Gerichtsverhandlung ABR- Datenschutz

  • Hey


    wenn der UE


    Wer oder was ist nun "UE"?
    Umgangselternteil? Oder was soll das sein?



    das ABR beantragt, die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses beantragen kann?


    Aber, egal wer, wenn dieser WER das ABR beantragt kann er nicht daraufhin die Vorlage eines FZ verlangen..von wem überhaupt das FZ u für wen und für was, bzw. was soll das in einem ABR-Verfahren?


    Natürlich könnte in einem Extremfall, überprüft werden, ob jemand überhaupt das ABR erhalten sollte, aber das würde sich wenn auf das SR beziehen, ABR ist ja nur ein Teil des SR.


    Und dafür braucht es dann nicht ein polizeiliches Führungszeugnisses, da gibbet viel schönere Dinge, wo viel mehr u wirklich alllllles drin steht, u das "for ever" .. das ist das FZ ne Lachsack..




    Vielleicht schilderst du mal eher ein wenig worum es eigentlich geht.


    Gruß
    Jens

  • Ich vermute, der Hintergrund der Frage ist: Wird in einer streitigen Auseinandersetzung über Aufenthaltsbestimmungsrecht, Sorgerecht und Umgang nachgeguckt, ob es negative Dinge bei dem einen oder anderen Konfliktpartner gibt ...
    Die Antwort lautet schlichtweg ja: Wenn richtig schön gestritten wird, werden oft sämtliche Register gezogen. Und "nur" wahre Dinge aufs Tapet zu bringen, wäre fast noch harmlos. Unwahrheiten und Unterstellungen , Halbwahrheiten sind ganz groß in Mode.


    Letztlich muss man mit allem rechnen und vorbereitet sein. Andererseits sind Familiengerichte vieles gewohnt. Und es kommt immer darauf an, wie argumentiert wird und wie die "Sache" vom Gericht für die Zukunftsprognose gesehen wird in Auswirkung auf das Kind.
    (Eine Vorstrafe wg. Banknotenfälschung wird einen Familienrichter weniger interessieren, eine Vorstrafe wg. Unzucht mit Minderjährigen mehr ...) Und wie Jens sagte: Wenn das Gericht gucken will, kann es mehr gucken als nur "Führungszeugnis". ABER: das ist ausgesprochen selten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    Ja, mit UE ist Umgangselternteil gemeint.
    Es ist noch nichts schwarz auf weiß, aber der UE hat angekündigt das ABR zu beantragen. Jetzige Situation ist so schon seit 1 Jahr... (2j Kind lebt bei KV). Die KM ist mit dem Betäubungsmittelgesetz ein wenig auf Kriegsfuß, ich hoffe das ist dann eher ein Eintrag der interessiert...
    Die Frage ist jetzt aufgekommen weil ein Bekannter meinte, das würde unter den Datenschutz fallen und man käme an Akten/ Führungszeugnisse (wusste nicht wie das sonst heißen könnte) nicht ran... Ich hielt das aber für unwahrscheinlich.


    Vielen Dank für die Antwort :-)

  • Also DU oder dein Anwalt kommt natürlich NICHT an die Akten ran. Klingt etwas so, als ob du das im Hinterkopf hast ... und wenn dein Ex mit BTMG auf dem Kriegsfuss steht, muss das mit einem ABR nicht zwingend etwas zu tun haben. Da müsste man schon mehr Details haben. Ein Pfeifchen Grass haben hier bestimmt schon viele AE´s geraucht. Ich übrigens nicht, ich nehme keinerlei Drogen, weder Nikotin, Alkohol oder sonst irgendwas.


    Du klingst irgendwie so, als ob dir die BTMG-Sache grundsätzlich egal ist (sonst hättest du wohl schon früher reagiert) und es jetzt nur als Waffe vor Gericht verwenden willst.


    mfg alex

  • Alex, bitte richtig lesen: Ich bin die LG des KV und der Kleine lebt bei uns, die BTMG Geschichte gehört zum Leben der Mutter.
    Es handelt sich auch nicht nur um Gras. Und es handelt sich auch nicht nur um ihre Freizeit, sondern auch um die Zeit wenn der Kleine bei ihr ist. Es geht auch nicht um Umgangsboykott, im Gegenteil haben wir eine sehr umfangreiche Umgangsregelung mit der KM, aber er soll seinen Lebensmittelpunkt bei uns behalten.


