KV dehnt eigenmächtig Urlaub aus!

  • glaubst du, daß er ohne dein Kind fliegt?? oder deshalb früher umbucht? :Hm


    Die Erpressung läuft doch darauf hinaus, daß er dir dann auch noch die Schuld gibt, daß er seinen Urlaub nicht antreten/abbrechen/umbuchen musste.....egal ob er Mist gebaut hat oder nicht.

  • glaubst du, daß er ohne dein Kind fliegt?? oder deshalb früher umbucht? :Hm


    Die Erpressung läuft doch darauf hinaus, daß er dir dann auch noch die Schuld gibt, daß er seinen Urlaub nicht antreten/abbrechen/umbuchen musste.....egal ob er Mist gebaut hat oder nicht.


    Richtig.


    Aber (ich hab's mit einem ähnlichen Exemplar zu tun) ... lass ihn dieses Mal durchkommen und nächstes Mal wird das Kind eine Woche fehlen.

  • Die Erpressung läuft doch darauf hinaus, daß er dir dann auch noch die Schuld gibt, daß er seinen Urlaub nicht antreten/abbrechen/umbuchen musste.....egal ob er Mist gebaut hat oder nicht.


    Eben! Egal wie, ich bin die Dumme! Entweder dulde ich das Schulschwänzen oder ich bin die Böse, die den Urlaub versaut hat.


    Kommentar der Anwältin: Kann man im schlimmsten Fall auch als mangelnde Erziehungsfähigkeit auslegen. :hae:

  • Kommentar der Anwältin: Kann man im schlimmsten Fall auch als mangelnde Erziehungsfähigkeit auslegen.


    Richtig - und zwar bei BEIDEN Elternteilen. Die Anwältin scheint gut! :daumen

  • Aber (ich hab's mit einem ähnlichen Exemplar zu tun) ... lass ihn dieses Mal durchkommen und nächstes Mal wird das Kind eine Woche fehlen.


    Genau,
    meiner hat immer die Tendenz zu früh zurück zukommen und steht dann mit den Kids einfach bei mir vor der Tür :kopf
    Ich schicke sie dann ja nicht weg!!!


    Das Einhalten von Absprachen, wenn es dann überhaubt welche gibt ( und keine vordiktierten Geschichten) zeugt doch von mangeldem Respekt und den muß man sich manchmal erkämpfen!

  • Bei uns in der Schule wurden vor den Sommerferien Infobriefe rausgegeben, das wenn ein Kind kurz vor oder direkt nach den Ferien fehlt eine Bescheinigung durch den Kinder-oder Hausarzt vorliegen muss.


    Ich wäre aber wahrscheinlich so, das ich ihm klar und deutlich sagen würde, das mein Kind in die Schule muss und fertig. Und da hat er darauf zu reagieren, oder ich würde dann andere Wege einleiten.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • weil? Ist mein Ärger unberechtigt? :frag


    Nein Quatsch.


    Beim KV kann die "mangelnde Erziehungsfähigkeit" attestiert werden, weil er aus Kostenersparnisgründen dem Kind und er schulischen Laufbahn schadet.


    Wenn Du dagegen nicht Einspruch erhebst (Anwältin erhebt deswegen Klage auf ABR), wird Dir unterstellt werden, dass Du mit diesem Vorgehen konform gehst und dann trifft Dich die ErziehungsUNfähigkeit auch. Schließlich hat sich ein betreuender Elternteil auch gegenüber dem Umgangselternteil ausschließlich auf das Wohl des Kindes zu focussieren. Die Verantwortung des betreuenden Elternteils ist ungleich größer als die des Umgangselternteils. Weiss der betreuuende Elternteil doch um die schulischen Vorschriften ect. Wenn frau doch weiß, was richtig wäre, wäre es ja wohl ein Leichtes, das dem liebenden Vater auch klar zu machen. Tut frau das nicht, ist sie keinen Deut besser ... . *amen*


    (ist nicht nur rabenschwarzer Humor... ist mir in einem anderen Zusammenhang mal untergekommen)

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • weil? Ist mein Ärger unberechtigt?


    teils. 50/50 würde ich sagen. Du trägst auch deine Verantwortung an der Situation mit indem du ihm den Spielraum für sein Verhalten bietest.
    Du solltest in die Komunkation mit ihm eintreten (Jugendamt) , klar und deutlich deine Erwartungen und Bedürfnisse mitteilen und dann muß er reagieren. Ein Dritter wird dann versuchen zu vermitteln und nimmt ihm somit das Gefühl von dir bevormundet zu werden.

