72 Monate UHV und dann?

  • Für meinen Sohn bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
    Voraussichtlich wird der KV bis dahin und darüberhinaus keine Anstellung mehr bekommen.


    Was passiert denn nach den 72 Monaten?
    Muss ich dann ggf. einen Anwalt nehmen um weiteren Unterhalt (von woher auch immer?) zu bekommen?


    UND: Wie oft überprüft denn das Jugendamt eigentlich die Zahlungsfähigkeit des KV? Von was ist das abhängig?


    Vielen Dank für möglichst viele Antworten!

    [font='Trebuchet MS, Arial, sans-serif']Bei meinen Freunden brauch ich keine Feinde mehr.


    Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt´s sich reichlich ungeniert.

  • Wenn der Vater nicht zahlen kann nach dieser Zeit ( kann er jetzt ja auch nicht) dann bekommst Du gar nichts! Von niemandem...


    Wie oft das JA prüft weiß ich nicht... Mein Männe zahlt die ausgemachte Summe..Damit habe ich keine Probleme. Sorry.

  • Also ich bekomme auch Unterhaltsvorschuß vom JA für meine Zwerge und der Vater muß monatlich seine Lohnabrechnung beim JA vorlegen.


    Wie die nun genau überprüfen ob er wieder in Arbeit steht weiß ich nicht genau, vielleicht setzen die sich auch mit dem AA auseinander wo er gemeldet ist (wenn er es ist).?


    Glg Twins-Mama :tuedelue

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • @ Twins-Mama: Ja, beim Jobcenter ist er gemeldet.


    Was mich sehr wundert ist, dass er seit geraumer Zeit ein Auto fährt. So was kostet ja bekanntlich etliches.
    Nun kann es natürlich sein, dass er es auf jemand anderen zugelassen hat.
    Das weiß ich nicht.
    Seltsam finde ich es.

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  • Das ist schon etwas merkwürdig.


    Wobei es ja genauso sein kann das er arbeiten geht er aber unter ne Grenze fällt wo er keinen Unterhalt zahlen muß. Weil es gerade mal für sein Leben reicht. Aber wenn es dir zu merkwürdig wird sag doch einfach mal dem JA bescheid das sie mal da nachschauen ob er nicht doch arbeitet.


    Denn der Fall ist bei mir da er ja noch nen Kind aus ner frühreren Beziehung hat, das lebt zwar bei den Eltern (KM ist abgehauen) von Ihm da er auf Montage ist aber beim Jugendamt wird das so gezählt das es bei ihm lebt und dafür ja auch aufkommen muß.


    Die einzige Genugtung ist für mich das er das alles mal zurück zahlen muß :tanz :tanz :tanz :tanz .


    Glg Twins-Mama

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  • Hey


    Das JA wird i.d.R. auch nur alle 2 Jahre turnusmäßig die Einkünfte überprüfen, sofern die Sachlage klar ist, eben z.B. der Unterhaltspflichte zahlt, oder nur einen Teil zahlen kann..besteht begründeter Verdacht das das Einkommen sich entpsrechend erhöht hat u der Unterhaltpflichtige dies nicht angezeigt hat, so wird man auch hier begründet u rechtlich vertretbar nachprüfen..


    So aber eine nicht Leistungsfähigkeit bestehen aufgrund geringem Einkommens wird man dem U-Pflichtigen nahe legen eben an dieser Sit was zu ändern, u das an Bedingungen knüpfen, Nachweise fordern..


    Besteht z.B keine Leistungsfähigkeit weil keine Erwerbstätigkeit vorliegt, wird das JA die etwas mehr auf die füsse treten u Bedingungne u Nachweise fordern..


    Das ganze muß also auch ein wenig Situationsbedingt gesehen werden ...



    Du sagst aber das er weder jetzt noch nach den 72 Monaten leisten wird werden können..das muß doch dann einen Grund haben?!
    Wie z.B. eine Erwerbsunfähigkeit etc..?!?! ..u danach richtig sich natürlich dann auchz die Möglichkeiten des JA`s hier was zu tun, oder nicht zu tun..


    Warum also wird da vermutlich nichts kommen??


    Naja, u wenn da nichts kommt, dann war es das nach 72 monaten mit UVG/Unterhalt..dann wäre die Frasge was du für Einkommen hast..evtl. besteht die Möglichkeit dann auf Wohngeld, Kindergeldzuschlag, oder auf ergänzendes ALG2..


    Gruß
    Jens

  • Die einzige Genugtung ist für mich das er das alles mal zurück zahlen muß .


    ....das wird aber nur der Fall sein, wenn er JETZT leistungsfähig ist!! ..ist er das nicht u kann einfahc nicht mehr u muß eben auch noch für das andere Kind aufkommen usw. dann muß er das UVG auch nciht zurück zahlen...

  • @ JensB2001: Glücklicherweise bin ich nicht auf seinen Unterhalt angewiesen. Kann ja selber schaffe gehe!


    Ich gehe davon aus, dass der KV auch in den nächsten Jahren keine Anstellung erhalten wird, da er sich nicht darum bemüht und auch keine Ausbildung ha, sondern eben nur als "Hilfkraft" eingesetzt werden kann und bei der heutigen Wirtschaftslage werden eben bevorzugt gelernte Menschen angestellt (wenn überhaupt ...).


    Außerdem kommt erschwerend hinzu, dass der KV psychisch in wenig von der Rolle ist. Und das ist nicht böse gemeint. Ich habe auch kein Interesse daran im an den Karren zu fahren, sondern lote aus, ob denn möglicherweise nach den 72 Monaten noch andere Türen aufgehen könnten.


    Deswegen stelle ich die Frage auch hier im Forum und nicht beim Jugendamt oder sonstigen Stellen.

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    Ist der Ruf erst ruiniert, dann lebt´s sich reichlich ungeniert.

  • sondern lote aus, ob denn möglicherweise nach den 72 Monaten noch andere Türen aufgehen könnten.


    ..die einzigsten Türrn die da noch abgeklopft werden könnten, wren die oben schon genannten, Wohngeld, Kindergeldzuschuß, ergänzendes ALG2 .. und das wars ansich...

  • Hey,


    bekomme auch UV und leider ist es wirklich so, dass du nach diesen 72 Monaten von neimanden mehr etwas bekommst ausser der KV arbeitet und verdient dann auch mehr als 900 € -denn wenn er unter diesem Betrag verdient muss er auch nicht zahlen.


    Die Lohnaufstellung machen die bei mir, wenn ich mich melde und nachhake wo er denn jetzt arbeitet wieviel er dort verdient usw, erst dann werden sie von sich aus aktiv, jdfls beim hiesigen amt. War auch echt überrascht darüber aber deshalb rufe ich dort auch alle 2 Monate mal an, weil der KV meidner tochter auch häufig woanders arbeitet :kopf


    Für dich alles liebe