Erläuterungen zu Gerichtsbeschluß

  • Hallo ihr Lieben!


    Wenn ich das richtig gelesen habe, sind einige von euch des "Juristendeutschs" mächtig. Helft mir bitte mal bei folgendem:


    "Die vorstehende Vereinbarung wird gerichtlich genehmigt und ersetzt eine gerichtliche Entscheidung."
    Was bedeutet das? Zählt dann diese Vereinbarung genauso viel wie ein Urteil?


    und


    "Antragsgegnerin ist berechtigt ein umfangreiches Umgangsrecht auszuüben"
    Ist "umfangreich" irgendwo definiert? Gilt jedes 2. Wochenende von Fr Nachmittag bis Mo Früh und jeden Mittwoch Nachmittag als umfangreich?


    Vielen Dank schonmal! :thanks:

  • "Die vorstehende Vereinbarung wird gerichtlich genehmigt und ersetzt eine gerichtliche Entscheidung."
    Was bedeutet das? Zählt dann diese Vereinbarung genauso viel wie ein Urteil?

    Ja. Zumindest war es bei uns so.


    Zu deiner zweiten Frage, da muss ich leider passen - da müssen die richtigen Profis ran :-)

  • 1. Ja. Die von Euch außergerichtlich getroffene Vereinbarung wird - wie beantragt - vom Gericht so übernommen und hat den "Wert" eines Urteils. Abänderungen müssten wohl eingeklagt werden (Vereinbarungen könnte man "kündigen"), wenn ich es richtig im Hinterkopf habe ...


    2. Umfangreich ist nicht definiert. "Üblich" und "normal" ist ein Umgang alle 14 Tage ein WE von Freitag bis Sonntag. Umfangreich müsste deshalb darüber liegen, eigentlich auch erheblich drüber liegen. Die von Dir beschriebenen Zeiten liegen über "normal". Das könnte schon umfangreich sein.
    Wichtig wäre hier, wie "umfangreich" in der Diskussion vor Gericht mit Leben gefüllt wurde... Diese Entscheidung kam ja nicht "aus dem hohlen Bauch".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    bap hat recht, eine Vereinbarung die vom Gericht gebilligt wurde, kann eine Grundlage einer Vollstreckung sein.


    dann dies ""Antragsgegnerin ist berechtigt ein umfangreiches Umgangsrecht auszuüben"....hmmm, umfangreiches Umgangsrecht, bedeutet -eigentlich- für mich, halbwöchentlich.
    Jedenfalls mehr, wie die übliche -blöde- 14-Tage-Regelung....das ist Fakt.


    Steht da nix weiteres ? ...sehr schwammig ! :Hm


    Jedenfalls, wenn die Gegenpartei plötzlich NUR auf die 14-Tageregelung zurückführen möchte, kannst du dagegen angehen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Vielen Dank, ihr wart eine große Hilfe :winken:


    @babb
    In der Verhandlung wurde gesagt jedes 2.we, Fr-Mo (also eine nacht länger als üblich) und "unter der Woche nach Absprache".
    Seit Mai gab es eine Testregelung vom KiSchuBu, Mo, Mi und Do Nachmittag für jeweils 3 std. Wäre zwar schön gewesen, wenn das funktioniert hätte- allerdings hat der Kleine Schlafprobleme bekommen und is allgemein sehr unruhig und aufgedreht. War für uns ein Zeichen, dass 3 Mal unter der Woche zu viel hin und her ist, sieht sie aber nicht so....


    Hauptsache ich seh den Kleinen weniger Stunden/Woche als sie :kopf


    Vielleicht sieht sie es ein wenn sie merkt dass er jetzt wieder ruhiger wird... Falls er so aufgedreht bleibt werden wir natürlich nach anderen Ursachen suchen, aber die Veränderung kam mit der Veränderung des Umgangs und nach fast 5 Monaten Probezeit kann man auch nicht mehr von Umstellungspase reden....