Stinksauer auf den KV

  • hm lilalotta


    Mein werter VP zieht die Show nach 17! Jahren ab. Erst hieß es nein die Vaterschaft will er ja überhaupt nicht anzweifeln.Nur ein Gentest. Ich bekamm auch sofort Post vom Gericht,weil ich mich ja angeblich geweigert hatte ihm ein Gentest zu ermöglichen. Frag mich nur bis heute, wie sollte ich mich weigern gegen Sachen die ich bis dato noch gar nicht wuste.
    So nun hat er den Test, Ergebniss steht noch aus oder hat er schon. Das weiß ich nicht. Da kam doch glatt Post von seiner Anwältin. Wenn ich mich bis zum 27.11 nicht melde ist das eine Einverständnisserklärung dafür, dass dieser Test vor Gericht bei einer Vaterschaftsklage verwendet werden darf.


    da wurde ich stutzig den normal darf son privat gemachter Test nur dann vor Gericht verwendet werden, wenn der (weiß jetzt nicht wie ich mich besser ausdrücken soll) von jemand mit ahnung gemacht wird. Hat er sich den nur nachhause schicken lassen und meint er kann das auch, zählt der nicht!
    Ich habe einspruch erhoben,bevor da irgendwas schiefläuft. Mein Anwalt konnte mir auch nicht sagen ob ich mit meinen Einverständniss das andere dann nicht auser Gefecht setzten würde.


    :frag nichts mit zwei Jahersfrist


    sorry aber meiner Meinung nach mal ganz platt ausgedrückt hat der einfach den :amok: nicht gehört.Niedlich ist das er sich jetzt wundert wieso seine 17jährige tochter nichts mehr mit ihm zu tun haben will :lgh


    aber Janina das Gefühl das man sich saublöde vorkommt kenn ich verdammt gut. Manchmal zweifelt man schon an sich selber. Wie sagte mein Anwalt aber eigendlich sind es ja nur Fakten, wer wirklich der Vater ist weiß mit 100% sicherheit immer nur die Mutter. Ich fand die Aussage echt daneben im ersten Moment. Dennoch beim genaueren nachdenken stimmts doch!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Oh man das Leben könnte so einfach sein! Ich bin seit August vom KV getrennt. Mein Sohn ist nun 8 Monate und mein ganzer Stolz :-) ! Nach der Geburt hats ihn nicht interessiert wies uns geht. Hat mich in den ersten Wochen allein gelassen, obwohl ich gerade in dieser Zeit seine Hilfe gebraucht hätte. Die ganzen Aktivitäten mit dem Kleinen hab ich allein gemacht und der Herr hat auf der Couch geschlafen,selbst als er weinte hats ihn nicht gestört. Jetzt plötzlich nach der Trennung kommt sein Interesse am Kind und will ihn oft sehn. Er kann ihn 2xin der Woche sehn, wobei er regelmäßig einen Tag absagt. Also hat er von mir nur noch einen Tag/Woche bekommen-paßt ihm nicht. Hat bei JA einfach einen Termin für uns gemacht, wo ich aber keine Einladung bekommen hatte und demzufolge nicht gegangen bin. Droht andauernd mit Anwalt und Gericht aber in solchen Sachen muß man stark bleiben. Es ist ziemlich nervenzerend aber ich hoffe, das er irgendwann aufgibt. Will sich auch so wieder in unser Leben drängen.....wenigstens beim Unterhalt gibts keine Probleme und auf den Gedanken Vaterschaftstest ist er noch nicht gekommen- bis jetzt!


    Also halt durch und du bist nicht die einzige mit dem Problem!

  • @ jea


    Ich habe eben auch mal geg*** und diese frist gilt scho 2 Jahre aber wenn ich das in dem Text richtg verstanden habe ist das so 2 Jahre nach dem Verdacht er könnte nicht der Vater sein :frag:frag:frag


    Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren (gerichtlich) angefochten werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis von allen Umständen des Berechtigte die gegen die Vaterschaft sprechen, aber nicht jedoch vor der Geburt des Kindes (Siehe dazu OLG Köln, 1996 [ 37 ], sowie OLG Karlsruhe, 1998 [ 21 ]).


