KV möchte weiterhin finanziell für uns aufkommen

  • Hallo Ihr Lieben,


    mein Freund und ich sind seit kurzem getrennt. Wir sind nicht verheiratet, haben eine gemeinsames Kind, 1 Jahr alt, derzeit wohnen wir noch zusammen.


    Nach langem hin und her über die finanziellen Folgen dieser Trennung bot er nun heute von sich aus folgendes an: Wir "teilen" uns quasi weiterhin sein Gehalt, bis ich wieder einen Job gefunden habe (ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, als ich schwanger wurde), auch wenn das länger als bis zum dritten Lebensjahr des Kindes dauern sollte. Wir hätten dann zwar alle drei nicht viel Geld, weil wir davon ja dann noch eine weitere Wohnung zahlen müssten, aber es würde mich unabhängig von ALG II machen. Ich würde natürlich im ersten Impuls gerne darauf eingehen, hatte aber noch keine Zeit es zu durchdenken.


    Deshalb möchte ich Euch fragen: Hat jemand Erfahrung mit so einer Vereinbarung, macht das Sinn, wie klappt das, wurde das Ganze vertraglich festgelegt?


    Vielen Dank


    Borgia :-)


    (Edit wg. Schreibfehler :hae: )

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  • Hallo!



    Also ich wäre da vorsichtig und wäre lieber eine Zeit vom Amt abhängig als von meinem Ex. Und wenn er es sich auf einmal anders überlegt?


    Nee also mir wäre das zu heiss. :frag


    :winken:

  • Hallo Chiara, ich fragte ihn ob wir das vertraglich festlegen könnten, und er würde das wohl machen... :hae:

  • ich denke, das kannst du dir ausrechnen was besser ist.


    wenn sein gehalt zwischen euch aufgeteilt wird, 2 wohnungen mit nebenkosten finanziert werden, lebenshaltungskosten etc... dann darfst du auch nicht deine krankenversicherung vergessen... wieviel steht euch (dir und deiner kleinen) dann zur verfügung? und wieviel würde euch zur verfügung stehen, wenn du eine zeitlang staatliche unterstützung bekämest?


    falls du dich für seinen vorschlag entscheiden würdest und es würde sich nach einiger zeit herausstellen, dass er sein geld doch lieber anderweitig investieren möchte, dann könntest du immer noch zum amt gehen und entsprechende anträge stellen, gesetzt den fall du arbeitest bis dahin nicht selber wieder und verdienst genug für euch beide.

  • Ich würde Euch empfehlen, äusserst grosszügig KU zu vereinbaren, und Du gehst Deinen Weg....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hallo borgia,
    also wenn ihr beide damit zurrecht kommt, dürfte gegen so einen vertrag nichts sprechen, denke ich.
    aber was ist wenn du mit dem geld nicht auskommst? geh doch lieber einfach mal ganz unverbindlich zu einer beratungsstelle wie die caritas oder so und laß dich da beraten.


    ich wünsche euch viel glück und für euer Kind wäre es bestimmt toll, wenn ihr eine friedliche lösung findet.

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  • Eine selbst getroffene Vereinbarung ist immer gut. Allerdings sollte die auf jeden Fall beurkundet werden. Das kann man beim JA machen lassen, kostet nix. Dann gilt das auch als "Titel", der vollstreckt werden kann.
    In deinem Fall geht es ja um den KU und Betreuungsunterhalt. So wie du schreibst, wäre das Kind ja bei dir. Hast du das alleinige Sorgerecht?
    Rechtlich ist die Situation folgende:
    Dein EX MUSS für dich und das Kind mit seinem Gehalt aufkommen, so er "leistungsfähig" ist. Nur wenn er nicht kann springt das Amt ein. Würde er es sich anders überlegen udn nicht mehr zahlen, dann würdest du vom Amt übergangsweise Geld bekommen, aber das Amt würde ihn zwingen das Geld für dich zu zahlen.
    Das ist also keine "Kann- Leistung", sondern ein Muß, was dein EX da vorschlägt.