  • teils. 50/50 würde ich sagen. Du trägst auch deine Verantwortung an der Situation mit indem du ihm den Spielraum für sein Verhalten bietest.


    Inwiefern? Es gab vorher schriftlich die Maßgabe dass sie am 28. wieder zuhause sein muß. Mit so einer Aktion habe ich doch auch gar nicht gerechnet. :kopf

  • Hey


    Rechtlichen Rat kann ich dir keinen geben, aber ich kenne einige Eltern die ihre Kinder immer früher aus der Schule holen oder eben später dorthin bringen.


    Tja u das kann diese Eltern teuer zu stehen kommen..
    In einigen Bundesländern gibt es dazu gar expliziete Regelungen, welche mit entsprechenden Strafen behaftet sind..


    Sie hat mir erklärt, dass ich natürlich verhindern könnte dass er mit dem Kind in den Urlaub fliegt (daher wohl ABR im Eilverfahren)


    U was soll da bitte das alleinige ABR bringen??
    ABR=Aufewnthaltsbestimmungsrecht.. ist denn hier der Aufenthalt strittig? Also das Kind bei dir lebt???
    Ich denke doch nicht..
    Hier geht es um Umgang, u Schule, sprich ums sorgerechtliche Fragen..was hat das mit dem ABR zu tun??


    Muß mich über die möglichen Konsequenzen wohl noch mal schlau machen. Hat jemand Erfahrung?


    Erfshrungen nicht, aber grad bei Schulende vor den Ferien u Schulbeginn nach den Ferien sind die Schulen sensibilisiert, u angewiesen da versträkr drauf zu achten..
    U das kann bis hin zu Ordnung- u Bußgeldern gehen!!




    Was nutzt das gemeinsame ABR, wenn Papi einfach mal so entscheidet, dass es über die Ferienzeit raus z.B. billiger ist und dann einfach bucht? Was ist das "gemeinsam" und wo war da ein Wörtchen mitzureden?


    Von daher scheint's sinnvoll, das ABR einfach mal zu beantragen ....


    Sinnvoll? ..toller Tip..einfahc mal beantragen u sehen was passiert..
    Ich sag nur siehe oben..


    Ich schau in meine Glaskugel und wage eine Prognose:


    Es wird keine einstweilige Anordnung ergehen, das gemeinsame ABR wird ebenfalls nicht angetastet werden... sooooooo ein großer Schaden entsteht dem Kind ja nun doch nicht, wenn mal ein paar Schultage nicht stattfinden können. Wär's krank, würde es den Unterricht auch verpassen.


    Ja was denn nun??!!! mal so u dan mal so??


    Da die Schule das irgendwann auch als Bagatelle ansehen wird (Papa wird versprechen, das nicht wieder zu tun), werden natürlich keinerlei Konsequenzen folgen. Das Leben geht weiter.


    Allenfalls mal wird in Zukunft ein bisschen genauer hingeschaut werden, ob die Fehlzeiten des Kindes tatsächlich gerechtfertigt sind. Was dann widerum die Kindsmutter zu verantworten hätte - ihr Problem.


    Aha...


    Deswegen ist es ja klug von der Anwältin, Dich aus der Schusslinie zu nehmen und das ABR zu beantragen.


    Ahja... nur der Zusammenhand zwischen ABR u schulischen Belangen u dem Umgang fehlt mir da schon noch immer



    Gruß
    Jens

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Sie hat mir erklärt, dass ich natürlich verhindern könnte dass er mit dem Kind in den Urlaub fliegt (daher wohl ABR im Eilverfahren) aber ich will ihr ja auch nicht lang ersehnten Urlaub mit Papa verderben. Werde ihn jetzt nochmal auffordern früher zurückzufliegen.


    Das er Ärger mit der Schule bekommt, scheint ihm wohl egal zu sein. :nanana Muß mich über die möglichen Konsequenzen wohl noch mal schlau machen. Hat jemand Erfahrung?


    Auch ich hab heute eine Information der Schule unterschreiben müssen, dass eigenmächtig verlängerte Ferien bis zu 1000 Euro Ordnungsgeld kosten können - und Krankheiten vom Arzt bescheinigt sein müssen. (Gleichzeitig sollten aber Kinder mit Erkältungsbeschwerden gefälligst zuhause bleiben weil es ja die Schweinegrippe sein kann.... :hae: )

  • Also beim Zwilli der hat einen Mitschüler, und der hat 3 Tage gefehlt, und das schon das zweitemal, wir haben am Elternabend darüber gesprochen, und die Eltern meinten nur" Wieviel wir bezahlen mußten sage ich nicht, aber es war der teuerste Urlaub den wir je gemacht haben"
    Ich würde das Kind NICHT mitlassen, denn DU bist Verpflichtet der Schulpflicht nachzukommen. Auch deine Rechtlichen Maßnahmen finde ich richtig, wenn er es so locker Handhaben will. Dazu kommt noch der Erzieherische Effekt gegenüber dem Kind, das dadurch lernt, daß man Pflicht und Gesetz nicht so genau nehmen soll.

