KV und neue Lebensgefährtin sind überfordert

  • So... Nun mal ein brisantes Thema... Was würdet ihr machen?


    Ich habe erfahren, dass gegen mein Ex-Emplar von seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wird und dort schon eine Hausdurchsuchung war. Also bin ich zu meiner RA und wir haben Akteneinsicht beantragt. Da stolper ich außer über diverse "nette" Dinge (Betrug, Schwarzarbeit, Diebstahl, etc.) auch noch über das Protokoll der Hausdurchsuchung. Dort steht, dass es in dem Haushalt der beiden desolat ausschaut und alles unübersichtlich und unüberschaubar sei, die beiden wären mit deren gesamten Lebenssituation völlig überfordert (Haushalt, Kinder und 3! große! Hunde) und die Polizei sagt ihnen, sie sollen sich unbedingt eine Familienhilfe suchen, die ihnen dabei hilft die Lebenssituation zu bewältigen.
    Ich und der KV haben ein gemeinsames Kind, das eigentlich 2 mal monatlich für 2 Tage mit Übernachtung bei der Familie ist, da laufen dann also 4 Kinder rum (alle zwischen 1 und 5 Jahren).
    Der KV kommt sowieso scheinbar mit den Allergien und der Krankheit des gemeinsamen Kindes nicht klar (anders lässt es sich für mich nicht erklären, dass Kind Dinge zu essen bekommt, gegen die es allergisch ist!) und Kind rockt immer völlig durch, wenn es bei KV war.
    Durch Krankheit ist nun zufälligerweise der Umgang ausgefallen und siehe da: Kind ist im Kindergarten auffällig ruhig, ausgeglichen und friedlich. Es gibt kein Hauen, Beißen, Treten (Zufall???).
    Jugendamt weigert sich die Familie anzuschauen (O-Ton: Könnt ja jeder kommen!).


    KV muss eigentlich mit mir zur Erziehungsberatungsstelle (Gerichtsurteil 08/2008), weigert sich bislang allerding und hat für Nichterscheinen 1000 und eine Ausrede parat.


    Ich bin nun der Meinung, dass dieser Zustand so nicht mehr tragbar ist.


    Aber was machen?


    Ich will den Kontakt zwischen Kind und Vater nicht zerstören, aber will Kind auch beschützen. Ich hatte schon mehrfach den KV auch vorgeshlagen, man könne sich zusätzlich auch mal mit den Kindern auf nem Spielplatz treffen. Will er aber nicht.


    Nun kam mir in den Sinn, dass man ggf. auch einen begleiteten Umgang machen könnte...


    Weiß jemand wie das läuft und was man da machen muss?


    oder hat jemand ne andere Idee?


    REden bringt mit KV leider nichts, er redet nicht mit mir....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Hi,


    wenn ich ehrlich bin, zweifel ich an daß du aufgrund der geschilderten Umstände betreuten Umgang erreichen kannst - Ansprechpartner wäre da dann wohl das JA. Wenn die Zustände dort derartig desolat (im Hinblick auf das Kindswohl) sind, ist die Polizei eigentlich verpflichtet, das JA einzuschalten, da wird nicht empfohlen sondern reagiert. So sollte es zumindest sein.


    Mal ein wenig OT:
    Ich bin ein wenig erstaunt, daß man so ohne weiteres Akteneinsicht gewährt bekommt, wenn man nichts mit den eigentlichen "Vergehen" zu schaffen hat. Geht das wirklich so leicht? Wenn ja, bin ich entsetzt wie weit mittlerweile in D der Datenschutz aufgeweicht ist.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Also bin ich zu meiner RA und wir haben Akteneinsicht beantragt. Da stolper ich außer über diverse "nette" Dinge (Betrug, Schwarzarbeit, Diebstahl, etc.) auch noch über das Protokoll der Hausdurchsuchung.


    Ist zwar OT, aber wieso bekommt Deine RA Akteneinsicht in eine Akte die sie offensichtlich nichts angeht, und überlässt sie Dir dann auch noch?

  • Nein, die Akte geht mich schon was an, weil gegen den Vater ermittelt wird. Ergo habe ich auch das Recht dort hineinzusehen...


    Man muss einen Antrag (über einen Anwalt) an die Staatsanwaltschaft stellen, begründen, wieso man in die Akten schauen möchte, und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob das Interesse zu Recht besteht...

