Pflegegeld bei Adhs?

  • hab mal eine Frage zum Thema Pflegegeld und Adhs....


    Ich hab hier mal was gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, für Adhs-Kinder Pflegegeld zu beantragen, leider kann ich nichts finden :(


    Mein Problem ist:
    ich hab zwei ADS-Kinder ohne Hyperaktivität (Träumerchen) aber doch auch unruhig.
    Sohni (fast 16)hat ausserdem noch eine soziale Phobie und redet sehr schnell und undeutlich (sollte eigentlich zur Logopädie, was aber aus Zeitgründen nicht machbar ist).
    Er ist seeeeeehr kreativ wenns drum geht was "anzustellen".....altersentsprechend wirds langsam echt kritisch :ohnmacht:
    Tochter (9) ist sehr unselbstständig und braucht ständig Anleitung um etwas (z.B. Hausaufgaben) erledigen zu können.
    Für sie hab ich jetzt eine Therapiemöglichkeit (Konzentrationstraining, 10 x 1 Stunde pro Woche). Da muß ich ca.25km fahren um sie hinzubringen.
    Mit beiden Kindern hab ich regelmäßig Termine in der Ambulanz der Kinder-und Jugendpsychiatrie (ein Weg ca.25km), da ist auch jedesmal ein Nachmittag futsch.


    Da ich nur einen 400.-€-Job habe und Unterhalt, liegen wir mit userem Einkommen im Bereich von Hartz4.....müssen aber auch noch GEZ zahlen :angry ,
    weil ja nur Hartz4-Empfänger befreit sind :wand
    Die Kosten für die ständigen Fahrten reissen uns ein ziemliches Loch in die Kasse.....


    Nun haben wir auch noch das Problem, dass wir ne neue Wohnung suchen müssen, wegen erheblichen Mängeln in unsere jetzigen....
    Die Mieten hier sind (wenn sich überhaupt was finden lässt) meist höher als unsere derzeitige.


    Eine andere Arbeit zu finden gestaltet sich auch schwierig, zumal auch die Betreuungssituation nicht grad toll ist....
    Kommt noch dazu, dass auch mein 16jähriger eigentlich beaufsichtigt werden müßte , weil er sich oft benimmt wie ein Kleinkind :rolleyes:


    Lange Rede kurzer Sinn.........ich überlege, ob es Sinn macht Pflegestufe zu beantragen.


    Kann mir jemand nen Tipp geben, wo ich Hilfe bekommen kann, um den Antrag zu stellen?
    Ich hab nämlich nicht den Hauch einer Ahnung, was ich da beachten muß :frag


    Für Entscheidungshilfen und Tipps, wo ich mir Unterstützung holen kann wäre ich echt dankbar!
    Momentan bin ich an dem Punkt, wo ich am liebsten weglaufen möchte :nixwieweg


    LG,Inge




    Edit sagt: langsamer tippen vermeidet Fehler......


    liebe Grüße,
    Inge
    :Flowers

    Was nicht aus dem Herzen kommt
    , wird ein anderes Herz nie erreichen :-)

    (Phil Bosnans)

    Einmal editiert, zuletzt von Ingeling ()

  • hallo ingeling,


    die formulare bekomst du im internet, des weitern ist es hilfreich ein pflegetagebuch zu führen, welches man bei mdk besuch vorlegt...


    ich denke das es sehr sehr schwierig sein wird eine pflegestufe zu bekommen, weil du bestimmte festgesetzte zeitangaben deutlich überschreiten musst...


    nur häufige therapiebesuche und arztbesuche sind definintiv nicht ausreichend..du musst auch in anderen bereichen (zb körperpflege, häuslicher mehrbedarf) nachweise erbringen


    grüße
    jaara

  • Für sie hab ich jetzt eine Therapiemöglichkeit (Konzentrationstraining, 10 x 1 Stunde pro Woche). Da muß ich ca.25km fahren um sie hinzubringen.
    Mit beiden Kindern hab ich regelmäßig Termine in der Ambulanz der Kinder-und Jugendpsychiatrie (ein Weg ca.25km)



    Eventuell bei der Krankenkasse nachfragen wie weit eine Fahrtkostenerstattung möglich ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • dafür gibt´s kaum was....bei 25 km und dann wird noch eigenanteil von 10 euro abgezogen...lohnt nicht die briefmarke zu kaufen

  • Hallo Inge,


    die Formulare bekommst du von deiner Krankenkasse. Einfach dort anrufen und sagen, dass du Pflegegeld für deine Kinder beantragen möchtest, dann bekommst du alles weitere zugesendet.
    Die ausgefüllten Formulare (das ist noch nicht viel, nur ein paar Informationsdaten) sendest du dann zurück an deine Krankenkasse.
    Darauf hin wird sich dann der medizinische Dienst bei dir melden, um einen Termin auszumachen.


