Arge will Kontoauszüge!!!

  • Ich denke mal, das wichtigste ist jetzt, dass der Verdacht des Betruges deinerseits bei der Arge widerlegt wird.
    Setzte euch doch mal zusammen; wenn ihr gut miteinander auskommt, findet ihr, nachdem bei der Arge alles ent- und geklärt ist, doch sicher eine Lösung auf privater Seite, z.B. dass jeder zur Hälfte die Rückzahlungen trägt (ist ja von beiden Seiten was schiefgelaufen) und ihr das untereinander verrechnet.
    Z.B. er wird von der Arge verdonnert, es zurückzuzahlen und überweist zusätzlich monatlich den offiziellen Betrag des Unterhaltes, so dass alles seinen offiziellen Gang geht und die Zahlungen für beide Seiten nachweisbar den Gesetzen entsprechend laufen. Du überweist ihm privat monatlich die Hälfte der Rückzahlung zurück, oder wie auch immer. Wenn du das z.B. per Dauerauftrag machst, gibt das ihm auch die Sicherheit, dass er sich drauf verlassen kann.


    So in der Art.


    Edit: Oder, damit aus der regelmäßigen Überweisung nicht vielleicht noch ein neuer Fallstrick entsteht, du gibst ihm das Geld in bar.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von varecia ()

  • Ich fürchte, nicht er wird da was zurückzahlen müssen, sondern du. Fakt ist, du hast im fraglichen Zeitraum mehr Einnahmen gehabt, als angegeben. Ob jetzt wissentlich oder ohne böse Absicht spielt für die erst mal keine grosse Rolle, höchstens wenn es um über die Rückzahlung hinausgehende Maßnahmen gehen würde. Du bist als ALGII Empfänger nun mal verpflichtet auch solche Dinge wie offenen Forderungen gegenüber Dritten anzugeben. Tust du das nicht, und deklarierst diese eingehenden Forderungen dann auch während der Bezugsdauer nicht, hast du gleich zweimal nen Fehler gemacht und deiner Mitwirkungspflicht nicht entsprochen.


    An deiner Stelle würde ich mit diesem Problem eine Beratungsstelle aufsuchen. Wenn du versuchst, dich da alleine durchzuwursteln, ziehst du mit ziemlicher Sicherheit die A-Karte.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Kannst Du denn auch nachweisen, dass Du im Zeitraum zuvor weniger Geld von ihm bekommen hast?


    Falls Du in dieser Zeit dann den Ausgleich zu diesen Minderzahlungen nicht bei der Arge gesucht hast, wird die Sache doch rund ... oder doch zumindest nicht mehr so unerlaubt?


  • ....er hatte schulden bei mir ,unterhaltsschulden die er nicht gezahlt hat für einen bestimmten zeitraum...wo ich aber nich zur arge gegangen bin und gesagt habe er kann nich zahlen...
    ich hatte also wenige rgeld wie mir hätte zugestanden.
    er hatte schulden wegen auto und bat mich darum das ich wenigstens für einen teil (82 euro) verzichte...ich hab gesagt ja.
    er sagte dann sobald er wieder geld habe,zahlt er mir dieses nach und das hat er gemacht indem er mir dies überwies plus den normalen unterhalt...


    Die Einkommensbeträge, den du bei der ARGE angibst, die werden eingerechnet.
    Sobald du mehr oder weniger bekommst, hast du die Pflicht, das anzugeben. Sobald die Zahlungen der ARGE nicht mehr mit den Kontoauszügen übereinstimmen, wird das nachgeprüft. Wußtest du das denn nicht?


    Ist es vielleicht möglich, dass dein Ex dir die Richtigkeit deiner Aussage schriftlich bestätigt? Müsste doch möglich sein, dass er dir unterschreibt, dass es sich bei dem Mehr um Rückzahlung von Schulden handelte, wenn er auch nicht dran gedacht hat, es getrennt auszuweisen.


    Ja, das wäre sicher von Vorteil, wenn beide die gleichen Aussagen machen. Tatsache bleibt aber nun mal, dass sie mehr Geld bekommen hat, als sie angegeben hatte. Die Gründe dafür sind eigentlich egal.


    ww

  • ich bedanke mich nochmal bei euch für die antworten


    @MarleneE


    nein kann ich nicht mehr...da es 2003-2004...er hat sich lediglich den betrag aufgeschrieben und zahlt es mir in raten zurück.
    naja nun kann ich erstmal nur abwarten...


    trotzdem nochmal danke für eure tipps... :-)

  • soll ich jetzt hier erklären warum ich keine zeit habe???also das muss ich nicht...


