Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo :wink


    ich habe da mal eine Frage, die mich gerade schwerst beschäftigt... Ich bin mittlerweile (seit Nov.) mit den Kindern ausgezogen, irgendwann in einem halben Jahr wird dann mein Noch-Mann wohl die Scheidung einreichen. Nun hat er gerade festgestellt, dass er auf keinen Fall auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichten wird.


    Gemeinsames Sorgerecht ist klar. Auch wenn ich der Meinung bin, dass es nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht sein sollte... (Papawochenenden gab es bisher nicht, es gab genau einen Papa-Sonntag von 10 bis 18 Uhr, KU bekomme ich auch nicht, werde ich aber nun anwaltlich einfordern) Naja, jedenfalls brauche ich für alles und jedes seine Unterschrift. Egal ob es um Schulanmeldung geht, Anmeldung am neuen Wohnort, Wechsel der Krankenkasse, Beantragung eines Ausweises... immer muss er mit unterschreiben.


    Und das gestaltet sich teilweise schwierig, denn er ist sehr viel geschäftlich im Ausland unterwegs und auch selbst kein Deutscher. Wie ist das denn mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wird das nicht normalerweise dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder leben? Ich kann doch nicht bis in alle Ewigkeiten wegen Unterschriften hinter ihm herlaufen :rolleyes2: zumal auch die Möglichkeit besteht, dass er seinen Wohnsitz wieder ins Ausland verlegt. Ausserdem möchte ich auch nicht riskieren, dass er die Kinder (vor allem die Kleine, die beiden Großen sind ja schon Teenies) gegen meinen Willen mit ins Ausland nehmen kann.


    Oh Menno :( warum kann jemand alle Rechte haben wollen aber keine Pflichten? Ob das wirklich so geht?


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

    Einmal editiert, zuletzt von Einhorn ()

  • Hallo,


    solange keiner die Frage des Aufenthaltbestimmungsrechts vor Gericht bringt, bleibt es beim gemeinsamen AB. Wenn du es beantragst, die Kinder ohnehin bei dir leben und nichts wesentliches dagegen spricht dass es so bleibt, dann sind die Chancen, dass es Dir auch gegen den Willen des Vaters eurer Kinder übertragen wird, aber wohl recht gut.


    Auch wenn du das AB hast, hat der Vater der Kinder aber ein Umgangsrecht. Das schließt in der Regel auch ein, dass er mit den Kindern im Urlaub in seine Heimat zu seiner Familie ins Ausland fahren kann, wenn es nicht klare Belege (z.B. gekündigtes Arbeitsverhältnis, gekündigte Wohnung o.ä.) dafür gibt, dass er plant sie zu entführen.


    Eine Unterschrift brauchst du auch jetzt nicht für alles. Die normalen Dinge des Lebens kannst du ohne ihn regeln, auch bei gemeinsamen Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wegziehen mit den Kindern darfst du derzeit allerdings nicht so einfach. Schulanmeldung, Krankenkassenwechsel und Wohnortwechsel werden ja keine häufigen Ereignisse sein.


    Das Sorgerecht wird nur noch selten auf einen Übertragen. Auch minimale Gesprächsfähigkeit reicht in der Regel für ein gemeinsames Sorgerecht, wenn nicht gravierende Gründe dagegen sprechen. Es gibt Richter, die selbst in offensichtlich auswegslosen Situationen noch eine Zwangsmediation der Geschiedenen per Gericht verordnen um ein gemeinsames Sorgerecht aufrecht zu erhalten. Grund ist u.a., dass Elternteile ohne Sorgerecht und mit nur geringem Umgang sich vermutlich häufiger zum Schaden der Kinder ganz von den Kindern zurückziehen (sei es aus Resignation, Depression, Interesselosigkeit u.a.),) als Eltern, die noch Sorgerecht haben. Wenn Kinder zwei kommunikationsfähige Eltern mit Verantwortung für wichtige Entscheidungen haben, ist das sicher besser für sie.


    Zu Eurer speziellen Situation lässt sich hier natürlich nichts sagen. Wenn Du mit im Einverständnis den Kindern ausgezogen bist, dann ist die Situation sicher eine andere, als wenn die Kinder gegen den Willen Ihres Vaters von dir mitgenommen wurden (dafür hätte ich wenig Verständnis). Du schreibst auch nichts, warum die Kinder den Vater praktisch nicht mehr sehen. Das ist aber wohl auch nicht der Kern der Frage.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

  • Hey


    Ich würd mal sagen du bringst da ein wenig was durcheinander.


