AE-Mutter arbeitet Vollzeit - Aussage des JA: Selber schuld!

  • Hallo zusammen,


    kann mich mal kur jemand von der Palme runterholen :angry :angry :angry


    Ich hatte gerade ein "nettes" Telefonat mit dem JA, eigentlich sollte es reine Information sein.


    Zum Verständnis: Ich bin seit fast 8 jahren AE und arbeite seit 6 Jahren Vollzeit. Meinen Job, den ich schon seit 18 Jahren mache, kann ich entweder Vollzeit oder gar nicht machen. Mir blieb letztendlich keine Wahl.


    Meine Tochter geht seit dieser Zeit in eine Ganztagsbetreuung, erst Kindergarten, und seit 3 Jahren Hortbetreuung. Die Kosten für die Betreuung habe ich bis dato immer komplett alleine getragen. Ich habe vom Staat noch nie einen Euro bekommen. Ist auch ok, denn ich verdiene so viel, dass wir gut um die Runden kommen. Es reicht für das normale Leben ohne jeden cent 2x umdrehen zu müssen.


    Der Vater meiner Tochter kümmert sich in keinster Weise um sein Kind. Zahlt gerade mal den Mindestunterhalt, dadurch sind nicht mal die Hortkosten abgedeckt :kopf Meinem Ex geht es finanziell mehr als gut. Es sei ihm gegönnt :rolleyes2:


    Jetzt wollte ich mich beim Jugendamt mal erkundigen, ob der KV sich eventuell auch an Hortkosten beteiligen muss.


    Aussage des JA: Das ist ja Ihr Problem, wenn sie Vollzeit arbeiten und dadurch eine Betreuung für ihr Kind brauchen. Arbeiten Sie TZ, dann können Sie sich um ihr Kind kümmern und haben keine zusätzlichen Kosten.


    :ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:


    danke auch ... in TZ kann ich den Job nicht machen, und wenn ich einen anderen TZ-Job finden würde, dann könnte ich wahrscheinlich nicht mal mehr unsere Miete bezahlen und bräuchte staatl. Unterstützung.


    Mir gehts jetzt nicht mal darum, dass sich der KV nicht an den Kosten beteiligen muss ... mich ärgert vielmehr die Aussage des JA.


    Die sollen doch froh sein, wenn AE's einen Vollzeitjob haben und ihr Leben selber finanzieren können. Das ist ja leider auch nicht für jeden möglich. Aber dann wird man noch als doof abgestempelt ...so quasie bist ja selber schuld, wenn Du Dir das antust.


    Das verstehe wer will ... ich jedoch nicht wirklich :Hm :Hm :Hm


    Liebe Grüße aus dem heute sonnigen Süden

  • Wundern


    nicht ärgern.


    Das ist das Kinderparadies Deutschland.


    Schon meine Eltern haben drüber gestöhnt.


    Lieber Abwrackprämien für japanische Autos - ohne den lieben Japanern zu nahe treten zu wollen.


    In diesem Staat stimmt einiges nicht.


    LG Cobra

  • Ja und? ist bei mir ähnlich ! Nur das ich jetzt ( Kind ist mittlerweile 12 ) den Hort nicht mehr brauche, da würde sie eh nicht hingehen..
    ich hoffe Du weißt wenigstens , daß man die Kosten der Kinderbetreuung von der Steuer absetzen kann . Bis zu 4000 Euro pro Kind und jahr bisher. Ab nächstes jahr noch mehr...... ( höchstens jedoch 2/ 3 der gesamtkosten)

  • ich hoffe Du weißt wenigstens , daß man die Kosten der Kinderbetreuung von der Steuer absetzen kann . Bis zu 4000 Euro pro Kind und jahr bisher. Ab nächstes jahr noch mehr...... ( höchstens jedoch 2/ 3 der gesamtkosten)

    ja ... das weiss ich ... hat aber mit der Aussage des JA nichts zu tun.

