Unterhalt, Mangelfall und Alg II

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann man mir hier weiter helfen in Sachen Kindsvater, Unterhalt und Alg II.
    Meine Tochter ist im Juli 2005 geboren, getrennt bin ich vom KV seit Januar 05 ( Trennung ging vom KV aus ). Zu der Zeit hatte er eine Umschulung vom Arbeitsamt aus (Mitte 2004 bis Mitte 2006) vor sich. Im Jahr 2006 hat er geheiratet und im Januar 2007 kam dann sein Sohn zur Welt. Es bestand bis kurz nach dem 3. Geburtstag meiner Tochter keinerlei Kontakt zum KV . Er wollte seine Tochter sehen was ich ihm dann auch im Januar 09 ermöglicht hatte ( meine Tochter hat zu keiner Zeit wärend des Treffens sich negativ dem Vater gegenüber verhalten, es war so als wenn sie nie getrennt gewesen wären) nach dem 2 Treffen war dann Schluß mit dem Umgang.
    Im Januar 09 hatte er auch eine 6 monatige Weiterbildung begonnen, an derem Ende eine Übernahme in die Firma erfolgen sollte, jedoch hatte die Wirtschaftskriese einen Strich durch die Rechnung gemacht. Im Mai 2009 hatten wir beim JA einen Informations Termin wegen einer Unterhalttitulierung an der seine Frau auch anwesend war und im Verlauf diesen Gespräches hat sie dann auch unmissverständlich klar gemacht, das Sie keinen weiteren Umgang wünsche mit meiner Tochter. Auf meine Frage wie er sich nun die weitere Zukunft vorstellt, hatte er mir geantwortet das er ein Mangelfall ist und daher nicht Verpflichtet sei jede Arbeit oder 1 Euro Jobs anzunehmen. (Arbeitslos ist er seit 2003 oder 2004 mit Unterbrechung wärend der Umschulung). Eine weitere Alg II Bewilligung bis ende Januar 2010 hat er im Juli vorgelegt. Momentan besteht keinerlei Kontakt zum KV, seine EMails an das JA habe ich jedoch als Kopie erhalten ( die letzte im Juli09)
    Auf Nachfragen beim JA ob sie nichts tun können das sich der KV verstärkt um einen Arbeitsplatz bemühen und auch Ausbildungs- Umschulungfremde Arbeiten annhemen sollte wurde verneint mit den Worten er würde sich ausreichend bemühen.
    Mangelfall und Unterhaltspfichtig, gibt es sowas überhaupt ? Ist es nicht so das sich ein Unterhaltspflichtiger verstärkt um Arbeit jeglicher Art bemühen muss ? Mit der Umschulung hat er jetzt zwei oder drei verschiedene Arbeitsberufe zur Auswahl ( Gas und Wasser Installateur, Maurer und Informatiker ). Zur Zeit beziehe ich Unterhaltsvorschuß da der Vater keinen Unterhalt bezahlt.
    Gibt es Gesetze oder Gerichtsentscheidungen mit Quellen Angabe die ich ihm vorlegen kann ?
    Ist es besser die Beistandschaft aufzulösen und mir einen Anwalt mit PKH zu nehmen ?
    Soll ich alles auf sich beruhen lassen und diesen Mann aus unserem Leben streichen, bis meine Tochter konkrete Fragen nach ihren Vater stellt ?


    Über Hilfreiche Antworten und Tips wäre ich sehr Dankbar


    LG zuckerschneggle

  • Hallo,


    zu der Mangelfall-Frage kann ich leider nichts sagen. Aber eine Gegenfrage hätte ich dafür: was hat denn das JA dazu gesagt, dass die neue Frau des Vaters gesagt hat, sie wünsche keinen Umgang mit seiner Tochter?


    Grüße
    sonnenaufgang

  • Mangelfall und Unterhaltspfichtig, gibt es sowas überhaupt ?


    Ich glaub du verwechselst da einige Begrifflickeiten ziemlich.


    Unterhaltspflichtig ist er immer!!!


    Ein Mangelfall dann, wenn er nicht genügend Einkommen hat um KU min. im Mindestsatz zu bedienen, dann spricht man grob gesagt von einem Mangelfall.


    Er bezieht aber wohl offensichtlich ALG2, somit ist der derzeit gar NICHT LEISTUNGSFÄHIG.
    Unterhaltspflichtig sehr wohl.
    U auch gesteigert Erwerbspflichtig.


    Er scheint sich dann ja laut JA genügend um einen Job zu bemühen, womit er zumindest derzeit seiner gesteigerten Erwerbspflicht nachkommt.
    Ob dem wirklich so ist, kann man so schlecht beurteilen..wenn man aber der Auffassung ist, das JA hängt da nicht wirklich dahinter, dann kann man die Beistandschaft ja ohne weiteres kündigen u selber aktiv werden.


    Allerdings sollte man bedenken, das das alles evtl Geld kostet, sofern man keine Beratungshilfe bekommt u auch bedenken das da eigentlich zwei Behörden am Ball sind, die im ansich schon drängeln sollten, sofern nichts dagegen spricht, sich umgehend einen Job zu suchen...



    Jetzt wäre eher die Frage was man eigentlich derzeit erreichen will..
    U dabei auch noch im Augen haben muß, das da noch min ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind ist..da kann man sich evtl. auch ausrechnen, wieviel da noch fließen wird bei so einer Konstellation..

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()