Hallo :wink
ich habe da mal eine Frage, die mich gerade schwerst beschäftigt... Ich bin mittlerweile (seit Nov.) mit den Kindern ausgezogen, irgendwann in einem halben Jahr wird dann mein Noch-Mann wohl die Scheidung einreichen. Nun hat er gerade festgestellt, dass er auf keinen Fall auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht verzichten wird.
Gemeinsames Sorgerecht ist klar. Auch wenn ich der Meinung bin, dass es nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht sein sollte... (Papawochenenden gab es bisher nicht, es gab genau einen Papa-Sonntag von 10 bis 18 Uhr, KU bekomme ich auch nicht, werde ich aber nun anwaltlich einfordern) Naja, jedenfalls brauche ich für alles und jedes seine Unterschrift. Egal ob es um Schulanmeldung geht, Anmeldung am neuen Wohnort, Wechsel der Krankenkasse, Beantragung eines Ausweises... immer muss er mit unterschreiben.
Und das gestaltet sich teilweise schwierig, denn er ist sehr viel geschäftlich im Ausland unterwegs und auch selbst kein Deutscher. Wie ist das denn mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wird das nicht normalerweise dem Elternteil zugesprochen, bei dem die Kinder leben? Ich kann doch nicht bis in alle Ewigkeiten wegen Unterschriften hinter ihm herlaufen :rolleyes2: zumal auch die Möglichkeit besteht, dass er seinen Wohnsitz wieder ins Ausland verlegt. Ausserdem möchte ich auch nicht riskieren, dass er die Kinder (vor allem die Kleine, die beiden Großen sind ja schon Teenies) gegen meinen Willen mit ins Ausland nehmen kann.
Oh Menno warum kann jemand alle Rechte haben wollen aber keine Pflichten? Ob das wirklich so geht?
Liebe Grüße vom Einhorn