    Die Frist ist somit eine reine Überlegungs- und Entscheidungsfrist, in der der Anfechtungsberechtigte oder (Schein-) Vater nachdenken sollte, ob er das Kind als ein leibliches Kind akzeptiert oder nicht. In dem Zeitraum soll, nach Willen des Gesetzgebers, ein Schwebezustand geschaffen werden, in dem der (Schein) Vater die Vaterschaft beseitigen kann.


    Nach Beendigung des Zeitraumes besteht diese Möglichkeit nicht mehr, da im Kindschaftsstatus eine möglichst detaillierte Zuordnung erfolgen sollte und das Verhältnis von Eltern und Kindern nicht immer wieder zur Disposition der Parteien gestellt werden darf. Der Gesetzgeber wünscht einfach damit eine feste Zuordnung der Eltern zu ihren Kindern zu erreichen.


    Sollte sich Ihnen die Frage stellen, warum eine Frist von zwei Jahren als ausreichend angesehen wird, so geht das Bundesverfassungsgericht [ 25 ] in seiner Entscheidung davon aus, dass diese Frist auf jeden Fall weitreichend genug ist, um eine (Schein-) Vaterschaft anzufechten und deren Tragweite zu überdenken. (Siehe dazu auch BGH, 1953 [ 27 ])

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • Wie mir solche Aussagen bezüglich Ähnlichkeit stinken! Dann müsste ich nämlich einen Mutterschaftstest machen! Mein Erstling würde mir niemand zu ordnen! Ich bin schwarzhaarig, mein Sohn ist weißblond hatt strahlend blaue Augen, gertenschlank - er ist das Abbild seines Vaters, der hatt nichts, aber auch garnichts von mir. (rein äußerlich halt) Tja und der Zweitling ist mein Zwilling, wenn meine Söhne irgendwo zusammen sind, kein Mensch denkt das das Geschwister sind. Lol, mir wurde schon desöfteren unterstellt das die Beiden von verschiedenen Vätern wohl sind. Aber gut das ich weiß von wem ich mir meine hab machen lassen und mein Ex weiß das gott sei dank auch.


    Ich denke ja immer, dass die Kinder im Laufe der Zeit dafür Sorgen das sich gewisse Dinge regeln. Und wenn Dein Kleiner irgendwann zum Vater sagt, weißt Du bist die Entäuschung meines Lebens, tja dann wird Vatern vllt. mal wach.


    Ich drück Dich!

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Lass dich nicht ärgern!


    Soll er doch den blöden test machen (und bezahlen).


    und du solltest wirklich mit deinen Eltern drüber lachen.


    Wenn er das nicht geregelt kriegt sich um sein Kind zu kümmern wirst du damit noch genug zu tun haben. Und das ist wichtiger als sein blöder test!

  • @janina
    tja das dachten sich mein anwalt udn ich auch mal. wie willst du dem das denn beweisen?
    vergiss es!


    3 wochen nach geburt unserer tochter traffen wir seinen besten freund und damals mein ex! der meinte damals dan so zu mir * das könnte unsere tochter sein*
    genau diesen satz brachte er als begründung nach 17 jahren warum man seine tochter zum vaterschafts ähm gentest per gericht zwingen muste!
    genau diesen menschen nahm er auch als zeuge naja nicht er sondern seine eltern in einen brief an den richter. diesen hab ich komischer weise aber nie zu sehen bekommen.
    naja ich warte erst mal ab was da kommt. mehr machen kann man eh nicht

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  • Stimmt scho habe ich das noch nie gesehen....er kann den verdacht ja auch scho länger haben und geht etz aber erst zum Anwalt...


    Ach ich lasse das einfach auf mich zu kommen,mal schauen was drauß wird... Aber sauer bin ich einseits immer noch auf EX das kann es ja nicht sein....aber gut,er will den TEST also bekommt er hin auch und dann kann er schön zahlen und sich am JA hoffentlich lächerlich machen :lach:lach:lach:lach



    @ jea


    Für dich bzw. Tochter muss es ja richtig schlimm sein denn ich meine sie ist ja scho 17 und denk über solche sachen ganz anderes.... ICh bin soooo froh das Sohni von dem ganzen noch nix mitgekommt!!!!!

