KV dehnt eigenmächtig Urlaub aus!

  • muss er nicht,aber wenn mal so ne ebene erreicht hat,dass man sich nix mehr mitteilt,dann isses ganz aus .. :kopf
    da sollte man aber alles dransetzen,dass es niemals soweit kommt.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • muss er nicht,aber wenn man mal so ne ebene erreicht hat,dass man sich nix mehr mitteilt,dann isses ganz aus .. :kopf
    da sollte man aber alles dransetzen,dass es niemals soweit kommt.

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • Hey


    @zerodiv


    Ja was denn nun?!
    Deiner erste Aussage dazu war doch die:

    u. mache am flughafen eine meldung das dem vater die ausreise verboten ist, damit er garnicht erst wagt den flieger mit kind zu besteigen.


    und jetzt diese...

    Jens: natürlich ist das mgl. der vater wird sofort am flughafen daran gehindert mit dem kind ins ausland auszureisen. das muss der anwalt machen u. wäre nicht das erstemal.


    ..aber die ist auch nicht viel besser, Segelpapa hat dazu ja schon was gesagt..stimm ihm da voll zu..


    Es bleibt dabei, DAs geht nicht, auch der RA kann das nicht!! ..(somit wäre es dann wohl das erstemal..allerdings wohl auch das letzte mal)
    Den Schuh würde sich niemand anziehen..



    würde in dem fall auch funktionieren.


    U hier gar noch weniger würde das funktionieren..ohne alles ohne Urteil etc. läuft da nix..
    Er hat SR usw. ..


    aber ich würde einfach nur das kind abholen u. den vater stehen lassen.


    Sehr sinnvoll... u dir mächtig ärger einhandeln u das mit recht...
    (u noch mehr wenn er hinterher erklärt, das er dom zum Schulbeginn längst wieder zu Hause gewesen wäre)




    PS: Ich stell mir schon das arme Kind vor, wenn sie startklar am Flughafen steht und dann nicht mitfahren darf, weil der BGS (der würde dieses „Ausreiseverbot“ ja wohl durchsetzen) sie daran hindert.


    Wie gesagt, da würde niemand irgdendwas durchsetzen, weil da nichts durchzusetzen ist..


    Aber nurmal so:
    BGS gibts nicht mehr... (der Begriff taucht zwar noch immer wieder mal auf..)
    Das ist nun die Bundespolizei!!


    Gruß
    Jens

  • naja sie ist stinkig,das zu recht wie ich finde ,nur leider ist sie schlecht beraten mit ner kampfhennenanwältin..
    das versuchen wir ihr ja gerade klarzumachen.
    ich hoffe,es wirkt im interesse des kindes..

    ...Wer immer nur der Herde folgt,braucht sich nicht zu wundern,wenn er nur Ärsche vor sich hat...

  • dann muss er halt die konsequenzen tragen.


    und leider auch das Kind...


    Ich würde sie mitfliegen lassen und mich absichern das er das eventuelle Bußgeld bezahlen muss, vielleicht auch etwas nachhelfen. :D


    Nach dem Urlaub mit Ex über weitere Regelungen sprechen, vielleicht mit Hilfe dritter.





    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • weil? Ist mein Ärger unberechtigt? :frag


    Nein,unberechtigt ist Dein Ärger nicht ABER,ich kann mich da nur wiederholen.
    Versuche einen Weg zu finden ins gespräch zu kommen,wie ihr in Zukunft miteinander umgehen wollt und die Sache mit dem Kind regelt.
    Nicht schriftlich oder über Dritte,sondern direkt.


    Hol Dir Unterstützung. JA,Beratungsstellen,Mediator...what ever.


    Zumindest zeigst Du so Interesse an einem friedlichen Umgang und es wird Dir im Streitfall sicherlich zugute kommen.


    Wegen der 3 Tage gleich vor Gericht zu ziehen um das ASR oder ABR zu beantragen ist einfach ne Nummer zu heftig.

  • Die einzigen welche Geld sehen sind die Anwälte und das Gericht.
    Übrig bleiben: Du weil Du verlierst und die Situation in Zukunft nicht besser wird, Dein Kind weil kein Urlaub mit Papa, Dein Ex obwohl er gewinnt aber es in Zukunft nicht so einfach macht.
    Solange beide das Sorgerecht haben kann er nicht aufgehalten werden. Er kann sich sogar in seiner Wohnung einsperren und das Kind nicht mehr rausgeben.
    Da kann die Polizei nichts machen.
    Am Flughafen sowieso nicht.
    Abgesehen davon gibt es im Gesetz immer noch die Unverhältnismäßig. Die ist hier sicher der Fall.
    Tipp. Anwalt wechseln wegen schlechter Beratung und Unwissenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hilfe, ich glaub ich muß hier mal was klarstellen: ich will auf keinen Fall dass S. nicht mit Papa ( und dem ganzen Rest seiner Familie) in den Urlaub fliegt. Wenn ich das gewollt hätte, wäre ich da am Wochenende aufgelaufen und hätte das Kind mit Geschrei und Gebrüll da abgeholt. Halte ich aber für völlig daneben. :kopf
    Und mich auf den Flughafen stellen und mich schreiend vor den Check-in-Schalter werfen ist auch daneben.


