• Unterhaltsvorschuss steht einem zu, wohne seit mehreren Monaten mit meinem Partner zusammen und bekomme es nach wie vor.
    Solange wie wir nicht heiraten ändert sich da dran auch nichts, so die Aussage vom hiesigen Jugendamt :D

  • Ja das is ja cool!!


    Wir haben auch vor zusammenzuziehen und das war seit Tagen auch schon meine Frage.


    Wir haben ja schon gedacht, daß wir uns finanziell verschlechtern, weil ich nehme an, dass das JA die Kosten für den Kindergarten dann nicht mehr übernimmt, wenn ich mit meinen Partner zusammenziehe(Er ist nicht der leibliche Vater). Wenn der UV auch noch wegfallen würde, wärs blöd gewesen.


    Lg Simone :wink


  • Wir haben ja schon gedacht, daß wir uns finanziell verschlechtern, weil ich nehme an, dass das JA die Kosten für den Kindergarten dann nicht mehr übernimmt, wenn ich mit meinen Partner zusammenziehe(Er ist nicht der leibliche Vater).


    hallo,


    ich wohne mit meinem partner nun seit 1/2 jahr zusammen. bekomme nach wie vor uvg für beide kinder und für den kleinen wird die kiga gebühr voll übernommen!


    ich habe einen antrag gestellt und mit der dame auch gesprochen. sie meinte, die miete sei auschlaggebend, nicht der verdienst des neuen partners, der ja nicht vater der kinder ist. und da sein mietanteil nur 1/4 bei uns beträgt, habe ich nach wie vor anspruch auf kostenübernahme. die ist auch genehmigt worden, jetzt warte ich bloß noch auf die auszahlung, weil ich den kiga bis jetzt halt noch "vorgestreckt" habe.


    ich denke, da wirst auch du die kosten für kiga erstattet bekommen, obwohl du mit dem neuen partner zusammenziehen möchtest.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach §1 muss der KV sein.


    Wenn Der Elternteil heiratet, egal ob KV oder 3. dann bekommt man keinen UV nach UVG mehr. Sonst schon.
    Man kann also mit seinem Lebenspartner zusammenleben. Eingetragene Lebenspartnerschaft ist wie eine Ehe (wenn auch nicht in allem Bereichen gleichzusetzen) und gibt es nur zwischen Gleichgeschlechtlichen egal welches Geschlecht.

  • Ich hab die UVG-Leistungen bekommen, die sind erst weggefallen wie ich damals heiratete.
    Meine große war damals 1 Jahr wie ich mich von ihren Vater getrennt habe.
    Die UVG-Leistungen habe ich dann bekommen, auch wie mein Ex-Mann und ich
    zusammengezogen sind. Habe die Leistungen bis einen Tag vor meiner Hochzeit
    bekommen. Allerdings weiß ich nicht ob sich da was geändert hat, war schon 1999...
    Ich denke die bekommt man solange bis man heiratet, oder die Zeit abgelaufen ist,
    bzw die Kinder dann 12 Jahre sind...

    Liebe mich dann, wenn ich es am wenigsten verdient habe, denn dann brauche ich es am meisten.

  • hallo nochmal,



    den brief vom kreisjugendamt habe ich nun erhalten:


    die kiga gebühren werden übernommen, genauso wie die vollen (!!!) mittagessengebühren. insges. also im monat 156€!


    wie schon oben geschrieben: ich lebe mit meinem lebensgefährten und meinen beiden kindern zusammen. für den antrag mußte ich nur meine gehaltszettel vorlegen...


    stell den antrag und vorher frag doch mal telefonisch an.
    viel glück....auch für die neue wohnung... :daumen


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*