    Auf diesen Termin solltest du dich ein bisschen vorbereiten. Ein Pflegetagebuch ist da sehr hilfreich - auch für dich selber. Du wirst erstaunt sein, wie viel zusätzliche Zeit du für deine Kinder brauchst...


    Es ist nicht sehr, sehr schwierig, Pflegegeld zu bekommen. Es ist ein bisschen aufwändig, aber tatsächlich hast du ja diesen Mehraufwand an Zeit.
    Wie viel Zeit man an Mehraufwand nachweisen muss, hängt sehr eng mit dem Alter des Kindes zusammen. Bei Teenagern geht man zum Beispiel davon aus, dass sie das allermeiste schon alleine erledigen (übrigens auch ohne Anleitung! Musst du dein Kind zu bestimmten Aufgaben auffordern oder anleiten, zählt auch das schon als Mehraufwand an Zeit!) - dort ist das Zeitfenster also sehr klein. Auch bei 9jährigen ist das Zeitfenster nicht mehr sehr groß.


    Für die Arztbesuche werden nicht die Kilometerstrecken berücksichtigt, sondern ebenfalls dein Zeitaufwand, den du brauchst um die Kinder dort hin zu bringen - Therapiezeit über zu warten - und wieder Heim zu fahren.
    Also beim nächsten Mal auf die Uhr schauen!


    Pflegegeld ist kein Almosen, sondern etwas, das dir zusteht! Für die Zeit, in der du deine Kinder pflegst, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, dass die Pflegegeldkasse extra Beiträge an die Rentenversicherung für dich zahlt. Das ist zwar nicht viel, aber besser als nix.
    Außerdem hast du dann die Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Betrag im Monat (bei mir sind es 200,-€) eine ausgebildete Betreuer/in zu dir kommen zu lassen (der/die sich mit AD(H)S auskennt), wenn du einmal weg gehen möchtest (Elternabend oder Yoga oder sowas...).


    Ich erhalte auch Pflegegeld für meinen Sohn. Das Pflegetagebuch habe ich noch. Wenn du noch Fragen hast, frag einfach.


    Liebe Grüße
    ww

  • Normalerweise bekommt man Pflegegeld nur für die Pflege von wirklich behinderten Kindern.... Ein Kriterium ist, daß alltägliche Verrichtungen ( selber waschen etc , selber essen ) nicht selbstsändig ausgefürht werden können... Sollte bei ADHS Kindern wohl eher nicht der Fall sein...


    Meine Schwester ist im Übrigen schwer geistig (und körperlich ) behindert mit den Merkzeichen aG, H, etc - und meine Mutter hat für sie niemals Pflegegeld bekommen , obwoh bei ihr immer Nachhilfe bei der Körperhygiene angesagt war zb.


    Aber wer weiß , meine Tochter hat zb Skoliose und muss täglich Übungen machen... was auch ein höhter Zeitaufwand ist für mich ( besonders bei einem schwer zu motivierenden Teenie---


    Vielleicht sollte ich auch mal Pflegegeld beantragen wenn sich das in den letzte paar Jahren so gravierend verändert hat und soooo leicht zu bekommen ist...


    War jetzt ein bißchen ironisch...


    Nee - wirklich ich glaube ADS oder ADHS reicht dafür nciht aus......


  • Vielleicht sollte ich auch mal Pflegegeld beantragen wenn sich das in den letzte paar Jahren so gravierend verändert hat und soooo leicht zu bekommen ist...


    War jetzt ein bißchen ironisch...


    Nee - wirklich ich glaube ADS oder ADHS reicht dafür nciht aus......

    Glauben heisst nicht wissen Laetitia. Es gibt sehr wohl für härtere Ads-Fälle Pflegegeld, denn es gibt ja auch verschiedene Pflegestufen. Allerdings wird da sehr auf die Komorbiditäten geachtet, was man aus Ingelings Beitrag nicht herauslesen kann.


    Wenn man Pflegegeld bekommt, heisst das noch lange nicht, dass man da nebenbei ne Mark verdienen kann, die überprüfen das wirklich sehr genau, und zwar immer wieder.


    Soll Ingeling es doch versuchen, da würden du und ich uns doch mit ihr freuen, statt neidisch zu sein, dass wir es nicht bekommen?


    Liebe Grüße MacKayla

  • Ganz ehrlich : ich fände es ungerecht, wenn Eltern die ihre wirklich schwer körperlich und geistig behinderten Kinder pflegen nicht einen Cent bekommen und ( Sorry - ich weiß das ADS auch schlimm ist ) Mütter von ADS Kindern bekämen Pflegegeld...


    Ich muss nebenbei auch 35 km eine Strecke zur KG meiner Tochter fahren...


    Vielleicht wäre das dann doch ein Fall für Pflegegeld?


    Sorry - aber hier geht es um Verhältnismässigkeiten.. 100%ige geistige Behinderung ( Niveau uner einem Erstklässler ein Leben lang und ein IQ in der Richtung 50 bis 60 , dazu köperliche Behinderungen ) ist in meinen Augen schon was anderes als ein außer dem ADS völlig normaler Jugendlicher oder ein Kind.. Oder muss hier jmd seinen ADS Jugendlichen waschen oder ihn füttern udn auf Klo begleiten?? Und das mit einem Aufwand von mindestens 3 Std täglich?? ( Siehe Pflegestufen) ...Vorher gibts nämlich keien Geld...


    Nur mal so: man kann erhöhte Gesundheitskosten auch von der Steuer absetzen. Sicher , ist abhängig vom Einkommen, ob das was bringt, denn man muss den Eigenanteil von 3% ja selber zahlen...


    Ich würde es nicht für ok halten , da bin ich ganz ehrlich!


    Aber soll sie es ruhig versuchen! Bekommen wird sie nichts - das kann ich jetzt schon sagen. Kostet nur Zeit und Aufwand..



    Hier kann man überigens die Kriterien der Einstufung der pflegestufen nachlesen: Pflegestufen


    IN Pflegestufe 1 hat man nooch keinerlei Anspruch auf Pflegegeld...


    Zur Einstufung kommt ein Artz des MDk Zu einem Nachhause.. Habe ich desöfteren erlebt zuhause.... Meine Mutter hat nämlich mehrfach beantragt... Ist nie was bei rausgekommenn ! Bie einer 100% igen geistigen Behnidnerung und körperlichen Behinderungen..... Aber mit ADS klappt das sicher ! Nur weil man zu Therapien fahren muss ist das ncith geleichbedeutend mtiPflege!

    4 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Kann dir eigentlich nur zustimmen Laetitia.


    Ich habe selber einen Sohn mit ADHS zu hause. Er ist jetzt bald 8 Jahre. Zu seinem ADHS kommt noch eine auditive Wahrnehmungsstörung, eine LRS, starke Konzentrationsschwäche, logopädische Probleme und Asthma hinzu. Wegen der LRS wiederholt er im Sommer nun das 1. Schuljahr wieder.


    Auch mir wurde schon mehrmals in verschiedenen Foren (u.a. auch Rehakids) geraten für ihn Pflegegeld zu beantragen. Aber ich finde wirklich das solche finanzielle Mittel eher was für Eltern von schwer- oder schwerstbehinderten Kindern sind und auch denen nur zusteht sollten.


    Ein AD(H)S Kind kann vieles im Alltag selber machen. Gut, man muß als Mutter oft dahinter sein das dies auch gemacht wird. Wenn ich daran denke wie oft ich meinen morgens erinnern muß sich endlich anzuziehen (mit allem was dazugehört), das braucht dann auch seine Zeit.


    Auch ich muß mit ihm regelmäßig zu Therapien fahren und bekomme keine Fahrtkosten zurück erstattet (und lebe nur von Hartz IV - bin arbeitssuchend, bis jetzt ohne Erfolg, auch aufgrund meines Sohnes seine Probs).


    Über das Thema Pflegegeld für ihn (ADHS) habe ich mich vor kurzem noch mit meiner SB von der KK unterhalten. Die denkt auch das dies bei solchen betroffenen Kindern nicht möglich wäre. Im Internet gibt es aber auch Bericht von Eltern die das für ihre Kinder durchgeboxt haben (teilweise direkt genehmigt bekommen haben, teilweise es eingeklagt haben).


    Aber ich persönlich werde nicht den Antrag stellen darauf, meine Gründe stehen oben ja bereits.


    Das einzige wo ich im April beantragt habe ist beim Versorgungsamt eine "Feststellung der GdB", dies für ihn und auch für mich (ADHS, fortgeschr. Kniearthrose beidseitig und Sehkraftstärke von re. nur kapp 10 % und links nur noch ca. 70 - 80 %). Mein Bescheid ist schon da, mir wurden 30 % zuerkannt aufgrund meines ADHS und der Sehminderung (deren Wortlaut). Widerspruch läuft zur Zeit dagegen.


    Über den Antrag von meinem Kleinen liegt noch kein Bescheid vor. Kann damit zusammenhängen das die die Ergebnisse der endgültigen LRS-Testung (jetzt Ende Juli 09, Ergebnis steht noch aus) vom Schulpsychologischen Dienst abwarten wollen. Alle anderen Bescheinigungen und Gutachten liegen dem Versorgungsamt vor. Warte noch diesen Monat ab und höre dann nach bei denen.


    Dies ist meine Meinung zu diesem heiklen Thema "ADHS und Pflegegeld".


    lg
    Pimpf



    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie ruhig behalten.

  • ein wichtiger punkt, und dieser ist einfach -leider- nicht beeinflußbar ist die kompetenz des zuständigen mdk....


    bei jedem kind handelt es sich um eine reine einzelfall entscheidung

  • Bei der Pflegestufe 1 ist es so, daß 45 Minuten Pflege und 45 Minuten für die hauswirtschaftl. Dinge zusammen kommen müssen, also 90 Minuten. je jünger das Kind ist, umso weniger Minuten werden angerechnet, da nur das MEHR an Minuten berechnet wird gegenüber Gleichaltrigen.
    Zusätzlich kommt es drauf an, woraus die Pflege besteht. Übungen für Skoliose würde z.B. nicht zur Pflege gehören, es sei denn die Übungen wären direkt im Zusammenhang mit z.B. dem Essen oder dem Waschen.
    Wöchentliche Termine zu verordneten Therapien werden anteilig auf den Tag berechnet, das heißt, einfache Strecke, das evtl. Warten müssen, und Rückfahrt, wenn wöchentlich, dann geteilt durch 7 und dann das an Minuten.
    Problem bei ADHSlern ist es oft, daß sie zwar können, aber nicht machen oder wollen oder den Sinn erst gar nicht erkennen und eine Verweigerungshaltung an den Tag legen, das heißt dann, daß nicht die volle Übernahme der Pflege gemacht werden muß wie bei evtl. körperlich beeinträchtigten Personen, sondern daß Anleitung zur Pflege gegeben werden muß bzw. Teilübernahme.Minutlich wird das meines Wissens ein wenig anders gerechnet.
    Dann gibt es dazu noch die ergänzenden Betreuungsleistungen, die man auch bewilligt bekommen kann ohne daß die Pflegestufe 1 bestehn muß.
    .
    Ich würde diesbezüglich einfach mal schriftlich einen Antrag stellen, ganz formlos, und dann werden die nötigen Unterlagen zugesandt und man bekommt einen Termin, wann der MDK ins Haus kommt. Behilflich sein kann auf jeden Fall ein Pflegetagebuch.
    .
    Es gibt durchaus AD(H)Sler, die im Leben eigentlich so gar nicht klarkommen und die einfachsten sachen nicht auf die Reihe bringen, da ist die Spannbreite riesengroß, man kann nicht von einem auf den andern schließen und wenn man den Eindruck hat, man hat einen erheblichen Mehraufwand an Pflege, dann sollte man sich nicht scheuen einen Antrag zu stellen.

  • Bei Pflegestufe 1 gibt es noch kein Pflegegeld!!!


    Erst ab der Stufe 2 - und da müssen 3 Std Täglich zusammenkommen.... Hatte ich aber oben schon geschrieben..


    Ich übrigens muss mein Kind auch anleiten die Übungen zu machen.. Ja ich muss sie sogar korriegieren und dabei zb schauen ob ihre Wirbelsäule ganz gerade ist... Und ich muss zudem anleiten , daß regelmässig die Zahnspange getragen wird und die Einlagen gegen die Knickfüße getragen werden....


    Sorry - aber ich denke nicht daß Anleitung ( egal ob bei ADS oder Skoliose und den anderen Erkrankungen ) bei einem Jugendlichen oder kind schon zur Pflege wird!!


    Ich hatte diese Anmerkungen gemacht weil ich es als nicht richtig empfinde ,wenn sowas als Pflege eingestuft wird , aber die Betreuung und wirkliche Pflege eines Behinderten Menschen nicht, weil der selbstständig die Tasse zum Mund führen kann...Ich hatte keinesfalls vor sowas jemals zu beantragen. Dann wäre auch ein Asthmatikerkind ein Pflegefall.... etc. etc. etc. Da hat man nämlich auch Mehraufwand druch Therapien und das Anleiten zur Medikamteneingabe oder zur Inhalation..


    Übrigens kann aus der Vernachlässigung der übugnen bei Skoliose eine tatsächliche Behinderung druch die Verstärkung und nachfolgenden Versteifung der Wirbelsäule entstehen...


    Und auch das wäre noch keine Pflegebedürftigkeit ,da der Alltag allein bewälitgt werden kann....



    Es gibt auch ganz " normale " menschen die ein leben lang nciht klarkommen.... Sollen wir die alle mit Pflegegeld beglücken ?? Jede Therapei für irgeneien Krankheit ist ein erhöhter Aufwand, denn man steuerlich geltend machen kann.... Diese Möglichkeit gibts doch! Da kann man auch fahrtkosten und parkgebühren abesezten..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Laetitia, bei Pflegestufe 1 gibt es monatlich 215 Euro und es müssen 90 Minuten zusammen kommen, davon 45 Minuten für den hauswirtschaftlichen Anteil. Mein Sohn hat Pflegestufe 1 und ich weiß wovon ich schreibe!
    edit: die Anleitungen beziehn sich selbstverständlich auf den pflegerischen Bereich und nicht den der Behandlungspflege. Therapien werden minütlich nur berücksichtigt, wenn sie außer Haus stattfinden, ärztlich verordnet sind und der Pflegende mit anwesend sein muß (das läuft unter Mobilität).
    Auch ADHS ist übrigends eine Behinderung für die es je nach Ausmaß und evtl. Zusatzerkrankungen einen SBA von einem Grad von 30 bis zu 100 ausgestellt werden kann, oftmals mit den Mekrzeichen H und B, teilweise auch G wenn nicht straßenverkehrtauglich weil z.B. kein Gefahrenbewußtsein vorhanden ist.

  • Zitat

    Es gibt auch ganz " normale " menschen die ein leben lang nciht klarkommen...


    .
    Von denen war hier aber nicht die Rede, und wenn normale Menschen ein Leben lang nicht klar kommen, dann ist das nicht mehr normal, sondern behandlungswürdig und je nach Ausmaß und Diagnose wäre das evtl. schon wieder eine Behinderung.

  • Dann mus das geändert worden sein... Früher gabs da kein geld!


    Meine Mutter hatte bei meiner Schwester nämlich deutlich über 90 min Aufwand täglich( und zwar auch mt Körperpfelge etc) aber es wurden halt keine 3 Stunden.. Und daher gabs kein Geld.. Nicht einen Cent,,#



    Richtig ist das nicht!

  • Komisch, mein Sohn hat schon länger die Pflegestufe 1, wann war denn das bei euch???
    .
    Momentan wird wohl gerade beratschlagt, daß es mehr als 3 Pflegestufen geben soll, damit man besser einordnen kann, denn die Schritte von Pflegestufe zu Pflegestufe in Minuten sind doch relativ groß.

  • Ist schon ein paar Jahre her.....