    Meiner RA`in vertraue ich voll und ganz, sie hat mich bei anderen Gelegenheiten im Bezug auf die Eltern des KV gut vertreten.
    Die Schule habe ich informiert, die werden sich dann vertrauensvoll an den KV wenden und ihm die Bedeutung des Wortes Schulpflicht ausführlich erläutern.


    Werde dann nochmal mit dem KV sprechen, was ihn denn da geritten zumal er sonst sehr um die schulische Laufbahn seiner Tochter besorgt ist. Vom Ergebnis werde ich dann weitere Schritte abhängig machen. Ich befürchte allerdings, das es nix bringen wird. Hatten in der Vergangenheit mehrere Gespräche, die alle relativ gut liefen. Nur haben seine Eltern leider einen großen Einfluss auf ihn und das ist nicht wirklich hilfreich. Haben wohl keine gute Meinung von mir- naja ich hab eben ihren Sohn verlassen. Schade, ich hatte immer gehofft, dass wir das S. zuliebe halbwegs sachlich hinkriegen. :( Sie ist nämlich die wirklich Leidtragende. Hab ihr erstmal per sms einen schönen Urlaub gewünscht.

  • Hilfe, ich glaub ich muß hier mal was klarstellen: ich will auf keinen Fall dass S. nicht mit Papa ( und dem ganzen Rest seiner Familie) in den Urlaub fliegt. Wenn ich das gewollt hätte, wäre ich da am Wochenende aufgelaufen und hätte das Kind mit Geschrei und Gebrüll da abgeholt. Halte ich aber für völlig daneben.
    Und mich auf den Flughafen stellen und mich schreiend vor den Check-in-Schalter werfen ist auch daneben.


    Da bin ich ja beruhigt :schwitz
    Schreckliche Vorstellung ein Auflauf am Flughafen!


    Kläre mit der Schule, dass du damit nichts zu tun hast und erinner sie daran, das unentschuldigte Fehlen weiterzuleiten...
    Den Wisch auf dem er geschrieben hat, dass er das geregelt hat solltest du dir vielleicht einrahmen.


    Die Bußgeldbescheide gehen an beide Eltern einzeln. ich habe leider ein ganz schlechtes Zahlengedächtnis, aber ich weiß dass die Eltern eines meiner Schüler mal eine wirklich horrende Summe berappen mussten. Und die lebten noch von Harzt IV
    Glaub mir, das passiert nie wieder!!!


    Und wenn die lehrerin weiß dass deine Tochter nicht da ist wird sich das mit Sitzordnung, Stundenplan etc wohl regeln lassen.


    Mit solchen Unzuverlässigkeiten werden wir wohl leben müssen, wir ändern sie nicht!


    Hundini

  • Wenn das wie bei uns läuft, haften beide Elternteile dafür, daß das Kind am 1. Schultag in der Schule erscheint, es sei denn, es ist beurlaubt oder krank. Die Ordnungsstrafe bekommen beide Eltern!!! da beide das ABR haben!
    .
    Beim Vater scheint es hier sehr an vernünftiger Kommunikation zu mangeln, wenn er die Mutter anlügt, daß er von der Schule die Erlaubnis hätte, daß Kind 3 Tage Sonderurlaub bekommt. Sowas muß nicht sein, wie soll da gemeinsames Sorgerecht gelebt werden, wenn einer sich kontraproduktiv verhält?

  • Beim Vater scheint es hier sehr an vernünftiger Kommunikation zu mangeln, wenn er die Mutter anlügt, daß er von der Schule die Erlaubnis hätte, daß Kind 3 Tage Sonderurlaub bekommt. Sowas muß nicht sein, wie soll da gemeinsames Sorgerecht gelebt werden, wenn einer sich kontraproduktiv verhält?

    Dankeschön. Fühl mich grad so ein bisschen wie ein geprügelter Hund. :heul

  • Keine war hier gegen Dich. Ist vielleicht falsch angekommen. Das einzige war: Einklagen des ABR. Das bekommst Du nicht. Setze dich mit deinem Ex auseinander (verbal kommunikativ). Teile ich mit was für die Schule fakt ist. Wenn er nicht ganz blöd ist wird er es einsehen.
    Sprich mit Deinem Kind. Die ist groß genug wenn es um Schulpflicht geht.
    Keiner ist gegen Dich. Nur gegen die Kanonen.

