Ohne Einverständniss länger behalten??

  • Es geht um folgendes:


    ich habe eine Umgangsregelung vereinbart, in der mein Ex zu den gerichtlichen Zeiten (alle 2 Wochen Samstag 9.00-17.00, Sonntag 13.00-17.00) zusätzlich die Kinder einmal im Monat die Kinder von Freitag auf seinen Samstag über Nacht nimmt und einmal im Monat seinen Sonntag verlängert und die Kinder von Sonntag auf Montag morgen nimmt. Er sollte sie dann immer Montags zur Tagesmutter bzw. Kindertagesstätte bringen. Nun ist es so: Er hat sie gestern wie vereinbart um eins abgeholt. Mich rief kurz danach die Tagesmutter an ob ich unseren Sohn kurz vor acht bringen kann weil sie einen Termin hat. Ich schrieb meinem Ex also per sms, dass er den Kleinen bitte bis spätestens acht uhr zur TM bringen soll und unsere Tochter bis spätestens halb neun zu mir weil sie heute einen Ausflug im Kindergarten hat und noch paar sachen mitnehmen muss. Es kam eine SMS zurück in der stand ich sollte da anrufen und alles absagen weil er bringt sie heute erst um 18 uhr. Ich bin damit absolut nicht einverstanden. Die Kinder haben ihren Rythmus und außerdem hätt ich das wohl gar nicht erst erfahren sondern erst, wenn sich heute die TM gemeldet hätte und nach unserem Sohn gefragt hätte. Er meinte dann nur noch das ich ja jetzt bescheid weiss und somit hat sich das erledigt. Ich möchte aber nicht schon wieder anfangen alles durchgehen zu lassen oder mich nach ihm zu richten. WIr haben das geteilte SR, ich das alleinige ABR. Kann ich die herausgabe der Kinder fordern? Notfalls auch per Polizei?


    Schöne Montagsgrüße

    Liebe ist keine Entscheidung sondern ein Gefühl

  • Kann ich die herausgabe der Kinder fordern? Notfalls auch per Polizei?


    Hui,


    - bei euch herrscht Eiszeit. In solchen Fällen ist es gut, wenn man klare Regelungen hat und sich ohne Diskussion daran hält.


    - Die Polizei wird die Kinder (zu Recht) nicht holen, denn er hat ja angekündigt, dass sie heute abend um 18:00 Uhr wieder zurück sein werden. Da hält sich die Polizei heraus. Bevor die Polizei einschreitet muss viel mehr passieren und selbst dann wirst du dich noch rechtfertigen müssen, warum es keine andere Möglichkeit auf einem niedrigeren Eskalationsniveau gegeben hat.
    -
    Wenn es eine Umgangsregelung ist, die vom Gericht festgelegt wurde, dann ist ein üblicherer Weg (bei fehlender Kommunikation zwischen euch Eltern), dass du über deinen Anwalt bei seinem Anwalt die Einhaltung der Regelung anmahnst. Weitere Schritte sehe ich derzeit nicht.


    - Günstig wäre es, wenn ihr als Eltern (nicht nur anlassbezogen) begleitete Gespäche führen würdet über solche Aspekte. Hier gibt es Angebote von Diakonie, Mediatoren etc.

  • Hallö segelpapa,


    ja, das mit der Polizei hab ich mir schon gedacht. Deshalb wollt ich hier erst mal Rat holen bevor ich schwere geschütze auffahre und hinterher die doofe bin. ;)
    Es ist keine gerichtliche Regelung. Haben das zusätzlich zu den gerichtlichen zeiten geregelt.
    Stimmt, bei uns herrscht eiszeit. Es wird nur noch alles über Anwälte geregelt weil einfach viel zu viel vorgefallen ist. WIe soll ich mich nun verhalten?? Schließlich legt er mir auch steine in den weg, wo er nur kann... möchte sein verhalten nicht einfach so laufen lassen, ohne das er spürt dass das mit mir so nicht mehr geht.

    Liebe ist keine Entscheidung sondern ein Gefühl

  • Es ist keine gerichtliche Regelung. Haben das zusätzlich zu den gerichtlichen zeiten geregelt.


    - Dann ist die Polizei gänzlich außen vor.


    - Habt ihr es schriftlich oder nur mündlich geregelt? Eine schriftliche Elternvereinbarung mit der Unterschrift beider Eltern ist etwas klarer und verbindlicher. Wenn sich dann einer ohne guten Grund nicht daran hält, wäre es für den Fall einer späteren notwendigen gerichtlichen Regelung ein Minuspunkt, was Absprachefähigkeit im Sinne des Kindes angeht.


    So etwas könnt ihr auch unter Vermittlung des Jugendamtes oder der Rechtsanwälte (teurer) aufsetzen.

  • hast Du ein Problem das die Kinder nicht in die Kita gehen oder das er sich nicht an Deine Regeln hält?


