Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Unterhaltsvorschuss.





    Der KV und ich leben getrennt voneinander und versuchen
    gerade uns als Paar und Familie zurechtzufinden, nachdem wir in der späten
    Schwangerschaft wieder zusammengekommen sind. Zurzeit möchte ich noch nicht mit
    ihm zusammenziehen da mir das noch ein wenig zu unsicher ist.



    Ich bekomme 300€ Elterngeld und das Kindergeld.



    Der KV verdient netto 966 €, in Hamburg gilt ein
    Selbstbehalt laut JA von 900€, also bleiben mir 66€ Unterhalt fürs Kind, die
    der KV auch zahlt.



    Jetzt kommt meine Frage:



    Wenn ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantrage und wir z.B. im
    nächsten Jahr doch zusammenziehen, muss der KV den Vorschuss zurückzahlen
    (obwohl er nicht mehr Netto-Lohn hat) weil er dann keine Unterhaltszahlungen mehr
    leisten muss?



    Man hört immer man muss dass dann zurückzahlen, jedoch steht in den Bröschuren nie etwas darüber!!




    Vielen Dank schon mal,



    Nessy&Marie

  • Hallo....


    Unterhaltsvorschuss muss in der Regel immer zurück gezahlt werden, und dies verjährt auch nicht. Also wenn du jetzt UVS beantragst und es bekommen solltest, dann muss der Vater des Kindes das zurück erstatten, wenn es ihm finanziell wieder möglich ist, egal ob ihr immer getrennt bleibt oder ob ihr wieder zueinander findet.

  • Hey


    Unterhaltsvorschuss muss in der Regel immer zurück gezahlt werden, und dies verjährt auch nicht.


    Diese Aussage ist im Grundsatz erstmal falsch!
    UVG muß nicht immer i.d.R. zurück gezahlt werden...nämlich dann nicht, wenn der unterhaltspflichtige NICHT leistungsfähig ist..u das ist er hier ansich erstmal..er ist JETZT nicht leistungsfähig ..


    Wird er leistungsfähig, muß er den KU leisten u tut er dies nicht..so läuft UVG weiter u dieser als Unterhaltsschuld für ihn auf!


    Aber er muß NICHT das UVG welches in der Zeit der Nichtleistungsfähigkeit gezahlt wurde zurückzahlen..



    Allerdings, solte man sich hier dreimal überlegen ob man UVG beantragt, denn man ist ein Paar, u das kann einem schnell anders ausgelegt werden, denn eigentlich besteht kein Anspruch auf UVG!


    Gruß
    Jens

  • Herzlich willkommen!


    Da du dich hier noch nicht auskennst, mache dich doch bitte mit der Suchfunktion vertraut.
    Gibst du dort z.B. "Rückzahlung Unterhaltsvorschuss" ein, kannst du auf Beiträge wie diesen hier zurückgreifen:


    Rückzahlung unterhaltsvorschuss


    Da das Thema erst vor kurzem nocheinmal diskutiert wurde ist alles noch aktuell für euch.


    Viel Spaß beim stöbern und Frag ruhig... :-)


    Volker


    Edit: Ah!, doppelter Beitrag....hmmm, kann ein Mod meine AW verschieben? :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von druide ()

  • Du hast schon einen gleichlautenden Thread im Forenbereich Sorgerecht, Umgang usw. gestartet. Hilfst Du uns, ein bisschen das Forum in Ordnung zu halten und machst nicht zwei gleichlautende Threads auf - für die Zukunft ...


    Das Forum hier ist aktiv genug, Du bekommst Deine Antworten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.