Scheidung eingereicht - was passiert jetzt?

  • Hallo ihr Lieben! :sonne


    Ich habe gestern die Scheidung eingereicht.
    Unser Trennungsjahr ist allerdings erst Mitte Juli um.


    Was passiert nun weiter?
    Wann bekommt mein Mann Post?
    Kommt die dann vom Anwalt oder vom Gericht?
    Oder liegt das jetzt still bis Mitte Juli?


    Fragen über Fragen ... :hae:

  • wenn Dein Mann die Scheidung auch will, dann nimmt das seinen Lauf.
    Es kommt dann Post vom Familiengericht, in die ihr Eure Versorgungsansprüche bzw. die Adressen der Firmenrentenmkassen und kapitallebensversicherungen eintragen müsst.
    Dann holt sich das GEricht die Infos. Der Vermögesnstand wird als eingefroren betrachtet sobald der Scheidungsantrag bei Deinem Mann im Briefkasten (einschreiben) ist. und je nachdem...entweder in 2 Wochen oder halt im Juli...


    Kannst schon mal alle Adressen raussuchen, spart nachher Zeit
    dann alles was gemeinsames VErmögen ist (falls kein Ehevertrag)
    das was Du in die Ehe eingebracht hast (Erbe etc...)
    ganzer Quatsch rund um die Immobilie ( frag bei Deinem Finanzierer an was die Vorfälligkeitsentschädigung ist wenn die Bude verkauft werden muss)


    und wenn ihr mitnander redet (net so wie bei mir) versucht die finanzielle Regelung schon vor dem Scheidungstermin getroffen zu haben. Versorgung/Rente macht das GEricht!
    Viel Spass, ich hab 4 Wochen Vorsprung!

  • Nöö - der Stichtag fürs Vermögen hat sich 2009 geändert. Ab offizeillem Getrenntleben - also Einreichen der Scheidung - wird das Vermögen als Eingefroren betrachtet..

  • Watt Denn nu?
    1?offiziellem GEtrenntleben?
    2.Einreichen der Scheidung?
    3. Übermittlung des scheidungsantrags?


    Wobei 2und 3 recht nah beieinander legen dürften und die Kapitallebensversicherungen nicht taggenau berechnet werden sondern Monat... sagen die Bankräuber im Anzug :tuedelue

  • Offizielles Getrenntleben -letztlich ist das dann wann einer der beiden zum Anwlat geht und kund tut das er ne Scheidung will....( einreichen der Scheidung war nciht richtig formuliert ) Vorher war es ab Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Äääääääh, keine Verwirrung bitte. :kicher


    Gemeinsames Vermögen haben wir so oder so nicht.
    Eher im Gegenteil. *lach*


    Einverstanden ist er mit der Scheidung.
    Ich nutze sozusagen die Gunst der Stunde, er hat nämlich derzeit eine Freundin. *grins*


    Zitat

    Kannst schon mal alle Adressen raussuchen, spart nachher Zeit
    dann alles was gemeinsames VErmögen ist (falls kein Ehevertrag)
    das was Du in die Ehe eingebracht hast (Erbe etc...)
    ganzer Quatsch rund um die Immobilie ( frag bei Deinem Finanzierer an was die Vorfälligkeitsentschädigung ist wenn die Bude verkauft werden muss)

    Was denn für Adressen? :hae:
    Kein Ehevertrag aber auch kein gemeinsames Vermögen.
    Kein Erbe, Wertgegenstände sind aufgeteilt.
    Immobilie ist nur zur Miete. :-)

  • Nöö - der Stichtag fürs Vermögen hat sich 2009 geändert. Ab offizeillem Getrenntleben - also Einreichen der Scheidung - wird das Vermögen als Eingefroren betrachtet..


    Wo hast Du das nun wieder her.
    Langsam wird ja .......


    Geregelt wird dies durch die §§ 1384 bis 1387 BGB. Da steht nicht mit offiziell getrennt.
    offiziell Getrennt ist man auch nicht erst seit einreichung der Scheidung sondern Umzug bzw. in der gleichen Wohnung durch Trennung des wirtschaftens.
    Es ist und bleibt noch immer Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags relevant. Somit die Zustellung des Antrages an den Gegner.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Das mein Lieber habe ich von meiner Anwältin höchstpersönlich. Ist seit dem neune sog großen Familiengericht so... Und das ist erst seit Herbst 2009 im Kraft soweit ich weiß...Sie hat mir das in einem Beratugsgespräch höchstpersönlich mitgeteilt. Da das eine Fachanwältin für Familienrecht ist sollte sie sowas wissen..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ist schön für Deine Anwältin.


    Neues Gesetz gültig ab: 01. Sept. 2009


    Es wurde nicht geändert am Stichtag.
    Was geändert wurde ist das beide nun auch Auskunft über das Vermögen nach der Trennung geben müssen.
    Also auch Vermögen zw. Trennung und Zustellung des Antrags.
    Hier handelt es sich um eine Auskunftspflicht und nicht um eine Änderung des Stichtages.


    Also bitte nicht mit ungenügendem Fremdwissen herum werfen. Dies kann hier zu Irritationen führen.

  • Nein läuft es nicht.


    Tatsache ist das der Stichtag die Zustellung ist.
    Bisher wurde der Zugewinn zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Scheidungsantrag im Briefkasten lag.
    Die endgültige Höhe der Ausgleichszahlung wurde aber erst festgelegt, wenn die Scheidung rechtskräftig war.
    Dabei ist bisher die Summe begrenzt auf den Wert, den das Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung noch hat.
    Nun wird beides an dem Tag festgelegt der auf die Zustellung des Antrags fällt.
    Also nichts mit bereits vorher den dies ist an sehr sehr enge Auflagen geknüpft.
    Also bei solchen Auskünften in Zukunft lieber 2 Mal informieren denn der Stichtag ist für viele sicher relevant und kann bei deiner Falschauskunft oft viel Geld kosten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ...Pest oder Cholera!


    Ich wünsch Dir dennoch, dass Du nicht zuviele Schmerzen erfährst in der formalen Beendigung-...

  • Naja, *schmunzel* Glück ist ja auch ein bisschen übertreiben.
    Ich bin schon auf einem guten Weg ins Berufsleben.
    Sohnemann geht zumindest bis 15 Uhr in den Kindergarten.
    Und wenn ich 3 Putzstellen annehme - mir egal.
    Hauptsache weg vom Amt. :nawarte: