    SOOO einfach ist das nun auch nicht..

  • Selbst wenn das Amt ein paar Monat zahlt - auf Dauer ist das keine Lösung. Was ist wenn Reparaturen auftauchen ?
    Du bist im Studium, dein Mann zahlt keinen Unterhalt, die Kinder haben Hunger...
    Wie ist der Plan für eure Zukunft ?
    Überlegt euch das Haus doch lieber freiwillig abzugeben und die Schulden damit zu begrenzen ...


    Gibt es einen Verwandten der im Geld schwimmt und das Haus kaufen udn an euch vermieten könnte ....

  • :wink Hausüberschreibung wäre auch für mich wie eine Flucht und die Verwanten sollen sehen wie es klappt. Hab das auch wieder verworfen. Ich hatte auch nicht vor für Mietwohnung und Eigenheim Lastenzuschuß zu beantragen. Wie gesagt Ihr seit wie immer eine enorme Hilfe. :Flowers

  • Naja - ein Studium endet ja oft mit nem Abschluß--- Und dann kann man arbeiten gehen und verdient ev so viel daß ein Haus zu halten ist,,,



    Übrigens schließen sich ein Studium und der Bezug von ALG 2 doch auch gegenseitig aus ,Nicht ? Für ALG 2 muss man in der Regel dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen,,, Das tut ein Student nicht..... Und kann damit kein ALG 2 beantragen...

  • Ja so ist das und nach dem Studium läuft es hoffentlich sowieso finanziell besser. Ist halt nur die frage wie überbrücken, im Übrigen ist das ein online Studium, mit einem Präsenztermin/ Monat. Dabei muß ich sowieso 15 Stunden arbeiten, ist eine Voraussetzung. Ach ja, ich habe 3 Kinder nicht 2. Und ich denke das es am Sinnigsten wäre mit den Kindern im Haus zu bleiben, sofern die Arge die Zinsen für das Haus bezahlt. Den Tip hab ich ja von Euch hier bekommen und das könnte ich mir knapp leisten.

  • Ja - aber Du studierst und stehst dem Arbeitsmarkt damit nicht voll zur verfügung und soweit ich weiß gibts dann kein ALG 2....... Das gibts nur wenn Du keine Ausbildugn machst sondern zb nur einen Stundenweisen Job hast und den aber aufgeben könntest wenn Vollzeit was verfügbar wäre---- Ist jedenfalls mein letzter Kenntnisstand. Ich bin da sicher kein Vollexperte - weiß aber das damit etliche probleme hatten zb im letzten Semester ( Prüfungen) - die haben ncihts bekommen weil sie nicth voll für die Arge verfügbar waren.... Letztlich musst Du ja auch an Bildungsmassnahmen ( und seien sie noch so dämlich ) oder Bewerbungstranings etc teilnehmen ---- Man kann sowas nicht ohne Grund ( Studium wäre hier keiner ) absagen - denn dann gibts Sanktionen...


    Könntest Du kein Bafög beantragen?


    Ganz ehrlich: ich würde mir mal rat holen waseigentlich wirklcih machbar wäre und wo Du einen Anspruch geltend machen kömntest ... Für ALG 2 sehe ich z-zt keinen..