    Aber: es gibt ne menge Skoliotiker die auch einen GdB haben.... Behinderung an sich hat nichts direkt mit Pflegebedürftigkeit zu tun.. Sonst wäre alle die an der Dialyse hängen automatisch Pflegegeldbezieher . die haben eigentlich alle einen GdB...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Da hast du recht, SBA bedeutet nicht gleich Pflegestufe und umgekehrt, 2 meiner Kids haben auch eine Skoliose, aber die Übungen werden bei der Pflege nicht anerkannt, genauso wenig das Eincremen der Haut, und vieles mehr. Je Windel wurden mir 2 Minuten anerkannt, würde ich meinen Sohn ohne Windel laufen lassen (was eigentlich die meisten Kinder seines Alters machen) würde ich auf viele Minuten mehr kommen durch das ständige Umziehn. Es ist einiges unausgereift was die Pflege bei Kindern betrifft und der MDK davon anerkennt, die meisten MDK-Außendienstmitarbeiter sind nicht drauf geschult, den Pflegeaufwand eines Kindes zu bewerten, leider. So kommt es dnan vor, daß einige eher unberechtigt Pflegegeld bekommen und andere, die es eigentlich bekommen müßten, bekommen nichts.

  • Ein
    Kriterium ist, daß alltägliche Verrichtungen ( selber waschen etc ,
    selber essen ) nicht selbstsändig ausgefürht werden können... Sollte
    bei ADHS Kindern wohl eher nicht der Fall sein...

    Auch wenn es in deinem Weltbild anscheinend bei AD(H)S Kindern nicht der Fall sein sollte - es ist aber trotzdem so.

    Ich denke schon, dass man Anspruch auf Pflegegeld hat, wenn man ein schwer geistig und körperlich behindertes Kind hat.


    Je nach Behinderung und Pflegeaufwand auch sicher mehr als Pflegestufe 1.


    Ich finde es aber ziemlich angemessen, die "Behinderungen" der Kinder zu vergleichen und pauschal zu sagen:


    "Dir steht das gefälligst nicht zu, weil dein Kind nur AD(H)S hat."


    Für diese Beurteilung gibt es den medizinischen Dienst. Und wenn AD(H)S
    Kindern kein Pflegegeld zustehen würde, würden sie es auch nicht
    bekommen.




    Dass deine Mutter für deine Schwester kein Pflegegeld bekommen hat, ist
    sicher sehr ungerecht! Dass heißt aber nicht, dass es Anderen deswegen
    nicht zusteht - weil ihr ungerecht behandelt worden seid.



    Vollkommen in Ordnung, wenn das eure Meinung ist.


    Nicht mehr in Ordnung finde ich, zu unterstellen, dass man mit
    Pflegegeld etwas in Anspruch nimmt, das einem nicht zusteht oder dass
    man sich mit den Massen an Geld einen schönen, faulen Lenz macht...auf
    Kosten seines "angeblich" kranken Kindes.




    Wenn ihr so viel Zeit in eure Kinder investiert, muss euch doch auch
    klar sein, dass dann ein 40 Stunden Job nicht mehr möglich ist.


    Ich schaffe den gesamten Pflegeaufwand für meinen Sohn nicht Abends in 2 Stunden. Das ist unmöglich!


    Auch seine Therapien finden tagsüber statt. In dieser Zeit kann ich nicht arbeiten gehen. Das Pflegegeld soll diese finanziellen Einbußen, die man dann hat, zumindest ein bisschen auffangen.




    Zu diesem Zweck gibt es verschiedene Pflegestufen, die sich nach dem
    Aufwand richten. Schwer- und schwerstbehinderte Menschen werden anders
    eingestuft als AD(H)S Kinder.


    Wenn man sein krankes Kind - oder auch seine alte Mutter oder seinen
    kranken Vater - nicht selber pflegt, sondern in ein Pflegeheim gibt,
    bekommt das Pflegeheim dann das Pflegegeld und man kann selber wieder
    Vollzeit arbeiten gehen.




    Wie macht ihr das denn noch zusätzlich? Neben eurem Fulltimejob?




    Sorry
    - aber ich denke nicht daß Anleitung ( egal ob bei ADS oder Skoliose
    und den anderen Erkrankungen ) bei einem Jugendlichen oder kind schon
    zur Pflege wird!!


