Frage wegen Kindergelerhöhung und Unterhalt

  • Ich muß jetzt nohmal kurz was fragen und zwar bekomme ich für die beiden Kinder unterhalt vom Vater und zwar 199€ pro kind. Mehr kann er nicht bezahlen da er dann an diese Grenze kommt. so zahlt er nun etwa 86%.


    nun wird ja das Kindergel erhöht. Kann er denn jetzt 20€ abziehen oder bleibt alles so wie es ist, da er ja sowieso nicht voll bezahlt?

  • warum zahlt er nicht voll? das ist der mindestunterhalt. unterste stufe..
    natürlich werden die 20€ (bzw. 10€ pro kind) abgezogen. aber der unterhalt wird ja auch um durchschnittlich 13% erhöht..

  • Ich bekomme auch nicht die Mindestsumme von 199Euro, sondern etwas weniger, da dort der Selbstbehalt greift. Obwohl ich nach seinem Jobwechsel langsam dran zweifel. Neues Laminat, neuer Flachbildfernseher(riesig), ständig Kino, Wii, PS3, regelmässige Urlaube etc. Ihm wird die neue Überprüfung bestimmt auch nicht schmecken.

  • lesen kann ich


    hier steht:

    Ich muß jetzt nohmal kurz was fragen und zwar bekomme ich für die beiden Kinder unterhalt vom Vater und zwar 199€ pro kind. Mehr kann er nicht bezahlen da er dann an diese Grenze kommt.


    das ist die unterste stufe bei 1500€ einkommen.. soweit sind wir uns ja alle einig..


    stellt sich jetzt nur die frage zu folgendem satz:


    so zahlt er nun etwa 86%.


    zahlt er von diesen 199€ nur 86% , also 171,14€ pro kind? dann würde aber der erste satz nicht mehr stimmen..

  • vergiß das mit den 86%, so steht es in der berechnung vom jugenamt, weil den Kindern eigentlih mehr ztustehen würde, aber ist egal. Meine frage war eigentlich die wegen dem kindergeld.


    kann er da jetzt noch was von abziehen oder bleibt alles so wie es ist.

  • es gibt nächste Woche eine neue Düsseldorfer Tabelle - da werden die Sätze angehoben und von denen dann die 20 € abgezogen.
    Wahrscheinlich kann er dann auch mehr zhalen, denn die Netto-Löhne erhöhen sich ja auch durch die Steueränderung.


    Hast du eine Beistandschaft ?

  • vergiß das mit den 86%, so steht es in der berechnung vom jugenamt, weil den Kindern eigentlih mehr ztustehen würde, aber ist egal. Meine frage war eigentlich die wegen dem kindergeld.


    kann er da jetzt noch was von abziehen oder bleibt alles so wie es ist.


    Gut dann vergessen wir das auch mit der für dich korrekten Antwort.. :D ..denn die ist dann einfach nicht möglich..


    Dann halt nur die Grundsätzliche Antwort:


    Er zahlt KU nach DDT, also kann er das hälftige KG abziehen u auch die Erhöhung hälftig....(somit haben wir deine Aussagen über den KU vergessen, weils für dich egal ist, allerdings aber nicht für die Sache ansich :pfeif )

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hi,


    wenn er einen fixen Titel besitzt, muß er nicht mehr und nicht weniger zahlen, es ist der Titel zu bedienen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Ich hab nen Titel da ist die Summe sogar noch niedriger. :hae: Ach herrlich...

    manche bekommen überhaupt keinen Unterhalt. ;)


    ...und dann ist dein EX wohl ein Mangelfall.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Prima das Argument mit keinem Unterhalt! Was das betrifft habe ich in den letzten Tagen genug geschrieben! :bldgt:
    Mangelfall? Bundeswehrdienende? :lach Wohl erfolgreich runtergerechnet!