Unterhalt - Verschiedene Fragen hierzu!

  • Mein Ex hat sich vom Anwalt den für mich zustehenden Unterhalt ausrechnen lassen. Demnach muss er kaum noch bis gar nicht für mich aufkommen, obwohl ich eine 1-Jährige Tochter habe, keine Betreuungsmöglichkeiten außer Oma auftreiben kann und selbst nur Teilzeit arbeite.
    Der Grund ist unser Haus. Er will das Haus behalten, ich möchte es verkaufen. Er möchte darin wohnen bleiben, bis...... Ja, so genau weiß er das eigentlich nicht. Vielleicht für uns, obwohl die Chancen allmählich für ihn vorbei sind, vielleicht für seine Neue und ihre Kinder.... Jetzt ist es aber wohl so, dass ihm im Trennungsjahr wohl nur eine vergleichbare Miete, die er für sich alleine zahlen müßte, auf´s Haus angerechnet wird. Der Rest wird nach wie vor auf uns beide verteilt. Durch diese Regelung fehlen mir gegenüber meiner Rechnung locker 200 EUR im Monat.


    Es klingt alles nachvollziehbar, wie mein Mann mir das erklärt und ist tw. auch im Internet nachzulesen, aber stimmt der errechnete Unterhalt wirklich?? Ich als Laie habe da ja überhaupt keine Ahnung. Und letztendlich muss ich ja gucken, wie ich mit den Kindern über die Runden komme. Wie ist das?? Kann man zum Anwalt gehen und dieser rechnet das mal selbst aus?? Was passiert dann, wenn man sich nicht einig ist. Zahl ich dann nicht evt. sogar drauf, wenn ich den Anwalt einschalte. Sind die Anwaltskosten dann nicht sogar höher, als der evt. Verlust des strittigen Unterhaltes von z. B. 50 oder 100 EUR??


    Ab wann muss ich dann eigentlich komplett für mich selbst aufkommen?? Nach dem Trennungsjahr und bei Scheidungsantrag muss ich ja wohl lt. Internet nicht mehr für das Haus aufkommen und bekomme demnach wieder ein bisserl Unterhalt von ihm. Ich habe damals 3,5 Jahre Elternzeit beantragt, normal ist ja 3 Jahre, bei uns in der Firma kann ich aber bis zu 6 Jahre Elternzeit nehmen. Meine Kleine ist jetzt 16 Monate und meine Große 4,5 Jahre. Betreuungsmöglichkeiten gibt es für diese ganz Kleinen hier im Kreis fast keine.


    Ja und meine letzte dritte Frage ist: Wenn mir mein aktueller Unterhalt zum Leben zu wenig ist und ich gehe in nächster Zeit schon während der Elternzeit mehr arbeiten und mein Mann behält das Haus und die Kinder leben bei mir. Kann es dann passieren, dass ICH dann Unterhalt für meinen Mann zahlen muss, weil ich im Verhältnis mehr habe als er??? Mein Mann verdient relativ wenig und fällt nach dem Hausverkauf wegen des Unterhaltes und des Ehegattenunterhaltes auf die Minimumgrenze von 1200 EUR. Wenn ich auf 25-30 Stunden aufstocke, geht es uns finanziell recht gut, auch wenn er dann nicht mehr für mich aufkommen muss. Aber muss ich dann für Ihn aufkommen???


    Viele Grüße


    Meeresstern

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

    2 Mal editiert, zuletzt von Meeresstern ()

  • Hallo, wenn das Haus Euch beiden gehört und er es behalten will muß er Dich auszahlen oder das Haus vermieten und Ihr teilt den Ertrag oder verkaufen. Es kann ja nicht sein , daß er das Haus abbezahlt, welches später ihm gehört und ihr in der ges. Zeit kaum Unterhalt bekommt.
    Eventuell bekommst Du Prozeßkostenhilfe. Es gibt kostenlose Erstgespräche bei diversen Anbietern z.b. KIrche Frauenhaus
    Lg Fine

