mehrbedarf für ae und kein unterhaltsvorschuss

  • ICH KANN KEIN UNTERHALTSVORSCHUSS BEANTRAGEN DA ICH DIE VORAUSSETZUNG NICHT ERFÜLLE


    dann natürlich auch kein AE Zuschlag :frag ist (zumindest für mich rein sachlich) klar-


    wo ist Dein Problem?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich verstehs trotzdem nicht.
    Auf der einen Seite so alleinerziehend dass man den Mehrbedarf beantragen kann/möchte, auf der anderen Seite aber doch nicht so alleinerziehend dass man Unterhalt bekommen würde? :hae: :frag
    Ich dachte immer entweder oder und nicht so ein Kuddelmuddel.

  • Rovena


    habe mich auch erkundigt bei der dame von der arge, ob bei einer klage ich etwas damit zu tun habe. sie meinte nur nein, deswegen verstehe ich gar nicht wieso überhaupt dieser eilige anruf.




    Luchsie


    das problem ist nicht bei mir sondern bei den ämtern. und dabei werde ich mit reingezogen, indem ich privat auch noch lästige anrufe seitens arge bekomme.



    und mein problem ist die meinung des jugendamtes und der arge. hier zähle ich zu ae und bei dem anderen zähle ich zwar zu ae kann aber kein unterhaltsvorschuss beantragen. meine schuld? sollen die beiden ämter dass doch unter sich klären und mich nicht so aushorchen wie bei der polizei

  • Ich dachte immer entweder oder und nicht so ein Kuddelmuddel.


    Die Lösung ist hier recht einfach: 2 Ämter, 2 Rechtsgrundlagen, und ein SB, der sich das ein wenig hin- udn herbiegt. ( es sei denn, die TE ist mit dem KV verheiratet udn hat vergessen, das zu erwähnen). Denn hiernach hätte sie Anspruch. (mit Lebenspartner ist hier wieder eingetragene Lebensgemeinschaft gemeint, zumindest steht das in der Wiki so.).


    Demnach liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor:


    1. Kind lebt bei EINEM Elternteil, beide Elternteile leben nicht zusammen.
    2. Elternteil ist ledig.
    3. Der andere Elternteil kann keinen Unterhalt zahlen.


    Ob die beiden sich jetzt am WE noch sehen oder nicht spielt keine Rolle. Der KV wäre unterhaltspflichtig, und kann dieser Pflicht nicht nachkommen.




    Aura: dieses gehabe am Telefon seitens der ARGE-SB geht natürlich nicht. Dennoch bist du zur Mitwirkung verpflcihtet. und UV hat vorrang vor ALG II. Die korrekte Arbeitsweiser der SB wäre trotzdem gewesen:von dir eine schriftliche Stellungnahmen fordern. (udn auch da hättest du gewisse Fragen nicht beantworten müßen.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    2 Mal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • @ rovena :thanks:


    ja ich bin überall zu einer stellungsnahme bereit, habe nichts zu verbergen. nichts zu verheimlichen. nichts falsch gemacht.


    das mit dem telefon werde ich mir jetzt auch zu herzen nehmen und gar nicht dran gehen eventuell der dame sagen, sie soll mich doch bitte schriftlich anschreiben.




    so vielen dank für eure antworten. habe jetzt meine frage für mich persönlich beantwortet bekommen. :thanks:


    lieben gruss und schönen abend :wink

  • Um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten, darf in dem beantragenden Haushalt der Bedarfsgemeinschaft keine weiter Person über 18 Jahren gemeldet sein.
    Weitere Informationen in den entsprechenden Richtlinien, s. http://www.tacheles-sozialhilfe.de


    Verheiratete oder zusammenlebende Paare, bei denen ein Partner z.B. Seefahrer ist, erhalten keinen Mehrbedarf, weil beide im gleichen Haushalt gemeldet sind.
    Gerecht ist das sicher nicht, wobei ich mir evtl. vorstellen könnte, dass der halbe Mehrbedarf aufgrund der o.g. Richtlinien beantragt werden könnte.


    Aura,
    egal, was dir das Jungendamt gesagt hat: du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen, schriftlich als Einschreiben. Für diesen schriftlichen Antrag muss dir das JA einen Bescheid zusenden. Den kannst du dann akzeptieren oder Widerspruch dagegen einlegen. - Das ist das, was die Sachbearbeiterin von der Arge gerne möchte.
    Wenn du aufgrund der geltenden Gesetze keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hast, weil du die Voraussetzungen nicht erfüllst, wirst du einen ablehnenden Bescheid bekommen. Arge zufrieden, du zufrieden.