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  • Ich hätte da noch eine frage,was meint ihr sollte ich vielleicht doch beim JA anrufen und mit der SB mal rede (auch wenn sie nicht immer fair war) ???


    Oder ich versuche mit dem netten Herren sprechen zu können der am 16.11.09 (auf meinen wunsch) auch bei dem Gespräch mit KV dabei war...

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  • Lieb werde ich sowieso sein ganz freundlich und nett :D


    Sonst macht das nur wieder ein schlechtes Bild

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  • Klar warum nicht! Red einfach noch mal mit dennen




    Sagen wir mal so, das war ja nicht mal das schlimmste. da waren noch nettere Sachen. In diesem Fall meinte meine große ob der nun mein erzeuger ist oder in china fällt ein sack rais um mir egal (ich glaubs ihr aber nicht wirklich) Angst hat sie davor das er dann wieder angewinselt kommt. was meinte sie letztens mama hättest nicht doch mit nem anderen?
    Das Mädel ist einfach nur fertig.

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  • Das kann ich mir gut vorstellen....Ich denke egal wird es ihr nicht sein aber sowas tut eben weh vorallem wenn man von seinem eingenen Vater so enttäusht wird...


    Ich habe grade noch was erfahren das EX gesagt hat...Er meinte scho vor längerer Zeit zu einer Bekannten das er sicherlich kein Unterhalt zahlt für ein Kind was nicht sein ist,dafür soll der Staat aufkommen....


    Hallo geht´s noch??? Ich hab mir das Kind sicherlich nicht allein gemacht und er kann sich so einfach auf der sache ziehen das kann es nicht sein....Und am JA aber den guten Vater vorspielen der alles für sein Kind tun würde und im nächsten moment zum Anwalt gehen und so´n scheiß erzählen....


    Werde morgen mit dem SB vom JA einfach mal sprechen,bin eh in der Stadt..

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  • Hi !


    Kopf Hoch!



    Habe scho viel versucht und iimmer war ich dich blöde und der Herr S. der gute KV der kotakt will ich dem aber im Weg stehe...



    ---------- genau das macht der KV gerade mit mir und das JA hier glaubt ihm auch mehr!!! Meiner hat nie Chancen angenommen, und dann haut er von Heute auf Morgen mit Anwalt und JA rein! Wie bei seinem Älternen Sohn!


    Mach den Test und lächle bei der Verkündung und gönn es ihm, für diesen Test zu zahlen!! :devil:


    Manche Männer lernen nie!


    Vielleicht ist er einfach über sein Leben gefrustet und Bereuht es im Inneren mit Euch gebrochen zu haben ?


    Wünsche Dir viel Nervenstärke !!

  • Aber selbst wenn es nicht sein Sohn wäre - was ich Dir keinesfalls unterstellen möchte - ist m.E. die zweijährige Frist für eine Vaterschaftsanfechtung eh schon verstrichen.


    (Alle besser Informierten dürfen mich selbstverständlich eines Besseren belehren !)


    was heißt das genau mit der anfechtungsfrist???


    Dazu mal kurz:


    Ab Bekanntwerden einer möglichen Nichtvaterschaft (das kann in jedem Alter des Kindes sein) hat der KV die Möglichkeit die Vaterschaft anzufechten.


    Als Beispiel:


    Es bestehen (berechtigte oder unberechtigte) Zweifel -ihm wurde zugetragen, Du hattest in der Empfängniszeit mit nem anderen GV- er erfährt dies am 20.11.2009, dann hat er die Möglichkeit bis 20.11.2011 die Vaterschaft anzufechten. Dann wird per Gericht eine Vaterschaftsfeststellung angeordnet.


    Ob das nun -wie oben mehrfach geschrieben- ein *starkes Stück* ist, sei mal dahin gestellt, emotional ist es das für Dich mit Sicherheit, aber ich kann auch jeden Vater verstehen, der sagt, ich will nen Test. Kuckuckskinder gibts weiß Gott genug.
    Ein *starkes Stück* finde ich allerdings sein Vorgehen. Erst will ich nen Test (Gewissheit) und 3 Tage später geh ich zum JA und fordere mein Umgangsrecht.