  • Ich würde das Kind NICHT mitlassen, denn DU bist Verpflichtet der Schulpflicht nachzukommen.


    Was soll ich tun? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Papi wohnt wieder bei seinen Eltern und die sind natürlich nicht besonders gut auf mich zu sprechen. Böse Ex-Schwiegertochter. :nudelholz
    Ich kann doch da nicht auflaufen und mich erst mit den dreien rumschlagen. Und freiwillig rückt er sie wohl nicht raus. Und welchen Schaden das Kind wohl davonträgt.
    :(

  • Ihm Schriftlich Verbieten, daß die Schule wegen Urlaub ausfällt, und geichzeitig alleiniges ABR in einem Schnellverfahren entziehen lassen, sowas kann sehr sehr schnell gehen. Tritt deinem RA nochmals auf die Füße, und nutze die Chance .....

  • Ihm Schriftlich Verbieten, daß die Schule wegen Urlaub ausfällt, und geichzeitig alleiniges ABR in einem Schnellverfahren entziehen lassen, sowas kann sehr sehr schnell gehen. Tritt deinem RA nochmals auf die Füße, und nutze die Chance .....

    so ist der Plan! Kriegt morgen Post von mir, dass ich dem mit Sicherheit nicht zustimmen werde und dass S. am 28. wieder zuhause ist. ABR muß dann RA im Eilverfahren beantragen. Damit hab ich sie aber noch nicht wieder bei mir zuhause. :frag


    Ich kann doch da nicht mit der Polizei auflaufen- zumal die gar nicht kommen würden, denke ich.


    @ruebli


    ich bin Elternsprecherin, daher hatte ich die Telefonnummer der Lehrerin aber zum neuen Schuljahr gibt es eine neue Direktorin. Der werde ich dann wohl mal einen Besuch abstatten und ihr die Lage erläutern. Mal sehen, wie die das so sieht.

  • Damit hab ich sie aber noch nicht wieder bei mir zuhause. :frag


    Ich kann doch da nicht mit der Polizei auflaufen- zumal die gar nicht kommen würden, denke ich.


    Naja die allerletzte möglichkeit wäre ja kurz vor dem Flieger..... Aber bei manchen reicht schon die Androhung, daß man mit der Polizei kommt. Das JA könnte da auch sehr hilfreich sein. Und wenn er erstmal die Post von Dir bekommen hat, dann wird er sich schon melden, aber versuche ihn dazu zu bewegen dir eine schriftliche Antwort zu geben.

  • Naja die allerletzte möglichkeit wäre ja kurz vor dem Flieger..... Aber bei manchen reicht schon die Androhung, daß man mit der Polizei kommt. Das JA könnte da auch sehr hilfreich sein. Und wenn er erstmal die Post von Dir bekommen hat, dann wird er sich schon melden, aber versuche ihn dazu zu bewegen dir eine schriftliche Antwort zu geben.


    Ich glaube nicht mal, dass er sich der Tragweite seines Handelns bewußt ist. Da haben sicherlich seine Eltern die Finger im Spiel-sie haben es mir wohl sehr übel genommen, dass ich ihr Bestechungsgeld für eine Stornierung meines Urlaubes nicht angenommen habe.
    Vom JA erwarte ich nicht mehr viel. Standardaussage: Sie müssen eine Einigung finden. Hatte mich dort mal gemeldet, weil der KV an seinen Umgangswochenenden regelmäßig arbeiten ist und S. dann bei seinen Eltern parkt. Was dann wieder hier zuhause zu einer Frustentladung des Kindes führt.


    Ich werde abwarten müssen ob er sich doch noch besinnt. :nawarte:


  • Ich werde abwarten müssen ob er sich doch noch besinnt. :nawarte:


    Ja natürlich ist es besser wenn ihr euch einig werdet, ich habe vieleicht ein bisschen zu sehr die Streittrommel getrommelt. Aber so wie Du geschrieben hast wird es wohl wieder nicht zu deinem erhofften Ziel rauslaufen.
    Manchmal habe ich das Gefühl, daß Umgang nur gewünscht wird nur um ein Recht wahrzunehmen, aber daß Kinder darunter leiden, wenn sie irgendwo geparkt oder abgegeben werden, daran denkt man nicht.