  • Ja, auszahlen muss er mich spätestens vor der Scheidung, ansonsten wird es teuer für uns beide, weil das Haus dann in den Streitwert geht. Aber wir leben ja gerade 4 Monate in Trennung, wenn man dies ab Auszug rechnet, trennen wir uns offiziel erst nächsten Monat. Einer muss ja das Haus erstmal behalten und da gibt es während des Trennungsjahres wohl eine Regelung, die besagt, dass der KU und der Ehegattenunterhalt auch anhand der Hauskosten errechnet wird. Er muss quasi für die Differenz zwischen einer für ihn üblichen Mietswohnung und der tatsächlichen Kosten für das Haus keinen Unterhalt zahlen. Das ist bei uns super viel, da er easy mit einer Mietswohnung von 350 EUR klar kommen würde und das Haus aber monatlich rund 1000 EUR an Abtragungen kostet. Grundsätzlich kann er das Haus selbst überhaupt gar nicht halten, da er selbst nach dieser Berechnung gerade noch 200 EUR zum Leben hat. Aber seine Eltern scheinen ihn wohl "uns zuliebe" zu unterstützen und er nutzt das noch schamlos aus. Um uns bemüht er sich gar nicht! Er will sich das Haus warm halten, bis seine Neue ihm sagt, dass sie zu ihm ziehen will. Dann würde ich wiederrum wohl rausfallen aus der Zahlpflicht. Aber genau weiß ich das alles nicht. Ich forsche halt nur ständig durch´s Internet, habe aber auch keine wirkliche Ahnung.

    Meeresstern


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    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

  • Dein Ex hat die Pflicht Unterhalt füt Dich und Dein Kind zuzahlen. Falls Du nicht in der Lage bist, dafür aufzukommen gibt es Prozesskostenhilfe, die Du bei einem Anwalt für Familienrecht beantragen kannst. Kläre bei den Ämtern, ob Du vielleicht das Haus beahlten kannst. Wenn Du allerdings verkaufen möchtest, weil Ihr Euch getrennt habt, gibt es auch hier Hilfe bei dem Jugendamt und bei der Wohngeldstelle sowie bei einem Anwalt, den Du nicht bezahlen musst, weil Du nichts verdienst. Das Leben muss man sich nicht zur Höle machen lassen. :-) :-)

  • übrigens kann er vom Kredit nur den Zins anrechnen lassen (wenn in diesem Falle überhaupt) und davon wird dann wiederum der Wohnwert abgerechnet. Also das was er für eine vergleichbare Wohnung Miete bezahlen würde. Nur das was danach übrigbleibt kann er abrechnen. Das ist meist verschwindend gering


    geh mal zu nam Anwalt, im Grunde müsstest echt PKH bekommen und die Erstberatung machen viele entweder kostenfrei oder gegen eine nicht so hohe Gebühr!


    Lass Dich nicht übern Tisch ziehen!



    lg


    Mone

  • Hi,

    Dann bestehe darauf, daß das Haus vermietet wird.... und er in eine Wohnung zieht

    bestehen jann sie, aber machen kann sie sonst nix ;)

    übrigens kann er vom Kredit nur den Zins anrechnen lassen

    Nö, nicht in der Trennungszeit ! ...nur nach der rechtskräftigen scheidung...da es ehebedingte schulden sind.

    und davon wird dann wiederum der Wohnwert abgerechnet.

    nö, in der Trennungszeit wird der wohnwert nicht gerechnet, sondern wenn er eine wohnung hätte die seinen bedürfnissen genügen.

    Lass Dich nicht übern Tisch ziehen!

    Naja das meinte meine EX auch immer ... jetzt bekam sie für das haus nix, und bekommt auch keinen unterhalt mehr.


    KU ist wohl klar, den sollte er leisten.
    Bei BU kann er alles mögliche abrechnen, bis zu einem SB von 1000 Mücken.
    Solange keine faktischen Zahlen daliegen, sind alles nur Vermutungen, und Hetzkmapagnen wie "übern Tisch ziehen" sind nicht angebracht.


    Man sollte sich einigen können, ansonsten wird es ein übler Kampf und Nervensache.


