Ich werde wahnsinnig... Dreistigkeit von einem Vater (Wird er den Umgang kriegen? Was meint ihr?)

  • FALSCH SORRY


    JEDE aber auch jede AHB MUSS und wird einen bestehenden Haftbefehl vollziehen lassen.


    Die Deutsche Justiz WIRD UND MUSS ihn Abschieben,egal ob er 1 oder 5 Kinder hier hat.BASTA er kann dann von "Afrika"(du weist nicht woher er kommt?nach 2 Jahren zusammen sein?)versuchen seine "Rechte" einzuklagen.


    Wenn dann noch Passfälschungen,Drogendelikte ec im Spiel sind?
    NIEMALS!


    PM mir die zuständige AHB


    Ansonsten,,, Tränendrüse nützt nichts bei mir.... wie ich schon am Anfang schrieb....ziehmlich "wilde" Story


    Sorry


    Andi

  • Nun, also meine Geschichte ist jetzt nicht so vergleichbar wie mit Deiner, da es innerhalb noch der EU ist. Aber von den Gefühlen her, kann
    ich Dich sehr gut verstehen! Nur bei mir war es nicht nicht nur ein Idiot, nein, er hat sich meinem/unseren Sohn gegenüber absolut inkorrekt verhalten!
    Ich habe auch oft genug versucht, eine gemeinsame" (annähernd) Basis zu finden (mit Beratung)... es war ein Disaster...und es ist sicherlich nicht nur hilfreich,wenn einer an der Situation arbeitet - beide müss(t)en es.


    Und dass man nicht immer gut gelaunt dem Ex gegenüber steht, das ist völlig normal, daher würd ich mir nie anmaßen darüber zu urteilen (ich hoffe, Du hast es auch net so aufgefasst, denn es war überhaupt nicht so gemeint), dass Du Rache üben könntest/würdest.


    Und natürlich ist ein Anwalt kein Laie...aber gerade deshalb müsste derjenige es ja nahezu wissen!!


    DerAndi
    Jaaa... Ausländerrecht ist wahrlich nicht einfach ;) deshalb frag ich ja sooo doof.. lach.. ich möcht es halt verstehen... und vieles ist einfach nicht einfach, sondern eher kompliziert.


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Oh Okay, dann hab ich dich jetzt verstanden :)


    Ich dachte das eigentlich auch...
    Aber die AHB hat mir gesagt, er war bei ihnen und besitzt nun einen Aufenthaltstitel.
    Das muss so stimmen, denn das Amtsgericht hat mir heute was geschrieben, wo geprüft werden soll, ob er Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. PKH kriegt er nur, wenn er einen Aufenthaltstitel hat. Ich nehme mal an, er hat eine Duldung.
    Die AHB hat mir gesagt, sie könnten nichts machen. Er hat ein Kind. Damit ist er geschützt. Kriegt er keinen Umgang, kommt er in Abschiebehaft und wird abgeschoben. Ansonsten kann er bleiben. Das ist ja das Dilemma!


    Was bedeutet: "PM mir die zuständige AHB"? Soll ich dir die zuständige Ausländerbehörde per PN schicken? Mache ich jetzt einfach mal :) Hoffentlich meinste das :)



    suse
    Ah, eine Leidensgenossin :) Hm, ich hoffe trotzdem, dass ich irgendwelche Chancen habe... Scheint mir doch schwieriger, als ich dachte oO Zumal er durch sein Verhalten echt krass ist...

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe

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  • Sorry abr da stimmt sehr viel nicht


    Andi


  • susa ..Scheint mir doch schwieriger, als ich dachte oO Zumal er durch sein Verhalten echt krass ist...


    DAs Problem ist, von den rechtlichen Standtpunkten mal abgesehen, dass es absolut keinen Grund gibt, also vom Verhalten an sich her, ihm dem Umgang zu verwehren. Zumindest ging es mir so und ich habe - da das Kindswohl gefährdet war m.E. und vom Ju-Amt her gesehen - den Umgang verweigert. Letztlich wurde über Bürowege anders entschieden. Obwohl, das Ju-Amt das anders sah.


