Hab ne Frage bezüglich Umgangs- und Besuchrecht!

  • Huhu,
    also bei mir und der kleinen is jetzt der Fall, dass der KV seit Trennung nichts nach der kleinen fragt, hinzu kommt, dass sich erst jetzt rausgestellt hat, dass er bereits Kinder hat (!) für die er sich auch erst interessiert hat wenn ein neuer Partner da war um der Mutter eins auszuwischen...
    Er bezahlt auch für kein Kind Unterhalt und ich habe das alleinige Sorgerecht für die Kleine.
    Kann der KV also jederzeit aus heiterem Himmel seinen Anspruch auf Umgangsrecht geltend machen egal was er verbockt hat oder wielange die Kleine nichts von ihm gehört hat????
    Hoffe auf ne Antwort,
    Gruß Sabrina

  • Okay danke,
    ob man das immer gut finden soll,.... naja
    Ich denk einfach dass das nem Kind doch nicht hilft, wenn sich zB nach nem Jahr ein Mann der sich Papa nennt wieder einmischt und wenn er zwei Monate später wieder mal keine Lust hat den Kontakt abbricht. Vorallem ist es tatsächlich so, dass das gar net zu verantworten is ihm die Kleine allein anzuvertrauen.
    Aber das versteht so ein Wurm ja noch net, das einzige was se so klein dann mitkriegen is jemand der ein paar Wochen kommt und plötzlich wieder weg is....
    Aber danke nochma

  • Am betsen zum Jugendamt und mit ihnen begleiteten Umgang absprechen, die reden dann mit dem KV und machen Termine, kommt er zu mehreren Terminen nicht wird ihm der Umgang untersagt, kommt er immer ist es gut fürs Kind ;-)

  • Hey


    Kann der KV also jederzeit aus heiterem Himmel seinen Anspruch auf Umgangsrecht geltend machen egal was er verbockt hat oder wielange die Kleine nichts von ihm gehört hat????


    Ja, letztendlich kann er das...dauerhaft kann er das nicht wirklich machen, also Umgang einklagen, u dann wieder einschlafen lassen um ihn erneut einzuklagen, da würde man ihm dauerhaft schon fragen was das soll.


    Aner erstmal wird man ihm das sehr wohl gewähren, auch wenn er sich z.B. 1 Jahr lang nicht meldet.


    Bedenke aber, das es dabei auch völlig egal ist, ob er weitere Kinder hat um die er sich vielleicht auch nicht kümmert, u auch egal ist ob er Unterhalt zahlt, oder nicht zahlen kann..Unterhalt hat mit Umgang nichts zu tun, das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe!



    Am betsen zum Jugendamt und mit ihnen begleiteten Umgang absprechen, die reden dann mit dem KV und machen Termine, kommt er zu mehreren Terminen nicht wird ihm der Umgang untersagt, kommt er immer ist es gut fürs Kind ;-)


    Von dem Glauben das ein JA das alles kann, solte man scih schnellstens trennen.
    Ein JA kann weder einen BU anordnen noch kann es den Umgang untersagen!
    Soviel rechtliche Möglichkeiten hat ein JA nicht, ganz im Gegenteil! Die Möglichkeiten u Funktionen eines JA werden oftmals deutlich überbewertet!


    Gruß
    Jens

  • Hallo Apfelkern :winken: ,
    ja, er darf. Aber vielleicht hat er es ja nicht vor.


    Die Frage ist aber auch, wie es, wenn er sich meldet, weiter geht.
    Es soll dem Kind ja gut tun.
    Und da ist die Frage was dem Kind wie gut tut.
    Und jedes Kind widerrum hält die Dinge unterschiedlich gut aus und
    ist mehr oder weniger sensibel.


    Ich meine Kontinuität sollte dann her. Daran solltet Ihr Euch halten und dann wird es
    wohl gut gehen.


    Wenn nicht, weil er sich ewig nicht meldet und das Kind leidet aber nichts hilft,
    dann kannst Du versuchen, etwas gegen die Kontakte tun. Dem Kind muss gedient sein.


    Das Kindeswohl steht ganz ganz ganz oben.
    Bei den Juristen und hoffentlich auch Eltern.
    Wir "Alten" sind gar nicht so wichtig.


    Liebe Grüße,


    Jupiler

  • Ja, meines wissens ist das so. Schliesse mich somit den anderen an.


    Wenn ein KV (oder natürlich auch eine KM..spreche aber in meiner Antwort vom KV weil er in der Frage genannt wurde) zunächst keine Lust hat am Leben seines Kindes teil zu haben, dann muss er das auch nicht (Unterhalt ist da was anderes. Aber den Umgang selber "muss" er nicht wahrnehmen. Schon gar nicht, bevor da gerichtlich was geregelt wurde). Er kann es also gern durchaus lassen sich nach seinem Kind zu erkundigen. WENN er dann aber eines Tages auf den Splien kommt, doch mal was von seinem kind wissen zu wollen, dann hat der andere Elternteil ihm alle Türen offen zu halten und sich dafür einzusetzen daß da Kontakt zustande kommt (hierbei spielt es gar keine Rolle mehr, ob die Kindesmutter (oder eben im umgekehrten Fall ein Kindesvater) oftmals sogar Jahrelang versucht hat Kontalk herzustellen und er diesen wehement abgelehnt hat...)
    Das ist nunmal (leider) so. Mit "leider" meine ich nicht, daß ich es dem Kind nicht wünsche Kontakt zu haben, aber es ist ja nunmal so, daß man da offensichtlich machen kann was man will.
    Wenn das dann gerichtlich geregelt ist wie es mit dem Umgang zu laufen hat, sollte er sich schon dran halten. ob er´s tut....ich hoffe es sehr für das Kind!!!

  • ... erst mal für die Antworten...
    Zuerst mal.... ich meinte das mit dem Unterhalt und dem Umgang anders... er wird gewalttätig muss man dabei erwähnen!
    Und dann haut er ab mit den Worten, "schmink dir ab dass ich mich kümmer und du wirst keinen cent sehn, da geh ich lieber schwarzarbeiten!.... aber wehe ich krieg mit dass du nen andern hast, da werd ich dir schön nen Strich durch die Rechnung machen, vorher mach ich von meinem Besuchsrecht gebrauch und steh regelmässig bei euch auf der Matte... und wenn ich mitkrieg dass du was ernstes haben solltest mach ich euch alle kalt!"
    So.... also sieht das aus als würds in irgendner Weise um meine Tochter gehn? Und ich würd auch keinem Vater oder keinem Kind irgendwas entziehen wollen, aber selbst wenn er Sie regelmässig sieht, macht ers wohl nur um sich in mein neues Leben einmischen zu wollen, bzw das heisst wohl auch.... wenn ER sich neu verliebt brauch er das nicht mehr und die Kleine wird auch wieder unwichtig?!
    Gruß Sabrina