    Nein, mußt du nicht...dennoch ist es kein Argument..ist nunmal so, du hast die Knto-Auszüge in der Hand, ob die nun in den Müll wandern oder aber in einen Ordner, der dann Jahre eben in der Ecke steht, das nimmt beides gleich wenig Zeit in Anspruch..




    er hatte schulden wegen auto und bat mich darum das ich wenigstens für einen teil (82 euro) verzichte...ich hab gesagt ja.


    ich habe nicht beschissen....er hatte schulden bei mir ,unterhaltsschulden die er nicht gezahlt hat für einen bestimmten zeitraum...wo ich aber nich zur arge gegangen bin und gesagt habe er kann nich zahlen...
    ich hatte also wenige rgeld wie mir hätte zugestanden.


    Es gab auch keine Zeit wo du hättest zur ARGE gehen können u sagen können das er nicht zahlen KANN!
    Er konnte, u wenn er meint sich ein neues Auto finanzieren zu müssen ist das seine Sache u sein Problem, sicher aber nicht das der Kinder die nämlich Geld zum Leben brauchen .. und noch weniger wäre das dann das Problem der Allgemeinheit gewesen, die hier hätte dann aufkommen sollen..


    Es hätte also so oder so kein Cent mehr von der ARGe geben dürfen, u hättest du es beantragt, mit evtl. weiteren dubiosen Angaben, wäre das das nächste Problem.





    er muss jetzt sowieso das doppelte an unterhalt zahlen.
    ich bekamm in 8 jahren trennung für seine beiden kinder 250 euro (kind a ist 16 kind b ist 10)...also eigentlich immer viel zu wenig.


    U das wirft halt den nächsten Verdacht auf, er hat mal grad 50% an KU gezahlt, von dem was er eigentlich hätte zahlen KÖNNEN/MÜSSEN!!


    Das du ihm entgegen gekommen bist ehrt dich ja, u auch das ihr das untereinander so händeln könnt ist ja auch klasse u gut, aber das geht halt einfach nicht mehr wenn da die Allgemeinheit mit im Spiel ist.


    U so erweckt das ganze auch eim wenig den Eindruck das ihr da untereinander gemeinsame Sache gemacht habt, u regelrecht mutwillig eine Bedürftigkeit bei dir u den Kids erzeugt habt, u somit staatliche Hilfen in Anspruch genommen habt, die eigentlich gar nicht nötig gewesen wären.


    Er hätte doppelt so viel KU zahlen müssen u können..Er hat dir 82 € mehr Geld gezahlt, was als KU deklariert ist, welches du als Einnahmen nicht angegeben hast..hast ihm für eine gewisse Zeit geringeren KU zahlen lassen u selbst das nicht angegeben, obwohl dir da nichts von der ARGE zugestanden hätte dann..
    Sorry, das ist ja unter euch nett gemeint, aber letztendlich glatter Beschiss, Betrug halt...
    Da gibts nichts viel dran zu deuten ehrlich gesagt..so hart das jetzt auch klingne mag... aber da habt ihr einiges verbockt, u ich denk die Sache ist so einfahc auch nicht zu regeln...



    gut ich hätte ja auch einen titel machen können...habe ich aber nicht,weil er schulden hatte und mir auch sonst viel geholfen hatte...z.b krankenhausaufenthalt hat er seine kinder genommen,umzug,wohnung gemaltert usw...also für uns beide stand immer fest eine hand wäscht die andere...


    Wie gesagt, es ist völlig egal, wo u was er für Schulden macht oder hat, er hat den KU zu leisten u das im Zusammenhang mit seiner Leistungsfähigkeit.


    Alles andere was du da jetzt erwähnst, soltle eigentlich normal sein, auch bei getrennten Eltern...


    Ein Hand wäscht die andere ist ja ok, aber das kann nicht auf kosten der Allgemeinheit passieren, u das tat es..




    Ich denke mal, das wichtigste ist jetzt, dass der Verdacht des Betruges deinerseits bei der Arge widerlegt wird.


    Sicher, aber ich denk das wird schwer .. icvh fürchte gar, das der Nachweiß hier längst erbracht ist ..es mag zwar einiges vielleicht durch Unwissenheit u durch gutgemeinte Gesten gegenüber dem Ex passiert sein, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
    Da ist einiges falsch gelaufen, u vermutlich sind einige Gelder eindeutig zu unrecht bezogen worden...

  • er hat sich kein auto finanziert,er brauchte das auto für seine arbeit....sonst hätte er keine möglichkeit gehabt zur arbeit zu kommen.
    und an diesem auto war eine reparatur fällig die er brauchte.
    er hatte schulden schon vor uns an die er heute noch zahlt...warum sollte ich einen titel machen?er hätte einen unterhaltssatz bekommen den er mir e nie zahlen kann...und ich reite keinen in noch mehr schulden...kinder hin kinder her...ich kann das halt nicht.
    naja was soll ich hier jetzt noch erklären...fakt ist ich kann erzählen was ich will...ich muss das geld zurück zahlen,so wie ich das jetzt hier gelesen habe.werde ich auch tun und mich darüber auch nicht ärgern.ist halt dumm gelaufen...irgendwie.


    nur ich habe jetzt auch ein bisschen angst,das ich eine anzeige erhalte wegen "betrug" den ich nicht begangen habe...
    aber wie du schon schriebst,das interessiert keinen...
    sagen wirmal bei mir hätte jemand 500 euro schulden...bräuchte ich es garnicht zurück verlangen,weils mir bei derarge sowieso als einkommen angezählt würd und mir wieder abgezogen wird...seh ich das richtig so ja!?

  • sagen wirmal bei mir hätte jemand 500 euro schulden...bräuchte ich es garnicht zurück verlangen,weils mir bei derarge sowieso als einkommen angezählt


    Deine Sichtweise ist der Hammer :ohnmacht:


    so gesehen lässt Du es Dir lieber vom Steuerzahler geben :amok:


    Dafür hab ich überhaupt kein Verständnis :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Deine Sichtweise ist der Hammer :ohnmacht:


    so gesehen lässt Du es Dir lieber vom Steuerzahler geben :amok:


    Dafür hab ich überhaupt kein Verständnis :kopf

    mensch mädel,das ist nicht meine sichtweise...das ist eine frage...
    ich lass mir kein geld vom steuerzahler geben und ich benutze es auch nicht...
    ich habe selbst davor seit meinen 16-ten lebensjahr gearbeitet,habe steuern gezahlt und das nicht zu knapp...
    ich bin unverschuldet durch krankheit ins alg2 gerutscht...
    also komm mir jetzt nicht mit solchen "schmarotzersprüchen"...
    das war eine ganz simple frage und ich wollte eine simple antwort,mehr nicht....

  • sagen wirmal bei mir hätte jemand 500 euro schulden...bräuchte ich es garnicht zurück verlangen,weils mir bei derarge sowieso als einkommen angezählt würd und mir wieder abgezogen wird


    Neuer Versuch :D


    Natürlich musst Du es zurückverlangen, und bei der Arge als sozusagen ausstehendes Einkommen angeben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Neuer Versuch :D


    Natürlich musst Du es zurückverlangen, und bei der Arge als sozusagen ausstehendes Einkommen angeben-

    ja das ist mir klar das ich es zurück verlangen muss.aber wie handhaben die das denn?
    sagen wir mal ich verpumpe 500 euro...beleg gibts...
    so schuldner zahlt zurück...und dieses zurück zahlen...das ziehen die einen wieder ab?
    das wollte ich nur wissen...

  • Alles was auf Deinem Konto an Einnahmen erscheint ist fürs Amt DEIN Einkommen.


    Das könnte z.B. ne Schenkung sein, die erscheint auf nem Kontoauszug, also ist es Einkommen.
    Selbst ein Lottogewinn würde als Einkommen gewertet werden, sobald er auf Deinem Konto eingeht.


    Unterhaltsschulden werden in die Berechnung einfließen, denn sie erhöhen ja Dein Einkommen.
    Sonst hätteste ja ein höheres Einkommen als Hartz4.


    Sprich doch mal mit Deinem Ex, ob er evtl. die Möglichkeit hat, das Geld an die Bank zu zahlen (Gebühren f. Kontoauszüge), so das Du zumindest nachweisen kannst, seit wann Du von ihm ausstehenden Unterhalt erhältst.
    Ansonsten könnte das Amt davon ausgehen, das Du die 82€ zurück zahlen musst, seit Du Bezüge von ihnen bekommen hast.


