hallo
habe schon mal was zu dem thema geschrieben und das thema beschäftigt mich immer noch.
hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
also, ich war bei meinem ex in seiner bedarfsgemeinschft (amt) gemeldet, das ganze hat sich in sachsen abgespielt.
jetzt bin ich am jahresanfang wegen der trennung zurück zu meiner mutter nach niedersachsen gezogen.
jetzt ist seid rund zwei monaten ein anderes amt für mich zuständig und die wollen das ich den kv angebe ich aber nicht!
jetzt ist meine frage wenn ich den kv weiterhin nicht angebe ob die dann meinen ex anschreiben?
die sehen doch in ihrem pc bzw. in meiner akte das ich in seiner bg war und das ich schwanger von ihm weg bin.
also ich wusste nicht das ich schwanger zu dem zeitpunkt war, habe es erst sehr spät gemerkt.
als ich mich getrennt habe hatte ich echt keine ahnung davon.
jetzt überlege ich die ganze zeit, wenn ich weiterhin sage das ich durch ein ons schwanger geworden bin obwohl ich ja in der bg meines ex gemeldet war (die können mit sicherheit eins und eins zusammen zählen), die das sehen und ihn einfach anschreiben ob ich dann die angearschte bin wenn die ein dna-test oder sowas verlangen und 100%ig fest steht das er der vater ist.
dann krieg ich doch mächtig ärger, oder?
würde das amt soweit gehn und ihn echt anschreiben?
die wollen ja schließlich rauskriegen wer der kv ist.
hab ihr davon ne ahnung?
ich bin echt am verzweifeln
gruß kiwa