Es geht um folgendes:
ich habe eine Umgangsregelung vereinbart, in der mein Ex zu den gerichtlichen Zeiten (alle 2 Wochen Samstag 9.00-17.00, Sonntag 13.00-17.00) zusätzlich die Kinder einmal im Monat die Kinder von Freitag auf seinen Samstag über Nacht nimmt und einmal im Monat seinen Sonntag verlängert und die Kinder von Sonntag auf Montag morgen nimmt. Er sollte sie dann immer Montags zur Tagesmutter bzw. Kindertagesstätte bringen. Nun ist es so: Er hat sie gestern wie vereinbart um eins abgeholt. Mich rief kurz danach die Tagesmutter an ob ich unseren Sohn kurz vor acht bringen kann weil sie einen Termin hat. Ich schrieb meinem Ex also per sms, dass er den Kleinen bitte bis spätestens acht uhr zur TM bringen soll und unsere Tochter bis spätestens halb neun zu mir weil sie heute einen Ausflug im Kindergarten hat und noch paar sachen mitnehmen muss. Es kam eine SMS zurück in der stand ich sollte da anrufen und alles absagen weil er bringt sie heute erst um 18 uhr. Ich bin damit absolut nicht einverstanden. Die Kinder haben ihren Rythmus und außerdem hätt ich das wohl gar nicht erst erfahren sondern erst, wenn sich heute die TM gemeldet hätte und nach unserem Sohn gefragt hätte. Er meinte dann nur noch das ich ja jetzt bescheid weiss und somit hat sich das erledigt. Ich möchte aber nicht schon wieder anfangen alles durchgehen zu lassen oder mich nach ihm zu richten. WIr haben das geteilte SR, ich das alleinige ABR. Kann ich die herausgabe der Kinder fordern? Notfalls auch per Polizei?
Schöne Montagsgrüße