    Also nochmal:
    Man bekommt Harz4/Sozialgeld nur, wenn man bedürftig ist. Bedürftig ist man, wenn man kein Einkommen hat, keine deckenden Unterhaltsansprüche laut Gesetz, keine Rentenzahlungen... usw...


    Zahlen:
    Dem Kind steht laut Gesetz der KU laut Düsseldorfer Tabelle zu. Darauf darfst du nicht verzichten, denn das ist Geld eures Kindes.
    Dir steht laut Gesetz BU zu. I.d.R. einkommensabhängig (dein zu letzt erzieltes Netto ist da wichtig) mindestens jedoch 770€ Mindestunterhalt, zuzügl. deinen Krankenkassenbeitrag, weil du dich nach Ablauf des Elterngeldes freiwillig weiterversichern musst. Das Kind läuft dann bei dir mit.
    Der ARGE ist es Wurscht, ob das "moralisch" ist oder sonst was. So sind die Spielregeln.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • hallo,


    hört sich auf der einen seite gut an. wäre sicherlich ratsam, dass irgendwie schriftlich zu fixieren usw. evtl. kannst du mal bei einer kostenfreien rechtsberatungsstelle anrufen (weiß nicht - evtl. familiengericht oder so) und beraten lassen.


    andererseits wird das natürlich schon eine komplizierte situation. ich weiß ja nicht, wer wenn verlassen hat bzw. wie verletzt wer noch ist usw. wenn ihr euch sozusagen eine wohnung teilt und dann ständig aufeinander trefft, wird das nicht leicht werden. ich hab auch schon zweimal mit jemanden noch zusammengewohnt, bis der mietvertrag auslief. einmal war ich diejenige, die "ging", einmal der andere partner. auf jeden fall war ich dann immer froh, wenn ich endlich wieder alleine war. den anderen zu sehen, der einen noch liebt und leidet, da fühlt man sich "schuldig". und andersum ständig den menschen zu sehen, den man immer noch gerne hat und nie mehr bekommen kann, ist auch grausam. finde ich.


    vielleicht dann lieber eine wg mit einer anderen alleinerziehenden mutter?


    wünsche dir einen schönen sonntag.


    LG


    kirsten

  • Vielen Dank schon mal für die tollen Antworten! :blume


    Zum Betreuungsunterhalt: Den würde ich ja "nur" bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bekommen - oder? Und danch käme doch gleich ALG II, oder bin ich falsch informiert?


    Unsere Vereinbarung hingegen würde notfalls auch länger als diese drei Jahre gehen, eben bis ich einen Job hätte.


    ALG II bedeutet halt auch, meine Altersvorsorge liquidieren zu müssen, und da steckt schon richtig Geld drin, diesen Schritt möchten ich und er vermeiden...


    Und nein, zusammen wohnen bleiben möchten wir nicht. Ich suche bereits eine Wohnung. Er würde dann in seiner Wohnung ein Zimmer vermieten, um so wieder etwas Geld reinzuholen.

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  • Hallo...


    ich persönlich würde es so nicht machen. Ich möchte nciht abhängig sein von meinem EX.
    Denn am Anfang wenn die Emotionen noch nicht so aufbrodeln läuft sowas gut. Aber wenn ihr dann auch räumlich getrennte Wege geht, dann kann es eben auch schief gehen!
    Dein Ex muss ja ne Menge verdienen...habt ihr euch das schon mal duchrgerechnet?


    Ich würde aber auch nciht meinem Ex das halbe Gehalt gewaltsam "wegnehmen" wollen.
    Für mich hört sich das alles so an als wenn ihr euch noch cniht so richtig voneinander getrennt habt!


    Mensch

  • @ Mensch, Deinen Beitrag verstehe ich nicht so ganz...