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  • Hallo Bimbamboule,


    wie war das genau bei der Hausdurchsuchung. Hat die Polizei den beiden VORGESCHLAGEN, sich eine Familienhilfe zu nehmen oder wurden durch die Polizei entsprechende Schritte eingeleitet?


    Denn wenn die Polizei eine Meldung beim Jugendamt gemacht hätte, könnte das für Dich zuständige Jugendamt das ja nicht so ohne weiteres ignorieren.


    Ich weiß ja nicht, was der Datenschutz so zuläßt - wenn Du da Akteneinsicht bekommst, offensichtlich mehr als ich gedacht hätte, aber hast Du denn dem Jugendamt Deine Kenntnisse über die Ermittlung mitgeteilt?


    Eigentlich ist das ja schon allerhand, wenn Du ihm richtig übel wolltest, könntest Du ja mit diesem Wissen überall hausieren gehen, wo es ihm schadet. Natürlich will ich Dir das nicht unterstellen, bitte nicht falsch verstehen.


    Aber unter den gegebenen Umständen kann ich verstehen, daß Du Dein Kind da nicht übernachten lassen möchtest. :frag


    Viele Grüße

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Hallo :winken:



    komisch finde ich es aber auch, das das JA nichts macht, wenn du schon da warst, ich weiß, bei uns im Landkreis sind die Ruck Zuck da, kontrollieren noch so sinnlose Dinge, die kommen nach nur noch so einem kleinen Hinweis, und verpassen einem eine Familienhilfe. Die begründen das auch immer wieder mit den immer häufig passierenden Ereignissen, und das finde ich auch gut so, lieber einmal mehr als einmal zu wenig kontrollieren.

  • Nein, die Akte geht mich schon was an, weil gegen den Vater ermittelt wird.


    Tja, siehste da bin ich anderer Meinung. Wenn gegen den Vater wegen Diebstahl, Schwarzarbeit oder ähnlichem ermittelt wird, geht das meiner Meinung nach niemanden was an,der nicht direkt davon betroffen ist. Ich dachte bisher, daß man in so einem Fall bestensfalls (wenn überhaupt) nur dann Einsicht bekommt, wenn man angezeigt hat, und selbst das finde ich fragwürdig, wenn derjenige, der Anzeige erstattet eine Zivilperson ist und nicht selbst geschädigt wurde. Das ist meine ganz persönliche Meinung zum Thema Datenschutz und nicht wertend bezüglich deiner Geschichte gedacht. Wenn die Staatsanwaltschaft da Einblick gewährt mag das wohl gesetzlich so verankert sein.


    Ich finds dennoch erschreckend, die Tatsache das man gemeinsame Kinder hat berechtigt meiner Meinung nach nur dann zur Auskunft und auch ausschliesslich über Dinge, die das Kindswohl betreffen. Jemand der Steuern hinterzieht ist nicht automatisch ein schlechter Vater und hat diesbezüglich ebenso ein Anrecht auf Privatsphäre wie jeder andere auch. Anscheinend sieht unser Staat das anders, George Orwell lässt grüssen.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    - Coco Chanel-

  • find ich datenschutzrechtlich auch komisch, allerdings denk ich wird es wohl schon was damit zu tun gahabt haben, ob das Kindeswohl gefährdet ist. Ich würde auch wissen wollen, was genau dem Vater vorgeworfen wird, wenn mein Kind dahin geht und gegen den Vater ermittelt wird. Wer weiß, nachher macht man sich noch strafbar, wenn man nicht nachgefragt hat?

  • Hey


    Also ehrlich gesagt finde ich das höchst seltsam..entweder stimmt da was nicht, oder das fehlt die Hälfte..


    Ich habe erfahren, dass gegen mein Ex-Emplar von seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt wird und dort schon eine Hausdurchsuchung war. Also bin ich zu meiner RA und wir haben Akteneinsicht beantragt. Da stolper ich außer über diverse "nette" Dinge (Betrug, Schwarzarbeit, Diebstahl, etc.) auch noch über das Protokoll der Hausdurchsuchung.