    Bzgl. dem Ganzen, ob er hier bleiben darf oder nicht, warum und weshalb, ich kenn mich wirklich net so gut aus, Fakt ist aber, das bei den meisten Gerichten, das Strafrechtliche außen vor bleibt und nur das Kind im Mittelpunkt steht. Auch wenn man das im ersten Augenblick nicht so recht verstehen kann oder möchte.
    S
    Ob der Vater vom Kleinen nun Umgang haben will um des Scheines Willen nur damit er hier bleiben kann oder darf.. kann ich nicht beurteilen, liegt aber in Anbetracht der Tatsache, was Du hier jetzt schreibst gar net sooooo fern... aber das ist reine Mutmaßung. Ich kenne Euch als Beteiligte ja nicht... von daher....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • Das ist nicht wahr, Andi.


    Wer in Deutschland einfach "aus dem Nichts" auftaucht und einen Asylantrag stellt, hat zwei Möglichkeiten: Entweder er bekommt eine Bewilligung oder er bekommt eine Duldung. Die Duldung erlischt, sobald die Identität fest steht oder im Ursprungsland kein Kriegt (oder so) mehr ist. Stehst die Identität fest / Krieg zu Ende: Abschiebung.



    Die Identität stand (scheinbar) fest, als wir einen (ohne mein Wissen gefälschten) Pass abgaben. Er sollte nach Guinea abgeschoben werden -> Haftbefehl für die Abschiebehaft. War also AB DEM ZEITPUNKT illegal in Deutschland.


    Jetzt, wo er ein Kind hat, ist er geschützt. So hat mir das Ausländeramt das selber gesagt! Er ist also JETZT nicht mehr illegal in Deutschland. Vorläufig. Bekommt er Umgang ist er vollständig legal in D.



    Fazit: Erst DULDUNG, dann durch Abgabe Pass ILLEGAL, jetzt durch Geburt des Kindes wahrscheinlich dauerhaft LEGAL in Deutschland.




    Er hat versucht, in England mit einem gefälschten Pass wieder einzureisen. Das wurde aber aufgedeckt. Außerdem hat er was mit Drogen laufen gehabt.




    Jetzt verstanden?


    Ich lüge mir doch hier keinen zusammen oO Ich möchte einfach nur wissen, was für Chancen ich habe!!! Und dazu muss ich doch wohl Fakten nennen!!!






    suse
    Mann, ich bin echt geknickt >.< Das darf doch nicht wahr sein... Das darf einfach nicht!!! Wegen 2 Jahren kompletter Fehlentscheidungen!!!

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe

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  • susayk


    es ist ja schon schwer sich in den deutschen gesetzten sich zurechtzufinden. ;)


    Du fragst auch nicht "doof".


    Es gibt nur eine EINDEUTIGE Gesetzgebung,und die wird auch angewendet.


    Und bei Ausländischen Straftätern? sorry aber denkst du das der Deutsche Staat einem wegen Drogendelikten/Passfällschung vorbestraften Mann eine Generalamnestie austellt weil er hier ein Kind hat?


    ne ne ne
    Andi

  • Zitat

    Und bei Ausländischen Straftätern? sorry aber denkst du das der Deutsche Staat einem wegen Drogendelikten/Passfällschung vorbestraften Mann eine Generalamnestie austellt weil er hier ein Kind hat?


    Andi
    Nun was ich denke und wie etwas gehandhabt wird hier zu Lande ist ja zweierlei - leider manchmal. Fakt ist, zumindest anhand von Fällen innerhalb der Praxis gesehen, dass auch den Menschen egal ob Vätern oder Müttern die drogenabhängig oder straffällig sind ein Umgangsrecht eingeräumt wird und das denjenigen gegenüber die hier von/seit Anfang an hier leben... das man ggf. nochmals zwischen "aus/-inländischen Bürgern unterscheidet u.U. ist nochmals was anderes... wohl u.U... :Hm


    aber das führt jetzt ggf. vom Thema ab.....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • NEIN:
    EIN kind ist kein Grund für eine Amnestie! Auch wird ein Kind kein Grund sein einen Haftbefehl ausser Vollzug zu setzten.


    Ich kenne Fälle da wurden HOCHSCHWANGERE FRAUEN abgeschoben,OBWOHL! der "Vater" ALLES annerkannt hat.Und die waren NICHT Straffällig.




