Kind nach neuer Ehe zum Vater?

  • @ Bap,
    ich schätze deine Beiträge immer sehr, gerade weil sie so reflektiert sind, aber dieses Mal kann ich deine Meinung echt nicht teilen.


    Aber wenn die Sache eng ist, dann zählen so Dinge wie psychische Belastung eines Kindes, wenn dauernd erklärt werden muss, weshalb das Kind "Max Mustermann" heißt und die Mutter "Elli Beispiel".


    Führt das zu psychischen Belastungen?



    Und die "bessere Betreuungsmöglichkeit" könnte dadurch gewährleistet sein, dass zwei Erwachsene präsent sind - ganz objektiv.


    Womit wir wieder in der Steinzeit wären.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Führt das zu psychischen Belastungen?
    Yep, Tilla. Es gibt leider Beispiele dafür, wie Kids in Schule oder Sportverein usw. darunter leiden (müssen), einen "anderen" Namen zu haben.
    Persönlich finden kann ich das, wie ich will. Es ist einfach so. Und sicherlich können manche AEs hier davon auch (unschöne) Geschichten erzählen.



    Womit wir wieder in der Steinzeit wären.


    Nein. Sondern vor einem Gericht, dass im Falle eines Falles bewertet, beim welchem Elternteil das Kindeswohl am besten gewährleistet ist. Und das ist nicht per se bei mir, nur weil ich AE bin ... Und wenn Du im Falle eines Falles dem mühsam nach einer Entscheidung ringenden Gericht sagst, es wäre Steinzeit, freuen die sich ganz besonders ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • mein liebreizender ex hat recht schnell nach unserer scheidung geheiratet


    die jungs blieben bei mir



    er hatte ein umfangreiches besuchsrecht ( na ja heute heißt das wohl umgangsrecht) gewünscht und auch ohne jede vorbehalte meinerseits bekommen


    nur:
    genutzt hat er es nicht


    die jungs hatten pech , sie mußten mit mama großwerden ;)



    unterschiedliche namen sind ja völliger blödsinn, wieso sollten kinder darunter leiden? :rolleyes2:
    fremdbetreuung ist ja auch die neue frau(sie ist nicht die mutter , also allenfalls ein kigaersatz)
    braucht man nicht
    der vater geht arbeiten und ist erst am abend da .... also bleibt die neue frau eines:
    kiga und betreuungsersatz :hae:


    wozu sollte man der leiblichen mutter dann das kind / die kinder wegnehmen?

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()

  • Öhm, Jens, willst Du nicht oder kannst Du nicht verstehen, was ich geschrieben habe?


    Doch doch...versteh schon...stimmt auch, Kind ist eindeutig besser beim Vater aufgehoben, da dort der gleiche Name, ein Geschwisterchen dort ist, u die neue Ehefrau die die neue "Mama" wird, die 24h für die Betreuung des Kindes da ist...
    Und so kann die leibliche Mutter, die ja nicht wirklich fürs Kind da sein kann, u eh eine verkorkste Familie ohne Partner darstellt, ihren Job besser nach gehen u so auch gut für den KU sorgen..


    Eindeutig wo das Kind besser aufgehoben ist, u das Kindeswohl besser gewahrt ist, u das Kind in keine psychischen Konflikte gerät...


    Geht das zum Familiengericht ist klar das das Kind zum Vater wechseln wird, was in so einer Konstellation nicht unüblich ist..darauf sollte sie gefasst sein...


    :daumen

  • Na Eure Zuversicht will ich mal haben. Ich stimme dem Anwalt 100%ig zu. Die Situation ist nicht ohne!


