Ich muss nochmal nachfragen - die Suche hat mir nicht weitergeholfen.
Soweit ich alle Gesetzestexte verstanden habe bekommt das Kind auch weiterhin UVG wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammen zieht - richtig ?
Das man bei allen anderen Leistungen eine Bedarfsgemeinschaft bildet weiß ich ja - aber der Unterhalt wird ja dadurch nicht angetastet - oder ?