    Sorry:


    Er war ILLEGAL in D,basta...
    Er gibt einen gefällschten Pass ab(obwohl ein Haftbefehl vorlag)
    Er kommt zu Vaterschaftsanerkennung?Obwohl zu der zeit Illegal in D?
    angeblich Vorbestraft,auf Bewährung,?


    vergiss es

  • Der Andi...



    Ich hoffe SO SEHR du hast Recht!!! Irgendeine Anwältin hat mir sowas schon mal gesagt, es ist mir nicht fremd... es sieht nur so anders aus, gerade oO
    Ich werde das meiner Anwältin in jedem Fall berichten. Mal schauen, was sie sagt. Sie ist allerdings Familienrechtsanwältin... Die kennt sich hoffentlich damit aus.



    Zu Suses These: Ich habe auch mal gehört, dass Väter, die ihre Kinder sexuell belästigt haben, teilweise nur 1 Jahr kein Umgangsrecht hatten oO Heißt, nach einem Jahr kriegen sie es teilweise wieder... krass oder???

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe


  • Sag mal ganz ehrlich:


    Da kommt ein per Haftbefehl gesuchter Drogen(dealer) der auch noch Passfälschung an der backe hat zur Vaterschaftsannerkennung,und unser Staat sagt.:
    Ja wenn das SOOO ist Herr XY ,bekommen Sie SELBSTVERSTÄNDLICH PKH um den Umgang zum Kind einzuklagen,und sowieso bekommen Sie jetzt eine unbefriestet AE(Aufenthaltserlaubniss)


    Glaubst du das wirklich?


    Ich WEISS es aus Erfahrung "etwas" anders.



    und jetzt kommst du noch mit "sexueller Belästigung von Kindern"?


    Andi


    Gute Nacht

  • hey, er ist vorbestraft, aber er hat seine strafen verbüßt. das mit den 2 jahren auf bewährung ist länger her. in dem sinne meinte ich: er hat mich belogen. ich weiß nicht, was genau er vorher getan hat, bevor er mich kennen gelernt hat. unser gemeinsamer anwalt hatte seine akte da und er hat es mir im beisein meines ex gesagt - der hat es erst abgestritten, dann zugegeben. gut, das hört sich komisch an und als würde ich es mir ausdenken, aber das ist definitiv NICHT so.


    Er ist also vorbestraft, wird aber nicht aufgrund der verbrechen gesucht. okay? sondern nur weil er abgeschoben werden sollte.



    das mit sexueller belästigung war allgemein gesagt, hatte NICHTS mit meinem ex zu tun *lach* ich habe das gemeint, weil auch suse gerade ein allgemeines beispiel anführte für die schwierigkeit, das umgangsrecht auszusetzen.

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  • du willst es nicht verstehen?


    ER IST ILLEGAL in D ! Er HAT EINE Staftat begangen(und nicht einen kaugummi geklaut) ER WIRD ZWINGEND abgeschoben! sicher er kann sich dem Haftbefehl entziehen,in dem er "Untertaucht" wie du ja am Anfang beschrieben hast.


    "ihr" habt jetzt schon einen "gemeinsamen Anwalt"? :daumen
    ..

  • MEINE GÜTE!!!!!!
    Wir HATTEN einen gemeinsamen Anwalt, als wir HEIRATEN wollten!!!!
    Was wirfst du mir hier eigentlich vor???



    Und zu deiner Aussage wegen Illegal: Ich werde meiner Anwältin das sagen. Vielleicht handelt die Ausländerbehörde ja falsch. Damit wäre mein Problem gelöst!




    Gut und damit kannst du mir auch nicht mehr sagen, als ich wissen wollte.
    Ich brauche mich vor dir nicht zu rechtfertigen. Ich weiß doch, was richtig ist! Beweisen kann ich es dir eh nicht! Ich habe es auch komplett nicht nötig, mir von dir sagen zu lassen, dass ich alles nur erfinde oder wasweißich!!!


    Nun, ich wünsche dir eine gute Nacht. Ich gehe nun Schlafen...


    Bis dann




    Danke auch dir, Suse :)




    Ach ja: Falls andere noch ihre Meinung schreiben wollen: Ich bin sehr interessiert!!

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  • DerAndi: Du irrst Dich. Der Vater wird nicht abgeschoben.
    Er hat jetzt ein Kind, daher hat er eine Duldung, ... er hat jetzt die Chance, sich zu bewähren.
    Das heißt: Er muss sich um sein Kind "kümmern", weil sein Kind ihn nun mal braucht laut deutschem Gesetz.


    Wird er wieder straffällig, fährt er eben in den deutschen Knast ein - er ist schließlich Vater eines deutschen Staatsbürgers und will sich kümmern, was er auch aus dem Knast kann.


    Kümmert er sich nicht --> Abschiebung (falls bis dahin geklärt ist, wohin er denn überhaupt abgeschoben werden kann, was schlägst Du denn vor .. einfach drei Meter über den nächsten Grenzpfosten schieben?)




    @ Threadstarterin:
    Du brauchst dringend einen Fachanwalt und einen Psychologen.
    In Deiner Beschreibung erkenne ich, wie sehr Du noch seine Realität lebst.
    Alles was er getan hat in Sachen Betrug, Hintergehung etc. scheint Dir immer noch gerechtfertigt - das bringt Dich emotional nicht weiter.


    Weitere Vorgehensweise: Er wird Umgang bekommen. Da das Kind allerdings ein Säugling ist, wird das immer nur sehr kurz sein und in Begleitung entweder einer Vertrauensperson oder eben einer Mitarbeiter einer Familienberatung.
    Ob er in zwei Jahren das Kind zu sich nehmen darf? Warte ab ... bis dahin wird noch viel geschehen.






  • Ok,soweitsogut,


    Also da kommt ein per Haftbefehl gesuchter XY zu der Polizei/AHB ,sagt er wird/ist jetzt Vater eines Deutschen Kindes.... nun gut


    Das ist schon so möglich,und kann passieren,aber


    er wird erst mal in Abschiebe/Uhaft genommen um seine Identität zu klären.


    Zur Duldung/AE:


    in welchen Pass will die AHB eine AE oder Duldung "einkleben oder einstempenln"?




    MÖGLICHERWEISE! KANN er aus der Abschiebehaft eine Duldung wegen Vaterschaft erwirken,das kann schon sein.


    ABER


    dann hat er noch seine Straftaten:


    zuerst wegen Drogen (angeblich verbüsst,Bewöährung nooch offen?)


    und nun ein Verfahren offen wegen Passfälschung(mehrfach) zur erlangung eines Aufenthaltes in D



    §267 STGB


    3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,


    Einen falschen Reisepass vorzulegen,ist eben etwas anderes als einen Stutdentenausweis zu "Türken" um in eine Disco zu gehen.



    Alles in allem,GANZ GANZ schwer zu glauben


    Andi

  • GANZ GANZ schwer glauben kann ich ganz oft einiges nicht im deutschen Recht.
    Und trotzdem ist es so.
    Vielleicht ist es ja sogar gut so - sonst würden ja die Kinder mit nicht-europäischen Elternteilen benachteiligt werden wenn es drum geht, einen Vater haben zu dürfen?


    Eine Bekannte durchlebt das. Seit er Vater ist, hat er Narrenfreiheit, wird sogar zum Umgang chauffiert ... seine Füße sind ganz abgeschlabbert vom vielen Geküsstwerden.
    Soweit ich weiß, bestehen hier zwei Einschränkungen der Narrenfreiheit:


    - "Kümmert" er sich nicht mehr, werden die normalen Wege beschritten (Abschiebung, falls man irgendwann mal weiß, wohin überhaupt - er selbst kann sich leider nicht wirklich erinnern wo er herkommt)
    - Wird er erneut straffällig wird die Duldung nochmal überdacht - normalerweise ist dann aber nicht Abschiebung sondern deutscher Knast angesagt. Ist schließlich Vater eines deutschen Kindes. Das Kind hat ein Recht auf den Vater.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()




  • Nein Kinder Ausländischer Stattbürger sollen und werden NICHT benachteiligt,dazu können Sie zum einen eine AE mit FZR Visum bekommen,und dürfen dann auch arbeiten.


    Und in "deinem" Fall kann ich es auch glauben,


    hatte aber auch sicherlich nicht mehrfach SCHWERE Straftaten in D begangen.



    ABER: Hier wurde von der TS und dem KV ein gefällschter PAss vorgelegt,damit sie Heiraten können.


    der "KV" ist war wegen Drogendelikten vorbestraft.


    Danach(als die Fälschung aufgeflogen ist) WIEDER Undercover,


    So und nun soll eine Vaterschaft der Heilsbringer sein?


    hmmm

  • @MarleneE


    Das sind auch meine Informationen... Schade, ich hatte mir schon erhofft, dass DerAndi Recht hat... Ich habe Ähnliches nämlich auch schon von einer anderen Anwältin gehört.



    @all
    Die Verfahren sind nicht mehr offen! So ganz habe ich das auch nicht verstanden. Irgendwie liegen die zwar schon länger zurück, aber die deutsche Justiz weiß davon... trotzdem, komischerweise. Er sagte mir, dass er irgendwie früher schonmal in Deutschland gelebt hat. Dann ist er nach Frankreich und England gegangen und dann wieder nach Deutschland. Wahrscheinlich mit einer anderen Identität, wenn ich jetzt so überlege...
    Ich weiß aber sicher, dass seine Mutter aus Guinea kommt, ich habe ihn mit ihr telefonieren sehen, im Callshop und da kann man auch immer sehen, in welches Land er telefoniert. Sein Vater soll aber aus dem Senegal kommen und er selbst auch - nur sagte er, er hat beide Staatsangehörigkeiten.




    Leider leider sieht es laut Handeln der Ausländerbehörde sehr danach aus, dass Marlene Recht hat. Sonst wäre er längst in A-Haft und abgeschoben worden.




    Liebe Grüße und danke für die weiteren Antworten :)

    Gestatten: Das kleine trotzige Mädchen, welches nie auf irgendwelche Ratschläge hört, der man die Puppe geklaut hat und die jetzt wütend mit dem Fuß aufstampft und "Ich will aber!!" schreit :nudelholz:hilfe

  • Hi!


    Also bei mir ist es so, dass mein ex auch afrikaner ist.


    wir haben das gemeinsame sorgerecht und leben in scheidung.


    ich muss der abh jedes jahr bestätigen, dass er sich um unser kind kümmert und dass er unterhalt zahlt, da wir keine zwei jahre in d zusammen gewohnt haben. dadurch hat er eine befristete aufenthaltsgenehmigung und kann arbeiten gehen. ich glaube nach ein paar jahren kann er dann eine unbefristete aufenthaltsgenehmigung bekommen. kenne aber auch fälle die kein unterhalt zahlen und trotzde bleiben dürfen, teilweise auch leute die straffällig waren.


    deine gefühlslage kann ich bestens nachvollziehen, bin auch belogen und benutzt worden und habe auch noch lange eine sexuelle beziehung zu ihm aufrecht erhalten. Als ich dann gemerkt habe, dass ich für ihn wohl zu nichts anderem zu gebrauchen bin, habe ich den endgültigen schlussstrich gezogen. bin in psychologischer betreuung und es dauert, bis die wunden heilen.


    erkundige dich nach betreutem umgang beim jugendamt oder kinderschutzbund. vielleicht würdest du das sogar bekommen.


    dein kind wird es merken, wenn sein interesse nicht echt ist, meine tochter möchte keine enge beziehung zu ihrem vater. vielleicht wird er dann irgendwann aufgeben, bei mir besteht jedenfalls die hoffnung, dass er uns irgendwann in ruhe lässt, denn auch bei uns ist das "gemeinsame erziehen" unserer tochter nicht zu ihrem wohle, da er auch ganz andere ansichten hat, als ich.und ich ihm seine vaterliebe auch nicht wirklich abnehme, aber das tut ja nichts zur sache.. andererseits weiß ich auch, dass Kinder auch ein recht darauf haben zu erfahren, woher sie kommen und wer ihre eltern sind. es ist ein sehr schwieriges thema, ich habe auch noch keine lösung, muss abwarten, was passiert. aber gegen sein umgangsrecht kannst du wahrscheinlich nichts tun, außer zu versuchen dass der umgang erstmal betreut wird...ich glaube nicht, dass er abgeschoben wird.