  • Nöö ! Aber Zuschüsse des JA gibts halt immer nur bei Bedürftigkeit. Das sind halt Sozialleistungen!


    Und die sind Einkommensabhängig. Und ich finde das Richtig so, auch wenn ich immer so gerade an der Grenze war .....


    Denn es gibt ja auch genug AEs die gut verdienen . Warum sollten die gefördert werden aber Famlien die gerade an der Grenze sind z.b eben nicht???

  • Sie wollte doch gar nicht gefördert werden, sondern nur wissen, ob der KV sich an den Kosten beteiligen müsste! Und hat darauf eine wirklich blöde Antwort bekommen, wie ich finde.

  • Dazu fällt mir mal wieder ein Eines ein: "Kinderunfreundliches Deutschland" :kopf


    Ich arbeite 3/4 tags, also fast Ganztags und muss auf´m Amt für jeden Cent Erleichterung zig Belege erbringen, Paragraphenreiterei ohne Ende, Lauferei ohne Ende und dabei krieg ich noch nicht einmal was, dabei denke ich genauso wie Du "Hey, die sollen doch froh sein, ein Arbeitsloser weniger..."


    Und außerdem, was ist denn das für ein Spruch "Sie haben selber schuld, wenn sie ganztags arbeiten gehen...."


    Hammer, aber das die Servicewüste Deutschland. Da hat sich Frau von der Leyen in vielen Fällen zu weit aus dem Fenster gelehnt.

  • Aussage des JA: Das ist ja Ihr Problem, wenn sie Vollzeit arbeiten und dadurch eine Betreuung für ihr Kind brauchen. Arbeiten Sie TZ, dann können Sie sich um ihr Kind kümmern und haben keine zusätzlichen Kosten.


    Man muß wirklich nicht alles verstehen wollen... :kopf Eine Sachlich korrekte Auskunft hätte wirklich gereicht :kopf


    Ich kann deinen Ärger verstehn...



    LG


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • armes deutschland sag ich nur!!!!


    mir haben sie damals auch vorgeworfen, dass ich mich der erziehung meines (zu diesem zeitpunkt 1jährigen) sohnes entziehen will, weil ich arbeiten (teilzeit) gehe. dass ich keine andere wahl hatte, weil ich anwaltskosten wegen scheidung und sorgerecht habe, war egal. sie hat mich sogar mehr oder weniger als rabenmutter hingestellt, weil ich arbeiten gehe.


    kann deinen ärger sehr gut verstehen!!!! mir kommt auch noch die galle hoch, wenn ich an die frau von damals denke :nawarte:

  • Hallo,


    also ne Freundin von mir hat bei irgendweinem Amt angerufen, der Papa der kleinen muß sich an den Kosten beteiligen.


    Ich werde sie nochmal Fragen,wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper

  • Wenn es dem Kv finanziell ganz gut geht, kannst du das doch prüfen lassen, ob der Unterhalt überhaupt noch angemessen ist. Alle zwei jahre ist das möglich.


    Jaja die lieben Ämter: Würden die mal vernetzter arbeiten, würden die so einen Müll nicht von sich geben.


    Lg
    Alex

  • Hallo!


    Tja, so ist das. Da kann man sich nur aufregen.


    Du könnstest Dich wohl beim Vorgesetzen beschweren. Ob das was bringt?


    Ich hab heute auch eine Tele mit dem Jugendamt hinter mir. Manchmal denkt man fast, die sagen einem absichtlich nicht, wo man evtl. noch Hilfe bekommt. Für mich ist das fast so wie eine unterlassene Hilfeleistung. Ich kann das nicht verstehen, dass da nicht mehr Unterstützung drin ist.


    Vor Dir Hut ab für Dein Engagement und alles, wie Du es allein managst.


