Öl leer, Vermieter nicht erreichbar

  • Hallo...


    Habe hier eine DRINGENDE Frage....
    Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.


    Also ich wohne in einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
    Ich bewohne die obere große Wohnung, die andere steht leer.


    So, nun schildere ich mal den Sachverhalt.
    Ich habe im Dezember meine erste Nebenkostenabbrechnung bekommen...
    Ich wohne seit 2006 in dieser Wohnung.


    In dieser Nebenkostensbbrechnung soll ich nun ca 3000€
    nachzahlen.
    Soweit ich informiert bin, bin ich nicht Verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu
    leisten, die älter als 1 Jahr ist.
    Die Nebenkostenabrechnung für 2008 ist im Oktober 2009 erstellt worden.
    Die Arge hat eine Nachzahlung von 600€ an die Vermieterin gezahlt.
    Bekommen habe ich alles im Dezember.


    Ich habe meiner Vermieterin einen Brief geschrieben das ich das auf keinen
    Fall auf einmal zahlen kann.


    Nun eigentlich zu dem schlimmen...
    Seit Samstag ist das Öl leer, bei dieser Schweinekälte.
    Habe zum Glück noch einen Holzofen in meiner Wohnung, mit dem ich jetzt
    auch heize, leider heizt er aber nur die Wohnung, warmes Wasser habe ich nicht...


    Die Vermieterin erreiche ich nicht, und auch auf meinen Brief habe ich keine
    Antwort bekommen.
    Habe auch schon mit dem Öllieferanten gesprochen, der liefert nur Öl wenn es
    die Vermieterin bestellt, oder ich muß es glaich bar bezahlen.
    Das Geld habe ich nicht auf einmal.


    Was soll ich tun ????


    Ich habe erst wieder versucht die Vermieterin anzurufen.
    Ich erreiche niemanden.


    Ich befürchte wenn es so weiter geht friert das Wasser auch noch ein...

    Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.

  • was ist mit der arge? können die in solch einem fall nicht quasi ne vollmacht ausstellen? kann doch nicht sein, daß du mit kind ohne warm wasser etc. da stehst und keiner was unternimmt. sollte sich der vermieter weiterhin nicht melden, würde ich eine mietminderung durchsetzen, wahrscheinlich wird er sich dann melden. hast du den brief per einschreiben dem vermieter zugestellen lassen? hast du bzgl. der miete eine einzugsermächtigung erteilt? du kannst überweisungen bzw. einzüge bis zu 6 wochen nach gutschrift zurück fordern, sofern du sie nicht selber getätigt hast, sprich keinen überweisungsschein ausgefüllt und unterschrieben bzw. online überwiesen hast. mit geld rüttelt man die stursten ochsen aus ihrem schönheitsschlaf.
    mehr weiß ich aktuell auch nicht zu raten
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • ich schick meine briefe nur noch per einschreiben weg.
    einmal eine schlechte erfahrung reicht mir.

    Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.

  • Seit Samstag ist das Öl leer, bei dieser Schweinekälte.


    Die Vermieterin erreiche ich nicht, und auch auf meinen Brief habe ich keine
    Antwort bekommen.


    Frage ist: Samstag abgeschickt, da kann das im Zweifel auch erst heute angekommen sein. (Oder auch erst morgen, Einschreiben brauchen teilweise länger als normale Post). Hilft dir jetzt auch nicht wirklich weiter, schon klar, nur ist das leider auch kein Grund für eine spontane Mietminderung. Dem Vermieter muß genügend Zeit zur Abhilfe gegeben sein. Im Zweifel ist er schlicht und ergreifend einfach nicht da, und folglich zur Zeit nicht in der Lage, dahingehend Abhilfe zu schaffen. ( Wie das jetzt gerade in Verbindung mit dieser NK-Abrechnung aussieht steht leider auf einem anderen Blatt. Wegen der würde ich mich aber mal mit dme Mieterbund oder einem Anwalt in Verbindung setzen, wie das bezüglich der Fristen aussieht für 2008.).


    Bleibt eigentlich nur momentan permanent anrufen und hoffen, das Vermieter endlcih mal zu Hause ist und ans Telefon geht. ( und irgendwie würde ich dabei meine Nummer unterdrücken... ist aber eher so eine vermutung :D ).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich kenne deinen mietvertrag ja nicht, aber ist es bei nem einfamilienhaus nicht üblich, dass der mieter strom und öl selbst zahlen und beschaffen muss?


    Ist laut Mietvertrag anders geregelt, und den Strom zahlt eh jeder selber...
    Und ausserdem sind in dem Haus ja 2 Wohnungen...
    Eine steht halt seit März leer, und das ist nicht mein Verschulden.


    Zitat


    Frage ist: Samstag abgeschickt, da kann das im Zweifel auch erst heute angekommen sein.


    Laut Post ist der Brief seit Montag dort

    Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Trinie ()

  • Wenn du dem Vermieter ausreichend Zeit gegeben hast, neues Öl heranzuschaffen, kannst du die Miete kürzen. Hierzu würde ich mich aber beim Mieterbund informieren.
    Hast du Zugang zum Ölkessel bzw. der Anzeige über den Ölstand im Kessel? Dann hättest du vielleicht auch mal eher draufschauen müssen und den Vermieter rechtzeitig informieren sollen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich hatte bis zu meiner Trennung auch in einen gemieteten Einfamilienhaus gewohnt und musste mich um den Ölvorrat selbst kümmern. Sollte dieses der Fall sein, dann mache ein Foto vom Ölstandsanzeiger und gehe morgen zur Arge mit am besten 3 Kostenvorschlägen von Öllieferanten. Rufe die an und lasse Dir das Angebot per E-Mail kommen oder suche Online nach Lieferanten. 1000 L musst Du aber meist mindestens abnehmen!


    Auch wenn Du kein ALGII beziehst kannst Du einen Antrag stellen aufgrund des Notfalles auf eine einmalige Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
    Die müssen dir sofort helfen, notfalls Jugendamt ansprechen, wenn die ARGE nicht so einfach das Geld rausrücken will.


    Bei einigen Heizöllieferanten kannst Du persönlich einige 25 L Kanister notfalls abholen (meist kleinere Händler).
    Damit die Heizung erstmal läuft.


    Bei einigen Tanks aber sind die Ansaugrohre so hoch eingestellt, dass noch genügend Reserve zum Boden ist. Wir hatten einen 3, x 3 M breiten Tank und bei einer eingestellten Höhe von 5 cm macht das immerhin über 400 Liter. Es reicht wenn der 2 cm über den Boden schwebt. Dann hättest Du zumindest einige Tage wieder Öl. Aber nicht unter die 2 cm gehen, dann könnte die Heizung dreck vom Boden aufsaugen (verstopfte Düsen).

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Da du es ja jetzt schon ein paar Tage bei deinem Vermieter versuchst und in einer quasi ungeheizten Wohnung wohnst, ist das Gefahr in Verzug und du darfst das Öl auf seinen Namen bestellen.


    Wenn sich da allerdings der Lieferant quer stellt, hast du ein Problem.


    Wir hatten das Problem bei einem Mietobjekt, das die Heizung ausgefallen ist. Und die Mieter dürfen den Handwerker anrufen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.