    Ok, das gegen jemand ermittel wird durch die StA kann man theoretisch noch erfahren, aber selbst das ist schon ungewöhnlich..aber auf der Grundlage dann noch Akteneinsicht zu fordern u die auch komplett zu bekommen, das ist mehr als fragwürdeig..


    Entweder stimmt das nicht, oder es wurden hier wichtige Infos nicht gegeben, denn mal so eben Akteneinsicht in Ermittlungsakten, u das von Leuten gegen die nicht ermittelt wird, ist eher ausgechlossen, ausser eben, es besteht hier ein Zusammenhang, mit dem Ermittlungsverfahren, den ich hier aber bisher nicht im geringsten sehen kann.



    Nein, die Akte geht mich schon was an, weil gegen den Vater ermittelt wird. Ergo habe ich auch das Recht dort hineinzusehen...


    +

    Man muss einen Antrag (über einen Anwalt) an die Staatsanwaltschaft stellen, begründen, wieso man in die Akten schauen möchte, und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob das Interesse zu Recht besteht...


    Weil gegen den Vater eures Kindes ermittelt wird, gehen dich die Akten nichts an, rein gar nichts!


    Ausser eben, das du in irgendeiner Form an dem Ermittlungsverfahren beteiligt bist.
    Aber das ist man nicht, weil, es der Vater eures Kindes ist..
    Ergo, hast du KEIN Recht auf Akteneinsicht!!


    Also irgendwas ist da, so kommt es zumindest bis jetzt rüber, äußerst seltsam.



    Dort steht, dass es in dem Haushalt der beiden desolat ausschaut und alles unübersichtlich und unüberschaubar sei, die beiden wären mit deren gesamten Lebenssituation völlig überfordert (Haushalt, Kinder und 3! große! Hunde) und die Polizei sagt ihnen, sie sollen sich unbedingt eine Familienhilfe suchen, die ihnen dabei hilft die Lebenssituation zu bewältigen.


    Die Herren u Damen, in grün/blau sagen gern mal viel..u nehmen es manchmal selber nicht so genau...aber was da in so einer Durchsuchungsprotokoll steht, ist nicht alles...



    und Kind rockt immer völlig durch, wenn es bei KV war.
    Durch Krankheit ist nun zufälligerweise der Umgang ausgefallen und siehe da: Kind ist im Kindergarten auffällig ruhig, ausgeglichen und friedlich. Es gibt kein Hauen, Beißen, Treten (Zufall???).


    Vielleicht hat es auch ansich etwas mit der Trennungsstuation oder anderen Situationen zu tun!



    Jugendamt weigert sich die Familie anzuschauen (O-Ton: Könnt ja jeder kommen!).


    Verständlich, wenn es dem JA nur halb so merkwürdig vorkommt, wie mir grad, denken dich sich einen ganz anderen Teil




    Nun kam mir in den Sinn, dass man ggf. auch einen begleiteten Umgang machen könnte...


    Hm..u nun der nächste Fallvon BU..und was soll der bringen?
    Und auf was für einer Grundlage?


    Ich denk, um hier wirklich hilfreiche Tipps zu geben, wäre es deutlich angebrachter genaueres zu wissen..


    Den so, wie es jetzt klingt, ist schon die Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, eher ein rechtlich nicht korrekte Handlung, um es mal sehr vorsichtig auszudrücken..




    Weiß jemand wie das läuft und was man da machen muss?


    Jepp, aber BU ist u dürfte hier erstmal überhaupt kein Thema sein....





    Schlotterlotte

    Ich würde auch wissen wollen, was genau dem Vater vorgeworfen wird, wenn mein Kind dahin geht und gegen den Vater ermittelt wird. Wer weiß, nachher macht man sich noch strafbar, wenn man nicht nachgefragt hat?


    Das mag man zwar gern wissen wollen, geht in der Regel aber niemanden was an..u auch das Interesse an dem was ihn Vorgeworfen wird, ist nicht mit der Elternschaft begründbar!!!
    Und ein Vorwurf ist ein Vorwurf..der sich nichtmals bestätigen muß..also hier vielleicht erstmal nicht nur auch vorweurteilen..


    Und nun mal ehrlich, das mit dem wenn man nicht nachgefragt hat, macht man sich ja vielleicht strafbar, das doch nun wirkliche ein Witz..doch wohl nicht dein ernst??!!



    Gruß
    Jens