    Hat Dein Ex evtl. noch die Kontoauszüge (seines Kontos), die Dir fehlen? So könntest Du zumindest der Nachweispflicht nachkommen, ab wann Dir die 82€ gezahlt wurden.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • ja die hat er...er kopiert sie und schickt sie mir.haben eben telefoniert.er wird auch bezeugen das er schulden hatte bei mir.
    ich werde das geld zurück zahlen...ich wusste das alles nicht das es als einkommen zählt für jetzt wo ich zu einen anderen zeitpunkt ja weniger hatte.nun gut meine dummheit und das nicht lesen des kleingedruckten macht sich ja jetzt nun bemerkbar...
    meine eigene schuld und ich muss dafür grade stehen...was ich auch mache,keine frage.


    ich hab nur echt schiss das die mich jetzt anzeigen wegen betrug...hab einiges gelesen dazu...das man eine geldstrafe bekommt(wenn man keine vorstrafen hat,hab ich ja auch nicht) und man bekommt bewährung....
    das steht doch alles im führungszeugniss,oder???

  • er hat sich kein auto finanziert,er brauchte das auto für seine arbeit....sonst hätte er keine möglichkeit gehabt zur arbeit zu kommen.
    und an diesem auto war eine reparatur fällig die er brauchte.


    Ganz ehrlich?..auch das ist Latte .. und seine Sache.. weshalb du eindeutig nicht auf KU verzichten kannst..


    er hatte schulden schon vor uns an die er heute noch zahlt...warum sollte ich einen titel machen?


    Auch das ist Latte... er hat jetzt Kinder u die gehen vor..auch bei den Gläubigern, denn er ist unterhaltspflichtig, das geht vor den Schulden, darauf müssen auch seine Gläubiger Rücksicht nehmen.


    er hätte einen unterhaltssatz bekommen den er mir e nie zahlen kann...


    Er hätte ein Unterhaltssatz bekommen der nach seinem bereinigten Einkommen errechnet wurde, Schulden sind da teils irrelevant, besonders wenn es keine ehelichen sind..
    Ihr habt euch aber abweichend davon auf einen anderen KU Betrag geeinigt u somit auch eine Hilfebedürftigkeit herbeigeführt, u somt zu unrecht staatliche Leistungen bezogen..besser gesagt du!



    und ich reite keinen in noch mehr schulden...kinder hin kinder her...ich kann das halt nicht.


    Schön u gut, damit hast aber du dich, da du eben staatliche Leistungen beansprucht hast, die ansich nicht sein mißten, in die Problemlage gebracht..er ist da eher fein raus..du die gelackte..wenn es dir das wert war ist es doch ok.
    Zahlen wirst du dann schlimmsten falles eben jetzt dafür..
    Nicht aber die Allgemeinheit..



    r ich habe jetzt auch ein bisschen angst,das ich eine anzeige erhalte wegen "betrug" den ich nicht begangen habe...


    Die Gefahr besteht...
    Du hast den Betrug aber begangen, wer wenn nich du?
    Du bist es der Hilfe beantragt hat, du bist es der falsche oder nicht vollständige Angaben gemacht hat, du bist es der dem Ex aus falscher Rücksichtnahme das alles gemacht hat u so eine Bedrüftigkeit hergeführt hat u gegen geltendes Recht verstossen hat.


    Auch wenn es vielleicht teils aus Unwissenheit gechah, so wurde aber dir klar erklärt, das du eine Mitwrikungspflicht hast u wahre Angeban machen mußt..u du hast scheinbar wissentlich auf richtig berechneten KU verzichtet..um ihn in die Lage zu versetzen, das er seine Schulden, die er sonst woher hat, tilgen kann...
    Da ist der Sinn u Zweck von staatlichen Leistungen völlig falsch verstanden worden von dir.
    So hart das jetzt auch klingen mag...


    U da sind ja mehrere Sachen die dazu beigetragen haben, das diese Situation jetzt so ist, ob das dann alles mit Unwissenheit zu erklären ist???




    sagen wirmal bei mir hätte jemand 500 euro schulden...bräuchte ich es garnicht zurück verlangen,weils mir bei derarge sowieso als einkommen angezählt würd und mir wieder abgezogen wird...seh ich das richtig so ja!?


    Gegenfrage:


    Woher hättest du denn 500 € die du verleihen kannst?



    aber ich sag es mal so, wenn du heute deinem Nachbarn 500 € in die HJand drückst, weil er es nicht mehr geschafft hat zur Bank zu gehen u einen Großeinauf machen will u er dir am Montag das Geld wieder bar in die Hand drückt, dann kräht da auch kein Hahn nach...


    Hier aber spielen ganz andere Faktoren mit..u die erwecken eine starken Eindruck von Sozialbetrug.


    ich lass mir kein geld vom steuerzahler geben und ich benutze es auch nicht...


    Nicht? Was ist denn ALG2 ?????




    also komm mir jetzt nicht mit solchen "schmarotzersprüchen"...


    :pfeif:angry ..muß das nu sein??

  • Nun mal langsam...


