Ich musste eine üble Erfahrung in Sachen Elterngeldzahlung machen,
welche mir vorher nicht bewusst war, und worauf auch nicht explizit hingewiesen wird:
Es ist ja bekannt, dass man während der Zeit des Elterngeldbezuges für 30 Stunden die Woche maximal arbeiten gehen darf.
Das Elterngeld verringert sich dann auf 67% der Differenz des neuen durchschnittlichen Verdienstes (Wiedereinstieg bis Ende der Elternzeit) zum Ursprünglichen Verdienst.
ich mache mal ein Beispielfall:
Mama x verdient im Schnitt 1490 Netto
Kind x wurde am 10.01. geboren.
Mama x bekommt 1000 Elterngeld
Mama x möchte ab 01. Dezember aber wieder in den Job einsteigen für 20 Stunden die Woche.
Verdienst wäre 1000 netto (Stundenlohn 12,50 netto)
Also rechnet sie damit, dass sie wegen dem Dezembergehalt nur noch das verringerte Elterngeld erhält.
Jetzt ist es aber so, dass das Elterngeld für Bezugszeiträume gezahlt wird:
Tag der Geburt bis zum Tag der Geburt im Folgemonat - 1
also vom 10ten des Monats bis zum 09ten des Folgemonats.
Da ihr Arbeitsbeginn am 01.12. ist und dieser Tag im Bezugszugszeitraum 10.11. bis 09.12 liegt, bekommt sie für den im November gestarteten Bezugszeitraum auch nur noch das verringerte Elterngeld von 579 , welches sie auch im Dezember erhalten würde, obwohl nur effektiv 20 Stunden gearbeitet wurde.
Weil:
Verdienst im Bezugszeitraum 10.11. bis 09.12. : 250
Verdienst im Bezugszeitraum 10.12. bis 09.01 : 1.000
Durchschnittlicher Verdienst : 625
Ursprünglicher Verdienst : 1490
Differenz : 865
davon 67% : 579
DESHALB GANZ WICHTIG:
zum Wiedereinstieg immer den Tag wählen, an dem der neue Bezugszeitraum startet.
also in diesem Fall der 10.12. !!!
LG