    Hier findest du die Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss.

  • ich habe die ersten 10 monate nach der geburt noch die beziehung mit dem KV weitergeführt. dass er lieber 300km weit weg wohnte als mit uns zusammenzuziehen, konnte ich nicht ändern. er wäre damals trotz beziehung unterhaltspflichtig gewesen, war aber nicht leistungsfähig.


    ich habe sowohl AE-zuschlag als auch UV bekommen, obwohl allen behörden bekannt war, dass wir weiterhin ein paar waren. denen hat gereicht, dass er weder bei mir gemeldet war noch im mietvertrag mit drin stand. vielleicht hätten sie´s überprüfen können, haben sie aber nicht (wär ja auch nichts anderes bei rumgekommen).


    mit welcher begründung wurde der UV abgelehnt bei dir? ob getrennt oder nicht; dir steht unterhalt zu, wenn er nicht bei euch wohnt. und wenn der kv nicht leisten kann, dann eben UV. ich versteh das grad nicht...

  • @maschenka: Heisst das, angenommen ein AE hat mehrere Kinder, eines wird 18 und die anderen sind noch klein...da besteht kein Mehraufwand mehr und AE gilt nicht mehr als AE? Sozusagen übernimmt das grosse Kind praktisch die Rolle des fehlenden Erwachsenen?

  • Sandra, nein. Die 18-jährigen Kinder im eigenen Haushalt stehen dem Mehrbedarf nicht entgegen, lies mal die Richtlinien durch.

  • ich bin mit ihm zusammen, wir wohnen halt nicht zusammen und sehen uns nur am wochenende. ich fahre mit meinen kindern zu ihm.


    Beziehung zu Kindesvater, also kein Unterhaltsvorschuss -


    Unterhaltsvorschussgesetz


    § 1) Ab satz 2 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer


    2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,


    das tust Du nicht, also keinen Anspruch auf UVG und genau tritt die Arge zu Recht auf.


    Wieso sollen sie das unterstützen???


    vg

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Lebenspartner



    hier ist nicht der Lebenspartner gemeint, wie wir den Begriff im alltäglcihen Sprachgebrauch verwenden, sondern der aus der eingetragene Lebensgemeinschaft, sprich der gleichgeschlechtlichen Ehe.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein, das JA hält sich genau daran, sonst würde UVG gezahlt, nicht getrennt also nix UVG.

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Nein, das JA hält sich genau daran, sonst würde UVG gezahlt, nicht getrennt also nix UVG.


    Woran sich der SB gerade hält ist schon klar, aber deswegen noch nicht rechtens :)


    Das Gesetz ist hier logisch auf dem Familienstand aufgebaut. Ihr Familienstand ist ledig (= nicht verheiratet). Und nicht von Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft getrennt lebend. ( Den Familienstand "feste Beziehung ohne Trauschein" gibt es nicht.). Und wenn du mal das Gesetz weiterliest, so wird da permanent Ehegatte und Lebenspartner gleichgesetzt. Eben, weil hier der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gemeint ist.


    Dem Gesetzgeber ist der alltägliche Sprachgebrauch nämlich ziemlich egal, er hat seine "eigene" festgelegte Sprache.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • arge möchte, dass ich unterhaltsvorschuss beantrage. 2 mal bereits geschehen aber nicht aufgenommen vom jugendamt, da eine beziehung zum vater besteht. jugendamt weiss auch dass wir nicht zusammen leben.



    Hallo, warum soll der Staat da einspringen, sorry, Vater der Tochter, Beziehung, logisch dass JA nichts zahlt und die Arge fordert.


    Nach meiner persönlichen Meinung, völlig korrekt, verständlich und sowas muss nicht unterstützt werden!

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Hallo, warum soll der Staat da einspringen, sorry, Vater der Tochter, Beziehung, logisch dass JA nichts zahlt und die Arge fordert.


    Wenn der Vater leistungsfähig wäre, müßte er ja auch Unterhalt zahlen. Ist er aber nicht. und wenn du mal richtig gelesen hättest, dann hättest du gesehen, das die ARGE vom JA fordert...es geht nur um den UV, den das JA nicht leisten will. Und würden sie zusammen wohnen, dann käme die ARGE für beide auf udn das JA hätte damit nicths zu tun. Dem ist aber nunmal nicht so. ( bwz. die ARGE kommt ja für beide auf, nur unabhängig voneinander. ).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...