Hilfreich für die sorgerechtliche Auseinandersetzung wäre es für Dich, wenn Du die hier genannten Aussagen schriftlich hast. Falls sie mündlich sein sollten, mache Dir eine "Gesprächsnotiz".
Vater am 35. Mai, 18.30 Uhr im Gespräch an der Haustüre: "Falls Du das Sorgerecht erhältst, dann verlasse ich Deutschland und teile nicht mit, wo ich wohne."
Wenn Du nicht mindestens solche "Dokumente" vorlegen kannst, sind solche Aussagen von ihm wie nicht getätigt. Darum brauchst Du ein bisschen Material, um vor Gericht mit der Richtung zu argumentieren, in die es zu gehen scheint ...