Schulbonus ???

  • Was ist das denn? :hae:

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben,
    wo du realisierst wer dir wirklich wichtig ist,
    wer es nie war und wer es immer sein wird.
    Also mach dir keine Gedanken um
    die Menschen aus deiner Vergangenheit...
    Denn es hatte seine Gründe warum sie es
    nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • das ist ein schulpaket in höhe von 100 euro für alle kinder wo mind. ein elternteil alg2 leistungen im august bezieht. so stehts sinngemäß im 24a sgb2.

  • Hallo
    wenn ich mich mal einklinken darf?!?
    Muss man dafür einen Antrag stellen?
    LG Doris

  • Ja. Ein formloser Antrag muß gestellt werden. Das Geld gibt es nicht automatisch (es wird auch bei uns zumindest schon drauf verwiesen, den Antrag jetzt schon zu stellen).
    Das Schulgeld wird übrigens zukünftig jedes Jahr gezahlt (auf Antrag), ist keine nur einmalige Leistung, wie der Kindergeldbonus

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hey


    Ja. Ein formloser Antrag muß gestellt werden. Das Geld gibt es nicht automatisch (es wird auch bei uns zumindest schon drauf verwiesen, den Antrag jetzt schon zu stellen).
    Das Schulgeld wird übrigens zukünftig jedes Jahr gezahlt (auf Antrag), ist keine nur einmalige Leistung, wie der Kindergeldbonus


    Warum denn auch für dieses Thema noch ein weiterer Thread..das endet ja ähnlich dem Kindergeldbonus.


    Das ganze hatten wird och schon auch die selben Fragen...


    Nein, es ist kein gesonderter Antrag nötig, auch nicht jedes Jahr aufs neue...


    Siehe hierzu:


    Schulstartgeld §24a SGB2


    Gruß
    Jens




  • Ich habe mehrere Threads duchgesehen und nichts über den Schulbonus gefunden, auch nicht als ich über die Suche gegangen bin.


    Lieber Jens, nicht immer direkt losmeckern. Wenn Dich der Thread stört, mach ihn nicht auf und les ihn nicht :strahlen und schon mußt Du Dich nicht mehr ärgern ;)

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben,
    wo du realisierst wer dir wirklich wichtig ist,
    wer es nie war und wer es immer sein wird.
    Also mach dir keine Gedanken um
    die Menschen aus deiner Vergangenheit...
    Denn es hatte seine Gründe warum sie es
    nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • nein ein gesonderter antrag ist nicht notwendig. für alle eltern die im august leistungen nach dem sgb2 erhalten wird der bonus automatisch überwiesen für die schulpflichtigen kinder. das kann auch ergoogelt werden unter § 24a SGB II

  • Hey


    Lieber Jens, nicht immer direkt losmeckern.


    Ähm..aber schon mal ans Näschen gefasst??


    Ich hab nicht losgemeckert..nur drauf hingewiesen das es dazu u.a. schon einen anderen Thread gibt u das nachher es bald noch so endet wie mit dem Thema, KingerGeldbonus...kein gemecker, nix schlimmes..enfach eine Antwort..
    U auch das Thema hier, hat schon ähnliche Diskussionen auf den Plan gerufen..
    Und vielleicht war nicht alles nur auf Dich gemünzt...


    Das war absolut kein Meckern, ausser man möchte u meint das darin lesen zu müssen!


    Wenn Dich der Thread stört, mach ihn nicht auf und les ihn nicht und schon mußt Du Dich nicht mehr ärgern


    Auch diese Hinweise von wegen "..dann muß das ja nicht gelesen werden ..etc. .." hatten wir auch schon, nur dann lebt ein Forum bald nicht mehr..


    Ich hab mich weder geärgert, noch störte mich der Thread ..


    Nur wer hier gemeckert hat is nu klar ;) ..



    Hoffe aber das du mehr aus meiner Antwort heraussaugen konntest als ein angebliches Gemecker.. denn die erfragten Infos sind ja vorhanden ;)


    Hier mal ein Thread dazu..:
    ..ein Schulstartergeld-Thread


    ..ich glaub es gibt gar noch einen weiteren u in den Kindergeldbonus-Thread`s flammte das Thema auch des öfteren schon auf..u wurde das Thema behandelt..
    Einfach nur ein Hinweiß, kein Gemecker...!!!


    :drink


    Gruß
    Jens

  • Sorry Jens,
    der Schulbonus wird ab 2009 aber nun mal jährlich gezahlt. Und Antrag dafür ist auch nötig. Wen man ihn dann erst im Juli stellt(und die Bearbeitungszeiten nicht bedenkt) sollte im August auch nicht meckern, wenn das Geld erst Monate später kommt.
    Kindergeldbonus, ist ausgezahlt worden, ohne Antrag, bzw. erreicht die Kindergeldbezieher diesen Monat noch, gleichzeitig mit dem Kindergeld.

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  • Sorry Jens,
    der Schulbonus wird ab 2009 aber nun mal jährlich gezahlt. Und Antrag dafür ist auch nötig.


    Schon mal gelesen..sprich den §24a des SGB2 und den von mir beigefügten link, der direkt vom Arbeitsamt ist..
    Du darfst natürlich jedesmal das extra beantragen, nutzt abe rnichts, muß auch nicht u interessiert auch eigentlich niemanden, weil ein extra Antrag NICHT nötig ist..
    Sozusagen würdest du etwas beantragen, was schon beantragt ist..


    Es steht dort alles was eigentlich letztendlich keine Fragen mehr offen lassen dürfte..


    Und nochmal:


    §24a SGB2


    ... interessant hierbei die Hinweise, Seite5 Punkt 3, "Nachweise" .. dann Seite 6 Punkt 4.1 "Antragstellung u Entscheidung" ..
    ..da solte es eigentlich nichts mehr zu deuten geben..


    Es bedarf KEINES extra Antrages, auch nicht wiederkehrend jedes Jahr aufs neue..




    und das ganze hat auch NIX mit dem Kindergeldbonus zu tun, andere Baustelle..anderes Gesetz, andere Richtlinien..


    Gruß
    Jens

  • Auf der Seite steht: Jeder, der das .... und ...... erhält erhält 100 e Schulgeld.
    Sorry, da wie immer knapp an Zeit, und müde, ich such und gebe Dir Morgen den Gesetzestext, das die 100 € ab Schuljahresbeginn2009 jährlich gezahlt werden. Die haben mit dem Konjunkturpaket nämlich nichts zu tun.

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  • Hey


    Auf der Seite steht: Jeder, der das .... und ...... erhält erhält 100 e Schulgeld.
    Sorry, da wie immer knapp an Zeit, und müde, ich such und gebe Dir Morgen den Gesetzestext, das die 100 € ab Schuljahresbeginn2009 jährlich gezahlt werden. Die haben mit dem Konjunkturpaket nämlich nichts zu tun.


    Äh, meinst du nicht das DU da ein wenig sehr viel jetzt durcheinader bringst?


    ICH weiß das das NICHTS mit dem Konjunkturpaket zu tun hat..ich hab auch nicht behauptet das es was damit zu tun hat..



    Den Gesetzestext brauchst du mir nicht geben..den hab ich hier nämlich nun schon mehrfach gepostet ... u ich kenn ihn auch.. uich weiß acuh was das Schulstartgeld ist usw. ... u auch wer, wann, wie u warum erhält..



    Wir sind hier doch jetzt beim Schulstartgeld nach §24a SGB II .. oder etwa nicht?? :hae:



    verwirrte Grüße
    Jens

  • Nein, ich bin nicht beim Schulstartgeld.
    Sondern bei den 100€ die jedem Schüler gezahlt werden, bis zum 10 Schuljahr. Und dies jährlich, Ab dem ersten Schuljahr.

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  • Nein, ich bin nicht beim Schulstartgeld.
    Sondern bei den 100€ die jedem Schüler gezahlt werden, bis zum 10 Schuljahr. Und dies jährlich, Ab dem ersten Schuljahr.


    *Kopfkratz...


    Ah so...also doch beim umgangssprachlichen "Schulstartgeld"


    ..auch genannt:


    "Zusätzliche Leistungen für die Schule"


    ..nach §24a SGB II ...