  • Wie soll man sich mit einem notorischen Lügner auseinandersetzen? Welche Abmachunungen soll man treffen, wenn er sich nicht mal an seine eigenen Vorgaben hält?


    Mag sein, dass das ABR nicht übertragen wird - aber es ist ein deftiger Schuss gegen den Bug und vor allem ist klar dokumentiert, dass nicht die Mutter (auch nicht anteilsmässig) das Schulversäumnis verschuldet. In Form von Ordnungsgeld dürfte das dann vielleicht doch noch im Hirn des Vaters dann ankommen. Vielleicht wird er sich dann das nächste Mal gleich zweimal überlegen, bevor er behauptet, das Kind von der Schule befreit zu haben (ohne Rücksprache mit Mutter).


    Klar ist: Mit dem Vater ist es nicht möglich, zu Einigungen und Absprache zu gelangen - er entzieht sich den Gesprächen über seine eigenmächtige Entscheidungen am Kindeswohl vorbei durch Lügen.


    Und was soll es nützen, mit dem Kind zu sprechen?
    Durch so ein Gespräch wird es in den Loyalitätskonflikt getrieben und muss womöglich entscheiden, was es gar nicht entscheiden darf.

  • Der Verstoß gegen die Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, wird in einigen Bundesländern sogar als Straftat behandelt!
    Spatzen sind das für mich nicht...
    Stell dir vor, der Vater wäre nicht damit einverstanden, wenn SIE mit Kind in den Urlaub fliegt und das Kind 3 Tage zu spät in die Schule schickt und zu keinerlei Kommunikation zum Vater willig ist. Stell dir vor, er würde sich das nicht bieten lassen wollen und aufs ABR klagen für das Kind, er hätte mal gar nicht sooo schlechte Chancen, da Sie erstens nicht kommunikationsfähig wäre und sich zweitens als nicht erziehungsfähig erwiesen hat mit ner Ordnungswidrigkeit in Sachen Schulpflicht, man würde von Unreife sprechen, und nicht in der Lage, sich an Abmachungen zu halten.
    Hier ist es aber die Mutter, die aufs ABR klagt, ich denke, da steckt noch einiges mehr hinter und diese Sache ist nur die Spitze des Eisbergs, ob und wie der Richter entscheiden wird, kann man nicht vorhersagen.

  • Hi,


    also für mich ist ER nicht kommunikationsfähig, also kann die Eltern- von der Paarebene nicht trennen.
    u.a. hat er daraus keine Bindungstoleranz.
    Und nicht in die Schule schicken 3 Tage, ist auf jeden Fall gegen das Schulgesetz, wird aber in jedem Bundesland anders umgesetzt.
    Für mich ist das ganz klar erziehungsunfähig.
    So, in der Richtung wird der RA argumentieren....dann muß sich der KV nur noch bißchen "komisch" vorm Gericht verhalten, und schon ist es durch.


    ich sehe mind. eine 50%-ige Wahrscheinlichkeit für das ABR der KM....Glaskugel aus. :D


    trotz allem denke ich, macht sich der KV, dann mal Gedanken.
    Das Verhältnis der Eltern wird sich natürlich noch mehr verschlechtern....



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dankeschön. Jetzt geht es mir wieder besser. Es geht mir auch eher darum dem KV mal klar zu machen, dass gemeinsames Sorgerecht auch was mit "gemeinsam" zu tun hat.


    Es gibt da eben noch diverse andere Probleme! Zum Beispiel ist der KV regelmäßig an den Umgangswochenenden arbeiten. Geht mich im Prinzip nix an- wenn dann S. aber Sonntags heulend auf der Couch sitzt weil Papa blöd ist und eh nie da ist, dann wohl schon. Dann aber im Gegenzug lustige Schreiben zu bekommen, mit der Bitte dass Kind doch positiv auf den Umgang einzustimmen- da fehlen mir die Worte. Zumal ich ihm mehrfach angeboten habe, dann einfach Bescheid zu sagen und dann eben die WE's zu tauschen. Als Reaktion wurde dann der Opa zum Abholen geschickt, damit nicht auffällt dass KV nicht da ist. Mittlerweile ruft S. ihren Vater vorher an ob er auch wirklich da ist - leider ist er desöfteren dann trotzdem arbeiten. Und da soll ich dann ruhig bleiben? Mehr als ihm anbieten, dass er dann tauschen soll kann ich doch nicht.
    Und da helfen dann auch die immens teuren Trostgeschenke von Oma und Opa nicht- die können den Papa nicht ersetzen. :nanana


    Edit: Bin grad mal einem blöden Gefühl gefolgt und siehe da! Der liebe Papa ist arbeiten, also von morgens sechs bis abends acht außer Haus und S. wird mal wieder bei Oma und Opa geparkt. Das ganze Theater war also von vorne bis hinten durchgeplant. Ich könnte :kotz vor Wut.