UVG - neuer Partner

  • Ich muss nochmal nachfragen - die Suche hat mir nicht weitergeholfen.


    Soweit ich alle Gesetzestexte verstanden habe bekommt das Kind auch weiterhin UVG wenn die Mutter mit einem neuen Partner zusammen zieht - richtig ?


    Das man bei allen anderen Leistungen eine Bedarfsgemeinschaft bildet weiß ich ja - aber der Unterhalt wird ja dadurch nicht angetastet - oder ?

  • Aber der UVG geht nur bis zum 12 Lebensjahr - längstens 6 Jahre. Dannach steht dir kein UVG mehr zu. Sollte der Vater deines Kindes dann keinen Unterhalt zahlen, musst Du für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Da Du in einer BG lebst wird ab dann auch das Einkommen deines Freundes mit eingerechnet und Du kannst wenn dein Freund gut verdient kein SGB II beantragen. LG Martina

  • Nur wenn du heiratest fällt der Unterhaltsvorschuss weg.



    So erging es mir auch!
    Hatte aber der UVK von der Heirat, drei Monate vorher, schon schriftlich mitgeteilt und die Mündliche Aussage war, es ändere sich danach auch nichts, dann bekam ich Post, solle den Einen Monat dochzurück zahlen weil zuunrecht usw. Es entspricht der Tatsache, aber war scho geschockt, da ich den Mitarbeiter geglaubt habe!

  • Zitat

    Nur wenn du heiratest fällt der Unterhaltsvorschuss weg.

    Also mal ganz ehrlich: Gerecht ist das mal nicht!


    Mein LG zahlt regelmäßig seinen Unterhalt, obwohl seine Ex wieder verheiratet ist und die Beiden locker das dreifache an Verdienst haben.
    Mein Ex zahlt für seine Kinder nix, ich bekomme UVG und wenn ich jetzt meinen LG heirate (bzw. die 6 Jahre um sind / beide 12 sind), muß er auch noch für meine beiden Kinder aufkommen? :hae:


    Das muß ich nicht verstehen ......oder? :frag :frag :frag