    Einzelfallentscheidung, aber genau so geschehen:


    Frau wird von Mann in's Frauenhaus geprügelt (anerkannt gewaltbereit - mehrere Vorstrafen). Frau nimmt Kind mit, nimmt neue Wohnung, hat neues Leben. Frau fördert den Umgang zwischen Vater und Kind ungern, wird aber dazu überredet. Dass das Kind verdreckt, müde und hungrig vom Umgang zurückkommt wird mit Ermahnungen geahndet. Dass der Vater ein hochfiebriges Kind nicht hat ärztlich versorgen lassen, war eine Ermahnung wert (Kind hatte Lungenentzündung und wurde in Folge stationär behandelt, konnte Vater ja aber nicht wissen, gell?)


    Vater lernt neue Frau kennen, heiratet, zeugt Kind. Frau lernt neuen Partner kennen, will umziehen. Das war für den Vater Grund genug, das Kind beim Umgang einzubehalten und das ABR zu beantragen. Begründung war: Kind hat zum Vater durch den regelmässigen Umgang tiefe Bindung, den gleichen Namen und er könne sowohl Familie wie auch Kontinuität bieten. Bingo. Komplettes Sorgerecht für Vater.


    Der einzige Unterschied zum Fall der TE sind Gewaltbereitschaft des Vaters und der geplante Umzug der Mutter.


  • Nö, Jens, genau das hatte ich befürchtet, dass Du nur Bahnhof verstehst.


    Nochmals ganz langsam. Ist die Situation vor Gericht ausgeglichen! und beide Elternteile können gleich viel Gewicht ins Feld führen bezüglich einer Betreuung des Kindes, können bereits so Kleinigkeiten wie aufgeführt zu einer Entscheidung in die eine oder andere Richtung führen. Denn beide dieser Kleinigkeiten sind zukunftsorientiert. Und genau danach guckt, ich sage es nochmals, das Gericht: Wo ist das Kindeswohl in Zukunft am besten gewährleistet. Und wenn dann als gegenargumentation nur klassenkämpferisches kommt, ist das fürs Gericht auch eine deutliche Ansage ...


    Sprich: Ich will schlicht davor warnen, zu blauäugig und selbstsicher in solche Verfahren hineinzugehen. Man muss sich gedanklich sehr darauf vorbereiten und weg vom eigenen Bauchnabel in die Schuhe des Gerichts. Die gucken nach dem Kindeswohl in der Zukunft...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • wozu sollte man der leiblichen mutter dann das kind / die kinder wegnehmen?


    Das ist genau die Krux und unser Denken als derjenige, der jetzt gerade das Kind/die Kinder betreut: Da will das Gericht mir die Kinder wegnehmen. (Dahinter steht immer so ein bisschen Besitzdenken...).
    Aber die Gerichte sind da ganz anders gestrickt, die Rechtsschreibung sieht es ganz anders. Sie sagt: Wo hätte das Kind es in Zukunft - unter Berücksichtigiung aller greifbaren Umstände - am besten. Und wenn der andere Elternteil da auf einmal präsent ist, dann kann das immer heikel werden. Das muss mir klar sein. Genau darum geht es.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Der Vater kam mit seiner neuen Frau nun auf die Idee,daß das Kind bei ihm leben soll weil es doch für das Kind "besser" ist,in einer Familie aufzuwachsen statt bei der Mutter,die zudem voll berufstätig ist und dementsprechend weniger Zeit für das Kind hat,als die neue Familie,insbesondere die neue Frau des Vaters,die zuhause ist und sich "nur" um die Familie kümmern kann.


    Da soll wohl ein Kind in einer Scheinwirklichkeit aufwachsen. Die "Familie" ist eine Stieffamilie. Warum soll das Kind bei einer Ersatzmutter aufwachsen? Und wenn der Vater dann eine neuere Frau hat, soll diese sich um das Kind kümmern ??


