Wer bekommt das Sorgerecht wenn ich nicht mehr bin?

  • Hallo an alle,


    Ich habe mal eine sehr wichtige Frage!
    Und zwar habe ich das alleinige Sorgerecht!
    Ich werde dieses Jahr noch operiert und weiß noch nicht wie das ganze ausgehen wird!
    Meine Tochter ist jetzt 4 Monate alt und der leibliche Vater ist Alkoholiker und kümmert sich nicht!
    Was passiert nun mit dem Sorgerecht wenn ich nicht mehr bin!?
    Ich möchte auf keinen Fall das sie zu ihrem leiblichen Vater kommt!
    Kann ich das Sorgerecht irgendjemandem zuteilen?
    Meinem Mann oder meiner Mama?
    Und wenn ja wie mache ich das?
    Muss ich zum Notar gehen oder kann ich selber etwas aufsetzten?


    Ich danke euch im vorraus für eure Hilfe!


    Katja und Zuckerpuppe Luise!

  • Hallo und guten morgen



    also ich kann nur sagen wie wir es gemacht haben, ich habe auch das alleinige sorgerecht für meine tochter und haben beim notar eine vollmacht ausstellen lassen in der geregelt ist wer sich um meine tochter kümmern soll wenn ich es nicht mehr können sollte. ist notariell beglaubigt und wird bei deinem zuständigen gericht hinterlegt so dass immer etwas da ist worauf man zurückgreifen kann wenn die etwas passieren sollt.

  • Hallo und guten morgen




    also ich kann nur sagen wie wir es gemacht haben, ich habe auch das alleinige sorgerecht für meine tochter und haben beim notar eine vollmacht ausstellen lassen in der geregelt ist wer sich um meine tochter kümmern soll wenn ich es nicht mehr können sollte. ist notariell beglaubigt und wird bei deinem zuständigen gericht hinterlegt so dass immer etwas da ist worauf man zurückgreifen kann wenn die etwas passieren sollt.

    Was hat Euch das ganze gekostet?
    Und musst Du es regelmässig erneuern lassen?


    Katja und Zuckerpuppe Luise!

  • also wir haben damals 80 euro bezahlt aber wir haben vollmachten für die ganze familie machen lassen.



    Es muss nur erneuert werden wenn du irgendetwas am inhalt ändern willst ansonnsten bleibt das bestehen wie es ist.



    Bei uns ist es so das meine tochter zu meinen eltern gehen soll falls mir etwas passiert oder ich mich nicht mehr um die kleine kümmern kann

  • Ich musste knapp 80 Euro bezahlen.
    Ich hab ein Testament beim Notar machen lassen. Dieses wird beim Gericht? hinterlegt. Man bekommt dann eine Urkunde und damit kann man das Testament jederzeit dort wiederholen.
    Du musst es nicht regelmäßig erneuern. Das ist gültig quasi bis zu Deinem Tod. Du kannst es aber wie gesagt dort abholen und verbrennen, dann ist es nicht mehr gültig. :D


    Der Preis solch ein Testament ist unterschiedlich. Liegt auch dran wie der Notar sowas berechnet.
    Bei mir hat er sein Gehalt anteilig von meinem Vermögen errechnet. Weil ich auch die Erbsachen in dem Testament geklärt hab und mein zu vererbendes Vermögen ungefähr angeben musste.
    Andere Notare werden vieleicht Festpreise haben :frag
    Aber soooo teuer ist es nicht. Das Hinterlegen des Testaments beim Gericht kostete mich einmalig 15 Euro. Hab das gemacht weil es mir sicherer erschien als wenn ich es hier zu Hause lager. Vieleicht findet es sonst keiner? Oder ich komm bei einem Brand um und das Testament brennt mit ab? Kann alles passieren.

  • Grundsätzlich bekommt in diesem Fall automatisch der 2. ET das Sorgerecht, es sei denn man hinterläßt eine sog. "Sorgerechtsverfügung". Dann wird das Vormundschaftsgericht dies bei seiner Entscheidung berücksichtigten. In dieser Verfügung sollte man aufführen, was dagegen spricht, dass das Kind beim KV aufwächst und welche Gründe dafür sprechen, dass das Kind dort aufwächst, wo man es im Fall der Fälle gerne hätte.


    Man muss dazu nicht zum Notar, aber die Verfügung muss komplett handschriftlich verfasst sein (wie auch beim Testament). Hinterlegen kann man es auch bei jeder Person seines Vertrauens, meine liegt ebenso wie mein Testament im Original bei mir und in Kopie bei meinen Eltern. Solltest Du schon eine Beistandschaft haben, kannst Du die Verfügung auch ans JA schicken, die sie dann zu ihren Akten nehmen. Es geht ja nur darum, dass die Verfügung im Falle des Todes auch aufgefunden wird!


    Mach mir nämlich gerade diesselben Gedanken:-)


    LG
    Hope

  • Grundsätzlich bekommt in diesem Fall automatisch der 2. ET das Sorgerecht, es sei denn man hinterläßt eine sog. "Sorgerechtsverfügung". Dann wird das Vormundschaftsgericht dies bei seiner Entscheidung berücksichtigten. In dieser Verfügung sollte man aufführen, was dagegen spricht, dass das Kind beim KV aufwächst und welche Gründe dafür sprechen, dass das Kind dort aufwächst, wo man es im Fall der Fälle gerne hätte.


    solch ein Testament heißt aber noch lange nicht, das im Falle Deines Todes auch wirklich das Kind zu dem kommt der eingetragen ist
    das entscheidet das Vormundschaftsgericht dann allein
    es wird berücksichtigt was man will, aber es ist nicht 100% sicher


    ich habe auch ein solches Testament beim Notar erstellen lassen, es liegt bei Gericht
    eine Ausfertigung habe ich
    die zweite, die Personen die von mir eingetragen wurden
    nebst Gründen


    ich bin mir sicher das kein Gericht der Welt meine Tochter zu ihren Vater schicken würde... der sich seit 2 Jahren kein einziges mal mehr gemeldet hat (seitdem er eine neue Freundin hat - eine von vielen nach mir)


    sollte nur eine Anmerkung sein


    viel Glück mit der OP

  • Hallo, viel Glück mit der OP!


    Ich habe die Tagesmutter meines Sohnes, wo er schon 10 Jahre hingeht eintragen lassen, auch beim Notar hinterlegt, da der Kindesvater zu unzuverlässig ist und auch garnicht in der Lage wäre, von heute auf morgen die Verantwortung zu übernehmen.