    Und ja, es soll eine Waffe sein um den Status Quo zu halten. Wir beschäftigen uns damit allerdings schon seit wir erfahren haben dass sie sich wieder regelmäßig "zuknallt" - das Problem an der Sache ist, wir haben keine Beweise. Und ohne einen Verdacht (zB einen alten Eintrag wegen Verstoß gegen das BTMG) wird es vor Gericht wahrscheinlich nur als böse Unterstellung wahrgenommen und wir hätten wohl keine Chance auf einen Drogentest oder darauf, dass uns geglaubt wird.

    Schließlich gibt es leider genügend Eltern die mit hohlen Vorwürfen wegen Drogen, Vernachlässigung, Alkoholabhängigkeiten oder ähnlichem um sich schlagen... Ohne daran zu denken welche Auswirkungen das vor Gericht auf die Elternteile hat, bei denen wirklich ein solches Problem besteht.

  • hi,
    hatte im januar was ähnliches.ich habe die alleinige sorge für meine kids.
    plötzlich wollte kv wieder anteil an der elterlichen sorge für tochter haben.
    ich habe bei gericht den antrag gestellt.dass die strafakte vom kv hinzugezogen wird.dem wurde stattgegeben-antrag von kv wurde abgelehnt,

    :Flowers Wo Gott dich hingesät hat,da sollst du blühen. (afrikanisches Sprichwort)

  • Wir beschäftigen uns damit allerdings schon seit wir erfahren haben dass sie sich wieder regelmäßig "zuknallt" - das Problem an der Sache ist, wir haben keine Beweise. Und ohne einen Verdacht (zB einen alten Eintrag wegen Verstoß gegen das BTMG) wird es vor Gericht wahrscheinlich nur als böse Unterstellung wahrgenommen und wir hätten wohl keine Chance auf einen Drogentest oder darauf, dass uns geglaubt wird.


    - Ob das hilft? Wenn es derzeit Einvernehmen darüber gibt, dass der Lebensmittelpunkt beim KV ist, dann ist nicht ganz klar, was eine Übertragung des ABR bringen soll, denn eine Übertragung des ABR ändert nichts am derzeitigen Zustand.


    - Wenn es um die Umgangsregel gehen soll, dann müsstet ihr wohl darlegen, dass derzeit Drogen in einer Weise genommen werden, die das Kind beim Umgang gefährdet. Eine (auch belegte) Drogenkarriere in der Vergangenheit hat den KV ja bisher nicht davon abgehalten die derzeitige Umgangsregel zu tolerieren/zu vereinbaren.


    Was schwebt dem KV vor bei der Umgangsregel. Soll der Umgang ausgesetzt werden, soll es begleiteten Umgang geben, soll er reduziert werden oder unverändert bleiben? Und wisst ihr, um welche Drogen es in welchem Ausmaß geht?

  • Zitat

    - Ob das hilft? Wenn es derzeit Einvernehmen darüber gibt, dass der Lebensmittelpunkt beim KV ist, dann ist nicht ganz klar, was eine Übertragung des ABR bringen soll, denn eine Übertragung des ABR ändert nichts am derzeitigen Zustand.


    Naja, Einvernehmen herrscht von ihrer Seite aus wohl nicht- sie hat gesagt, dass sie das ABR haben will. Wir wollen uns einfach schonmal vorbereiten, falls sie ernst machen sollte...




    Zitat

    Drogenkarriere in der Vergangenheit hat den KV ja bisher nicht davon abgehalten die derzeitige Umgangsregel zu tolerieren/zu vereinbaren


    Uns werden die Hände gebunden.


    Er war beim Jugendamt, O-Ton des SB: Nun vergessen sie doch mal die Drogen, sie hat ja versichert dass sie nichts nimmt, und passiert ist ja auch nichts.



    Gespräche beim KiSchuBu laufen ungefähr so ab: SB fragt nach Vorstellung der Umgangsregel. Er: "Ich wünsche mir für den Kleinen 3mal pro Woche Nachmittags von der Kita abholen durch sie und zum Abendessen dann ab 18.00 bei uns, außerdem jedes 2. we Sa und So jeweils 10.00-18.00, alle 6 Wochen mit Übernachtung von Sa auf So. So hätte der Kleine einen festen Rythmus, hätte aber auch Übernachtungen bei seiner Mutter und würde sie max 3 Tage nicht sehen." Sie (wütend): "Nein! Jedesmal übernachten, von Fr- Mo" Er: "Aber das ist so schon viel Hin- und her, lass doch den einigermaßen festen Punkt mit Abendessen und schlafen bei uns und der Ausnahme bei dir. So ist er ausgeglichener und du siehst ihn trotzdem viel." Sie(heult): "aber ICH WILL doch nur mein Kind sehen und ihn auch schlafen legen!!!!" SB:"ja dann immer mit Übernachtung von Sa-Mo, Testphase bis mitte Juli (Gespräch war mitte Mai)"


    Beim nächsten Termin dann wurde die Testphase bis mitte September verlängert, weil sie sagte es funktioniert (obwohl sie bei uns auch erzählt hat, dass er schlecht schläft und aufgedreht ist, beim Termin hat sie dann aber gesagt es wäre alles wunderbar bei ihr) und er gesagt hat es funktioniert nicht (ebenfalls aufgedreht, unkonzentriert, schnell knatschig).


