Ex kommt mit Papieren für RV nicht in Gang...

  • Hallo!
    Aaarrgghh!!!! Ich habe im März 2009 die Scheidung ins Rollen gebracht - nicht, weil ich unbedingt geschieden sein will, sondern weil ich weiss, wie der Herr zu Papier steht und damit umgeht... Und jetzt haben wir mittlerweile Mitte November, er hat das erste Zwangsgeld in Höhe von 250 € aufgebrummt bekommen und passieren tut weiterhin nichts... Ach ja, der Herr hat es finanziell auch sehr Dicke und ihm macht das Zwangsgeld so gar nichts aus... (wer das glaubt...!!!). Immerhin muss er für unsere vier Kinder nicht mehr wie 150 € Unterhalt zahlen (Grossverdiener halt, wa!?!? :hae: )
    Wer weiss, wie lange sich sowas noch hinziehen kann? Irgendwann hätte ich das Ding nämlich schon gerne durch... (auch, wenn wir einigermassen gut miteinander auskommen, so als Eltern halt). Oder wird dann irgendwann "zwangsgeschieden"? Kann ihm auch noch der Knast bevorstehen - wenn er weiterhin seine Papiere nicht zusammen sucht?


    Vielen Dank für Eure Antworten!


    Liebe Grüsse


    Catrin & die 4 "Ableger"

  • Passieren kann alles..es wird vermutlich erst zu einem weiteren Zwangsgeld kommen, kann er das dann alles nicht beibringen, dann fährt er halt ein..


    Versorgungsausgleich kann auch notfalls abgetrennt werden..
    Aber das ganze kann sich schon ne Weile hinziehen...


    Bei mir hat das damals auch lange gedauert, weil die Dame halt auch nicht mit ihren Dingen, wie Papiere etc. rüberkam, u der Versorgungsausgleich sich in die länge zog..wenn ich mich noch recht erinnere, war es auch gut ein Jahr, nach Einreichung der Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres.

  • Da gibt es tausend Unwägbarkeiten. Ich habe zB dreimal Zwangsgeld aufgebrummt bekommen und habe zur Abwehr gegen die Deutsche Rentenversicherung klagen müssen, dass sie meine Unterlagen a) bearbeitet b) nicht dem Gericht die falsche Auskunft gibt, die Unterlagen seien nicht eingetroffen c) die Rente richtig berechnet.
    Ich habe zwar glorreich gewonnen, nichts zahlen müssen und die 17. Rentenberechnung war dann endlich in Ordnung, aber die Scheidung hat das drei Jahre rausgezögert.
    Eben weil die Gerichte wissen, dass die Deutsche Rentenversicherung ein, hm, sagen wir einmal verwaltungstechnisch großer Problemfall ist, setzen die Zwangsmaßnahmen ungern durch gegen angebliche/mutmaßliche Verzögerer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da gibt es tausend Unwägbarkeiten. Ich habe zB dreimal Zwangsgeld aufgebrummt bekommen und habe zur Abwehr gegen die Deutsche Rentenversicherung klagen müssen, dass sie meine Unterlagen a) bearbeitet b) nicht dem Gericht die falsche Auskunft gibt, die Unterlagen seien nicht eingetroffen c) die Rente richtig berechnet.
    Ich habe zwar glorreich gewonnen, nichts zahlen müssen und die 17. Rentenberechnung war dann endlich in Ordnung, aber die Scheidung hat das drei Jahre rausgezögert.
    Eben weil die Gerichte wissen, dass die Deutsche Rentenversicherung ein, hm, sagen wir einmal verwaltungstechnisch großer Problemfall ist, setzen die Zwangsmaßnahmen ungern durch gegen angebliche/mutmaßliche Verzögerer.


    also, kann ich mich quasi nicht unbedingt darauf verlassen, dass die RV meinen versorgungsausgleich richtig berechnet hat? :frag oder wie war das zu erkennen. oder hast du schon vorgerrechnet? bisher wurden jetzt mal alle unterlagen abgegeben und der rentenbescheid traf auch schon per post ein. weiß jetzt nur nicht, warum sich das mit dieser scheidung immer noch so hinzieht... :hae:

  • Hm, das sind ja nicht so schöne Aussichten.... Er hat halt irgendwelche Zeugnisse aus der Berufsschule nicht mehr und noch zwei, drei Lücken. Und nun ist er der Meinung, wenn er seinen Lebenslauf zum RV-Träger schickt, wäre das schon ok - dreimal laut gelacht!!! Naja, nicht meine Erdbeeren! Ich bin mittlerweile soweit, dass ich mit dem Kopf schüttel und in mich hinein grinse - die Welt dreht sich nunmal nicht nach seiner Nase ;) Dann werde ich mal weiter abwarten - kommt ja auch nicht auf´n Tach oder so an :))!!! Habe ihm aber schon gesagt, dass ich im schlimmsten Fall nicht vor seinem Zellenfenster mit den Kindern zum Singen stehe wenn er Geb. hat *gröhl!!!!