    Ich arbeite nur 30 Stunden. Hab aber täglich 1,5 Stunden Fahrtzeit. Bekomm keinen Unterhalt für meine süßen Jungs (12 und 5 Jahre alt). Seit September letzten Jahres hab ich keine Zuschüsse mehr für den Kindergarten bekommen, weil ich wieder mit einem Mann zusammen lebe. Die Sachbearbeiter vom Jugendamt haben mich nicht darauf hingewiesen, dass ich trotzdem einen Antrag stellen könnte, nachdem ich mitgeteilt hab, dass ich mit meinem Partner zusammengezogen bin. Weil der neue Partner nicht für meine Kinder unterhaltspflichtig ist, kann ich trotzdem einen Teil der Kindergartengebühren bekommen. Das blieb einfach unerwähnt, bis ich selber drauf gekommen bin.


    Dir alles Gute weiterhin und frag nochmal nach. Das kann nicht sein, dass Du gar nichts bekommst oder??? Übrigens bei Pro Familia beraten die einen wirklich gut und geben einem Listen, wo man evtl. Hilfe erhält.


    LG


    Kirsten

  • Hallo,


    also ne Freundin von mir hat bei irgendweinem Amt angerufen, der Papa der kleinen muß sich an den Kosten beteiligen.


    Ich werde sie nochmal Fragen,wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.


    das ist nur so ,wenn man wg GanztagsJob, den man nicht immer schon hatte, sondern erst nach der Trennung angefangen bz.e aufgestockt hat , eine Ganztagsbetreuung braucht. Dann muss sich der KV an diesen Zusatzkosten beteiligen. Das muss man aber einklagen und die Gerichte sehen das Unterschiedlich......
    Hier hat die Mutter schon immer so gearbeitet wenn ich es recht sehe. Auch in der beziehung..... da ist das dann so gut wie ausgeschlossen, denn die Kosten für Hort sind ja keine Folge der Trennung.......

  • Ja, so sind die beim JA wohl Bundesweit!


    Als ich damals nach der Trennung zum JA ging um die Betreuung meines 14 Monate alten Sohnes zu regeln, da ich vorzeitig in meinen alten Job kommen konnte, wurde mir gesagt:


    1. Ein Kindergartenanspruch besteht erst ab den 3. Lebensjahr - Ist wohl jedem bekannt.


    2. Sie verdienen dann zuviel. Besorgen Sie sich eine Tagesmutter - Dann hätte die Tagesmutter 50% meines Nettolgehalts gekostet. :ohnmacht:


    3. Sie hätten sich besser schon in der Schwangerschaft um einen Betreuungsplatz gekümmert, wenn Sie mit einem 14 Monate alten Kind arbeiten gehen wollen. :hm...


    Ich war platt und sauer. Und antwortete nur, dass ich in der Schwangerschaft noch nicht wusste, dass mein Mann mich 14 Monate nach der Geburt verlässt, würde aber im Falle einer 2. Schwangerschaft den werdenden Vater vebindlich danach fragen. :idee


    Ich bedankte mich und ging. Zum Glück musste ich da bis heute nie wieder hin. Ich glaube, die wollen aus allen Einelternfamilien Sozialfälle machen.


    Ich glaube, friday hat Recht mit der Prüfung, ob der Unterhalt noch angemessen ist. (alle 2 Jahre)


    LG Laila


  • das ist nur so ,wenn man wg GanztagsJob, den man nicht immer schon hatte, sondern erst nach der Trennung angefangen bz.e aufgestockt hat , eine Ganztagsbetreuung braucht. Dann muss sich der KV an diesen Zusatzkosten beteiligen. Das muss man aber einklagen und die Gerichte sehen das Unterschiedlich......
    Hier hat die Mutter schon immer so gearbeitet wenn ich es recht sehe. Auch in der beziehung..... da ist das dann so gut wie ausgeschlossen, denn die Kosten für Hort sind ja keine Folge der Trennung.......



    Ah ok, wieder was dazu gelernt Dank Dir

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper

  • Hallo zusammen,


    erst mal vielen Dank für Eure Antworten.


