Rat wegen Umgang erbeten

  • Hallo Ihr Lieben!


    Habe wieder eine Frange zum Umgang.


    Seit einiger Zeit gibt es keine Kommunikation mit dem KV, obwohl wir ein gemeinsames Sorgerecht haben.


    Der KV hupt alle 14 Tage und läßt seinen 6-jährigen Sohn ins Auto einsteigen, um für einige Stunden mit ihm zusammen zu sein. Er geht nicht an das Telefon.


    Um 1. Schultag und zum letzten Geburtstag gab es nur eine SMS.


    Er hatte dem Kind gesagt, er möchte ihn mal über Nacht haben, aber das ist jetzt einige Monate nicht realisiert worden.


    Mehrmals habe ich das Jugendamt gebeten, dass wir ein gemeinsames Gespräch führen. Er will nicht. Das Jugendamt sagt, sie können ihn nicht zwingen.


    Jetzt habe ich eine SMS geschrieben, dass der Sohn am nächsten Sonntag etwas adreres vor hat, weil er an seinem Geburtstag etwas geschenkt bekommen hat. Jetzt ist der Vater super sauer, kann aber selbst nicht eine Woche später.


    Normalerweise wurde der Papasonntag immer erwünscht und Rücksicht genommen.


    Mir tut die ganze Sache für das Kind so leid.


    Hat irgendjemand eine Idee???


    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

  • Hey


    Blöde Situation, aber machen kannst du ncit wirklich viel, wenn der Vater nicht will...


    Aber besteht nicht irgendwie die Möglichekeit an ihn heranzukommen u mit hm zu sprechen?
    Das JA halte ich da auch nicht gleich unbedingt als eine gute Idee, da wäre doch z.B. eine Familienberatungsstelle deutlich besser..allerbeste wäre natürlich du könntest ihrgendwie auf ihn zugehen u ihr könnt miteinander reden..


    Warum uw eiso haketlt es überhaupt so zwischen den Eltern, sodas er z.B. nicht erreichbar ist, u das Kind nur vor der Türe abholt mit Hupzeichen..


    Gruß
    Jens

  • Ich habe mehrmals versucht, ihn telefonisch zu erreichen. Er geht nicht ans Telefon, auch nicht, wenn ich die Rufnummer unterdrücke. Einmal bin ich mit zum Auto gegangen, da hat er im Beisein des Kindes geschrien, dass er nichts mit mir zu tun haben will. Er hat eine Lebensgefährtin, die hat ihm (laut meines Exschwagers) verboten, mit mir Kontakt aufzunehmen. Seine Familie berichtet, er sei der neuen Lebenspartnerin absolut hörig. Die Jahre vor dieser Lebensgefährtin haben wir uns gut verstanden.


    cuirina

    :welcomeVERTRAUEN IST DER ANFANG VON ALLEM!

    2 Mal editiert, zuletzt von cuirina ()

  • Hey


    Er hat eine Lebensgefährtin, die hat ihm (laut meines Exschwagers) verboten, mit mir Kontakt aufzunehmen. Seine Familie berichtet, er sei der neuen Lebenspartnerin absolut hörig. Die Jahre vor dieser Lebensgefährtin haben wir uns gut verstanden.


    Ohje..aber sowas solls halt auch geben..da ist sicher guter Rat teuer..


    Aber mal ehrlich, wenn er da schon hörig ist u sich so verhält, meinst nicht das es dann eh schon doch besser ist, so wie es ist..
    Ich vermute jetzt mal fast, das er mit dem Kind auch nur unterwegs ist, wenn es bei ihm ist, u er nicht mit Kind nach Hause zu seiner LGin fährt...
    U wie solte da dann auch eine Übernachtung funktionieren, vermutlich gibts dann da Stress, das drfte dann wohl auch nicht grad prall fürs Kind sein..


    Da kann man dann ja nur hoffen das er mal selber rafft was da abgeht u das er da hörig ist..


    Gruß
    Jens

  • Dann probiere den schriftlichen Weg. Aber nicht "geschäftliche Schreiben", sondern "gewinnend".


    ZB:


    Hallo A,


    am nächsten Wochenende wäre ja "Papawochenende". Und unser Sohn freut sich ja immer sehr darauf. Nun hat er aber eine Einladung zu einer Geburtstagsfeier bekommen. Da möchte er unbedingt hin. Was sollen wir tun? Wenn ich den Geburtstag absage, dann ist er sauer auf Dich und mich. Eine Idee ist, das WE zu tauschen. Wärst Du damit einverstanden? Vielleicht geht ja schon das darauffolgende WE. Oder an einem späteren Termin. Was sagst Du dazu? Ich würde mich freuen, Vorschläge von Dir zu hören.
    Da ich wegen des Geburtstags bald Bescheid geben muss, informiere mich doch bitte bis Mittwoch, falls Du doch am WE das Papawochenende wahrnehmen willst. Sonst sage ich den Geburtstag einfach zu, X fragt schon dauernd. Wegen des möglichen Ersatzwochenendes - X würde sich sehr freuen -, melde Dich doch einfach irgendwann bei mir.


    X lässt Dich ganz lieb grüßen


    YX


    So hat er Entscheidungsfreiheit und fühlt sich nicht (zu sehr) provoziert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab das jetzt so verstanden, dass das Kind nicht zu einer Geburtstagsfeier von einem Kind eingeladen ist, sondern, dass es einen Gutschein o. ä. für etwas bekommen hat, das an diesem Sonntag stattfindet. Den Schreibstil von Volleybap finde ich zwar gut, würde aber mit dem Schreiben nicht dem Vater die Wahl lassen, sondern ihm einfach mitteilen, dass das Kind ausnahmsweise einmal etwas anderes vorhat und der Termin gern nachgeholt werden kann, wenn der Vater es wünscht. Dann einfach noch die Bitte, diesen Termin mitzuteilen - fertig. Als betreuender Elternteil muss man nicht immer den Umgangselternteil "verhätscheln", wie soll das dann in der Pubertät des Kindes aussehen, wenn die Kinder sich quasi für gar keinen Elternteil mehr interessieren?


    Der Vater meiner Kinder findet es ebenso wichtig wie ich, dass diese zu Geburtstagsfeiern etc. gehen, da frag ich auch nur kurz "Die Feier von x ist am x. von x bis y Uhr. Möchtest Du tauschen, selbst hinfahren oder soll ich das machen?" Aber so etwas absagen - nein, sorry, das tue ich meinem Kind nicht an.


    OT:
    Ja, ich sage "meine Kinder". Hab ich schon immer und wird auch immer so sein. Der Vater meiner Kinder sagt ebenso selbstverständlich "meine Kinder". Reden wir zusammen über sie, sagen wir "unsere Kinder". Man kann es mit der "political correctness" auch übertreiben.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern