Für meinen Sohn bekomme ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Voraussichtlich wird der KV bis dahin und darüberhinaus keine Anstellung mehr bekommen.
Was passiert denn nach den 72 Monaten?
Muss ich dann ggf. einen Anwalt nehmen um weiteren Unterhalt (von woher auch immer?) zu bekommen?
UND: Wie oft überprüft denn das Jugendamt eigentlich die Zahlungsfähigkeit des KV? Von was ist das abhängig?
Vielen Dank für möglichst viele Antworten!