KV dehnt eigenmächtig Urlaub aus!

  • Hallo,


    brauche bitte mal einen Rat.
    Die Situation ist folgende: 8-jährige Tochter, gemeinsames Sorgerecht mit Ex-Mann.
    Umgang klappt eigentlich mal von gelegentlichen Provokationen abgesehen ganz gut ( liegt wohl auch daran dass wir jeglichen Kontakt meiden und alles schriflich regeln)


    Im Januar teilte er mir mit, dass er bereits eine Urlaubsreise für den Sommer gebucht hat. Naja so wie in den 3 Jahren davor auch- er bucht und ich muss mit dem Termin leben. Nur leider nicht in diesem Jahr- wir hatten auch schon eine Reise geplant. Also Bitte um Umbuchung etc. Riesen Aufschrei usw.


    Ende vom Lied: Wir sind einen Tag früher aus unserem Urlaub zurück und ihre Reise sollte am letzten Samstag beginnen.
    Nun mein Problem: Beim Abholen erklärte mir mein Ex dann, dass sie erst am 21. 08. fliegen und meine Tochter somit die ersten drei Schultage fehlen würde. :frag


    Was nun? Einfach so hinnehmen dass er sich nicht an getroffene Vereinbarungen hält?
    Mir fehlen echt die Worte. Ist es ihm wirklich egal, dass sie dann drei Tage unentschuldigt fehlt?
    Achso, angeblich wüßte die Lehrerin Bescheid und hätte ihr Einverständnis gegeben. Zu blöd, dass ich ihre Nummer habe und die davon aber gar nix weiß!!! :angry


    Meine Anwältin will jetzt das ABR beantragen.


    Bitte um Eure Meinung.


    Dankeschön.

  • Hey


    Naja so einfach geht es nicht, erst recht nicht wenn dadurch die ersten 3 Tage des neuen Schuljahrs ausfallen sollen, denn da kann es mächtig Probleme mit der Schule geben..


    Meine Anwältin will jetzt das ABR beantragen.


    Aber was soll das in dieser Sache werden????
    Was das denn für ein RA? Was hat das mit dem ABR jetzt zu tun?
    Nichts!!!


    Gruß
    Jens

  • wenn das meiner wäre, dann würde ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen....vielleicht können die auch noch ein Gespräch mit ihm machen, bevor er am 21 ten verduftet.


    Rechtlichen Rat kann ich dir keinen geben, aber ich kenne einige Eltern die ihre Kinder immer früher aus der Schule holen oder eben später dorthin bringen. :nudelholz

  • Mit ABR kann dem Vater auferlegt werden, die Reisen von der KM "genehmigen" zu lassen - vor allem in Hinblick auf diesen Vorfall. Aber ob das Geschehen reichen wird für das ABR, wage ich zu bezweifeln.


    Wir hatten hier mal was ähnliches. Treu dämlich vertrauensvoll habe ich mich an's Jugendamt gewendet, um einmal mehr deren Mantra "Sie haben die gemeinsame Sorge, Sie müssen sich einigen" zu hören.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Sie hat mir erklärt, dass ich natürlich verhindern könnte dass er mit dem Kind in den Urlaub fliegt (daher wohl ABR im Eilverfahren) aber ich will ihr ja auch nicht lang ersehnten Urlaub mit Papa verderben. Werde ihn jetzt nochmal auffordern früher zurückzufliegen.


    Das er Ärger mit der Schule bekommt, scheint ihm wohl egal zu sein. :nanana Muß mich über die möglichen Konsequenzen wohl noch mal schlau machen. Hat jemand Erfahrung?

  • Also,gleich das alleinige ABR zu beantragen find ich in dem Fall auch zu viel des Guten.
    Auch,wenn es aus nem zornigen Bauch heraus verständlich ist sich darüber Gedanken zu machen.


    Wichtiger würde ich finden,daß ihr anfangt Euch gemeinsam an einen Tisch zu setzen(mal bildlich gesprochen)
    Auf die Dauer werdet ihr nur eine gute Umgangsregelung und Urlaubsregelung finden,wenn ihr miteinander redet.