    Also - klar ist es fraglich, ob man es so machen sollte, deswegen habe ich die Frage hier ja aufgeworfen.


    Aber er hat es selbst so angeboten, das hat doch dann mit "gewaltsam" nichts zu tun. Würde ich ihn hingegen bzgl. Betreuungsunterhalt angehen, müsste er die ersten drei Jahre wohl noch viel mehr abdrücken, mein Einkommen vor der Schwangerschaft war nicht schlecht. So habe ich das zumindest verstanden, aber da ich morgen zu einer Beratung gehe bei der es um die Finanzen geht, weiß ich dann sicher mehr.


    Und nein, er verdient nicht übermäßig viel und doch, wir sind getrennt. Aber das heißt ja nicht automatisch, dreckige Wäsche waschen zu müssen.


    Und wegen der Abhängigkeit: Die besteht m.A. so oder so. Aus falsch verstandenem Stolz und im Affekt alles Porzellan zu zerschlagen und sich damit das Leben zu ruinieren, kann es doch auch nicht sein.

  • Zum Betreuungsunterhalt: Den würde ich ja "nur" bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bekommen - oder? Und danch käme doch gleich ALG II, oder bin ich falsch informiert?


    Stimmt nicht ganz...
    Grundsätzlich gilt, dass dir BU bis zum dritten Lebensjahr des Kindes zusteht. Danach kann wenigstens eine Teilzeitarbeit erwartet werden, so denn das Kind einen Betreuungsplatz hat... Gib mal bei google Betreuungsunterhalt ein. Dort findest du so einiges.
    Ob du ALG2 bekämst, hängt davon ab, ob du noch ALG1 Ansprüche hast. Das ist eine komplexe Geschichte.



    @ Mensch... hier ist nicht die Frage, was man [i]gerne[i] tun würde. ALG2 ist eine Solidarleistung, die nur nachrangig gewährt wird, so man denn nicht mit andern Mitteln und Ansprüchen seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Und für den Ist- Stand der ganzen Sache sind ja in dem Fall auch beide verantwortlich.
    Nicht empfehlenswert finde ich die Verquickung von Emotion und Sachfragen. Ausserdem finde ich es nicht gut, jemanden ausserhalb der geltenden Spielregeln(Gesetze) zu beraten, denn das kann in ganz schöne Schwierigkeiten führen. Betreuungsunterhalt ist keine "Kannleistung".

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Ich glaub was viele hier meinen - im Moment ist die Lage friedlich und man versucht das alles gütlich zu regeln, aber die Erfahrung wahrscheinlich einiger hier sagt halt auch dass sich die Situation zwischen den Eltern auch oft sehr schnell verändern kann... Z.b. wie mag er das alles sehen, wenn Du einen neuen Freund hast usw... Auf BU hättest Du eh nur Anspruch, wenn er ausreichend Einkommen hat.. Dein Einkommen vor der Schwangerschaft spielt da meines Wissens keinerlei Rolle - sein Einkommen ist ausschlaggebend.


    Machs (scheint sowieso eher dein Bauchgefühl zu sein), wenn es schriftlich als sofort vollstreckbarer Titel verfasst werden kann und sei dann ggf auf der Hut wenn er in Zahlungsverzug kommt...

  • Ich nahm damit Bezug auf den Beitrag von Loewenherz wegen des Titels zum Vollstrecken.
    Sicher ist man verbunden und schmutzige Wäsche zu waschen ist immer schlecht.
    Man sollte sich aber absichern und sich nciht unbedigt auf andere verlassen.
    Selbst wenn du einen Vertrag abschliesst mit ihm, auch wenn es von ihm aus kommt.
    Auch wenn das alles jetzt noch rosig aussieht, wenn dann die räumliche Trennung kommt merkt man erst was Trennung tatsächlich bedeutet. Ich kenne eure Situation nicht ganz, aber in einer Trennung stecken immer eine Menge Emotionen.


