Häusliche Gewalt und Umgangsrecht

  • Hallo!
    Versuche mich kurz zu fassen, obwohl die Situation ziemlich kompliziert ist.
    Bin von meinem Mann geschlagen worden, habe die Polizei informiert, er hat daraufhin eine Wegweisung bekommen, die ich dann verlängern ließ. Nun möchte mein Mann unseren gemeinsamen Sohn sehen, hat schon deswegen einen Anwalt eingeschaltet. Kennt sich jemand von euch da aus? Wird er Umgangsrecht bekommen oder nicht? Danke für die Antworten.

  • Erstmal :welcome und hier wird dir bestimmt geholfen.


    Ausführlich schreibst du ja net, aber pauschal gesagt: ja, er wird Umgang mit dem Kind erhalten.


    lg, cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

    Einmal editiert, zuletzt von die cola ()

  • Hallo,


    solange er dem Kind nichts getan hat, wird er ganz normales Umgangsrecht bekommen.


    Du hast verlängern lassen?
    Dann gehe ich mal davon aus, er hat das Kind schon eine ganze Zeit lang nicht mehr gesehen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ja, wie soll das denn gehen? Unser Sohn ist 7 Monate alt, fremdelt z.Z. und wird gestillt, mein Mann darf sich mir lt. Beschluss nicht nähern... Geht denn sein Recht auf Umgang mit dem Baby vor dem Gewaltschutz???

  • Dein Gewaltschutz hat mit dem Kind nichts zu tun.
    Es liegt an dir ihm Umgang zu ermöglichen.
    Vielleicht wendest du dich ans Jugendamt und die können dir Lösungsvorschläge machen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Willkommen im Forum :welcome


    Umgang ist das Recht des Kindes zum Wohl des Kindes. Es gibt Möglichkeiten einen solchen Umgang zu organisieren, ohne dass ihr euch dabei seht, wenn die Übergabe des Kindes über eine dritte Person abläuft. Beraten kann euch dazu z.B. das Jugendamt.

  • Ja, das ist mir klar. Aber wo bleibt dabei das "Wohl des Kindes"??? Der Kleine fremdelt, lässt sich nur durch mich beruhigen, wenn "Fremde" dabei sind. Wie soll das ohne mich dann ablaufen?


    Das JA wird dir dann den Vorschlag machen, in Gegenwart von dritten dem Kind den Umgang zu ermöglichen.
    Das heißt, du kannst dabei sein unter Schutz.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich finde es unmöglich, was für einem Stress der Kleine ausgesetzt wird.
    Ausserdem habe ich mal gelesen, dass das Umgangsrecht auch per Beschluss des Amtsgerichtes ausgesetzt oder ausgeschlossen werden darf. Kennt ihr euch damit aus? Siehe Frankfurter Thesen!

  • Tue dir selbst den Gefallen und vergiss das ganz schnell wieder.


    Das Kind ist noch zu klein und ein Stress entsteht dadurch auch nicht für das Kind.
    Du gehst doch sicher auch mit ihm weg oder zu Freunden.
    Entsteht dadurch auch Stress für das Kind?


    Versuch auseinander zu halten was zwischen dir und deinem Ex geschehen ist.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Wird er Umgangsrecht bekommen oder nicht?


    Wird er und er hat es!


    Geht denn sein Recht auf Umgang mit dem Baby vor dem Gewaltschutz???


    Welcher Gewaltschutz? Er hat doch an dem Kind keine Gewalt angewendet (u jetzt bitte nicht auf irgendwelche Idee kommen, es gab grad eine Userin die das so ganz nebenbei sich das mal ausgedacht hat) .. somti steht doch auch dem Umgang zum Kind nichts im Weg.


    Wenn ihr miteinander nicht könnt, kann das Kind nichts dafür!



    serdem habe ich mal gelesen, dass das Umgangsrecht auch per Beschluss des Amtsgerichtes ausgesetzt oder ausgeschlossen werden darf. Kennt ihr euch damit aus?


    U nun mal Butter bei die Fische!


    Eigentlich ist es doch eher genau das was du willst, das der Vater sien Kind nicht mehr zu sehen bekommt u umgekehrt auch!
    Und was versprichst du dir davon?


    Vergiss es ganz schnell wieder!!!


