Kinderbonus-weniger KU-bei ALG 2 beantragen...wer hat Infos?

  • Ich frage nun eigentlich nicht direkt, weil eigentlich kenne ich mich selber recht gut aus. Frage nur, ob schon irgendwer was gehört hat.
    In dem Monat, wo der Kinderbonus (100€) ausgezahlt wird, der ja NICHT auf ALG 2 angerechnet werden darf....darf der Unterhaltszahlende Elternteil ja 50€ einbehalten (was ich persönlich okay finde, aber hier nicht die Diskussion sein sollte)
    Auf ALG2 dürfen die 100€ ja nicht angerechnet werden......aber in dem Mnat, wo der KU Zahler einbehält (zu Recht), erreicht das Kind ja theoretisch seinen Mindestbedarf nicht mehr. Theoretisch müßte Mann/Frau dann ja die 50€ als fehlendes Einkommen bei ALG 2 Bezug zurückerstattet bekommen, damit der Mindestbedarf des Kindes gedeckt ist.
    Wie sieht das aber z.b. aus, wenn das Kind zwar der BG angehört, aber für sich nur WG erhält?
    Muß dann für den einen Monat sowohl das WG , wie auch alles der BG neu errechnet werden?
    Hat die BG Anspruch auf die zurückgehaltenen 50€ vom Unterhaltszahler?
    Weiß da schon jemand etwas genaueres aus sicherer Quelle?

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