    Ich kann natürlich nur von mir reden , denn bei meinem Ex und mir war es am Anfang auch sehr rosig...erwollte und machte....als er merkte das die Trennung endgültig ist, das er damit auch keine Macht mehr über mich haben konnte, als er merkte das er ja auch Leben muss...dann wars auch nciht mehr rosig.
    Manche Sachen kann man nicht vorhersagen.


    Ich wollte nicht abhängig sein von meinem Ex, lieber vom Staat und ich übernehme die Verantwortung dafür. Aber es war meins. Mein Leben.
    Nun ja jeder Mensch ist anders und ich wünsche euch das ihr friedlöich auf einen Nenner kommst und die für dich richtige Entscheidung triffst!


    Liebe Grüße Mensch

  • Dein Einkommen vor der Schwangerschaft spielt da meines Wissens keinerlei Rolle - sein Einkommen ist ausschlaggebend.


    Das stimmt so nicht. Ihr Anspruch ist so hoch, wie das alte Netto, jedoch in aller Regel nicht höher, als die Hälfte seines aktuellen Nettos. Ob er das dann leisten kann hängt von seinem Einkommen ab. Vorrangig ist eh der KU.


    @ Mensch: Hat der Staat denn nicht geprüft, ob er den BU zahlen kann?

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Für mich sollte man erstmal grundoptimistisch an die Sache rangehen und nicht gleich das Schlimmste befürchten. :-) Wenn ihr eine Regelung findet, mit der beide leben könne und diese vertraglich absichert, ist das doch eine wunderbare Lösung. Zusätzlich kannst du dich ja jetzt schon erkundigen, wo du im Falle des Falles dein Geld herbekommst. Aber nicht gleich davon ausgehen, dass er sich irgendwann nichtz mehr an die Verabredung hält. Man kann doch nicht immer nur Schlechtes beim anderen suchen!

  • Hmmm, wenn's nicht so existenziell wäre, würde ich sagen: Echt spannend, das Thema! :crazy


    Danke nochmal Löwenherz und Mensch, ich lese mir das jetzt alles noch ein paar Mal mal durch und hoffe es zu begreifen, um so bewappnet zu der Beratung morgen zu gehen.


    Es ist übrigens er, der Trennung verursacht hat, was natürlich die Frage aufwirft: Vielleicht will er sich ja auch nur "freikaufen", aber erstens muss er das nicht weil ich ebenfalls gehen möchte (notfalls auch mit allen finanziellen Konsequenzen) und zweitens spielt wieder ins Emotionale herein und löst das Problem nicht auf sachlicher Ebene... und ohne Vertrag würde ich mich auf seinen Vorschlag auch ohnehin nicht einlassen.

  • Vielleicht ist es auch nur die Möglichkeit, dass einige Väter auch finanziell zu ihren Kindern stehen und immer soviel zahlen, wie beide Elternteile es als gerecht empfinden.


    Ich finde es toll, wenn man sich so einigen kann - dann ist oft auch das Verhältnis der Kinder zum Papa in Ordung :)


    In meinen Augen zeugt so ein Verhalten von "erwachsenen Eltern" sein...

  • Ich finde das auch toll und es sollte grds. bei jeder Trennung wo auch ein Kind ist die Zielsetzung sein, sich gütlich zu einigen!!! Weil Eltern bleibt man halt eigentlich für immer - Aber es geht halt leider auch langfristig oft schief...traurig ist das natürlich...


    Wir haben uns damals auch gütlich geeinigt, kein BU und reduzierter KU wegen der Kinderbetreung von ihm, damit ich arbeiten gehen kann...er hat nie pünktlich gezahlt, aber ansonsten ging alles ganz gut und wir hatten auch weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis...2,5 Jahre jedenfalls... Zwerg ist jetzt 3,5 Jahre... Deshalb bin ich da halt vorsichtig geworden :Hm


    Aber es geht bestimmt auch anders - gott sei dank!!!