    Diese Fälle wo dem Umgangselternteil das Umgangsrecht "entzogen" wurde, gibt es sowas von selten u meist ist es dann auch nur eng zeitlich begrenzt..u selsbt dafür müssen sehr gewichtige Gründe für vorliegen..die hier nicht vorliegen!

  • Nein, das nehme ich so nicht hin!!!!
    Entweder habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder hier herrscht eine einseitige Stimmung!
    Dass es Beschlüsse gibt, weiß ich - ich wollte einfach noch mehr Erfahrungsberichte hören/lesen.
    Worauf ich mich jetzt stütze sind die sog. Frankfurter Thesen bzw. http://www.vamv.de.


    Zitat:
    "In Fällen mit Gewaltbezug fordern Fachkräfte einen Aussschuss des Umgangs für mindestens 3 Monate, je nach Bedrohungssituation auch länger, damit Frauen und Kinder absoluten Schutz vor Gewalt erhalten. Auch wenn "nur" der Verdacht auf häusliche Gewalt vorliegt, muss in Zweifelsfällen der Schutz vor Gewalt immer Vorrang vor der Gewährung von Umgang genießen. Häusliche Gewalt geht oft mit psychischer Misshandlung einher. Diese ist oft nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums nachzuweisen. Es darf daher nicht innerhalb einer kurzen Frist der Umgang zum gewalttätigen Elternteil hergestellt werden, ohne dass das Kind und der betreuende Elternteil die Möglichkeit hatten, die häusliche Gewalt glaubhaft zu machen....
    Insbesondere wenn Kinder klein sind, muss eine stabile Bindungsentwicklung im Vordergrund stehen. Das kann im Einzelfall heißen, dass die Bindungsentwicklung zur Hauptbezugsperson so wichtig ist, dass der Umgang zunächst ausgeschlossen werden muss. Ein Baby kann nicht zu mehreren Personen gleichwertige Bindungen aufbauen...."

  • Das kann im Einzelfall heißen, dass die Bindungsentwicklung zur Hauptbezugsperson so wichtig ist, dass der Umgang zunächst ausgeschlossen werden muss. Ein Baby kann nicht zu mehreren Personen gleichwertige Bindungen aufbauen...."


    Dafür muss einiges vorgefallen sein. Du hast dich mit diesen Mann zusammengetan und entschieden, mit ihm ein Elternpaar zu sein.
    Was in eurer Beziehung läuft, ist davon weitestgehend unabhängig - zumindest so zu betrachten.


    Du kannst es hinnehmen oder auch nicht...es ist eine Tatsache und daher rühren auch die "einseitigen" Meinungen hier.


    Beruhige dich und wend dich ans Jugendamt. Dort wird sich einiges klären.
    lg, cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • hallo,


    genau wie die anderen hier kenne ich natürlich nicht die ganze geschichte und darum ist es immer schwer einen rat zu geben...was ich machen würde wäre mich wirklich an das jugendamt zu wenden oder aber, falls du da erstmal kein vertrauen hast...wende dich erstmal an pro familia, die machen auch beratungsgespräche..hier zum beispiel gibt es da auch rechtsberatung....wenn er einen anwalt hat würde ich mir wohl auch einen nehmen...und dann mit einem konkreten plan und vorschlägen zur umgangsregelung in der tasche zum ja


    zu den anderen (besonders radex und jensb) usern:


    die ts stellt hier eine sachliche frage..keiner von uns kennt hier die geschichte...ok, ihr beantwortet zwar die frage aber muss das bei euch eigentlich immer gleich wie ein ko-schlag sein????( siehe z.b auch eure beiträge in an anderen threads)


    woher wollt ihr wissen, dass das hier eine art racheakt sein soll, die ts dem kv unterstellen will auch das kind geschlagen zu haben etc? zeigt doch mal ein wenig einfühlungsvermögen - und lasst eure EIGENEN geschichten außen vor...nicht jede frau die sich gedanken macht will immer nur kohle oder macht :kopf

  • Nein, das nehme ich so nicht hin!!!!


    Warum war mir das klar!!


    Entweder habe ich mich missverständlich ausgedrückt oder hier herrscht eine einseitige Stimmung!


    Weder noch...


