"Zwangsdingsbumsta" Wie laaaange dauert das jetzt ????

  • Ex lässt ja bekanntlich nicht aus...Bis heute hat er diesen Monat noch nichts gezahlt und sich diesbezüglich auch noch nicht geäussert...


    Anfang diesen Monats bekam ich eine email, das er nachdem ich ihm über meine Finanzen Auskunft gebe, den Unterhalt überweist...


    Es kam auch Geld, aber nur für Sohni...Gut, letzten Monat hat er mich auch bis zum 12.warten lassen. Danach hat ihn aber mein RAin angeschrieben ( weil Vollpfosten mir ja immer irgentwas in Rechnung stellt und abzieht ) er möge sein Gehalt mitteilen, damit der TU für mich ausgerechnet werden kann.


    Da er dieses bisher nicht getan hat, geht sowas wie eine Zwangsoffenbarung ( heißt das so ? ) raus...und nun ?


    Wie lange dauert sowas ? Ich habe morgen einen Termin bei der Arge, hab ich da eine Chance einen Vorschuss o.ä. zu bekommen, und die holen sich das dann wieder ?



    :hae:?(


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • *räusper* Ich muss mal wieder Hiob spielen


    Ich beziehe seit der Trennung keinen Unterhalt. Magnum (es gibt keine größeren Flaschen ;) ) ist Bezieher von Alg2.


    Seit 2 Jahren klage ich Unterhalt ein.


    Bisher hat er sich nicht um Arbeit kümmern müssen, keiner hat Bewerbungsbemühungen verlangt :muede


    Bei der letzten Unterhaltsverhandlung im November letzten Jahres ist ihm ein fiktives Einkommen berechnet worden. Das Gericht hat ihm auferlegt, für drei Kinder monatlich 60,00
    (sechzig) Euro zu zahlen.
    Die hat er bisher nicht einmal gezahlt.


    Seit November berichte ich meinem Anwalt monatlich, das keine Zahlung eingegangen ist.


    Das war's. Mehr passiert nicht.


    Ich muss dazu sagen, das ich Alg2 beziehe. Deshalb bekommen die Kinder auch staatliche Hilfen . je nach Alter UVG oder Alg2.


    Das Gericht ist der Meinung, das ich ja versorgt bin und deshalb auch nicht unbedingt Eile geboten ist.


    Übrigens fliegt Magnum in den Sommerferien 4 Wochen mit Töchterchen in Urlaub. Aber nur eine bööööööse, habgierige und hundsgemeinfiese Ex, würde sowas
    mit dem Unterhalt in Zusammenhang bringen....


    Sorry, aber manchmal brauch ich den Sarkasmus, um nicht zu :kotz

  • Aber Vollpfosten arbeitet doch und verdient nicht schlecht... :frag

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


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    Einmal editiert, zuletzt von maikind ()

  • Ich hoffe, für Dich, das das ein Vorteil ist.


    Aber wie sagt man so schön: Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung.....

  • Liebe Mai,


    wie lange das mit der Offenlegung dauert, weiss ich jetzt nicht.
    Ich kann dir aber sagen, dass man innerhalb 4 Wochen Geld durch eine Lohnpfändung bekommt, im Falle er NICHT offenlegt.


    Bis Du TU bekommst, muss die ARGE in jedem Fall zahlen. Kriegst Du den TU nachgezahlt von Exelchen, musst Du das natürlich wieder an die ARGE zurückzahlen.


    Sollten Sie Dir keinen Vorschuss geben, mach Druck.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Was die ARGE betrifft.....


    Als Magnum damals (vor hundert Jahren :lach ) mich finanziell von jetzt auf gleich im Regen stehen ließ, bin ich auch zur ARGE.


    Die unterstützen erst ab Antragstellung. Aber ich habe gesagt, das ich nichts habe und da bekam ich eine Karte, ähnlich einer Kontokarte. Damit konnte ich mir an einem Geldautomaten
    im Haus einen festgelegten Betrag als Vorschuss abholen.
    Das war noch in Mönchengladbach. Denke, das es das dann in Kölle auch so funktioniert.

  • hm ist ja komisch das er solange weg darf aus der ortsabwesenheit. die höchste ortsabwesenheit beträgt 21 tage. wie hat er das denn begründet u. bewilligt bekommen. frag doch mal beim aa nach wie das sein kann u. wie er den urlaub vier wochen finanziert. tun es andere müsste er das wohl als einkommen angeben. so er denn schon alg2 bezieht.


  • hm ist ja komisch das er solange weg darf aus der ortsabwesenheit. die höchste ortsabwesenheit beträgt 21 tage. wie hat er das denn begründet u. bewilligt bekommen. frag doch mal beim aa nach wie das sein kann u. wie er den urlaub vier wochen finanziert. tun es andere müsste er das wohl als einkommen angeben. so er denn schon alg2 bezieht.


    Ehrlich gesagt, ist es mir Schnurz, wie er das wo begründet.


    Den Urlaub finanziert offiziell seine LG.


    Die Erfahrung hat mich gelehrt, das es weder das Amt noch sonstwen wirklich interessiert....