    Klar brauchen Kinder ihren Rhythmus aber ich stelle mir jetzt die Frage warum die nicht mal länger bleiben dürfen wenn es ihnen beim Vater gut geht.
    Sie sehen ihn ja nicht so oft und scheinbar wollen sie ihn auch sehen. Wenn meine von einem Ausflug weiß dann kann man machen was man möchte. Sie möchte unbedingt in die Kita.
    Eiszeit zw. euch ist ja nicht so schön aber versucht wegen der Kinder auszukommen denn scheinbar kümmert er sich ja auch und stellt mal persönliche Dinge hinten an.
    Und vorallem die Gedanken an Polizei zeigen mir das Du da ein persönliches Problem hast.
    Du kannst doch deine Kinder nicht mit der Polizei vom Vater wegreißen.
    Sorry aber dafür habe ich kein Verständnis wenn sowas nicht regelm. Vorkommt sondern mal eine Ausnahme ist.

  • Wir haben es schon schriftlich, allerdings nur per e-mails. Darin stand, dass er sie Montag morgen in den Kindergarten bringt. Ich muss ehrlch sagen das ich am überlegen bin, diese verienbarung nun aufzulösen. Alles läuft schon wieder ausm Ruder und ich komm mir echt vera**** vor.

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  • Eine Ausnamhe von der ich nichts erfahren hätte wenn ich mich nicht gemeldet hätte.... nee sorry, DAFÜR hab ich kein verständniss.
    Dazu muss ich sagen das meine Tochter OFT sagt das sie nicht zu ihrem Vater möchte und lieber bei mir bleiben möchte. Er stellt seine dinge sicher nicht hinten an. So ist es z. B. als die Kita streiks waren, dass ich nicht zur Arbeit konnte und frei nehmen musste obwohl er angeblich arbeitslos ist- DA hätte er sie nehmen klönnen, ging laut ihm aber nicht.

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  • allerdings nur per e-mails. Darin stand, dass er sie Montag morgen in den Kindergarten bringt. Ich muss ehrlch sagen das ich am überlegen bin, diese verienbarung nun aufzulösen.


    Also gibt es keine rechtliche Grundlage.


    Die Überlegung die lockere Vereinbarung einseitig von dir aus aufzulösen erfolgt wohl nicht so sehr aus der Überlegung heraus, was gut für die Kinder ist, sondern hat viel mit Macht zwischen euch beiden zu tun. Das ist nicht gut. Es führt nur weiter in der Eskalationsspirale.


    Vereinbart ein Gespräch z.B. beim Jugendamt, bei dem ihr den Umgang besprecht mit dem Ziel eine schriftliche Elternvereinbarung festzulegen. Das ist mein Rat.

  • Hy Segelpapa,


    das mit dem Jugendamt hatten wir schon. Führte zu nichts und wurde dann ans gericht weitergegeben. Da kamen ja dann die Zieten zustande. Die zusätzliche vereinbarung ging von uns beiden aus. Nur, wenn man sich nciht dran hält hat das für mich keinen sinn weil ich meine ruhe haben möchte, keine diskusionen mehr haben möchte!

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  • Die zusätzliche vereinbarung ging von uns beiden aus.


    - Es ist ja ein positives Zeichen, wenn ihr über die Gerichtsentscheidung hinaus als Eltern direkt Vereinbarungen trefft. Das ist gut. Auch gut finde ich es, dass der Vater aktiv Interesse am Umgang hat, auch über das gerichtlich festgeschriebene Maß hinaus.


    - Nachdem es eine gerichtliche Grundlage gibt, hätte ein Gespräch beim Jugendamt aber vielleicht eine neue Chance. Der Rahmen ist sehr klar. Wenn alles nicht klappt, dann wird die Gerichtliche Regelung einfach durchgezogen. Ich nehme an, dass du eigentlich eine weitergehende Regelung befürwortest. Wenn es mit Hilfe des Jugendamtes dazu kommt, dass die Zusatzregelung verlässlich klappt, dann wäre es auch wieder gut.

  • Also bitte. Es ging um eine Ausnahme.
    Was soll das nun mit Gericht Jugendamt etc.
    Lasst doch mal die Katze im Sack und nicht mit Kanonen drauf.
    Wenn es öfters passiert kannst Du immer noch tätig werden.

  • Klar, ist es vielleicht eine Ausnahme. Aber, was kommt als nächstes?


    Er kann doch nicht machen, was er will.
    Wenn er die Kinder länger behalten will, muß er das doch sagen. Das wär doch sicher auch gegangen.


    Die Art von ihm ist nicht in Ordnung.
    Ich wär dann auch stinkig.
    Im Moment ist es "nur" Kiga, aber was ist, wenn das Kind in die Schule geht?

  • Hi!


    Was hatte es denn für nen Grund dass er sich nicht an die Absprachen gehalten hatte?


    Wenn es irgendwas war was "nachvollziehbar" bzw was "Besonderes" war würd ich ihn denk ich draf hinweisen, dass es so nicht geht ohne Absprache und dass er doch bitte vorher mit Dir über solche Dinge reden soll.


    Dann mal abwarten und wenn es nochmals vorkommt, dann würd ich schlicht diese Zusatzregelung bis auf Weiteres canceln. Das hat für mich nichts mit Machspielchen zu tun, es ist nur einfach so dass man sich gegenseitig vertrauen können muss im Umgang mit den gemeinsamen Kindern und wenn das nicht klappt, dann lieber auf Nummer sicher gehen und die offizielle Regelung nehmen.



    Wie alt sind denn die Kinder? Was sagen die zum Umgang? Was habt ihr denn für ne gerichtliche Regelung?


    lg


    Mone