    Also doch, er hat es versucht. Aber sie lügt das blaue vom Himmel runter und dreht sich permanent alles grad so hin wie sie es braucht.... :ohnmacht:


    Vorschweben tut uns die oben genannte, vielleicht auch nur 2 mal pro Woche abholen... er ist von mo-fr auch jeden Tag in der Kita, dh er muss sich momentan an 3 Tagen in der Woche auf 3 verschiedene Stellen einstellen. Wenn wir ihr erzählen, welche Situation wir wie handhaben, interessiert sie das nicht. Ich bin mir nicht sicher warum, habe da nur eine Vermutung, aber sie erzieht ihn nicht. Wenn er was will, bekommt er es sofort, sie lässt sich schlagen und beißen und an den Haaren ziehen ohne ihn zu schimpfen- das versucht er dann bei uns auch und ist völlig verwirrt wenn er von uns geschimpft wird :kopf


    Wir wissen nicht genau wie viel, ist auch abhängig vom Geld- wissen aber was.

  • Also mal bitte!


    Warum hätte die Mutter das Kind an zwei von drei Wochenenden zum Schlafen heimbringen sollen?
    "Bei uns die Regel bei Dir die Ausnahme" .... sorry, das ist albern.


    Und dass andere Vorstellungen von Erziehung vorhanden sind, liegt in der Natur der Sache (wird mir zumindest immer vorgebetet, wenn das Kind krank, verdreckt oder übermüdet nach Hause kommt).


    Vermutlich hab ich's überlesen. Aber kann es sein, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur vorläufig auf Euch übertragen wurde? Oder bisher noch gar nicht geklärt wurde?



    *edit* ...


    Hab grad nachgelesen: Im Mai war vom Vater noch angedacht "zwei bis drei Mal die Woche von der KiTa bis 18 Uhr und alle zwei Wochenenden einen Nachmittag". :kopf
    Ich glaube, es ist ganz in Ordnung, wenn hier jemand regulierend eingreift, damit der Umgangselternteil nicht komplett aus dem Leben des Kindes geschossen werden kann.


    Ebenfalls nachgelesen: Vor kurzem war die Drogensucht noch unbewiesen.

    2 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • .... hm...


    - das heißt, dass es kein Gerichtsverfahren gibt und dass der KV sich nur vorbereiten will, falls sie eins beginnt. Dann ist zu wünschen, dass es nicht vor Gericht geht. Wenn es so weiterläuft wie bisher, sehe ich wenig Chancen für ihn das ABR zu bekommen, wenn die KM nicht einen Antrag stellt und eine Entscheidung erzwingen will.


    - Die Meinungsverschiedenheiten und das Verhalten, das du schilderst, klingt nach üblichen Diskussionen. Einen Richter würde davon nichts wirklich beeindrucken.


    - Ganz logisch ist es aber nicht. Wenn sie harte Drogen in Gegenwart des Kindes nimmt und das Kind dadurch gefährdet (z.B. weil das Kind auch Zugang zu Drogen kriegt, weil die KM unter Drogen gefährdende Verhaltensweisen zeigt), dann ist ein so häufiger Umgang mit Übernachtungen nicht konequent. Solange nichts (nachweislich) unter Drogeneinfluss passiert ist, wird sich selbst bei einem positiven Drogentest aus der Vergangenheit nicht viel an der Einschätzung des KiSchuBu, des JA oder eines Richters ändern.


    Ihr solltet also stillhalten und von eurer Seite alles tun, damit es unter dem derzeitigen Modell funktioniert.

  • Ich versteh ehrlich gesagt nicht warum KM das Kind nur alle 14 Tage Samstag und Sonntag immer nur von 10-18 Uhr haben darf und nicht über Nacht. Somit schafft IHR doch die Situation die du genannt hast mit dem ganzen hin und her. Und warum nur alle 6 Wochen bei der Mutter übernachten? Wie soll sich das Kind denn so an irgendwas gewöhnen? Klar das sie sich dann in dem Fall auf der Nase rumtanzen läßt und alles durchgehen läßt.


    Und um was für Drogen handelt es sich denn nun? Nimmt sie die nachweisbar auch wenn das Kind bei ihr ist? Woher habt ihr diese Infos?