Steuerklasse bei Alleinerziehenden???

  • Hallo zusammen...


    Ich bin ab 1. April alleinerziehend. Ich lebe getrennt, bin aber noch nicht geschieden.


    Durch die Trennung bin ich von Lohnsteuerklasse 3 auf 1 gestuft worden.


    Jetzt ist mir zu Ohren gekommen, das ich als Alleinerziehender Lohnsteuerklasse 2 bekommen müßte.


    Meine Frage: Stimmt das??? Hängt das damit zusammen ob ich noch verheiratet bin oder nicht???


    Bringt Klasse 2 überhaupt was???


    Wenn irgend jemand was dazu weiß....immer her damit....;-)


    Bin für jede Info dankbar


    Euer Gismo

  • Wenn Du getrennt lebst und das Kind/ die Kinder (sorry, hab das nicht verfolgt) bei Dir lebt, kannst du die Lohnsteuerklasse zwei eintragen lassen.


    Vorteile gibt es bei den Abgaben für Kirchensteuer und Solizuschlag.


    LG rabe

    Schau nicht auf das, was Du nicht erreicht hast, sondern werde Dir bewusst, WAS Du bereits geschafft hast

  • Hallo Gismo,


    also ich selbst habe Lohnsteuerklasse 2, bin aber auch schon geschieden. Hab folgendes dazu gefunden:


    Lohnsteuerklasse II (2)
    Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.
    Für Verwitwete mit mindestens einem Kind gilt diese Steuerklasse ab Beginn des Monats, der auf den Sterbe-Monat des Ehegatten folgt.


    Auf alle Fälle darfst du mit niemandem zusammen wohnen, egal ob Partner, Freund, Schwester, Bruder, also jemand der eigenes Einkommen hat. Wie allerdings die Vorraussetzungen für Lohnsteuerklasse 2 mittlerweile sind, das erfragst du am besten mal im Bürgerbüro, die können dir darüber Auskunft geben und nehmen dann auch die Änderung auf deiner Lohnsteuerkarte vor.


    LG, Josy

  • Die Steuerklasse 2 kriegst Du als AE...Bei verheirateten gibts ja nur IV/IV oder III/V. Wenn man Dich nach der Trennung auf I gestuft hatte (Single) sollte Dir eigentlich schon II zustehen. Bringt aber im Vergleich zu I meiner meinung nach nicht allzu viel...leider...

  • Hallo Gismo,


    die Steuerklasse II kannst Du Dir dann ab 01. April eintragen lassen, auch wenn ihr noch verheiratet seid.


    Steuerklasse I


    Die Steuerklasse I gilt für folgende Arbeitnehmer:


    [list=1]
    [list]
    [*]Ledige,
    [*]Geschiedene,
    [*]Verheiratete, die aber von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen im Inland lebenden Ehegatten dauernd getrennt leben, oder für verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehegatte im Ausland wohnt,
    [*]beschränkt Einkommensteuerpflichtige (§ 39d EStG).
    Verwitwete Arbeitnehmer gehören für das Jahr 2008 dann in die Steuerklasse I, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2007 (allgemein: wenn der Ehegatte in dem zweiten oder einem früheren Jahr vor dem jeweiligen Steuerjahr) verstorben ist.


    Steuerklasse II


    Die Steuerklasse II gilt für die zu Steuerklasse I genannten Arbeitnehmer, wenn bei ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) abgezogen werden darf. Das ist dann der Fall, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person führen.

  • Wenn du Steuerklasse 2 haben willst musst du versichern, dass du alleine mit deinem Kind/Kindern (unter 18) lebst. Ob das was mit verheiratet oder nicht zu tun hat weiß ich nicht, ich glaub nicht. Das sagen sie dir beim Antrag.


    Es macht ein paar euro aus, die du aber bei Beibehalten der I durch die Steuererklärung wieder bekommst. Also entweder einmal im Jahr oder monatlich, hängt von dir ab.


    LG
    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Steuerklasse III steht Dir nur zu in einer Ehe. Im Steuerjahr nach der Trennung (nicht Scheidung) verfällt der Anspruch. Hast Du Dich also im November 2008 getrennt, musst Du die Änderung zum 1.1. 2010 beantragen.


    Bist Du zeitlich noch nicht verpflichtet, eine andere Steuerklasse zu beantragen, solltest Du das auch nicht tun. Mit Steuerklasse III fährst Du erheblich besser.


    Berechtigt für Steuerklasse II bist Du, wenn mindestens ein Kind bei Dir gemeldet ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    du fragst, ob das was bringt ... nunja bei mir macht das so um die 50 Mücken Netto mehr aus.


    Guck mal im www nach einem Brutto-Netto-Rechner ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.