    Also ich habe natürlich auch schon während der Beziehung gearbeitet. Bin dann schwanger geworden und habe dann 3 Jahre Erziehungurlaub beantragt. Nach einem Jahr hat sich der KV verabschiedet und ich saß dann mit Kind, ohne Job und daraus resultierend natürlich ohne Einkommen da. Gut ... er musste auch für mich Unterhalt bis zum zum vollendeten 3. Lebensjahr meiner Tochter bezahlen. Den musste ich einklagen, da der gnädige Herr natürlich keine Veranlassung sah dies freiwillig zu tun.


    Danach MUSSTE ich arbeiten, von was hätten wir denn leben sollen? :hae:


    Ich hatte das große Glück, dass mir mein "alter" Chef mich unbedingt wieder auf meiner Position Vollzeit haben wollte. Naja ... eigentlich ist das nicht wirklich ein Job, der sich mit Kind vereinbaren lässt, da ich weit mehr als 40Std./Woche arbeite und auch ab und an mal auf Geschäftsreise muss.


    Jedoch hatte ich den weltbesten Chef (jetzt leider im Ruhestand), der mich auch zu MEINEN Bedingungen wieder haben wollte :-) , d.h. meine Arbeitszeiten wurden den Betreuungszeiten angepasst und ich hatte die Möglichkeit von zuhause zu arbeiten, ansonsten hätte ich auch das Pensum nicht geschafft. Wenn mal Betreung ausgefallen ist durfte ich die Kleine mit ins Büro nehmen und ER hat ihr Bücher vorgelesen :tanz :tanz :tanz


    Hab ich schon erwähnt, dass ich diesen Chef geliebt habe (rein platonisch :kicher )


    hm ... jetzt bin ich etwas abgeschweift ... aber danke nochmal für den Tipp den Unterhalt neu zu berechnen lassen. Er wird sich zwar weigern und wieder alle möglichen Wege finden aus der Nummer rauszukommen (er ist selbstständig) ... aber ein Versuch ist es wert.


    Liebe Grüße dem schönen Bayernland

  • dass ich in der Schwangerschaft noch nicht wusste, dass mein Mann mich 14 Monate nach der Geburt verlässt, würde aber im Falle einer 2. Schwangerschaft den werdenden Vater vebindlich danach fragen.


    Großartig :daumen


    Maikind

    Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.


    Bertolt Brecht


    Ist es nicht so wie man will, muss man wollen wie es ist...

  • Und ich dachte immer, die Ämter haben mir als Vater vieles erschwert,
    so nach dem Motto, was denn der Vater mit den Kindern möchte.


    Das fing an beim Kindergeld, führte sich fort beim Unterhaltsvorschuss,
    auch wenn sie dort nicht so extrem reagierten, wie beim Arbeitsamt
    wegen des Kindergeldes.




    Und dann kamen immer die Anfragen der Kinderbetreuungskostenstellen,
    wieso ich denn nur meine Verdienstbescheinigung abgebe, und nicht die
    der Mutter, die wohl Arbeitslos ist, weil wir diese nicht mit angeben.


    Ehe die das so kapiert hatten, daß ich ae bin - das hat gedauert.


    Wie schon geschrieben wurde . Kinderfeindliches Deutschland

  • Wie schon geschrieben wurde . Kinderfeindliches Deutschland


    tja ... unser System hinkt an allen Ecken und Enden. Es sollen mehr Kinder gezeugt werden, damit die Renten gesichter sind :muede :muede :muede , jedoch lässt das Betreuungssystem zu wünschen übrig.


    Da ich beruflich viel mit Frankreich zu tun habe, bekomme ich immer mit wie super es dort läuft. Meine Kolleginnen haben nicht das Problem, dass das Kind bitte pünktlich um 17.00 Uhr abgeholt werden muss. Das ist eben nicht immer zu schaffen.


    ok ... ich schweife schon wieder ab ... :D