    Huhu..du stehst auf der Leitung ;) ;)


    Gruß
    Jens

  • Huhu..du stehst auf der Leitung ;) ;)


    Gruß
    Jens


    Oder wir reden aneinander vorbei????
    Ich meine das, was letztes Jahr neu beschlossen wurde:
    Wenn mindestens ein Elternteil aus der Familie auf Arbeitslosengeld II Leistungen angewiesen ist, so soll es nach einem neuen Gesetzesentwurf des Bundeskabinettes 100 Euro pro schulpflichtigen Kind für Schulmaterialen geben. Die zusätzlichen Zahlungen sollen bis zum zehnten Schuljahr immer zu Beginn des neuen Schuljahres ausgezahlt werden (quelle:/www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schulgeld67301.php)
    Und was ab dem kommenden Schuljahr 2009/2019 gilt. Ab....nicht einmalig.
    PS: Es ist mittlerweile kein Gesetzentwurf mehr, sondern beschlossene Sache. Beantragen muß man aber selber....und hier bei uns sagen die SB´s ....Anträge bitte jetzt schon einreichen, damit sie bis August bearbeitet sind.

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Hey


    Oder wir reden aneinander vorbei????


    *grmpf


    ..ne du stehst eindeutig auf der Leitung!!!!!!!



    Von nichts anderem rede ich die ganze Zeit..aber deine Infos sind nicht richtig..


    Ließ doch einfach mal den von mir auch hier eigestellten link..


    U dabei geht es um den NEUEN §: § 24a des SGB 2



    Du ließt aber schon was ich so schreib??.. ..
    Entweder ließt du es nicht oder du stehst doch ziemlich auf der Leitung..


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Du ließt aber schon was ich so schreib??.. ..
    Entweder ließt du es nicht oder du stehst doch ziemlich auf der Leitung..


    Gruß
    Jens


    Sorry Jens,
    ich lese(klar überflieg ich nur, aber das hat anderen Grund)...aber ich glaube nicht alles was ich lese, sonst stünde ich noch mehr als auf der Leitung.
    Aber okay....ich weiß, was ich weiß (aus sicheren Quellen, ganz sicheren), aber sicherlich behauptet das ein jeder von sich. So what. ...soll jeder für sich mit sich nehmen, was er denkt.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • aber ich glaube nicht alles was ich lese


    ..aber du glaubst scheinbar alles was du zu hören bekommst... :Hm


    Dabei fällt dir nichtmals auf das die ganze Zeit von etwas die Rede ist, was du vehement versuchst als etwas anderes zu verkaufen :brille


    ich weiß, was ich weiß (aus sicheren Quellen, ganz sicheren),


    ..die Quellen sind also so sicher, das sie mehr wissen als ein Gesetzestext aussagt, der gar noch direkt von der entsprechenden Stelle veröffentlich wird..wow, das müssen ja Quellen sein, könnte dann ja nur noch die Bundesregierung sein, aber die kann das nun auch nicht mal eben so alles wieder verändern was u wie es laufen soll..


    Sorry, aber das is schon wirklich kurios...


    Aber denn mal weiterhin viel Erfolg beim "überfliegen".



    Dennoch sind deine Infos, von deinen sicheren Quellen falsch!


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Gut...dann sind sie falsch.
    Mag un solche Uhrzeiten nicht mehr drüber streiten.
    Ich werd Dir meinee Zusage dann mal mailen...weil...sie sind nicht falsch.
    Egal. Frohe Ostern und fröhliches Eiersuchen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Und warum lässt du uns dann nicht an deinen so sicheren Quellen mit teilhaben...??


    Der Gesetzestext ist ein offizieller §..
    Der link die eine Veröffentlichung des Arbeitsamtes .. wenn du doch mehr weißt, als das Gesetz her gibt u was auch die gewährende Stelle, eben das Arbeitsamt, warum teilst du uns das dan nicht mit, wer da die sichere Quelle ist u wie da die Aussagen sind, u auf was man sich da beruft..alles andere bringt doch absolut nichts..


    Gruß
    Jens