    Grad für die Zukunft wird das immer wichtiger.
    Es kommen immer mehr Dinge dazu und das Kind muss auch das Gefühl haben,es wird nicht so als Spielball benutzt.
    Jeder soll/hat/darf die Möglichkeit haben mit dem Kind in en Urlaub zu gehen,aber da muss man sich halt absprechen und Kompromisse eingehen.
    Weder er noch Du habt das Recht einfach über den Kopf des anderen zu bestimmen,und bitte versucht Euch mal in die Situation des Kindes zu versetzen....
    Fangt an miteinander zu reden und Euch abzusprechen



    Einfach so das Kind 3 Tage aus der Schule nehmen wird sicher nicht so einfach funktionieren.
    Da hast Du ja auch noch ein Wort mitzureden.Stichwort "GEMEINSAMES ABR"



    VG coca

  • Mit ABR kann dem Vater auferlegt werden, die Reisen von der KM "genehmigen" zu lassen - vor allem in Hinblick auf diesen Vorfall. Aber ob das Geschehen reichen wird für das ABR, wage ich zu bezweifeln.


    Es geht mir auch gar nicht darum, ihm irgendwas zu verbieten. Bin ja froh dass er sich um seine Tochter kümmert. Aber ich bin völlig entsetzt, dass er mich so vera.... hat. Erzählt die ganze Zeit ich soll um Himmels Willen pünktlich zurückkommen und dann fliegen die erst eine Woche später. :angry

  • Den Ärger mit der Schule wirst Du bekommen, da Du der betreuende Elternteil bist und durch Duldung die Verlängerung genehmigt hast.


    Von daher ist die Vorgehensweise der Anwältin sinnvoll: So ist's ein offizielles "das war nicht abgesprochen, ich habe nichts damit zu tun".


    Um das Theater mit "im Januar hat der Papa gebucht" zu umgehen, würde ich das bereits im Vorjahr schriftlich klären, wer welche Ferienhälfte verplanen darf.

  • @ coca


    Das ist leider sehr problematisch. Nach diversen Drohungen, er würde mir das Kind wegnehmen, endlosen Beschimpfungen auch vor dem Kind, Drohungen seitens seiner Eltern, dass sie nicht mehr wüßten wie lange sie ihn noch zurückhalten können- ich habe dann entschieden persönlichen Kontakt auf die Übergabe des Kindes zu beschränken und alles andere schriftlich zu regeln. Bekommt auch dem Kind besser.


    Für den Umgang haben wir eine Regelung gefunden- alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag und die hälftigen Ferien. Aber irgendwie eskaliert die Situation gerade ziemlich. :scared

  • Also,gleich das alleinige ABR zu beantragen find ich in dem Fall auch zu viel des Guten.
    Auch,wenn es aus nem zornigen Bauch heraus verständlich ist sich darüber Gedanken zu machen.


    .....


    Einfach so das Kind 3 Tage aus der Schule nehmen wird sicher nicht so einfach funktionieren.
    Da hast Du ja auch noch ein Wort mitzureden.Stichwort "GEMEINSAMES ABR"


    Was nutzt das gemeinsame ABR, wenn Papi einfach mal so entscheidet, dass es über die Ferienzeit raus z.B. billiger ist und dann einfach bucht? Was ist das "gemeinsam" und wo war da ein Wörtchen mitzureden?


    Von daher scheint's sinnvoll, das ABR einfach mal zu beantragen ....

