Unterhaltskürzung bei Teilzeitarbeit?

  • Hallo,


    ich habe eine dringende Frage. Ich habe mich vor einigen Monaten von meinem Freund getrennt. Wir waren nicht verheiratet, dadurch habe ich das alleinige Sorgerecht. Er zahlt einerseits Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn (zwei Jahre) und andererseits Betreuungsunterhalt für mich, weil ich mich noch in Elternzeit befinde. Ich beabsichtige jedoch demnächst wieder stundenweise arbeiten zu gehen. Wer kann mir sagen, ob der Kindsvater den Unterhalt für mich kürzen kann und wenn ja, in welcher Höhe? Ich weiß leider nur, dass er den Unterhalt für unseren Sohn nicht kürzen darf. Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe, max-i_hob

  • Meine Info ist das man nur Betreuungsunterhalt bekommt wenn man wegen der Betreuung und Pflege des Kindes gar nicht arbeiten kann. Folglich würdest Du keinen Unterhalt mehr für Dich bekommen.

    :rainbow:

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  • Betreuungsunterhalt
    Auch nicht verheiratete allein erziehende Mütter und Väter haben dem anderen Elternteil gegenüber einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren nach der Geburt des Kindes, soweit von ihnen wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Eine Verlängerung dieses Anspruches ist möglich, wenn es unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, diesen Unterhaltsanspruch nach der Frist von drei Jahren zu versagen (z.B. wenn das zu betreuende Kind behindert ist). Voraussetzung für diesen Anspruch ist die Bedürftigkeit des allein erziehenden Elternteils. Ist Vermögen oder sind Einkünfte aus Kapital oder Vermietung vorhanden, muss der allein erziehende Elternteil diese zunächst für die Unterhaltssicherung einsetzen. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.
    Quelle: http://www.familienhandbuch.de…a_Teilfamilien/s_138.html

  • Hallo!
    Habe gerade das selbe in grün. Relevant ist, was Du vor der Geburt des Kindes verdient hast. Wenn Du z.B. vorher in Vollzeit gearbeitet hast und anschließend in Teilzeit gehst, muß Dir der Vater die Differenz bezahlen. Ist bei mir auch gerade so.
    Viele Grüße, Rilana

  • Das kommt drauf an.


    Die Regierung plant ein Gesetz, nachdem Ehegattenunterhalt vollständig entfällt, wenn die Möglichkeit einer (Ganztags-)Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Wenn Du keinen Job bekommst, kann es sogar sein, daß Dir ein fiktives Einkommen reingedrückt wird, so wie bei Zahlvätern auch üblich.