    Naja, jedenfalls brauche ich für alles und jedes seine Unterschrift. Egal ob es um Schulanmeldung geht, Anmeldung am neuen Wohnort, Wechsel der Krankenkasse, Beantragung eines Ausweises... immer muss er mit unterschreiben.


    Du brauchst für alles seine Unterschrift, für genau das alles, u das wars dann auch schon !!


    Du brauchst seine Unterschrift in wichtigen entscheidenden Dingen das Kind betreffend. Die von dir aufgezählten Dinge waren es somit schon. (wobei mit der Krankenkasse, denke mal das das nicht ganz sein kann, das hat wenn eher wenig was mit dem SR zu tun)


    Die Dinge des Alltagsentscheides kannst du fällen u auch dafür unterschreiben, z.B. Anmeldung in einem Sportverein etc.


    Ansosnten ist das eben die Sache des GSR = gemeinsame Sorgerecht.


    Das mit dem Wohnort bezieht sich da schon eher expliziet auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Wie ist das denn mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    Wird das nicht normalerweise dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder leben?


    NEIN!
    Es wird erstmal niemandem zugesprochen, da es beide inne haben das ABR.
    Erst wenn das ganze strittig wird, u das scheint es ja bei euch nciht zu sein, da die Kids bei dir leben u er da sich nicht gegenteilig geäußert hat.
    ABR liet also bei euch beiden.


    Es bekommt auch nicht jemand per Gericht zugesproche (anders wäre es nämlich nicht möglich) weil die Kids bei einem Elternteil leben. U strittig ist es bei euch ja nicht, es stört dich offensichtlich nur das du das nicht alleinig hast, aberdas reicht für eine SR-Änderung ncht.



    Ausserdem möchte ich auch nicht riskieren, dass er die Kinder (vor allem die Kleine, die beiden Großen sind ja schon Teenies) gegen meinen Willen mit ins Ausland nehmen kann.


    Das könnte er auch wenn du das ABR hast..außerdem nimmst du doch sicher die Kids wenn es in den Urlaub geht auch mit ins Ausland ;)
    Das ABR schützt davor aber allerdings nicht..auch wenn du das ABR alleinig hättest könnte er die Kids mit ins Ausland nehmen, das kannst du letztendlich so gut wie gar nicht verhindern, warum auch.


    Also ABR ist ein Teil des SR, da ihr GSR habt, habt ihr beide auch das ABR.
    Eine Änderung kann NUR ein Gericht urteilen.


    Gruß
    Jens

  • Hey


    Wenn du es beantragst, die Kinder ohnehin bei dir leben und nichts wesentliches dagegen spricht dass es so bleibt, dann sind die Chancen, dass es Dir auch gegen den Willen des Vaters eurer Kinder übertragen wird, aber wohl recht gut.


    Sorry, da muß ich dir aber nun massiv wiedersprechen.


    Weil die Kids nun bei ihr leben u weil sie es beantragt wir kein Richter ihr, gegen den Willen des Vaters das ABR zusptrechen. Ganz im Gegenteil in so einem Fall, da würde er es erst recht beim gemeinsamen ABR belassen, da absolut kein Grund für ein alleiniges ABR besteht, viel mehr würde der Richter diesen Antrag als unbegründet ansehen u die Mutter in sein "Gebet" nehmen.


    Auch beim ABR braucht es Gründe für die Übertragung, u das die Kids bei einem Eltenrteil leben ist der Lauf der Dinge, aber kein Grund für die alleinige Übertragung!!!!!!


    Gruß
    Jens

  • Hallo Segelpapa.


    danke für Deine Antwort. Ich bin mit dem Einverständnis der Kinder und meines Noch-Mannes aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen, ca. 30 km entfernt an den Ort, in dem ich arbeite. Das Haus steht zum Verkauf und sollte geräumt sein. Mein Noch-Mann will nach der Scheidung schnellstmöglich seine Freundin heiraten (die auch im Ausland lebt, was mich befürchten lässt, dass er dort hinziehen wird und sich sämtlicher Verantwortung entzieht).


    Natürlich hat er ein Umgangsrecht - ich wünschte, er würde es nutzen. Aber er ist entweder geschäftlich unterwegs oder bei seiner Freundin oder hat sonstwie keine Zeit, wie gesagt - seit November ein Sonntag. Ich habe mit der Beziehung abgeschlossen, wünsche ihm auch, dass er glücklich wird, kein Problem. Aber sich nicht um die Kinder kümmern und trotzdem das ABR haben wollen, das passt doch nicht. Und das stört mich schon. Eben Rechte wollen aber keine Pflichten.


    Als ich mal erwähnte, dass es eigentlich normal sei, dass die Kinder ihren Vater jedes 2. Wochenende besuchen, bekam ich mächtig Schimpfe, weil er das so handhaben könne, wie er will und wenn er (wörtlich!) keinen Bock hat oder keine Zeit, dann muss er sie auch nicht abholen - habe er sich extra anwaltlich versichern lassen. Es ist sicher nicht so, dass ich den Umgang verhindern will, im Gegenteil.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Nochmal Hallo - diesmal Jens :-)


    ich habe mich noch nicht allzu intensiv mit diesen Dingen beschäftigt, muss ich zugeben. Ich bin davon ausgegangen, dass ein Elternteil das ABR hat und dann eben der, bei dem die Kinder leben und der sich um die Kinder und ihre Bedürfnisse kümmert. Naja, ich muss da wohl noch einiges lernen.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hey


    Wie gesagt, ihr habt beide das ABR, u das wird sich auch nicht so ganz einfach ändern lassen, würde auch wie gesagt recht wenig bringen.


    Aber sich nicht um die Kinder kümmern und trotzdem das ABR haben wollen, das passt doch nicht. Und das stört mich schon. Eben Rechte wollen aber keine Pflichten.


    Wie gesagt er hat es automatisch, wobei das eine also die Pflichten insofern nichts mit den Rechten zu tun haben, das solltest du unabhängig voneinader sehen u letztendlich ist es auch unabhängig von einander.


    dann muss er sie auch nicht abholen


    Genau genommen hat er damit auch recht, zwingen kann man ebenso wenig jemanden zum Umgang, wie ihn verweigern. Er hat das Recht, muß es aber nicht wahrnehmen, ok, eigentlich lt. Gesetz schon u ja auch letztendlich nicht deswegen, aber das umsetzen bzw. zwingen dazu kann man getrost vergessen.
    Wenn er also nicht will. ist das halt leider so.


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Auch beim ABR braucht es Gründe für die Übertragung, u das die Kids bei einem Eltenrteil leben ist der Lauf der Dinge, aber kein Grund für die alleinige Übertragung

    Hallo,
    ich bin kein Jurist. Kann sein dass Du Recht hast. Mein Eindruck, den ich in den letzten Jahren u.a. in Gesprächen gewonne habe, ist aber, dass das ABR leichter auf einen übertragen wird als das Sorgerecht in anderen Punkten und dass jemand, bei dem die Kinder wohnen in der Frage einen Heimvorteil (ob berechtigt oder nicht) genießt.


    Aber wie gesagt, mag sein, dass ich mich täusche oder dass es hier Unterschiede in Abhängigkeit von Richterpersönlichkeiten gibt.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

  • Hey


    Das alleinige ABR zu erhalten ist sicher um einiges einfacher als das ASR zu erhalten...dennoch bedarf es einfahc auch für das ABR einen Grund, u ganz so einfahc ist es nicht unbedingt.
    Sicher hat der betreuende einen "Heimvorteil", aber das ist noch lange kein Grund für die Übertragung, besonders wenn der Vater, wie in diesem Fall, ja nichts gegen den Aufenthalt hat. Da wäre ein solcher Antrag eher etwas was nach hinten los geht.


    Und das ganze hat auch nicht mit der Richterpersönlichkeit zu tun.


    Würde ein Richter gar hier das ABR übertragen, wäre sein Urteil sehr gut anfechtbar. .. und die Begründung für die Übertragung sicher spannend.


    Gruß
    Jens

  • Als ich mal erwähnte, dass es eigentlich normal sei, dass die Kinder ihren Vater jedes 2. Wochenende besuchen, bekam ich mächtig Schimpfe, weil er das so handhaben könne, wie er will und wenn er (wörtlich!) keinen Bock hat oder keine Zeit, dann muss er sie auch nicht abholen - habe er sich extra anwaltlich versichern lassen. Es ist sicher nicht so, dass ich den Umgang verhindern will, im Gegenteil.

    Hallo,
    ich verstehe nicht, dass ein Vater seine Kinder nicht sehen will.


    Normalerweise wollen andererseits die Kinder doch Kontakt zum Vater halten. Wenn dem bei Euch so ist, dann macht es schon Sinn sich Gedanken über eine Regelung des Umgangs (ggf. spezifisch für jedes der Kinder) zu machen. Da gibt es verschiedene Szenarien. Direkter Austausch zwischen (den älteren) Kindern und dem Vater zu diesem Punkt, Gespräche beim Jugendamt, gerichtliche Festlegung des Umgangs im Rahmen eines Antrags auf Übertragung des ABR, ggf. unter Mitwirkung eines Verfahrenspflegers, der die tatsächlichen Interessen der Kinder vertritt.


    Wenn Dein Noch-Mann später tatsächlich ins Ausland geht, dann ist die Situation natürlich wieder anders. Ich bin tatsächlich weiter der Meinung, dass es eine Chance auf Übertragung des ABR auf dich gibt, wenn der Vater die Kinder überhaupt nicht sieht, weil ein gemeinsames ABR in der Situation wenig Sinn macht. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist, die Frage müsste ein Rechtsanwalt beantworten.


    Viele Grüße,
    Segelpapa1

  • Hey



    gerichtliche Festlegung des Umgangs im Rahmen eines Antrags auf Übertragung des ABR, ggf. unter Mitwirkung eines Verfahrenspflegers, der die tatsächlichen Interessen der Kinder vertritt.


    Sorry, aber nu wirds doch etwas Hahnebüchen..


    gerichtliche Festlegung des Umgangs in Rahmen eines Antrages auf Übertragung des ABR.


    Wo da würd der Richter aber dann langsam am Rad drehen.


    Wenn ein Antrag auf Übertragung des ABR gestellt wurde u im Termin es dann mitmal auch noch um Umgang geht, der vom betreuenden Elternteil gefordert wird, wobei der andere keinen Umgang möchte, also da möchte ich dann doch mal den Richter erleben, ob dem wohl die Krampfadern platzen?!


    Also nochmal, sie wird mit einem Antrag auf Übertragung des ABR auf sie, derzeit eine satte Bauchlandung machen.
    Und mit einem weiteren Antrag auf Umgang, gegen den willen des Vaters, wird sie sich dann noch unbeliebter beim Richter machen...


    Ich bin tatsächlich weiter der Meinung, dass es eine Chance auf Übertragung des ABR auf dich gibt, wenn der Vater die Kinder überhaupt nicht sieht, weil ein gemeinsames ABR in der Situation wenig Sinn macht.


    Deine Meinung in Ehren, aber die bringt ihr absolut nichts.
    Fakt ist, es wird so nicht laufen. Sie wird das ABR nicht bekommen, ganz im Gegenteil, sie wird sich eine nette Schelte vom Richter einfangen u noch zusätzlich Kosten an der Backe haben, denn PKH dürfte da wohl erstmal nicht greifen.


    Da ist keine Chance derzeit das ABR zu erlangen..davon mal abgesehen was hätte sie davon??..bei den geschilderten Problemen u Sorgen absolut nix.


    Gruß
    Jens

  • Hallo Einhorn,
    viel wird darauf ankommen, wie alt das kleine Kind ist.
    Ein besonnener Vater wird das Kind auch nicht "einfach so", gegen Deinen Willen, mit ins Ausland nehmen
    ohne Rücksprache. Das gehört ja schon alleine aus terminlichen Gründen abgesprochen.


    Liebe Grüße,


    Jupiler :blume

  • viel wird darauf ankommen, wie alt das kleine Kind ist.


    Weder Entscheidungen über das ABR noch Entscheidungen über das SR haben etwas mit dem Alter des Kindes zu tun..



    Zitat

    Ein besonnener Vater wird das Kind auch nicht "einfach so", gegen Deinen Willen, mit ins Ausland nehmen
    ohne Rücksprache.


    Ein besonnener Vater wird auch nicht alles mit der Mutter absprechen müssen, weil er nämlich so besonnen ist u weiß was er tun kann u was nicht u was gut u was nicht gut fürs Kind ist.
    Und ein besonnener Vater weiß das eine Mutter keine Götting ist, u genauso Fehler macht wie er u nicht sie es ist die die Weißheit mit dem Löffel in sich verschlungen hat. :D:lach



    Der terminliche Grund ist der Umgang, der i.d.R. für jeden fest vereinbart ist, auch Ferienzeiten u dabei ist es dann völlig unerheblich wo er mit dem Kind sich aufhält. (daran ändert auch alleiniges ABR nüscht)


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()