  • hallo...


    eine lehrerin darf dem nicht zustimmen!! das ist fakt!
    wenn überhaupt kann es die schulleitung , aus sehr gewichtigem grund!!


    z.b. todesfall in der weit entfernten heimat der eltern


    für einen reinen erholungsurlaub würde sogar die schulleitung ihr veto einlegen!


    manchmal ist es bei uns so , das aus sehr gewichtigen gründen innerhalb des schuljahres beurlaubt wird ( sehr selten)
    im anschluß an die regulären ferien , klingt das eher nach " sparen" da in der nachsaison weniger bezahlt werden muß ( z.b. für flieger)


    lg rübli

  • Um das Theater mit "im Januar hat der Papa gebucht" zu umgehen, würde ich das bereits im Vorjahr schriftlich klären, wer welche Ferienhälfte verplanen darf.


    Naja so war es auch geplant. Am Jahresanfang äußern beide ihre Wünsche und dann wird eine Regelung gefunden. Hat wohl nicht ganz so geklappt. Er hat gebucht und mir dann den Termin mitgeteilt. :motz:

  • Eben. Ich habe es schriftlich, dass die Lehrerin angeblich ihr Einverständnis gegeben hat!!! Er lügt mich also auch noch eiskalt an. Oder er hat nicht damit gerechnet, dass ich ihre Telefonnummer habe.


    Soll ich da jetzt mit Pauken und Trompeten einfallen und das Kind wieder nach Hause holen??? Dann bin ich die blöde Mama, die dem Kind den Urlaub mit Papa nicht gönnt. Ich könnte :kotz vor Wut.

  • Ich schau in meine Glaskugel und wage eine Prognose:


    Es wird keine einstweilige Anordnung ergehen, das gemeinsame ABR wird ebenfalls nicht angetastet werden... sooooooo ein großer Schaden entsteht dem Kind ja nun doch nicht, wenn mal ein paar Schultage nicht stattfinden können. Wär's krank, würde es den Unterricht auch verpassen.


    Daher wird die Aktivität der Rechtsanwältin allenfalls dafür herhalten können, zumindest in der Schule nicht als diejenige dazustehen, die wegen dieser Ordnungswidrigkeit angesprochen werden muss. Es darf dann ruhigen Gewissens an den Vater verwiesen werden. Da die Schule das irgendwann auch als Bagatelle ansehen wird (Papa wird versprechen, das nicht wieder zu tun), werden natürlich keinerlei Konsequenzen folgen. Das Leben geht weiter.


    Allenfalls mal wird in Zukunft ein bisschen genauer hingeschaut werden, ob die Fehlzeiten des Kindes tatsächlich gerechtfertigt sind. Was dann widerum die Kindsmutter zu verantworten hätte - ihr Problem. :D



    @ Anuschka:


    "Soll ich da jetzt mit Pauken und Trompeten einfallen und das Kind wieder nach Hause holen??? Dann bin ich die blöde Mama, die dem Kind den Urlaub mit Papa nicht gönnt. "


    Deswegen ist es ja klug von der Anwältin, Dich aus der Schusslinie zu nehmen und das ABR zu beantragen. Dadurch wird hoffentlich ein Richter entscheiden müssen, ob das Kind nun mit darf oder nicht.
    Falls nicht (was ich nicht glaube, so fix sind die Richter nicht): Du wirst dem Kind erklären können, dass es ein Vertreter des Gesetzes war, der das Handeln des Vaters als nicht richtig befunden hat. Nicht Du hast den Urlaub untersagt, sondern der Richter.


    Wobei es natürlich jammerschade wäre.
    Ich hoffe schon, dass das Kind mit kann und der Vater einen gewaltigen Schuss vor den Bug kriegt, damit das nicht wieder vorkommt.

  • Nach diversen Drohungen, er würde mir das Kind wegnehmen, endlosen Beschimpfungen auch vor dem Kind, Drohungen seitens seiner Eltern, dass sie nicht mehr wüßten wie lange sie ihn noch zurückhalten können- ich habe dann entschieden persönlichen Kontakt auf die Übergabe des Kindes zu beschränken und alles andere schriftlich zu regeln


    Ich weiß sehr gut was Du meinst.
    Das Theater habe ich auch durch.Da spielt ja nicht nur Wut sondern auch Angst mit ne Rolle. Sei sie nun begründet oder nicht.


