72 Mon. UHV aufteilen?!

  • Hallo,


    ich hab ne Frage zum UHV... hier beim JA ging gestern keiner ans Telefon, aber ihr wisst bestimmt auch bescheid...


    Ist es grundsätzlich möglich die 72 Monate bis zum 12.Lebensjahr auch
    aufzuteilen, d.h. ggf. 24 Monate UHV zu beziehen und dann eine
    "Pause" einzulegen, um dann zu einem späteren Zeitpunkt die
    verbleibenden 48 Monate (vor dem 12 Lebensjahr) UHV zu beziehen?


    Oder sind die 72 Monate am Stück zu beziehen, wenn der UHV jetzt
    beantragt würde?


    Danke für eure Hilfe! :sonne

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.

  • Hey


    Nein, ein Bezug an einem stück muß nicht sein...


    Man muß auch kein UVG beantragen, wenn man nicht möchte..alerdings, heißt das dann aber nicht das man z.B. ALG2 für das Kind bekommen kann, denn UVG geht da vor..


    Wenn man also meint nicht auf das Geld angewiesen zu sein u z.B. entsprechend genug eigenes Einkommen zu haben u ohne UVG auszukommen, kann man natürlich auf UVG verzichten, oder wenn eben KU geleistet wird..
    Und man kann dann später UVG neu beantragen..
    Das geht ..


    Gruß
    Jens

  • Danke!!


    Ich wollte jetzt während der Elternzeit UHV beantragen, und dann erstmal eine Pause einlegen, da ich dann wieder Geld verdiene und erst wenn die Kleine dann zur Schule muss wieder beantragen, da gibt es ja ein paar EUR mehr und sie (ver-)braucht dann ja auch mehr.


    Aber super, dann kann ich das ja jetzt beantragen und dann wenns nötig ist, wieder "abmelden" ... juhuu, wieder ein Formular mehr! ;)


    LG

    --
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