    Die Scheidungsindustrie hat seinen Spaß daran :kopf



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    mhhh also ich weiß nicht aber bei uns wurde eben so berechnet auch während der Trennungszeit. Nach den selben Bedingungen wie nach der Scheidung?!?

    na dann wurde dein EX über´n Tisch gezogen.


    Wer hat´s berechnet ... Richter ? Dein RA oder sein RA ?


    Wie auch immer, es viele Dinge, und man sollte auf jede Kleinigkeit achten.


    Übrigens, 1 Richter und 2 RAs ... 3 verschiedene Ergebnisse ... jede Wette ..


    Gruß
    babbedeckel

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  • Vielen Dank für Eure Informationen! Naja, viel schlauer bin ich nicht! Ich werde letztendlich vielleicht doch nochmal einen Anwalt einschalten müssen, eben weil es so viele Kleinigkeiten gibt, die man beachten muss.


    Aber!!! Falls das so rüber kommt: Es geht sich nicht darum, dass ich meinen Mann irgendwie sprichwörtlich "ausziehen" möchte! Ganz im Gegenteil!!! Nur, ICH muss mit den Mäusen über die Runden kommen. ICH habe meinen Beruf für unsere Kinder an den Nagel gehangen und ICH habe keine Betreuungsmöglichkeiten für die Mäuse, wenn ich mehr arbeiten gehen möchte. Ganz abgesehen davon arbeite ich schon Teilzeit und würde aber in der aktuellen wirtschaftlichen Lage auch meine Stunden nicht aufgestockt bekommen.


    Ganz ehrlich?? Wenn ich für mich selber ganz einfach sorgen "könnte", dann würde ich es tun!! Und ich mag hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich mich hier liebend gerne auf Kosten meines Ex-Mannes ausruhen möchte.




    Ich glaube nicht, dass mein Mann mich "bewußt" über den Tisch ziehen möchte. Vielmehr glaubt er, dass seine Berechnung sicher total in Ordnung ist. Und wir sind ja beide der Meinung, dass jeder das bekommen soll, was ihm grundsätzlich zusteht.



    Mein Ex hat sich vom Anwalt den für mich zustehenden Unterhalt ausrechnen lassen.
    Sein Anwalt rechnet logischerweise den für den Mandanten günstigsten Tarif aus.


    Ja, den Eindruck habe ich halt und ich glaube nicht, dass mein Ex zum Anwalt gegangen ist und gesagt hat, dass er seiner Frau am liebsten nix mehr gönnt. Nur - der Anwalt ist ja auch nicht doof und streut sicher gerne mal ein bisserl Salz in die Wunden, wenn es um seine Existenz geht. Es kamen ja so Sprüche wie "Herr X, bei Ihnen ist sowieso nicht viel zu holen" Damit hat er doch die Wunden meines Mannes geleckt!!! Richtig!!! Nur, bei der Frau genauso wenig! Wenn mir der RA sagt, dass ich doch sicher nicht nur Summe X über die Runden kommen will, hat er mich doch fast schon so weit, um mich um´s Geld zu streiten. RA sind ja auch nicht doof!!! Habe beruflich viel im Versicherungsbereich mit RA´s zu kämpfen. Und die setzen alles durch, egal was der Klient letztendlich für Chancen hat.


    Demnach muss er kaum noch bis gar nicht für mich aufkommen, obwohl ich eine 1-Jährige Tochter habe, keine Betreuungsmöglichkeiten außer Oma auftreiben kann und selbst nur Teilzeit arbeite.
    Tochter, deren Alter und fehlende Betreuungsmöglichkeit beeinflussen nicht die Höhe des Betreuungsunterhaltes bzw. im Trennungsjahr des Trennungsunterhaltes. Der ist abhängig von seinem Einkommen (und Deinem Einkommen).


    Ja, das ist ziemlich schade. Hätte ich ältere Kinder, wäre es natürlich einfacher für mich selbst zu sorgen!


    Nach dem Trennungsjahr und bei Scheidungsantrag muss ich ja wohl lt. Internet nicht mehr für das Haus aufkommen und bekomme demnach wieder ein bisserl Unterhalt von ihm.


