Hallo ihr Lieben!
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind einige von euch des "Juristendeutschs" mächtig. Helft mir bitte mal bei folgendem:
"Die vorstehende Vereinbarung wird gerichtlich genehmigt und ersetzt eine gerichtliche Entscheidung."
Was bedeutet das? Zählt dann diese Vereinbarung genauso viel wie ein Urteil?
und
"Antragsgegnerin ist berechtigt ein umfangreiches Umgangsrecht auszuüben"
Ist "umfangreich" irgendwo definiert? Gilt jedes 2. Wochenende von Fr Nachmittag bis Mo Früh und jeden Mittwoch Nachmittag als umfangreich?
Vielen Dank schonmal! :thanks: