Unterschrift zur OP wird verweigert

  • Hilfreich für die sorgerechtliche Auseinandersetzung wäre es für Dich, wenn Du die hier genannten Aussagen schriftlich hast. Falls sie mündlich sein sollten, mache Dir eine "Gesprächsnotiz".


    Vater am 35. Mai, 18.30 Uhr im Gespräch an der Haustüre: "Falls Du das Sorgerecht erhältst, dann verlasse ich Deutschland und teile nicht mit, wo ich wohne."


    Wenn Du nicht mindestens solche "Dokumente" vorlegen kannst, sind solche Aussagen von ihm wie nicht getätigt. Darum brauchst Du ein bisschen Material, um vor Gericht mit der Richtung zu argumentieren, in die es zu gehen scheint ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe sogar Zeugen dafür, er hat es mir beim Einkaufen quer durch den Laden gebrüllt und da waren einige anwesend, die uns kennen und mich hinterher auch drauf angesprochen haben, ebenfalls den Spruch, er habe mit den Kindern nichts mehr zu tun, er nimmt sie nicht mehr, würde sie nicht abholen zum Umgang, brüllte er quer durch den Laden. Daß die Kinder mit anwesend waren, hat ihn in seiner Rage gar nicht interessiert. Ich gehe momentan nur noch einkaufen, wo ich sicher bin, daß er nicht gerade auch wieder dort ist, also keinen Samstageinkauf mehr, sondern stattdessen Freitag Nachmittag wo er arbeitet.Sowas muß nicht sein, unter Erwachsenen nicht und in Anwesenheit der Kinder schonmal ganz und gar nicht.

  • vorsicht bei sekten. jugendamt einschalten!!! beweise sammeln, dass er in einer sekte ist und dies dem ja, evtl. anwalt vorlegen. es geht um kindeswohl!!! er ist kein arzt!!! in sekten ist es meist so, dass die schulmedizin schlecht ist.


    Buddhismus hat nichts mit einer Sekte zu tun, es sei denn, man bezeichnet das Christentum ebenfalls als sektenzugehörig. Buddhisten lehnen die Schulmedizin nicht grundsätzlich ab, ich kenne einige, die ganz selbstverständlich zu Schulmedizinern gehen. Käme ich denen mit Heilsteinen, würden sie vermutlich vor Lachen auf dem Boden liegen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Mir persönlich gehts gar nichtmal um den Buddhismus, ich habe nichts gegen Buddhisten, und ich würde niemandem vorschreiben, welche Religion für ihn am besten wäre. Ich hab das auch nicht erwähnt in meinem Antrag, sondern eben seine persönliche Haltung zur Schulmedizin.Naja, das mit den Heilsteinen hab ich auch erwähnt, aber nicht im Zusammenhang mit dem Buddhismus, da ich selber da auch keinen Zusammenhang sehe (ich hab mich diesbezüglich mal hier vor Ort erkundigt bei einer buddhistischen Gemeinde, wie die das sehn), ich kann mir vorstellen, daß es auf das "Konto" seiner Exfreundin geht, die ist esotherisch angehaucht (ich nenns mal so, ist aber nicht abwertend gemeint) und betreibt das in meinen Augen im Gegensatz zu anderen Esotherikern ein wenig zu krass, sie hat ihm auch den "Heiler" vermittelt mit den Heilsteinen.

  • Ich habe sogar Zeugen dafür, er hat es mir beim Einkaufen quer durch den Laden gebrüllt und da waren einige anwesend, die uns kennen und mich hinterher auch drauf angesprochen haben, ebenfalls den Spruch, er habe mit den Kindern nichts mehr zu tun, er nimmt sie nicht mehr, würde sie nicht abholen zum Umgang, brüllte er quer durch den Laden. Daß die Kinder mit anwesend waren, hat ihn in seiner Rage gar nicht interessiert. Ich gehe momentan nur noch einkaufen, wo ich sicher bin, daß er nicht gerade auch wieder dort ist, also keinen Samstageinkauf mehr, sondern stattdessen Freitag Nachmittag wo er arbeitet.Sowas muß nicht sein, unter Erwachsenen nicht und in Anwesenheit der Kinder schonmal ganz und gar nicht.


    Zeugen helfen im normalen Familiengerichtsverfahren wenig. Da werden nur in seltensten Fällen Zeugen geladen. Beleg ist das, was schriftlich vorliegt. Familienrichter studieren die Akten. Natürlich kanst Du die Sache (schriftlich) in die Beweisführung einführen und dann die zeugen mit ladbarer Anschrift benennen. Gibt wenigstens einen halben Gummipunkt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schriftlich hab ichs leider nicht, aber da kann man wohl nichts machen. Ich möchte das so ja eigentlich auch gar nicht, mir hätte die gesundheitliche Sorge ja vollends genügt oder zumindest daß die Unterschrift zur OP gerichtlich ersetzt wird. Ja, ich habe es im Vorfeld geahnt, vielleicht auch irgendwie gewußt, daß er so reagieren wird und den Antrag stellt, aber ich hatte keine andere Wahl, es geht ja nicht um eine kleine OP, die man auch in 1-2 Jahren machen könnte, die OP sollte in den Herbstferien stattfinden und es ist auch höchste Zeit dafür.
    Ich mach mir nun natürlich nen Kopp drum, was aus den Anträgen auf alleiniges Sorgerecht wird, es muß ja nun ein Richter entscheiden, wer von uns das Sorgerecht bekommt und da stehn die Chancen 50 zu 50. Ich habe schon den Eindruck, daß mein Ex da keinerlei Überlegungen hatte, wie es wäre, wenn er tatsächlich das alleinige Sorgerecht bekäme, sondern daß es eine Kurzschlußhandlung war. Er müßte seinen Job aufgeben (Kind kann nur stundenweise betreut werden in einer Fördereinrichtung), seine Katzen müßte er abschaffen (Kind ist schwer allergisch dagegen), würde jede Nacht nur stundenweise zum Schlafen kommen, da Kind nächtliche Sättigungsabfälle hat und sich mehrmals übergibt durch den Husten, er müßte sich voll und ganz dem kranken und behindertem Kind widmen, das schafft er augenblicklich nichtmal 3 Stunden am Stück bei den Umgangsterminen, die gewesen sind, Übernachtung traute er sich zum Schluß gar nicht mehr zu, weil Kind blau angelaufen ist bei nem Sättigungsabfall.
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    kann man nicht mit dem Richter sprechen, daß er das gemeinsame Sorgerecht beläßt und nur die gesundheitliche Sorge aufgrund der gegebenen Umständen auf mich überträgt? Muß er das Sorgerecht nun auf einen von uns übertragen? Oder kann er sagen, er beläßt es beim gemeinsamen Sorgerecht?


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    kann man nicht mit dem Richter sprechen, daß er das gemeinsame Sorgerecht beläßt und nur die gesundheitliche Sorge aufgrund der gegebenen Umständen auf mich überträgt? Muß er das Sorgerecht nun auf einen von uns übertragen? Oder kann er sagen, er beläßt es beim gemeinsamen Sorgerecht?


    Hm, DU! hast gerade einen anderen Antrag gestellt. Wenn Du nicht das alleinige Sorgerecht haben willst, dann soll Dein Anwalt einfach erklären, der Antrag des Kindsvaters solle zurückgewiesen werden. Dir gehe es nicht um streiten, sondern um diesen OP-Fall.
    Der Richter kann sehr wohl das Sorgerecht bei beiden belassen. Hier wird er es auch tun, denke ich. Sonst wird vertagt mit Gutacher usw. Wenn Du Deinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht zurückziehst, geht das nicht automatisch auf den Kindsvater über. Keine Angst. Hier im Fall kann es sehr gut sein, dass das Gericht das Sorgerecht für den OP-Zeitraum auf Dich überträgt, den Sorgerechtsantrag des Vaters ablehnt und die Kosten des Verfahrens dem Vater aufbrummt. Als Denkzettel. Beantragst Du das alleinige Sorgerecht auch, kommt dasselbe dabei raus (meine Einschätzung), nur eine Kostenteilung...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na dann werd ich das mal übern Anwalt klar machen. Ich habe die Info vom Jugendamt bekommen, daß wenn der vater den Antrag auf AS stellt und ich im Gegenzug dazu nicht, würde das als mein Einverständnis zu werten, ich solle schleunigst formlos mit Begründung einen Antrag auf AS stellen, es käme dann sowieso zu Terminen beim Jugendamt, die dann eine Stellungnahme abgeben müßten dazu.
    Das hab ich dann gemacht. Ohje, na dann werd ich schaun, ob ein Anwalt das noch retten kann, was zu retten ist, ich hoffe, der kann dann dem Richter irgendwie plausibel machen. Oh shit, warum ist denn immer alles so kompliziert :-( Im nächsten Leben studier ich Jura.

  • Darleena-Mama:
    Ich glaube nicht, dass die Chancen 50 : 50 stehen. Das Verweigern der OP und der "Vorschlag" mit den Heilsteinen machen beim Richter bestimmt keinen guten Eindruck.


    Das Alleinige Sorgerecht würde ich an Deiner Stelle ruhig annehmen, wenn es vom Richter "angeboten" wird - der nächste Streitpunkt bzw. das nächste Verfahren ist in Bezug auf Schule ja bereits absehbar. Da würde das Alleinige Sorgerecht mehr Ruhe hineinbringen. Es hindert Dich ja nichts daran, solche Themen wie Einschulung, Bankkonto etc. trotzdem mit dem Vater zu besprechen, auch wenn letzten Endes Deine Unterschrift ausreicht.



    Dass es Dir nicht um den Buddhismus ging (Dein Beitrag von 12.02 Uhr), habe ich durchaus verstanden. Den Beitrag von hale, in dem Buddhismus mit Sekten in Verbindung gebracht wurde, konnte ich dennoch nicht unkommentiert stehen lassen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Darleena Mama,


    ich finde dass du sehr ruhig und sachlich "rüberkommst". Wenn du live auch so bist kannst du dein Vorgehen bestimmt so erläutern, dass es genauso verstanden wird, wie du es gemeint hast!
    Es tut mir total leid, dass du neben der Sorge um das Kind so blöden Stress hast!!!


    Ich hoffe, du findest einen guten Anwalt!


    Sei ganz dolle gedrückt! :knuddel


    Hundini