    Nein. Für das Haus stehst Du weiter bei der Bank in der Pflicht, wenn Du den Kreditvertrag unterschrieben hast. Du kannst die Teilungsversteigerung/Zwangsversteigerung beantragen. Das endet üblicherweise in der finanziellen Katastrophe der Altbesitzer. Wenn die Kreditschuld im 2. Verfahren nicht erreicht wird und trotzdem der Zuschlag erfolgt, ist das Haus weg und Du sitzt trotzdem weiter auf den Schulden.


    Ja, das ist das, was so traurig ist! Vielmehr hätte der Staat doch regeln können, wie man eine Summe gerecht ausrechnet, wenn eine Person das Haus behalten will.


    Ja und meine letzte dritte Frage ist: Wenn mir mein aktueller Unterhalt zum Leben zu wenig ist und ich gehe in nächster Zeit schon während der Elternzeit mehr arbeiten und mein Mann behält das Haus und die Kinder leben bei mir. Kann es dann passieren, dass ICH dann Unterhalt für meinen Mann zahlen muss, weil ich im Verhältnis mehr habe als er??? Mein Mann verdient relativ wenig und fällt nach dem Hausverkauf wegen des Unterhaltes und des Ehegattenunterhaltes auf die Minimumgrenze von 1200 EUR. Wenn ich auf 25-30 Stunden aufstocke, geht es uns finanziell recht gut, auch wenn er dann nicht mehr für mich aufkommen muss. Aber muss ich dann für Ihn aufkommen???


    Im Trennungsjahr ggfls ja.


    Das ist sowas von ungerecht, wenn es wirklich so ist!!! Wenn ICH mit den Mäusen über die Runden kommen will, den Kindern was bieten möchte (z. B. künftig wieder die gewohnten 2 Zimmer) habe ich fast keine Chance. Aber gut! Ich will mich nicht mehr aufregen!!!

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

  • Meeresstern, der staat hat schon dafür gesorgt, dass die sache mit dem haus geregelt werden kann. Nämlich über die Teilungs/Zwangsversteigerung.


    Trennungsunterhalt wirst Du an deinen ex nur zahlen müssen, wenn Du sehr viel verdienst. Da wird natürlich der "Kinderbetrag" einberechnet. Und von dem, wass Du zahlst an ihn, müsste er Kindesunterhalt zahlen...


    Ein Weg ist dir genannt: Beistandschaft. (Und Unterhaltsvorschuss beantragen. Nutze die Suchfunktion...)Über deren Berechnung bekommst Du eine Menge Fakten, die du brauchst... ohne einen Anwalt zu beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @babbe: Es wurde von beiden Anwälten berechnet. Uns wurde es so gesagt, dass es im Trennungsjahr keine wirklich fest bindenden rechtlichen Vereinbarungen gibt und dass es deshalb besser unter den Parteien ausgehandelt wird. Wenn es ein Richter entscheiden würde würde dieser sich dann an die Richtlinien halten die rechtlich geregelt sind für nach der Scheidung.
    Mit was für ner Begründung sollte es auch während dieser Zeit anders zu berechnen sein wie es nach der Scheidung ist?
    Ich weiß es allerdings nicht ob es einen Unterschied macht, dass ich die Schulden schon an seine neue Freundin abgetreten hatte notariell?!?


    lg


    Mone

  • Hi,

    Wenn es ein Richter entscheiden würde würde dieser sich dann an die Richtlinien halten die rechtlich geregelt sind für nach der Scheidung.

    bei mir hatte ein Richter entschieden, und da ist Zins und Tilgung abgezogen worden ... nach Scheidung nur der Zins.
    ABER ich sage immer....bei TU/EU geht´s zu wie im türkischen Basar, und die Richtlinien können sehr flexibel gehalten werden.


    Übrigens meine EU-Verhandlungen(2) hatten jeweils über 2 Stunden gedauert, wären hier klare Richtlinien, so hätten diese sicherlich nicht so lang gedauert.
    Meiner Meinung nach, war der RA deines EX zu "faul" anders zu rechnen. :frag ...bzgl. TU.
    Auch ist bei TU nicht der volle Wohnwert zu rechnen. Da kämst du vor jedem OLG durch.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.