Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Freund getrennt. Wir waren nicht verheiratet, dadurch habe ich das alleinige Sorgerecht. Er zahlt einerseits Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn (zwei Jahre) und andererseits Betreuungsunterhalt für mich, weil ich mich noch in Elternzeit befinde. Ich beabsichtige jedoch demnächst wieder stundenweise arbeiten zu gehen. Wer kann mir sagen, ob der Kindsvater den Unterhalt für mich kürzen kann und wenn ja, in welcher Höhe? Ich weiß leider nur, dass er den Unterhalt für unseren Sohn nicht kürzen darf. Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe, max-i_hob