    Erkläre denen auf dem Amt, das Du nicht wusstest, das das als Einkommen gerechnet wird, weil es ja eigentlich Geld ist, welches er Dir aus der Zeit vor Hartz4 zusteht. Erkläre ihnen das es schlicht Unwissen war und Du in keinster Weise vor hattest Betrug zu begehen.
    Bei uns ist es im übrigen so, bei jedem Folgeantrag für Hartz4 (1/2 jährlich) müssen die Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorgelegt werden.


    Frag nach, ob die Möglichkeit besteht, das ganze in ein Darlehen beim Amt umzuwandeln und mach ihnen ein Angebot, in welchen Raten Du das realistisch zurückzahlen kannst.
    Ob das nun auf ein zinsloses Darlehen hinausläuft (wie beim Amt üblich) weiß ich allerdings nicht.


    Selbst wenn er Dir die 82€ überwiesen hätte mit dem Vermerk "Schulden Unterhalt Zeitraum) wäre es Dir als Einkommen angerechnet werden.


    Im Zweifelsfall also Schulden, die jemand bei Dir hat nicht übers Konto sondern bar abrechnen (Nein dies soll keine Anleitung zum Sozialbetrug werden!)


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


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    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • das steht doch alles im führungszeugniss,oder???


    Wenn es zu einer Verurteilung käme, würde das für immer im Bundeszentralregister stehen, für einen gewissen Zeitraum auch im Führungszeugnis, wobei es da auch zeitlce Unterschiede gibt, sowie unterscheidlicheFührungszeugnisse.


    Im BZR wird es immer bleiben...


    Aber noch ist es nicht soweit...alerdings dürfte da massiver klärungsbedarf bestehen..
    Ob das nun wirklich zur Anezige kommt, weiß keiner, rein theoretisch gäbe es vermutlich genug Gründe, ob aber es wirklich an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet wird, kann dir jetzt keiner sagen..
    Vielleicht nimmt man es auch so hin bei der ARGE, oder auch nicht...nur wenn man es genau betrachet, ist das schon eine mehr als brenzlige Sache in du dich da hineingesteuert hast....

  • ich hab nur echt schiss das die mich jetzt anzeigen wegen betrug...hab einiges gelesen dazu...das man eine geldstrafe bekommt(wenn man keine vorstrafen hat,hab ich ja auch nicht) und man bekommt bewährung....
    das steht doch alles im führungszeugniss,oder???

    Natürlich wird man in Richtung Betrug ermitteln (amtsintern), warum auch nicht? Wenn sich das Amt in einem Bescheid verrechnet und dem Antragsteller zu viel auszahlt, wird ja auch ermittelt, da bekommt man dann einen netten Brief aus Nürnberg, Deine Arge hat damit dann nicht mehr viel zu tun.


    Eintrag ins Führungszeugnis? Denke mal nicht, allerdings kommt es da sicher auch auf die Höhe der Schuld an, sprich, wieviel Du Dir erschlichen hast und ob dies wissentlich oder unwissentlich geschah. Da Du aber auf jedem Antrag für die Richtigkeit Deiner Angaben unterschreibst und auf jedem Bescheid eine entsprechende Rechtserklärung steht, ist es hier sehr schwer eine Unwissenheit begründen und beweisen zu können. Auf jedem Fall liegt die Beweispflicht bei Dir.

    Einmal editiert, zuletzt von StudiMami ()

  • Sorry fürs OT


    @ Jens, hab da mal ne Frage:


    Hätte das Amt nicht prüfen müssen, ob der KV evtl. zu wenig Unterhalt für 2 Kinder zahlt, denn ein Titel hat ja nicht vorgelegen? Also meine SB hätte zumindest da mal nachgehakt, wenn ich 250€ KU für 2 Kinder angegeben hätte.


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
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  • die sachen sind doch jetzt geklärt...meine güte.ich weis das ich mist gemacht habe..und nein ich wusste nicht alles...da ich mir nie alles durch gelesen habe...ich habs nun mal verpeilt.meine schuld und das habe ich oben geschrieben...ich muss dafür gerade stehen aus schluss basta.


    ich möchte nur lediglich gerne wissen,was auf mich zukommt wenn die mich anzeigen...das möchte ich wissen...siehe oben...

  • nein haben sie nie...ich habe kontoauszüge vorgelegt zum anfang und bei jedem neuen antrag habe ich wieder kontoauszüge vorgelegt...
    diese prüfung haben sie jetzt gemacht und er hat alles vorgelegt was er gezahlt hatte bis jetzt.unter anderem auch diese 82 euro mehr im monat....