KM auch unterhaltspflichtig mit Hartz4...?

  • Hallo,
    das vorige Posting hat mich auf eine Frage gebracht....


    Wie sieht es eigentlich mit den Unterhaltszahlungen einer KM aus, wenn diese von HartzIV lebt und einen 400€-Job hat??


    Ist doch bestimmt so, dass sie auch was an den KV zahlen muss- oder?


    Ist der Verdienst des KV auch zu berücksichtigen?


    Sind für "Profis" wahrscheinlich dumme Fragen, aber mein Freund will mir das nicht so recht glauben, dass seine Ex zahlen muss, wenn der Sohn bei ihm lebt....

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Hey


    Du weißt ja, es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten *g :D


    wenn diese von HartzIV lebt


    Sagt alles aus,...NEIN! ..denn sie ist gar nicht leistungsfähig...


    Ist der Verdienst des KV auch zu berücksichtigen?


    Was sollte der Verdienst des Vaters mit dem KU zu tun haben, hat es in anderer Situation doch auch nicht..
    Nein, der Verdienst des betreuenden Elternteils hat nichts mit dem KU zu tun.


    Sind für "Profis" wahrscheinlich dumme Fragen, aber mein Freund will mir das nicht so recht glauben, dass seine Ex zahlen muss, wenn der Sohn bei ihm lebt....


    Das steht ihm gut, das er dir nicht glaubt ;)
    Denn du hast da unrecht..sie müßte nämlich nicht...


    Allerdings ist sie gesteigert erwerbspflichtig u müßte sich umgehend einen Volltimejob suchen, um leistungsfähig zu werden, heißt, entsprechendes Einkommen erwirtschaften, notfalls plus Nebenjob..


    So u nun kommt die Realität..wie groß sind wohl erstmal die Aussichten das sie entsprechenden Job findet/finden will...
    Und was könnten evtl. noch für Gründe kommen, die verhindern das sie entsprechendes Einkommen erziehlt?!


    Gruß
    Jens

  • Wie sieht es eigentlich mit den Unterhaltszahlungen einer KM aus, wenn diese von HartzIV lebt und einen 400€-Job hat??


    Der Selbstbehalt bei H4 & Job liegt irgendwo bei 165€, nagel mich nicht auf den ct. fest...
    Diesen muss sie einsetzen um den KU zu leisten, da sie damit über dem pfändungsfreien Existenzminimum (vulgo: Harz4 ) Einkommen erzielt.
    Der Rest von den 400€ mindert ihre Bedürftigkeit, also den Bewilligungssatz für sie selbst.
    Wenn es um KU geht sind die Grenzen, zum Glück, enger gezogen als bei anderen Säumnissen.


    Volker

  • Hi,


    hinzuzufügen wäre noch:
    Wenn der betreuende ET das 2-3 -fache vom nichtbetreuenden ET verdient, so ist der Nichtbetreuende NICHT KU-pflichtig !


    Dann noch:
    Es kann durchaus sein, wenn dein LG genug verdient, und andere Parameter stimmen, er Ehegattenunterhalt zahlen müßte ... :amok:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ehegattenunterhalt zahlen müßte ... :amok:

    Danke, aber
    .....zum Glück waren die beiden nicht verheiratet.... ;)

    Und ob er jetzt soooo viel mehr für sich hat sei dahingestellt...
    Sie hat ihn ganz schön ausgenommen(ca.200.000€ unterschlagen).
    Sein Leben und Firma war dadurch ziemlich kaputt und mußte durch Kredite wieder machbar gemacht werden...
    :kopf

    Aber das Ganze hat wohl keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt der KM...


    Allerdings zahlt er jetzt durch die finanzielle Lage auch nur den Mindestunterhalt an die KM.
    (Jetzt hat er das ABR zugesprochen bekommen- Beschwerdeverfahren läuft aber noch...)

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    C.deB."Footsteps"

  • Was bisher nicht erwähnt wurde: Da sie gesteigert erwerbspflichtig ist, muss sie ihm ihre Bemühungen, einen entsprechenden Job zu finden, nachweisen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Allerdings ist sie gesteigert erwerbspflichtig u müßte sich umgehend einen Volltimejob suchen, um leistungsfähig zu werden, heißt, entsprechendes Einkommen erwirtschaften, notfalls plus Nebenjob..


    :hae:;)

  • Jens, Du hast nicht geschrieben das sie es NACHWEISEN muss... :D:D:lach

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

  • Was bisher nicht erwähnt wurde: Da sie gesteigert erwerbspflichtig ist, muss sie ihm ihre Bemühungen, einen entsprechenden Job zu finden, nachweisen.


    Ja, so steht es im Gesetz. Da diese gesteigerte Erwerbspflicht de facto auch den Bezug von H4 begründet, handelt es sich praktisch um ein doppeltes Lottchen ;) und wird in der Regel auch so ausgelegt. Halte ich mich als H4 Empfänger nicht daran, wird meine "Hilfe zum Lebensunterhalt" gekürzt und zwar unter das Existenzminimum.


    Volker