zum thema ob BU nach dem 3. geb. des kindes gezahlt werden kann/muss:
ich selbst war mittwoch erst beim anwalt, da wurde mir das folgendermaßen erklärt:
WENN nachweislich ist, dass das kind noch nicht "soweit" ist, dass es in die KiTa oder in de KiGa kann (klammert zu sehr an der mutter, verlustängste, trennungssituation o.ä.) und die mutter aufgrund dessen nicht arbeiten gehen KANN, DANN muss BU bis über den 3. geburtstag hinaus gezahlt werden.
steht einem "normalen werdegang" nichts im wege (also ab dem 3. geb ab in die kita/den kiga), dann fällt BU ab dem zeitpunkt weg.