    Ich denke, das alles ist Mumpitz


    Der Kater :brille

  • Ich denke dass Gerichte aber auch ganz genau wissen, dass es dem Kind extrem schadet und es traumatisiert,
    wenn es auf einmal einfach seiner Mutter entrissen wird.
    Das wäre mal das Erste gewesen, was ich gedacht hätte.
    Noch vor der Sache mit der Ehe des Papas und der Namensache.
    Und kein Gericht nimmt ein Kind der Mutter weg, wenn die Mutter nix verbrochen hat.
    Das wäre ja Blödsinn hoch10.
    Dann müssten ja alle Mütter nach einer Scheidung sich irre schnell wieder ehelichen lassen "müssen", nur um die Kinder
    nicht abgesprochen zu bekommen, und das grenzte dann an Prostitution.
    Bekloppt und unmenschlich.
    Nee nee nee...
    Schon der Menschenverstand sagt mir, dass eine normale Mutter keine Angst zu haben braucht

  • Nö, Jens, genau das hatte ich befürchtet, dass Du nur Bahnhof verstehst.


    Ne du, ich glaub nicht das ich nur Bhf verstehe..


    Deine Aussagen waren klar u deutlich ...allerdings schwenkst du inzwischen um..aber gut..


    und beide Elternteile können gleich viel Gewicht ins Feld führen bezüglich einer Betreuung des Kindes,


    Jaja, nur hier ist nichts ausgegleichen, hir kommt ein Vater mitmal weil er geheiratet hat u ein weiteres Kind etrwartet mit der Begründung, Kind ist doch besser bei ihm aufgehoben, da intakte Familie..u dem hast du ja selber zugestimmt, das das ja besser ist, was absoluter quatsch ist..da ist nichts im Gleichgewicht..u das dort nur ein klitzekleines bischen fehlt was die Entscheidung ausmacht, da ist nämlich nichts, was überhaupt eine Entscheidung begründen würde..so sieht eher die Rechtsprechung aus...


    Die gucken nach dem Kindeswohl in der Zukunft...


    Und wenn der andere Elternteil da auf einmal präsent ist, dann kann das immer heikel werden.


    Nur das ist er ja nicht!!!!
    Er ist nicht präsent, sondern wenn überhaupt die neue Ehefrau, mit einem Kleinkind, also doch nichtmals zu 100% für sein Kind da..
    Mit einer neune Ehefrau den Wechsel eines Kindes zu begründen, ist etwa genauso als wenn man gar keinen Grund dafür anführt..

  • Hallo hallo hallo,
    können wir nicht mal von dem schreiben, wie es so einem vierjährigen, die Mutter gewöhnten, Pimpf geht?
    Wenn die "sauber" ist und den Pimpf liebt und der Pimpf sie?
    Geht es dem Pimpf in diesen Verhältnissen so mies und erbärmlich, dass das Gericht interventieren müsste und das Kleine der Mutter nehmen?

  • Schon der Menschenverstand sagt mir, dass eine normale Mutter keine Angst zu haben braucht


    Muss ich leider widersprechen...



    Wenn ich das alles lese wird mir sowas von übel....




    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Hat jemand meinen Beitrag gelesen?


    Für das Gericht wird da nix "entrissen", es gibt keine "Stieffamilien", der "gesunde Menschenverstand" ist für Milchmädchen. Für das Gericht stellt es sich so dar: Der Vater hat eine vertrauensvolle Bindung zum Kind, die neue Frau ist bestimmt auch schon gut mit dem Kind befreundet. Er kann dem Kind die heile Welt, das Brüderchen, die bessere Integration (Namen) in die Familie bieten. Da findet lediglich ein Rollentausch statt: Der bisherige betreuende Elternteil wird zum Umgangselternteil und gut ist's.

  • Da findet lediglich ein Rollentausch statt: Der bisherige betreuende Elternteil wird zum Umgangselternteil und gut ist's.


    Das sehe ich nicht so:
    Der Vater betreut ja nicht das Kind, sondern er läßt betreuen!


    Also nix Rollentausch. Den einzigen Rollentausch begeht die Stiefmutter:


    Von der nichtbetreuenden Stiefmutter zur betreuenden Stiefmutter



    :brille