Hallo, ich habe eine Frage zum Unterhaltsvorschuss.
Der KV und ich leben getrennt voneinander und versuchen
gerade uns als Paar und Familie zurechtzufinden, nachdem wir in der späten
Schwangerschaft wieder zusammengekommen sind. Zurzeit möchte ich noch nicht mit
ihm zusammenziehen da mir das noch ein wenig zu unsicher ist.
Ich bekomme 300€ Elterngeld und das Kindergeld.
Der KV verdient netto 966 €, in Hamburg gilt ein
Selbstbehalt laut JA von 900€, also bleiben mir 66€ Unterhalt fürs Kind, die
der KV auch zahlt.
Jetzt kommt meine Frage:
Wenn ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantrage und wir z.B. im
nächsten Jahr doch zusammenziehen, muss der KV den Vorschuss zurückzahlen
(obwohl er nicht mehr Netto-Lohn hat) weil er dann keine Unterhaltszahlungen mehr
leisten muss?
Man hört immer man muss dass dann zurückzahlen, jedoch steht in den Bröschuren nie etwas darüber!!
Vielen Dank schon mal,
Nessy&Marie