Hi,
wie kündige ich präzise und knapp mein Mietverhältnis?
Jeanny
(leicht unsicher...)
Kündigung
-
-
Da reicht ein Einzeiler:
Hiermit kündige ich fristgerecht zum **.**.**** das Mietverhältnis für die Wohnung xy
-
Ganz normalen Brief tippen, also oben mit Absender und Datum,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht zum 30.4.2010 meinen Mietvertrag für die Wohnung Weitwegstr. 119, 12OG, 12345 Nirgendwo.
MFG
IchWenn Du gerne da gewohnt und wenig Stress mit der Vermieterin hattest, kannst Du als Nachsatz ein: " Ich möchte dieses Schreiben nutzen, um mich für die sechs schönen Jahre in Ihrem Haus zu bedanken. " anfügen. Das reicht. Übergabe, Schlüssel, Kaution etc. könnt Ihr dann am Telefon oder persönlich regeln.
LG
Flo
-
Hm,danke....
wie ist das mit der Kündigungsfrist, kündige ich zum nächsten Monat und die rechnen dann die Frist drauf, oder rechne ich diese Frist gleich mit an?
Wenn ich zum 1.2. kündige, hab ich noch ne Frist von 3 Monaten, also bin ich zum 1.5. raus, stimmt das so? -
also ich kenn das so, das man bis zum Ablauf des Monats kündigt. sprich in diesem Fall: zum 30.4. (wenn du vor dem 30.1. die kündigung einreichst.). Und zu dem Termin halt, an dem du wirklich kündigst, , sprich raus sein möchtest.
-
Das Kündigungsschreiben sollte den Beendigungstermin enthalten.
Stehen mehrere Personen als Mieter im Vertrag, dann müssen alle einzeln unterschreiben.
Wenn die Kündigung des Mietvertrages bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, geht dieser Monat noch in die dreimonatige Kündigungsfrist ein.
Auch der Sonnabend gilt als Werktag. Fällt allerdings der dritte Werktag eines Monats auf einen Sonnabend, zählt dieser nicht als solcher, sondern erst der darauf folgende Werktag.Wenn Du Dir sicher sein möchtest (ohne Streit oder Missverständnisse ) dann schreibe rein
Der Mietvertrag endet somit zum XX-XX-XXX.
Es gibt hier immer wieder Missverständnisse. Kündigung und dann 3 Monate.
Der Beendigungstermin ist mit den 3 Monaten. -
"ich bitte um schriftliche bestätigung" steht bei mir in jeder kündigung
so hat man gegebenenfalls etwas in der hand -
Da reicht ein Einzeiler:
Hiermit kündige ich fristgerecht zum **.**.**** das Mietverhältnis für die Wohnung xy
Genau, bei Dir also zum 30.04.2010.
Neben der Empfangsbestätigung, solltetst Du Dir auch einen Negativbescheinigung ausstellen lassen, die benötigt man oftmals für den neuen Vermieter.
-
Sorry - was ist eine "Negativbescheinigung"? *dummfrag
-
ich glaub , die bescheinigt dir , das du ordnungsgemäß miete bezahlt hast und auch ansonsten eine engenehme mieterin warst
-
ich glaub , die bescheinigt dir , das du ordnungsgemäß miete bezahlt hast und auch ansonsten eine engenehme mieterin warst
Stimmt, vor allem bescheinigt diese, dass der Vermieter keinerlei Forderungen mehr gegen Dich hat.
-
es kommt auch drauf an, ich habe damals die 3 Monate nicht eingehalten, aber ging nur unter der Bedinung einen Nachmieter zu finden, also wenn du ihm einen Nachmieter vor die Nase setzen kannst, kannst Du evtl. eher raus.