    Vielleicht doch mal etwas über den Tellerrand hinausschauen!



    Deine "Thesen" sind ja die Wucht..da fordern ganz wichtige u ganz ganz ganz kompetente Fachleute was, u das wars auch schon..auch wenn sie was fordern was dir gar sehr gut schmeckt.
    Fordern kann man halt viel, faktisch sieht es aber deutlich anders aus...



    Eher wird etwas anderes passieren, nämlich das man u.a. auch an deiner Bindungstoleranz zweifeln wird...


    Es mag wirklich viel passiert sein, u es mag auch viel zwischen euch vorgefallen sein...aber fang schnellstens an das Kind daraus zu halten!

  • jens,


    auch wenn du rein rechtlich ja richtig liegen magst: musst du der ts jetzt auch noch angst machen und sie einschüchtern? ich denke das hat der kv doch schon hinreichend getan....

  • zu den anderen (besonders radex und jensb) usern:


    Zu besonders @phoenix1311 :


    Meinst du das das irgendwer jetzt brauchte?


    e ts stellt hier eine sachliche frage..keiner von uns kennt hier die geschichte...ok, ihr beantwortet zwar die frage aber muss das bei euch eigentlich immer gleich wie ein ko-schlag sein??? siehe z.b auch eure beiträge in an anderen threads)


    Sachliche Frage, sachliche Antwort..


    Wo auch immer da für dich der Ko-Schlag sein soll...
    Hier schlägtz keiner, ausser du grad!


    Andere Beiträge von mir, sind möglichst sachlich u beruhen auf Fakten usw. ..schön wenn du das von deinen auch sagen kanns..nach deiner Wertung hat aber keiner gefregt..
    Werte das jetzt als Ko-Schlag! :lgh



    woher wollt ihr wissen, dass das hier eine art racheakt sein soll, die ts dem kv unterstellen will auch das kind geschlagen zu haben etc?


    ICH hab von keinem Racheakt gesprochen u lass mir das von dir sicher auch nicht unterschieben!!
    Sie hat es außerdem ja auch gar nicht dem Vater unterstellt, das er das Kind geschlagen hat..



    zeigt doch mal ein wenig einfühlungsvermögen


    Na dann fang du mal damit an...


    und lasst eure EIGENEN geschichten außen vor...nicht jede frau die sich gedanken macht will immer nur kohle oder macht


    Es wird wiedermal lächerlich, wenn man nicht weiter weiß kommt gern das!


    MEINE Gescbichte hat damit rein gar nichts zu tun...aber egal..
    Meine ist eine andere...
    U ich bin auch kein verbissener gekränkter Vater der nur blechen darf u seine Kids nicht sehen darf..nur mal so..vielleicht verwechselst du da was..


    Ich bin nur einer der alles blechen darf u seine Kids tagtäglich sieht.. *ggg



    Ich schubs dir mal den Ball zu...


  • auch wenn du rein rechtlich ja richtig liegen magst: musst du der ts jetzt auch noch angst machen und sie einschüchtern? ich denke das hat der kv doch schon hinreichend getan....


    Was soll das??


    Soll ich ihr etwa raten den Umgang auszusetzen, weil sie ja recht hat u ich mich ja total in sin heinfühlen kann u es ihr schrecklich gehen muß u ich es total verstehen kann das sie nicht will das er das Kind sieht, u das sicher eine gefahr von ihm ausgeht u das sie alles recht der Welt hat hier ihm das Kind vorzuenthalten u das sicher alle Behörden, u das Gericht ihr vorgehen dann verstehen..u ihr nichts oassieren kann..


    soll ich das? Meinst du ihr ist damit geholfen ihr was vorzugaukeln u sie ins offene Messer laufen zu lassen?


    Stimmt, ist ja dann nicht dein Problem sonder ihres...stimmt auch wieder wahr..immerhin haben dir dann ja vielleicht meine Beiträge gefallen.



    Es schüchtert sie keiner ein u es macht ihr keiner Angst, auch ich nicht...
    Aber wenn schon Tipps u Rat, dann auch richtigen ..


    U nun werden wir mal wieder konstruktiv..du kannst aber auch knuddeln gehen..wenn du denkst das sie das bei ihren Fragen u ihrem Vorhaben u denken weiterhilft..