Mein Ex hat sich vom Anwalt den für mich zustehenden Unterhalt ausrechnen lassen. Demnach muss er kaum noch bis gar nicht für mich aufkommen, obwohl ich eine 1-Jährige Tochter habe, keine Betreuungsmöglichkeiten außer Oma auftreiben kann und selbst nur Teilzeit arbeite.
Der Grund ist unser Haus. Er will das Haus behalten, ich möchte es verkaufen. Er möchte darin wohnen bleiben, bis...... Ja, so genau weiß er das eigentlich nicht. Vielleicht für uns, obwohl die Chancen allmählich für ihn vorbei sind, vielleicht für seine Neue und ihre Kinder.... Jetzt ist es aber wohl so, dass ihm im Trennungsjahr wohl nur eine vergleichbare Miete, die er für sich alleine zahlen müßte, auf´s Haus angerechnet wird. Der Rest wird nach wie vor auf uns beide verteilt. Durch diese Regelung fehlen mir gegenüber meiner Rechnung locker 200 EUR im Monat.
Es klingt alles nachvollziehbar, wie mein Mann mir das erklärt und ist tw. auch im Internet nachzulesen, aber stimmt der errechnete Unterhalt wirklich?? Ich als Laie habe da ja überhaupt keine Ahnung. Und letztendlich muss ich ja gucken, wie ich mit den Kindern über die Runden komme. Wie ist das?? Kann man zum Anwalt gehen und dieser rechnet das mal selbst aus?? Was passiert dann, wenn man sich nicht einig ist. Zahl ich dann nicht evt. sogar drauf, wenn ich den Anwalt einschalte. Sind die Anwaltskosten dann nicht sogar höher, als der evt. Verlust des strittigen Unterhaltes von z. B. 50 oder 100 EUR??
Ab wann muss ich dann eigentlich komplett für mich selbst aufkommen?? Nach dem Trennungsjahr und bei Scheidungsantrag muss ich ja wohl lt. Internet nicht mehr für das Haus aufkommen und bekomme demnach wieder ein bisserl Unterhalt von ihm. Ich habe damals 3,5 Jahre Elternzeit beantragt, normal ist ja 3 Jahre, bei uns in der Firma kann ich aber bis zu 6 Jahre Elternzeit nehmen. Meine Kleine ist jetzt 16 Monate und meine Große 4,5 Jahre. Betreuungsmöglichkeiten gibt es für diese ganz Kleinen hier im Kreis fast keine.
Ja und meine letzte dritte Frage ist: Wenn mir mein aktueller Unterhalt zum Leben zu wenig ist und ich gehe in nächster Zeit schon während der Elternzeit mehr arbeiten und mein Mann behält das Haus und die Kinder leben bei mir. Kann es dann passieren, dass ICH dann Unterhalt für meinen Mann zahlen muss, weil ich im Verhältnis mehr habe als er??? Mein Mann verdient relativ wenig und fällt nach dem Hausverkauf wegen des Unterhaltes und des Ehegattenunterhaltes auf die Minimumgrenze von 1200 EUR. Wenn ich auf 25-30 Stunden aufstocke, geht es uns finanziell recht gut, auch wenn er dann nicht mehr für mich aufkommen muss. Aber muss ich dann für Ihn aufkommen???
Viele Grüße
Meeresstern