    Klar hast Du die Gewissheit und das Wissen, das Du nur mit ihm GV hattest, aber die Gewissheit hat er eben nicht.
    Vielleicht hofft er ja wirklich, das er aus *der Nummer* noch rauskommt, versuchen kann mans ja mal... Auch wenn er -wenn man Deinen Ausführungen glaubt- der Vater ist...


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Die Vaterschaftsanfechtung
    Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren (gerichtlich) angefochten werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis von allen Umständen des Berechtigte die gegen die Vaterschaft sprechen, aber nicht jedoch vor der Geburt des Kindes (Siehe dazu OLG Köln, 1996 [ 37 ], sowie OLG Karlsruhe, 1998 [ 21 ]).


    Die Frist ist somit eine reine Überlegungs- und Entscheidungsfrist, in der der Anfechtungsberechtigte oder (Schein-) Vater nachdenken sollte, ob er das Kind als ein leibliches Kind akzeptiert oder nicht. In dem Zeitraum soll, nach Willen des Gesetzgebers, ein Schwebezustand geschaffen werden, in dem der (Schein) Vater die Vaterschaft beseitigen kann.


    Nach Beendigung des Zeitraumes besteht diese Möglichkeit nicht mehr, da im Kindschaftsstatus eine möglichst detaillierte Zuordnung erfolgen sollte und das Verhältnis von Eltern und Kindern nicht immer wieder zur Disposition der Parteien gestellt werden darf. Der Gesetzgeber wünscht einfach damit eine feste Zuordnung der Eltern zu ihren Kindern zu erreichen.


    Sollte sich Ihnen die Frage stellen, warum eine Frist von zwei Jahren als ausreichend angesehen wird, so geht das Bundesverfassungsgericht [ 25 ] in seiner Entscheidung davon aus, dass diese Frist auf jeden Fall weitreichend genug ist, um eine (Schein-) Vaterschaft anzufechten und deren Tragweite zu überdenken. (Siehe dazu auch BGH, 1953 [ 27 ])


    Die einmal in Gang gesetzte Anfechtungsfrist kann auch wieder entfallen, wenn dem (Schein-) Vater Umstände bekannt werden, die für eine eigene Vaterschaft wieder sprechen oder die das Vertrauen in die Aussagen der Kindesmutter stützen.

  • @ Kiki


    Nee nee das is nicht traurig mit uns gebrochen zu haben...Da sitzt einfach seine Frau hinter die meint es muss nen Test her und er erfindet deswegen irgendwelche dinge die nicht der Wahrheit entsprechen...Denn seit dem er seine Frau hat (1Jahr) hat er sich noch mehr zum negativen verändert!!!!!


    Ich werde heute auf´s JA gehen und mal schauen was die dazu sagen....Ich hoffe einfach das dass JA endlich merkt das er es NIE ernst meinen wird und ständig falsche spielchen mit mir und dem JA spielt....

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


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  • :kopf also sowas erst will er konntakt haben und gleichzeitig zweifelt er die vaterschaft an. das ist ja sowas von unlogisch :kopf kann dich echt verstehen ich wäre auch stink sauer. wozu will er den kleinen denn sehen wenn er meint er ist nicht der papa?

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • @ Tinka


    Das würde ich auch gerne wissen...Ich habe heute versucht der Herrn K.... vom JA zu erreichen leider war dieser heute nicht im Haus...werd mich gleich morgen nach dem ich Sohni in den Kiga gebracht habe zum JA fahren und dort vorsprechen...


    Ich werde mich bis auf weiters an keinerlei vereinbarungen die mit dem VP gemacht wurden halten...

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  • Ich werde mich bis auf weiters an keinerlei vereinbarungen die mit dem VP gemacht wurden halten...


    Das würde aber dann so aussehen, als wärest du unkooperativ. Ich würde mich penibel an die Verabredungen halten. Der Vater macht sich ganz von allein ungaubwürdig und du kannst dann wirklich behaupten, alles getan zu haben. Jetzt aus Trotz zu mauern ist doof...

  • @lavini


    Ich glaub nicht das ich das schaffe...ich bin sooooo froh das er mir heute nicht zufällig über den weg gelaufen ist...


    Ich weiß nicht ob ich das schaffe.... Obwohl es sicherlich der richtige weg wäre um mir nicht wieder irgendwas zu unterstellen...
    :wand:wand:wand:wand

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


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