  • Wenn er mit der RV fehlende Unterlagen klärt, die Sache also im Verwaltungsakt ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für das Gericht, ein Zwangsgeld festzusetzen. Erst wenn die RV erklärt, er würde die Zusammenarbeit verweigern, dann kann da etwas draus werden.
    Wenn Deine Darstellung stimmt, dann kassiert das OLG die Zwangsgeldsache in weniger als einer Sekunde. Immerhin sind die Lücken, so er nicht im Ausland war, größtenteils Verwaltungsfehler der RV. Berufsschule bedeutet, Arbeitgeber hat gemeldet... zB.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich selbst habe auch ein Zwangsgeld aufgebrummt bekommen. Ich habe die Unterlagen zwar rechtzeitig eingereicht, die RV verlangte aber noch Korrekturen und weitere Unterlagen (meinen Ausbildungsvertrag z.B., der sich nicht mehr auffinden lies). Die bereinigte Berechnung konnte ich dann nicht fristgerecht einreichen und schwupps verlangte das Gericht 250 Euro. Es gab erheblichen Schriftwechsel, bis darauf verzichtet wurde. :rolleyes2:


    Mein Exmann hats geschafft, dafür 2 Jahre zu brauchen...Fazit: Zwangsgeld über 2.500 Euro :D


    Mein Anwalt meinte aber, dass man den Versorgungsausgleich auch von der eigentlichen Scheidung abkoppeln könne, das kostet dann aber wieder extra. Da ichs nicht eilig hatte, geschieden zu sein (hab nicht vor nochmal zu heiraten), hab ich davon abgesehen.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Noch so ein Klassiker. Auch bei Vanilla hat der Arbeitgeber sie sicherlich als Beschäftigte der Rentenversicherung gemeldet. Nur die haben das verbaselt. Sprich: Man muss die Berechnung höchstgenau durchgucken. Die Chance auf Fehler ist sehr groß. Akzeptiert man unbesehen, kann man später nicht mehr nachbessern. Das ist dann festgeschrieben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch so ein Klassiker. Auch bei Vanilla hat der Arbeitgeber sie sicherlich als Beschäftigte der Rentenversicherung gemeldet. Nur die haben das verbaselt. Sprich: Man muss die Berechnung höchstgenau durchgucken. Die Chance auf Fehler ist sehr groß. Akzeptiert man unbesehen, kann man später nicht mehr nachbessern. Das ist dann festgeschrieben.


    hey bap, wie lange ist denn die frist zum Widerspruch?! auch nur 4 wochen?!??! herrjeeee, hoffentlich haben die das richtig gemacht... aber sie forderten nichts nach, hatte gleich alles parat...

  • Auch bei Vanilla hat der Arbeitgeber sie sicherlich als Beschäftigte der Rentenversicherung gemeldet.

    . Die Beiträge waren sogar gebucht, allerdings wurde das nicht als Ausbildungszeit geführt. Dann stellte man sich quer, da ich nur 2 Jahre Berufsausbildung als Bürokauffrau gemacht habe (das war der SB aber neu, dass man mit Abitur verkürzte Ausbildungszeiten hat :rolleyes2: ).
    Das war das ganze Theater und hat die ganze Geschichte auf ein halbes Jahr in die Länge gezogen :radab

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    (Laotse)

  • . Die Beiträge waren sogar gebucht, allerdings wurde das nicht als Ausbildungszeit geführt. Dann stellte man sich quer, da ich nur 2 Jahre Berufsausbildung als Bürokauffrau gemacht habe (das war der SB aber neu, dass man mit Abitur verkürzte Ausbildungszeiten hat :rolleyes2: ).
    Das war das ganze Theater und hat die ganze Geschichte auf ein halbes Jahr in die Länge gezogen :radab


    das gibt´s doch nicht! aber ich hatte auch berufsgrundschuljahr und hätte nur 2 jahre lernen sollen, mußten antrag für 3 jahre ausbildung machen, da ich mir nur 2 jahre reiseverkehrsausbildung nicht zutraute. aber man sollte sich doch normalerweise auf die RV verlassen können...... :kopf:kopf toll, ich habe das gefühl, man kann gleich alles alleine machen.. :angry