    ... Sollen wir die alle mit Pflegegeld beglücken ??

    Ein bisschen Anleitung hier und da reicht sicher nicht aus, um Pflegegeld zu bekommen. Davon war auch gar nicht die Rede.


    Den Ausdruck "mit Pflegegeld beglücken" finde ich ziemlich unpassend gewählt.


    Es ist durchaus kein Glück, Pflegegeld zu erhalten. Glück ist es, gesunde Kinder zu haben.


    ww

  • wortwechsel,


    Zitat: Nicht mehr in Ordnung finde ich, zu unterstellen, dass man mit
    Pflegegeld etwas in Anspruch nimmt, das einem nicht zusteht oder dass
    man sich mit den Massen an Geld einen schönen, faulen Lenz macht...auf
    Kosten seines "angeblich" kranken Kindes.



    Das habe ich auch nie behauptet und würde ich auch nie so sagen,
    dies würde mir auch nicht zustehen. Und ich bezweifle das Eltern die
    Pflegegeld erhalten sich damit "einen schönen Lenz" machen oder
    machen würden.


    Auch liegt die Erklärung meiner, von dir zitierten Aussage, auch im
    nachfolgenden Satz von mir.


    Zitat: Ein AD(H)S Kind kann vieles im Alltag selber machen. Gut, man
    muß als Mutter oft dahinter sein das dies auch gemacht wird. Wenn ich
    daran denke wie oft ich meinen morgens erinnern muß sich endlich
    anzuziehen (mit allem was dazugehört), das braucht dann auch seine Zeit.



    Und ich habe in meinen Bekanntenkreis mehrere Eltern deren Kinder wirklich
    schwerbehindet/schwerstbehindert sind und ich weiß was es für diese
    Eltern heißt für ihr Kind da zu sein und die Pflege zu übernehmen. Vor allem
    wie pflege- und arbeitsintensiv dieses dann ist.


    Und daher finde ich es auch nicht so gut das es dann nur für "ADHS" alleine
    Pflegegeld geben sollte, was die KK mir ja auch bestätigte. Wenn natürlich
    noch eine andere gravierende und pflegeaufwendige Behinderung dazu kommt
    ist dies ein ganz andere Ausgangsgrundlage.


    Und es stimmt, ADHS wird als seelische Behinderung eingestuft und man kann
    daher beim Versorgungsamt den Antrag auf "Feststellung einer Behinderung (GdB)"
    stellen und in den meisten Fällen sogar einen SB mit Merkzeichen für das Kind erhalten.


    Auch hast du Recht das diese Frage eigentlich nur der medizinische Dienst im
    Endeffekt entscheiden kann und ich denke das der nach ausführlicher Überprüfung
    auch den Kinder das Pflegegeld/Pflegestufe zusprechen wird die es auch dringend
    benötigen.



    Zitat von dir:
    Wenn ihr so viel Zeit in eure Kinder investiert, muss euch doch auch
    klar sein, dass dann ein 40 Stunden Job nicht mehr möglich ist.


    Ich schaffe den gesamten Pflegeaufwand für meinen Sohn nicht Abends in 2 Stunden. Das ist unmöglich!


    Auch seine Therapien finden tagsüber statt. In dieser Zeit kann ich nicht arbeiten gehen. Das Pflegegeld
    soll diese finanziellen Einbußen, die man dann hat, zumindest ein bisschen auffangen.




    Das mit einem Vollzeitjob habe ich schon lange aufgegeben, ich suche eine berufliche Tätigkeit für die Zeit
    in der mein jüngster Sohn dann in der Schule ist. So daß ich nachmittags mit ihm zu den Therapiestunden
    fahren kann. Nur bin ich zu unflexibel für den heutigen Arbeitsmarkt und es ist sehr schwer was zu finden
    das auch wirklich paßt. Aber anderes Thema. Durch meine erhaltene GdB von 30 % habe ich nun auch
    bei der ARGE eine Antrag auf " Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3
    Sozialgesetzbuch IX", dadurch kann ich evtl. zusätzliche Hilfen zur Arbeitseingliederung erhalten (keine
    finanziellen).


    lg
    Pimpf