    Dennoch ist es nie ein guter Weg gleich vor Gericht zu ziehen.
    Geh zum Jugendamt oder einer anderen Beratungsstelle und versucht einen Weg zu kommunizieren zu finden.
    Auf die Dauer wird es nicht nur für Euch und Eure gemeinsamen Planungen besser sein,sondern letztendlich auch für das Kind.


    Ich weiß,es ist hart,aber versuch es.


    Und nochmal zum Thema Schule: Das hat Rübli ja wunderbar beantwortet

  • Er hat gebucht und mir dann den Termin mitgeteilt.


    So macht das meiner auch immer, Absprachen nicht möglich, da er mir immer nur die Urlaubszeiten "diktiert".


    Dann bin ich die blöde Mama, die dem Kind den Urlaub mit Papa nicht gönnt. Ich könnte vor Wut.


    Würde ich an deiner Stelle auch, aber man kann sich nicht immer erpressen lassen....oder?? :brille


    Schwierige Situation, solltest du das ABR im Eilverfahren bekommen, was passiert dann? Kommt dein Kind wieder komplett zu dir in den Ferien?? Bist du beruftstätig?


    Lg Lichtengel

  • warum aber gibst du zu solchen terminen überhaupt dein einverständnis. das kind würde bei mir zu solchen terminen am urlaub nicht teilnehmen - egal ob er schon gebucht hat oder nicht. dann hat er pech. u. das er es angeblich nicht wußte kann i mir net vorstellen. er hat bewußt so gebucht. dann muss er auch für sein dämliches handeln die konsequenzen tragen. warum sollte das kind wegen des fehlverhaltens des vaters drei unentschuldigte fehltage bekommen.
    hol das kind nach hause, informiere deinen anwalt, tu was sie meint wäre richtig u. erkläre deinem kind den stand der dinge u. das es so überhaupt net geht. für das nächste jahr muss er dann halt aufpassen. sorry aber schule geht vor.

  • Schwierige Situation, solltest du das ABR im Eilverfahren bekommen, was passiert dann? Kommt dein Kind wieder komplett zu dir in den Ferien?? Bist du beruftstätig?


    Es geht mir ja gar nicht darum, dass sie gar nicht in den Ferien zum Papa geht- aber nicht mit so einer linken Tour. Und nicht auf Kosten des Kindes. Die muß ja schließlich dann zusehen wie sie an Stundenplan, Bücher etc. rankommt. :nanana
    Natürlich werde ich am ersten Schultag alles für sie erledigen- weil sie ja nunmal gar nix dafür kann.
    Nein ich bin nicht berufstätig.

  • warum aber gibst du zu solchen terminen überhaupt dein einverständnis. das kind würde bei mir zu solchen terminen am urlaub nicht teilnehmen - egal ob er schon gebucht hat oder nicht. dann hat er pech. u. das er es angeblich nicht wußte kann i mir net vorstellen. er hat bewußt so gebucht. dann muss er auch für sein dämliches handeln die konsequenzen tragen. warum sollte das kind wegen des fehlverhaltens des vaters drei unentschuldigte fehltage bekommen.
    hol das kind nach hause, informiere deinen anwalt, tu was sie meint wäre richtig u. erkläre deinem kind den stand der dinge u. das es so überhaupt net geht. für das nächste jahr muss er dann halt aufpassen. sorry aber schule geht vor.


    ich muß ganz ehrlich gestehen, dass ich völlig überrumpelt war. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass er mich so verar...
    Und die Kleine saß schon bei ihm im Auto und freute sich auf den Flieger. :angry


    Werde morgen das Anwaltsgespräch abwarten und im Zweifelsfalle bei ihm aufschlagen und das Kind nach Hause holen müssen. Auf das Theater und Geschreie freue ich mich jetzt schon. Und alles vor dem Kind. :amok:


    Und er hatte definitiv nicht mein Einverständnis! Sie sollte am 28. wieder da sein, um sich noch auf die Schule vorbereiten zu können.