Frage zum Unterhaltsvorschuss

  • Hallo Ihr Lieben, :winken:



    nun wirds mal Zeit für meinen ersten Beitrag.


    Mein Ex-Mann ist Österreicher, ich Deutsche. Ich bekomme seit knapp 3 Jahren Unterhaltsvorschuss und habe heute wieder mal einen Fragebogen vom JA bekommen, ob sich in meinen Verhältnissen etwas geändert hat.


    Mein Ex hat nach unserer Trennung in Deutschland gelebt und wohnt nun seit ca 1 Monat wieder in Österreich. Gemeldet ist er aber, soweit ich weiss, noch in Deutschland. Er arbeitet in Österreich und hat noch einen 2. Job selbständig in Deutschland gemeldet. Oder so... :crazy


    Jetzt meine Frage: Welche Auswirkungen hat es auf den UV? Soll ich angeben, dass er in Österreich wohnt, oder seine Noch-Meldeadresse? Ich will ungerne falsche Angaben machen und den UV in keinster Weise gefährden. Fällt der UV weg wenn der Ex im Ausland lebt?



    :thanks: für Eure Mühe, ich hoffe ich habe nicht ein zig mal behandeltes Thema erstellt (hab nix gefunden :rotwerd )


    Lg pickup

  • Hallo,
    ich würde denen genau das sagen wass Du weißt! Also, dass er noch in D gemeldet ist, aber soweit Du weißt in Österreich wohnt und arbeitet!
    Am besten wäre natürlich wenn Du Ihn selber fragen könntest was da los ist. Sonst bekommt er Post von denen und wundert sich!

  • Ja das würd ich gerne (und mach ich auch noch), nur leider ist er nicht immer der Ehrlichste und will nicht noch mehr Ärger bekommen als er schon hat. Daher kann ich mich auf seine Aussagen nicht wirklich verlassen..... :nudelholz

  • Woher weisst Du das alles? Hat er Dir die neue Adresse mitgeteilt? Nur auf Hörensagen würde ich der Behörde nicht diese Info geben.
    M.W. bekommst Du weiter UVS, die Abläufe sind etwas komplizierter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na das weiss ich ja eben auch nicht. Ich will ihm ja auch nicht mehr Probleme machen als er schon hat.


    Aber ich werd mich auch nicht in die Nesseln setzen und was verschweigen.


    Wie läuft das denn dann mit dem UV weiter, wenn der Vater im Ausland lebt? Zahlt das JA trotzdem oder wird das dann gestoppt. Weiss das jemand?

  • Also in meinen Merkblätter steht nichts zum Aufenthaltort des Vaters - er könnte ja auch aus Tiumbuktu zahlen.
    Das mit dem Ärger verstehe ich nicht - entweder hat er genug Kohle - dann muss er auch zahlen. Oder er packt seine Lohnbescheinigungen in die Post und muss nicht zahlen, weil das Geld nicht reicht.
    Meiner KV muss da auch durch - und ihm paßt es auch nicht. Aber es sind Steuergelder die hier ausgezahlt werden. Außerdem könntest du die gesparten Monate vielleicht später nochmal benötigen - falls er z.B. mal nicht Auffindbar oder länger Krank ist - UHV gibts nur 72 Monate.

  • Schreib denen exakt was Du weißt: "DAS ist die Meldeadresse und DIESE Adresse hat er mir zusätzlich gegeben"


    Ob sich daraus Änderungen im UV ergeben, weiß ich nicht. Aber warum sollte er gestrichen werden? Du bekommst für das Kind keinen Unterhalt, also tritt das Jugendamt dafür ein.

  • Hey


    Es handelt sich da ja vermutlich um eine einfache Überprüfung bei dir, ob sich bei dir etwas verändert hat etc. .. aber wird da denn auch nach Veränderungen beim Unterhaltspflichtigen gefragt??
    Ich meine nicht wirklich oder?


    Und falls doch, geb an das du unterschiedliche Angaben hast, u die teilst du mit, d bist ja nicht der Detektiv der seinen Aufenthalt zu ermitteln hat..letztendlich ist der eh egal, weil du in D lebst, u daher das deutsche Recht gilt..
    Somit bekommst du auch weiterhin UVG u er ist weiterhin nach deutschem Recht unterhaltspflichtig...


    Gruß
    Jens

  • Hallo,
    ich war länger nicht online, entschuldigt bitte.
    Jens: Ja es handelt sich um eine routinemäßige Überprüfung. In dem Formular muss ich meine Daten und die des KV angeben. U.a. auch die Adressen. Hab jetzt seine mir bekannte und auch als HW gemeldete Adresse in Deutschland angegeben. Laut meinem Ex ist die Anschrift in Österreich nur NW.
    Ist ja seine Sache. Ich dachte nur ich hätte diesbezüglich evtl eine Meldeplicht gegenüber dem JA. Ich war mir eben nicht sicher, ob der Aufenthaltsort des Vaters eine Rolle spielt.


    Aber Danke schonmal für Eure Antworten! :thanks: :strahlen